{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060085,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060085,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060085,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060085,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060085,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060085,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060085,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060085,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060085,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060085,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060085,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060085,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060085,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060085,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060085,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060085,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060085,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20060085,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"06.085","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"Vereinfachung der Nachbesteuerung in Erbf\u00e4llen und Einf\u00fchrung der straflosen Selbstanzeige. Bundesgesetz","Description":"Botschaft vom 18. Oktober 2006 zum Bundesgesetz \u00fcber die Vereinfachung der Nachbesteuerung in Erbf\u00e4llen und Einf\u00fchrung der straflosen Selbstanzeige","InitialSituation":"<p>Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf soll die Nachbesteuerung der Erbinnen und Erben vereinfacht werden. Ausserdem soll die Selbstanzeige derart ausgestaltet werden, dass bei der erstmaligen Anzeige der Steuerhinterziehung Straffreiheit gew\u00e4hrt wird.</p><p>Die Erbinnen und Erben sollen einen Anreiz erhalten, das vom Erblasser oder der Erblasserin hinterzogene Verm\u00f6gen und die daraus fliessenden Ertr\u00e4ge der Legalit\u00e4t zuzuf\u00fchren. Der Bundesrat hat sich auf Grund der Vernehmlassungsergebnisse entschieden, die Nachbesteuerung in Erbf\u00e4llen zu vereinfachen. Der grundlegende Zeitraum f\u00fcr das Nachsteuerverfahren soll von heute zehn Jahren auf die letzten drei Steuerperioden, die vor dem Todesjahr abgelaufen sind, verk\u00fcrzt werden. Dabei sollen die Nachsteuer und der Verzugszins wie bis anhin exakt berechnet werden.</p><p>Die verk\u00fcrzte Nachsteuer in Erbf\u00e4llen soll nicht nur f\u00fcr die direkte Bundessteuer, sondern auch f\u00fcr die Staats- und Gemeindesteuern gelten.</p><p>Mit dem Gesetzesentwurf soll auch die individuelle Amnestie (straflose Selbstanzeige) f\u00fcr nat\u00fcrliche und juristische Personen eingef\u00fchrt werden. Bisher wurde eine Person, die sich selbst anzeigte, mit einer Busse in der H\u00f6he eines F\u00fcnftels der von ihr hinterzogenen Steuer bestraft. Neu wird der steuerpflichtigen Person bei erstmaliger Selbstanzeige keine Busse auferlegt. Sie hat jedoch die ordentliche Nachsteuer sowie Verzugszinsen zu bezahlen. Personen, die an einer Steuerhinterziehung teilnehmen, k\u00f6nnen diese in Zukunft ebenfalls anzeigen; dabei werden sie von der Busse und der solidarischen Haftung f\u00fcr die hinterzogene Steuer befreit. Jede steuerpflichtige Person kann sich nur einmal straffrei anzeigen. Bei jeder weiteren Selbstanzeige betr\u00e4gt die Busse wie bis anhin einen F\u00fcnftel der hinterzogenen Steuer. Die Beschr\u00e4nkung der Straflosigkeit bei Selbstanzeige gilt auch f\u00fcr die Personen, die an einer Steuerhinterziehung teilnehmen. Die straflose Selbstanzeige soll nicht nur f\u00fcr die direkte Bundessteuer, sondern auch f\u00fcr die Staats- und Gemeindesteuern eingef\u00fchrt werden.