{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060086,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060086,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060086,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060086,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060086,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060086,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060086,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060086,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060086,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060086,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060086,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060086,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060086,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060086,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060086,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060086,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060086,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20060086,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"06.086","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"F\u00fcr demokratische Einb\u00fcrgerungen. Volksinitiative","Description":"Botschaft vom 25. Oktober 2006 zur Eidgen\u00f6ssischen Volksinitiative \"F\u00fcr demokratische Einb\u00fcrgerungen\"","InitialSituation":"<p>Am 13. September 2003 hat die Schweizerische Volkspartei (SVP) im Anschluss an den Beschluss ihrer Delegiertenversammlung die eidgen\u00f6ssische Volksinitiative \"f\u00fcr demokratische Einb\u00fcrgerungen\" lanciert. Die Volksinitiative beinhaltet in der Form eines ausgearbeiteten Entwurfs folgende Forderungen:</p><p>-         Die Gemeinden sollen autonom entscheiden k\u00f6nnen, welches Organ das Gemeindeb\u00fcrgerrecht erteilen darf.</p><p>-         Ein erfolgter Einb\u00fcrgerungsentscheid dieses zust\u00e4ndigen Organs soll endg\u00fcltig sein, das heisst, nicht mehr durch eine weitere Instanz \u00fcberpr\u00fcft werden k\u00f6nnen.</p><p>Zu diesem Zweck verlangt die Volksinitiative, dass der geltende Artikel\u00a038 der Bundesverfassung durch einen vierten Absatz erg\u00e4nzt wird. Mit ihrem Anliegen wollen die Urheber des Volksbegehrens die Rechtslage, die durch zwei Urteile des Bundesgerichts vom 9. Juli 2003 entstanden ist, r\u00fcckg\u00e4ngig machen. Ausgehend von der Annahme, dass ein Einb\u00fcrgerungsentscheid nicht rein politischer Natur, sondern auch ein Akt der Rechtsanwendung ist, hatte das Bundesgericht in einem ersten Urteil einen als diskriminierend eingestuften Einb\u00fcrgerungsentscheid einer Gemeinde kassiert; mit dem zweiten Urteil hatte es Urnenabstimmungen bei Einb\u00fcrgerungsentscheiden f\u00fcr verfassungswidrig erkl\u00e4rt. Durch die neue bundesgerichtliche Praxis wurde der verfahrensm\u00e4ssige Spielraum bei Einb\u00fcrgerungen grunds\u00e4tzlich eingeengt, und es sind in der Folge in der Schweiz keine Einb\u00fcrgerungen mehr auf dem Weg der Urnenabstimmung vorgenommen worden. Im Nachgang zur bundesgerichtlichen Rechtsprechung vom 9. Juli 2003 befassten sich mehrere parlamentarische Vorst\u00f6sse mit den neu aufgeworfenen Fragen zum Thema der Einb\u00fcrgerung. So reichte am 3. Oktober 2003 St\u00e4nderat Thomas Pfisterer (RL, AG) eine parlamentarische Initiative zum B\u00fcrgerrechtsgesetz (siehe 03.454) in Form einer allgemeinen Anregung ein. Mit Blick auf die Volksinitiative kam die Staatspolitische Kommission des St\u00e4nderates (SPK-S) zum Schluss, dass m\u00f6glichst rasch ein konkreter Vorschlag auszuarbeiten sei, welcher im Sinne eines indirekten Gegenentwurfs der Volksinitiative gegen\u00fcbergestellt werden k\u00f6nne. Am 27. Oktober 2005 hat die SPK-S ihren Erlass- und Berichtsentwurf zuhanden des St\u00e4nderates verabschiedet. In seiner Stellungnahme vom 2. Dezember 2005 stimmte der Bundesrat dieser Vorlage der SPK-S zu. Mit seiner Stellungnahme brachte der Bundesrat zum Ausdruck, dass er wie das Bundesgericht die Einb\u00fcrgerung nicht als politischen Akt, sondern als einen Rechtsanwendungsakt versteht. Diese Haltung entspricht der neuen Rechtsauffassung, die den bundesgerichtlichen Entscheiden vom 9. Juli 2003 zugrunde liegt. Zuvor hatte in Lehre und Praxis mehrheitlich die Auffassung vorgeherrscht, die Einb\u00fcrgerung sei ein politischer Akt, der keiner weiteren Begr\u00fcndung bed\u00fcrfe und mangels eines Rechtsanspruchs auch nicht gerichtlich anfechtbar sei. Daher konnten zu dieser Zeit die Gemeinden - je nach Ausgestaltung des kantonalen Rechts - weitgehend selbst\u00e4ndig \u00fcber die Erteilung ihrer B\u00fcrgerrechte befinden. Mit seiner Praxis\u00e4nderung von 2003 und der seither wiederholt best\u00e4tigten Praxis qualifizierte das Bundesgericht die Einb\u00fcrgerungen als Rechtsanwendungsakte und erkl\u00e4rte namentlich die Urnenabstimmung \u00fcber Einb\u00fcrgerungsgesuche mit den mit dem neuen Rechtsverst\u00e4ndnis verbundenen rechtsstaatlichen Vorgaben f\u00fcr unvereinbar. Die Vorlage der SPK-S hatte bez\u00fcglich der Frage der Rechtsnatur von Einb\u00fcrgerungen demgegen\u00fcber eine Mittelstellung eingenommen, indem im Einb\u00fcrgerungsakt eine Mischform gesehen wurde, welche sowohl Anteile eines politischen Aktes wie auch eines Rechtsanwendungsaktes enth\u00e4lt. Dementsprechend wurde auch die Urnenabstimmung \u00fcber Einb\u00fcrgerungsgesuche unter gewissen Voraussetzungen f\u00fcr zul\u00e4ssig angesehen.</p><p>Nach Ansicht des Bundesrates hat der Gesetzesentwurf der SPK-S vom 27. Oktober 2005 in inhaltlicher Hinsicht den Vorteil, dass er auf der Linie der bundesgerichtlichen Rechtsprechung und damit der bestehenden Verfassung liegt. Zudem sind die Vorschl\u00e4ge zur Gesetzesrevision in den wesentlichen Punkten anl\u00e4sslich des bei den Kantonen, den politischen Parteien und weiteren interessierten Organisationen durchgef\u00fchrten Vernehmlassungsverfahrens auf grosse Zustimmung gestossen.</p><p>Demgegen\u00fcber stellen sich die Urheber und Urheberinnen der Volksinitiative auf den Standpunkt, dass politisch umstrittene Rechtsfragen nicht allein durch eine Verfassungsauslegung des Bundesgerichts, sondern durch den Verfassungsgeber selbst gekl\u00e4rt werden m\u00fcssen. Durch die angestrebte Verfassungsreform sollen die Gemeinden erm\u00e4chtigt werden, auf kommunaler Ebene das Verfahren und die f\u00fcr die Einb\u00fcrgerung zust\u00e4ndigen Organe festzulegen. Allerdings vermag die vorliegende Verfassungsvorlage das offen zutage getretene Spannungsverh\u00e4ltnis zwischen der Einb\u00fcrgerungsdemokratie und den zeitgem\u00e4ssen Anforderungen an einen Rechtsstaat nicht zu \u00fcberwinden. F\u00fcr den Fall einer Annahme der Volksinitiative w\u00e4ren die eingespielten Verfahrensabl\u00e4ufe zahlreicher Kantone obsolet. Schliesslich k\u00f6nnten mit der angestrebten Aufhebung rechtsstaatlicher Regelungen bei der Erteilung des Gemeindeb\u00fcrgerrechts zus\u00e4tzliche Konflikte mit dem internationalen Recht entstehen.