{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060094,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060094,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060094,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060094,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060094,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060094,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060094,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060094,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060094,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060094,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060094,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060094,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060094,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060094,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060094,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060094,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060094,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20060094,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"06.094","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"NFA. Festlegung der Beitr\u00e4ge des Ressourcen-, Lasten- und H\u00e4rteausgleichs","Description":"Botschaft vom 8. Dezember 2006 zu den Beschl\u00fcssen \u00fcber die Festlegung des Ressourcen-, Lasten- und H\u00e4rteausgleichs sowie zum Bundesgesetz \u00fcber die \u00c4nderungen von Erlassen im Rahmen des \u00dcbergangs zur NFA","InitialSituation":"<p>Das dritte Paket zur Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) hat im Wesentlichen den Finanzausgleich im engeren Sinn zum Gegenstand. Dabei geht es um die Dotierung des Ressourcen-, Lasten- und H\u00e4rteausgleichs.</p><p>Daneben sind aus der neuen Aufgabenteilung gem\u00e4ss zweitem NFA-Paket noch einige den \u00dcbergang zum neuen NFA-Regime betreffende finanzielle Fragen zu kl\u00e4ren.</p><p>Mit dem Bundesbeschluss \u00fcber die Festlegung der Grundbeitr\u00e4ge des Ressourcen- und Lastenausgleichs legt das Parlament einerseits den Beitrag der ressourcenstarken Kantone und jenen des Bundes an den Ressourcenausgleich zu Gunsten der ressourcenschwachen Kantone fest. Andererseits bestimmt dieser Bundesbeschluss die Grundbeitr\u00e4ge des Bundes an Kantone mit Sonderlasten; dies im Rahmen des geografisch-topografischen und des soziodemografischen Lastenausgleichs. Die Grundbeitr\u00e4ge f\u00fcr den Ressourcen- und den Lastenausgleich entsprechen jeweils den Beitr\u00e4gen f\u00fcr das erste Jahr einer Vierjahresperiode. F\u00fcr die Jahre zwei, drei und vier werden die Grundbeitr\u00e4ge durch den Bundesrat angepasst. Mit dem Bundesbeschluss \u00fcber die Festlegung des H\u00e4rteausgleichs werden der Beitrag des Bundes und jener der Kantone an den H\u00e4rteausgleich festgelegt. Der H\u00e4rteausgleich kommt jenen ressourcenschwachen Kantonen zugute, die durch den \u00dcbergang zur NFA nicht ein bestimmtes Mindestausmass an finanzieller Entlastung erfahren.</p><p>Inhalt des Gesch\u00e4fts bilden zudem die im Finanzkontrollgesetz zu verankernden Grundlagen zur Qualit\u00e4tssicherung und Qualit\u00e4tskontrolle der Berechnungen des Ressourcen- und des Lastenausgleichs.</p><p>Nebst der Dotierung der Finanzausgleichsgef\u00e4sse bleiben mit dieser Vorlage noch einige aufgabenspezifische Fragen zu kl\u00e4ren, f\u00fcr welche die so genannte Globalbilanz zwischen Bund und Kantonen die Grundlage liefert. Die Globalbilanz hat die Aufgabe, die Haushaltsneutralit\u00e4t zwischen Bund und Kantonen sicherzustellen. Die erw\u00e4hnten Kl\u00e4rungen betreffen</p><p>-         die definitive Festlegung der Beitragss\u00e4tze bei den Bundesbeitr\u00e4gen an die AHV und die IV im AHV- und im IV-Gesetz</p><p>-         die Festlegung des neuen Prozentsatzes f\u00fcr die nicht werkgebundenen Anteile der Kantone am Ertrag der zweckgebundenen Mineral\u00f6lsteuer im Bundesgesetz \u00fcber die Verwendung der zweckgebundenen Mineral\u00f6lsteuer.</p><p>Gegenstand des Gesch\u00e4fts ist im Weiteren eine \u00dcbergangsbestimmung zum IV-Gesetz zur Regelung der beim \u00dcbergang zur NFA noch ausstehenden nachsch\u00fcssigen Beitr\u00e4ge der IV an die Behinderteninstitutionen. Schliesslich gibt die Vorlage einen Ausblick auf die f\u00fcr den neuen Finanzausgleich im engeren Sinn erforderlichen Regelungen auf Verordnungsstufe.</p><p>Wie bereits in der ersten NFA-Botschaft erw\u00e4hnt, kann die Einf\u00fchrung der NFA nur integral erfolgen; der sachliche Zusammenhang der verschiedenen Massnahmen gebietet eine Inkraftsetzung s\u00e4mtlicher Verfassungs- und Gesetzesmodifikationen zum gleichen Zeitpunkt. Da im Jahr 2007 bundesseitig auch die n\u00f6tigen Verordnungs\u00e4nderungen vorangetrieben werden und auch in den Kantonen die erforderlichen Umsetzungsschritte z\u00fcgig an die Hand genommen worden sind, sollte es m\u00f6glich sein, die NFA integral auf den 1. Januar 2008 in Kraft zu setzen.</p>","Proceedings":"<p></p><p>Im <b>St\u00e4nderat</b> warnten Kommissionspr\u00e4sident Fritz Schiesser (RL, GL) und Bundesrat Hans-Rudolf Merz in der Eintretensdebatte davor, das in Absprache mit den Kantonen fein austarierte System zu gef\u00e4hrden. