{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060089,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060089,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060089,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060089,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060089,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060089,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060089,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060089,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060089,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060089,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060089,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060089,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060089,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060089,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060089,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060089,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060089,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20060089,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"06.089","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"Bucheffektengesetz","Description":"Botschaft vom 15. November 2006 zum Bucheffektengesetz sowie zum Haager Wertpapier\u00fcbereinkommen","InitialSituation":"<p>Nach geltendem schweizerischem Recht ist ein Wertpapier eine Urkunde, mit der ein Recht derart verkn\u00fcpft ist, dass es ohne die Urkunde weder geltend gemacht noch \u00fcbertragen werden kann. Daraus ergibt sich, dass einerseits der Besitz des Papiers Ausweis ist f\u00fcr die Geltendmachung des Rechts und anderseits die \u00dcbertragung des Besitzes der Urkunde Voraussetzung ist f\u00fcr die \u00dcbertragung des Rechts.  Kapitalmarktpapiere werden heute jedoch nur noch in den seltensten F\u00e4llen direkt durch Anlegerinnen und Anleger verwahrt. \u00dcblich ist vielmehr die Verwahrung der Wertpapiere durch Banken und andere Finanzintermedi\u00e4re. Bei dieser so genannten mediatisierten Wertpapierverwahrung werden die Anspr\u00fcche der Anlegerinnen und Anleger durch Gutschriften in den Depotkonten ausgewiesen. Auch die \u00dcbertragung von Effekten erfolgt faktisch ausschliesslich durch Buchungen in Depotkonten.  Soweit physische Urkunden \u00fcberhaupt noch vorliegen, sind sie bei zentralen Verwahrungsstellen immobilisiert; sie spielen weder f\u00fcr die Geltendmachung der Rechte der Anlegerinnen und Anleger noch f\u00fcr deren \u00dcbertragung eine Rolle. Die Immobilisierung wird erreicht, indem die Anlegerin oder der Anleger die Urkunden bei einer Verwahrungsstelle zur Sammelverwahrung hinterlegt oder die Emittentin statt Einzelurkunden Globalurkunden ausgibt. Immer mehr verzichten Emittentinnen zudem g\u00e4nzlich auf die physische Verbriefung von Kapitalmarktpapieren und geben stattdessen so genannte Wertrechte aus.</p><p>Die Entwicklung der rechtlichen Grundlagen hat mit dem Aufbau mediatisierter Verwahrungssysteme allerdings nicht Schritt gehalten. In der Schweiz wurde die Mediatisierung bislang weitgehend auf der Grundlage des herk\u00f6mmlichen Sachen-, Schuld- und Konkursrechts bew\u00e4ltigt. Bereits die Sammelverwahrung und das System der Globalurkunden r\u00fchren aber an grundlegende wertpapierrechtliche Vorstellungen. Erst recht l\u00e4sst sich das Konzept der Wertrechte, das vollst\u00e4ndig auf das Verk\u00f6rperungselement verzichtet, auf der Grundlage des geltenden Wertpapierrechts nicht mehr befriedigend bew\u00e4ltigen. Die erforderliche Rechtssicherheit ist somit nicht mehr gew\u00e4hrleistet.</p><p>Der vorliegende Entwurf f\u00fcr ein Bundesgesetz \u00fcber Bucheffekten stellt die mediatisierte Wertpapierverwahrung auf transparente und verl\u00e4ssliche rechtliche Grundlagen.  </p><p>Er schafft ein neues Verm\u00f6gensobjekt, die Bucheffekte. Bucheffekten weisen Merkmale sowohl einer schuldrechtlichen Forderung als auch einer Sache auf.  Ihnen kommen alle funktionellen Eigenschaften eines Wertpapiers zu, ohne Sache im Sinne der schweizerischen Privatrechtsordnung zu sein. F\u00fcr die Bucheffekten gilt eine einheitliche rechtliche Regelung, unabh\u00e4ngig davon, ob das unterliegende Recht ein Wertpapier, eine Globalurkunde oder ein Wertrecht ist. F\u00fcr die Entstehung von Bucheffekten, deren \u00dcbertragung oder f\u00fcr die Begr\u00fcndung von Rechten daran anerkennt der Entwurf die konstitutive Wirkung von Gutschriften in Effektenkonten.  </p><p>Die mediatisierte Wertpapierverwahrung hatte auch im internationalen Privatrecht einschneidende Folgen. Die traditionelle Lex-rei-sitae-Regel, welche dingliche Rechte an Sachen dem Recht des Staates unterstellt, in dem die Sache belegen ist, funktioniert nicht mehr. Das geltende Bundesgesetz \u00fcber das internationale Privatrecht (IPRG) zwingt zudem zu einer Differenzierung zwischen sachenrechtlichen und schuldrechtlichen Formen der mediatisierten Wertpapierverwahrung. Wegen der komplexen und manchmal unklaren Rechtslage des in- und ausl\u00e4ndischen Sachenrechts ist diese Differenzierung eine praktisch kaum l\u00f6sbare Aufgabe, die nicht immer eindeutige Resultate liefert.</p><p>Vor diesem Hintergrund schl\u00e4gt die vorliegende Botschaft eine rasche Ratifikation des Haager Wertpapier\u00fcbereinkommens vom 5. Juli 2006 (HWp\u00dc) vor, welches die Lex-rei-sitae-Regel \u00fcberwindet, indem es f\u00fcr das auf Verf\u00fcgungen \u00fcber mediatisiert verwahrte Wertpapiere anwendbare Recht an den Ort des massgebenden Intermedi\u00e4rs ankn\u00fcpft. Dabei wird eine Rechtswahl der Parteien ber\u00fccksichtigt. Das Hwp\u00dc ist v\u00f6lkerrechtlich jedoch noch nicht in Kraft getreten. Deshalb wird vorgeschlagen, im IPRG eine Bestimmung einzuf\u00fchren, wonach f\u00fcr Rechte an Bucheffekten und deren \u00dcbertragung das HWp\u00dc gilt. Kraft dieser Bestimmung gilt das HWp\u00dc bis zu einem v\u00f6lkerrechtlichen Inkrafttreten als autonomes Recht. Das IPRG wird zudem mit Bestimmungen betreffend Begriff, Gerichtsstand und Anerkennung erg\u00e4nzt. (Quelle: Botschaft des Bundesrates)   </p>","Proceedings":"<p></p><p>Im <b>St\u00e4nderat</b> waren beide Vorlagen, welche die Rechtssicherheit im Effektenverkehr verbessern sollen, unbestritten. Ver\u00e4nderungen erfuhr das Bucheffektengesetz in Artikel\u00a05. Hier schlug die Kommission vor, alle Verwahrungsstellen gem\u00e4ss Artikel\u00a04 des Bucheffektengesetzes in den Kreis der qualifizierten Anlegerinnen und Anleger aufzunehmen. Die einzige materielle Abweichung nahm der Rat in Artikel\u00a026 vor, wo er Absatz\u00a03 strich. Der Bundesrat wollte die Verpf\u00e4ndung von Bucheffekten durch eine zus\u00e4tzliche schriftliche Vereinbarung regeln. Dem St\u00e4nderat hingegen gen\u00fcgte die Regelung via Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen. In der Gesamtabstimmung wurde die durch den St\u00e4nderat leicht ver\u00e4nderte Vorlage zum neuen Bucheffektengesetz einstimmig mit 31 Stimmen angenommen. Mit demselben Stimmenverh\u00e4ltnis wurde auch die zweite Vorlage in der Gesamtabstimmung angenommen. </p><p>Auch im <b>Nationalrat</b> waren die beiden Vorlagen im Eintreten unbestritten. In der Debatte kritisierte die Linke jedoch, dass das Vernehmlassungsverfahren auf die Konsultation von Spezialistinnen und Spezialisten beschr\u00e4nkt war. Bundesr\u00e4tin Evelyne Widmer-Schlumpf wies darauf hin, dass dies gang und g\u00e4be w\u00e4re, wenn eine Vorlage starken technischen Charakter aufweise. Ein Umstand, der auf die behandelten Vorlagen sicherlich zutreffen w\u00fcrde. Zudem lag ein Minderheitsantrag der Linken vor, welcher die Verpf\u00e4ndung von Bucheffekten in Abweichung von der vorgenommenen Ver\u00e4nderung durch den St\u00e4nderat und \u00e4hnlich Bundesrat geregelt haben wollte. Der Minderheitsantrag wurde jedoch mit 119 zu 54 Stimmen verworfen. Im Gegensatz zum St\u00e4nderat strich der Nationalrat die vom Bundesrat vorgesehene \u00c4nderung bisherigen Rechts; mit dem Verweis auf die laufende Aktienrechtsrevision wurde Artikel\u00a0685f Absatz\u00a01 so belassen. In der Gesamtabstimmung wurde Vorlage 1 mit 173 Stimmen einstimmig angenommen, Vorlage 2 mit 170 Stimmen ebenso einstimmig. </p><p>Die Vorlage ging in den <b>St\u00e4nderat</b> zur Differenzbereinigung. Der Rat schwenkte auf die Argumentation des Nationalrates ein: Die vom Bundesrat vorgeschlagene \u00c4nderung von Artikel\u00a0685f Absatz\u00a01 wurde mit dem Verweis auf die Aktienrechtsrevision gestrichen. </p><p></p><p><b>In der Schlussabstimmung wurde der Entwurf 1 im St\u00e4nderat mit 43 zu 0 und im Nationalrat mit 189 zu 0 Stimmen angenommen. </b></p><p><b>Der Entwurf 2 wurde mit 43 zu 0 im St\u00e4nderat und mit 189 zu 3 Stimmen im Nationalrat angenommen.</b></p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1223029704030)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24","Category":"III","Modified":"\/Date(1770758046193)\/","SubmissionDate":"\/Date(1163548800000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":4715,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen"}}