</p><p>Da die Volksinitiative \"f\u00fcr demokratische Einb\u00fcrgerungen\" bezweckt, mit den rechtsstaatlichen Vorgaben zu brechen und die kantonalen Zust\u00e4ndigkeiten durch eine Verabsolutierung der Gemeindeautonomie zu beschneiden, empfiehlt der Bundesrat, diese abzulehnen. Sofern die eidgen\u00f6ssischen R\u00e4te die st\u00e4nder\u00e4tliche Gesetzesvorlage zur parlamentarischen Initiative (03.454) der Volksinitiative als indirekten Gegenentwurf auf der Ebene des Gesetzes gegen\u00fcberstellen, wird der Bundesrat ein solches Vorgehen unterst\u00fctzen.  </p>","Proceedings":"<p></p><p>Im <b>Nationalrat</b> war die Eintretensdebatte zu dieser Volksinitiative und zur parlamentarischen Initiative Thomas Pfisterer (RL, AG) (03.454) gepr\u00e4gt vom Bundesgerichtsentscheid von 2003, in welchem Einb\u00fcrgerungen via Urnenabstimmung als nicht rechtsstaatkonform erkl\u00e4rt worden waren. Diskutiert wurde haupts\u00e4chlich \u00fcber die Rechtsnatur von Einb\u00fcrgerungen. F\u00fcr die SVP-Fraktion ist die Einb\u00fcrgerung ein politischer Entscheid und demzufolge nicht begr\u00fcndungspflichtig oder anfechtbar. Das links-gr\u00fcne Lager sowie die Mehrheit der FDP- und der CVP-Fraktion verwiesen dagegen auf den Vorrang des Rechtsstaates und der Grundrechte gegen\u00fcber der Volkssouver\u00e4nit\u00e4t, was Willk\u00fcr und Diskriminierung ausschliesst. Laut Hans-J\u00fcrg Fehr (S, SH) muss der einzelne B\u00fcrger sich gegen den Staat wehren und deshalb einen Entscheid anfechten k\u00f6nnen.</p><p>Luc Recordon (G, VD) hielt fest, dass die Initiative - sollte sie denn angenommen werden - nicht umgesetzt werden kann, ohne gegen wichtige internationale Verpflichtungen zu verstossen. Deshalb sei die Initiative unzul\u00e4ssig. Ein Minderheitsantrag Louis Schelbert (G, LU), wonach die Initiative f\u00fcr ung\u00fcltig erkl\u00e4rt werden sollte, wurde mit 132 (davon 21 Sozialdemokraten) zu 49 Stimmen abgelehnt.</p><p>Der Nationalrat folgte dem Bundesrat und einer Kommissionsminderheit und empfahl Volk und St\u00e4nden gegen den Willen der Kommissionsmehrheit mit 117 zu 63 Stimmen, die Initiative abzulehnen.</p><p>In der Folge sprach sich die von Bundesrat Christoph Blocher unterst\u00fctzte Ratsmehrheit f\u00fcr Eintreten auf die parlamentarische Initiative Thomas Pfisterer aus und wies die Initiative mit 103 zu 74 Stimmen f\u00fcr die Detailberatung an die Kommission zur\u00fcck.</p><p>Auch im <b>St\u00e4nderat</b> sprach sich die Mehrheit der Kommission daf\u00fcr aus, dem Nationalrat zu folgen und die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen. Einzig Maximilian Reimann (V, AG) - als Kommissionsminderheit - wollte am Charakter des politischen Aktes bei Einb\u00fcrgerungen festhalten und nicht den Verwaltungsakt ins Zentrum r\u00fccken lassen. Hansheiri Inderkum (C, UR) hingegen betonte die Doppelnatur, also demokratischer Entscheid und Verwaltungsakt, da es um die \"Rechtstellung der betroffenen Person\" gehe. Er wies zudem darauf hin, dass bei der parlamentarischen Initiative Thomas Pfisterer erg\u00e4nzt werden m\u00fcsse, dass kein Anspruch auf Einb\u00fcrgerung bestehe. </p><p>Mit 28 zu 7 Stimmen wurde die Initiative zur Ablehnung empfohlen. </p><p>Der Bundesbeschluss wurde im <b>Nationalrat</b> mit 127 zu 67, im <b>St\u00e4nderat</b> mit 34 zu 7 Stimmen angenommen.</p><p></p><p><b>Die Volksinitiative wurde in der Volksabstimmung vom 1. Juni 2008 mit 63,8\u00a0Prozent Nein-Stimmen und von 19 Kantonen und 6 Halbkantonen abgelehnt.</b></p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1191578102963)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"12|2811","Category":"I","Modified":"\/Date(1770754845860)\/","SubmissionDate":"\/Date(1161734400000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":4715,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Recht Allgemein|Migration"}}