</p><p>Die vorgeschlagenen Massnahmen betreffen nur die direkte Bundessteuer sowie die Einkommens- und Verm\u00f6genssteuern der Kantone und Gemeinden. Alle \u00fcbrigen nicht entrichteten Steuern und Abgaben (z.B. Mehrwertsteuer, Verrechnungssteuer, Erbschafts- und Schenkungssteuern, AHV/IV-Beitr\u00e4ge usw.) inkl. Verzugszinsen bleiben geschuldet. Es wird jedoch von einer Strafverfolgung f\u00fcr begangene Straftaten, die im direkten Zusammenhang mit der Steuerhinterziehung stehen, abgesehen.</p><p>Es ist davon auszugehen, dass die vorgeschlagenen Massnahmen insbesondere kurz und mittelfristig einen Mehrertrag aus den zu bezahlenden Nachsteuern und Verzugszinsen einbringen werden. Zudem werden Mehreinnahmen generiert, da jedes bisher hinterzogene Verm\u00f6gen nach der Offenlegung einerseits der kantonalen und kommunalen Verm\u00f6genssteuer unterliegt und anderseits Verm\u00f6gensertr\u00e4ge abwirft, die beim Bund und in den Kantonen steuerbar sind. Andrerseits kann eine Strafmilderung oder ein Strafverzicht sowie eine Reduktion der zugrunde liegenden Bemessungsjahre f\u00fcr die Berechnung der Nachsteuern zu einem Anreiz f\u00fcr zus\u00e4tzliche Steuerhinterziehungen und dadurch langfristig zu Mindereinnahmen f\u00fchren. Zu den konkreten finanziellen Auswirkungen der Vorlage k\u00f6nnen keine Angaben gemacht werden, da naturgem\u00e4ss keine verl\u00e4sslichen Daten zum hinterzogenen Einkommen und Verm\u00f6gen in der Schweiz vorliegen.         </p>","Proceedings":"<p></p><p>Im <b>St\u00e4nderat</b> betonte Kommissionssprecher Fritz Schiesser (RL, GL), dass bei der Behandlung des Gesch\u00e4fts letztlich ein politischer Entscheid in einem Spannungsfeld zwischen Gerechtigkeit und dem Interesse an zus\u00e4tzlichen Steuereinnahmen zu f\u00e4llen sei. Er wies darauf hin, dass die Vorlage weit von einer generellen Amnestie entfernt sei und lediglich zwei Teilbereiche abdecke: die Erbenamnestie und die einmalige straflose Selbstanzeige. Das Eintreten auf die Vorlage blieb in der Folge unbestritten, auch wenn Simonetta Sommaruga (S, BE) das Fehlen von Bestimmungen bem\u00e4ngelte, die festlegen, dass bei falschen Deklarationen ungerechtfertigt erhaltene staatliche Leistungen zur\u00fcck- oder nicht entrichtete (Sozialversicherungs-)Beitr\u00e4ge nachbezahlt werden m\u00fcssen.</p><p>In der Detailberatung versuchte eine linke Kommissionsminderheit bei der Nachbesteuerung der Erbinnen und Erben vergeblich zu erwirken, dass bei einer deklarierten Steuerhinterziehung Nachsteuern und Verzugszinsen nicht nur f\u00fcr die letzten drei, sondern f\u00fcr die letzten f\u00fcnf Jahre vor dem Todesjahr des Erblassers zu bezahlen sind. Ernst Leuenberger (S, SO) argumentierte in diesem Kontext, dass eine Halbierung des aktuell geltenden Zeitraumes von zehn Jahren vollauf gen\u00fcgen w\u00fcrde. Zugleich zeigte er sich ver\u00e4rgert, dass solche grossz\u00fcgige Gesten des Rates alleine auf das Gebiet der Nach- und Strafsteuern beschr\u00e4nkt blieben. Bundesrat Hans-Rudolf Merz dagegen machte darauf aufmerksam, dass sich eine Reduktion der Nachsteuer auf drei Jahre auch aus administrativen Gr\u00fcnden rechtfertige. Die Vorlage passierte die Gesamtabstimmung schliesslich bei f\u00fcnf Enthaltungen mit nur einer Gegenstimme.</p><p>Im <b>Nationalrat</b> beantragte die gr\u00fcne Fraktion Nichteintreten auf die Vorlage mit der Begr\u00fcndung, diese widerspreche der Steuergerechtigkeit und sende ein v\u00f6llig falsches Signal aus. Louis Schelbert (G, LU) pr\u00e4zisierte in der Eintretensdebatte, dass sich die Gr\u00fcnen \u00fcber die Grunds\u00e4tze hinaus auch daran st\u00f6rten, dass keine erweiterte Meldepflicht in Bezug auf zu Unrecht bezogene Leistungen (etwa Wohnbausubventionen, landwirtschaftliche Direktzahlungen, Stipendien oder Pr\u00e4mienverbilligungen) vorgesehen sei. Die sozialdemokratische Fraktion bef\u00fcrwortete zwar Eintreten auf die Vorlage, kritisierte jedoch die Zugest\u00e4ndnisse als viel zu weitgehend. Das b\u00fcrgerliche Lager dagegen stellte sich hinter die Vorlage. Es wies wie Bundesrat Hans-Rudolf Merz auf die Schwierigkeit hin, im Spannungsfeld zwischen Gerechtigkeit und dem Interessen an zus\u00e4tzlichen Steuereinnahmen eine ideale L\u00f6sung zu finden, beurteilte das vorliegende Gesch\u00e4ft aber als gute M\u00f6glichkeit, um Unrecht in Recht zu verwandeln und dem Staat finanzielle Mittel zuzuf\u00fchren. Verwiesen wurde dabei wiederholt auf die Notwendigkeit, gen\u00fcgend weitgehende Anreize zu schaffen. Der Nichteintretensantrag wurde \u00e4usserst klar abgelehnt.</p><p>In der Detailberatung stellte sich die Linke in Bezug auf die vereinfachte Nachbesteuerung von Erben auf die Seite der die Vorlage generell ablehnenden Gr\u00fcnen. Hildegard F\u00e4ssler (S, SG) monierte, dass mit der vorgesehenen L\u00f6sung die Erben ehrlicher Steuerzahler schlechter fahren w\u00fcrden als solche von Steuerhinterziehern und hielt fest, dass die sozialdemokratische Fraktion im Falle der Festschreiben einer weiteren Ungleichbehandlung von Steuerpflichtigen der gesamten Vorlage nicht zustimmen w\u00fcrde. Die b\u00fcrgerliche Mehrheit dagegen betrachtete just die vereinfachte Erbenbesteuerung als wichtigsten und voraussichtlich eintr\u00e4glichsten Teil der Vorlage. Der Minderheitsantrag auf einen entsprechenden Verzicht wurde vor diesem Hintergrund ebenso abgelehnt wie jener auf eine Verl\u00e4ngerung der Nachsteuerperiode auf f\u00fcnf Jahre. Im Kontext der straflosen Selbstanzeige bek\u00e4mpfte das links-gr\u00fcne Lager die Fortf\u00fchrung der Regelung bez\u00fcglich wiederholter Steuerhinterziehung, wonach die Busse von in der Regel hundert Prozent auf ein F\u00fcnftel der hinterzogenen Steuern erm\u00e4ssigt wird. Das Argument, dass diese Privilegierung mit der einmaligen straflosen Selbstanzeige unn\u00f6tig werde, verfing jedoch nicht und das Anliegen wurde klar abgelehnt. Ebenfalls chancenlos blieb der Antrag, die Busse nur auf die H\u00e4lfte zu senken. Wiederum vereint, aber genauso erfolglos wehrten sich Linke und Gr\u00fcne dagegen, dass der Mechanismus der straflosen Selbstanzeige auch f\u00fcr juristische Personen gilt. In diesem Punkt beschloss der Nationalrat abweichend von Bundesrat und der Kleinen Kammer, die Straffreiheit und den Wegfall der Solidarhaftung nicht nur f\u00fcr das anzeigende ausgeschiedene Organ bzw. den anzeigenden ausgeschiedenen Vertreter, sondern auch f\u00fcr die aktiven Mitglieder der Organe und s\u00e4mtliche Vertreter vorzusehen. Mit dieser Ausweitung wollte die Mehrheit Racheakten Vorschub leisten und etwa verhindern, dass ein ausgetretener Verwaltungsrat, welcher unter Umst\u00e4nden selber aktiv an einer Steuerhinterziehung beteiligt war, seine ehemaligen Kollegen unter dem Schutz der eigenen Straffreiheit anschw\u00e4rzt.</p><p>Die Vorlage wurde in der Gesamtabstimmung gegen den Widerstand des - wie zuvor jeweils von einzelnen Vertretern der CVP/EVP/glp-Fraktion unterst\u00fctzten - links-gr\u00fcnen Lagers klar angenommen.</p><p>Der <b>St\u00e4nderat</b> bereinigte die Differenzen zur straflosen Selbstanzeige und zur Solidarhaftung, die der Nationalrat geschaffen hatte, auf Antrag seiner Kommission ohne Diskussion. </p><p></p><p><b>In der Schlussabstimmung wurde das Bundesgesetz im St\u00e4nderat mit 37 zu 3 und im Nationalrat mit 127 zu 66 Stimmen angenommen.</b></p><p><b></b></p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1206015615347)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24","Category":"III","Modified":"\/Date(1770755373683)\/","SubmissionDate":"\/Date(1161129600000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":4715,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen"}}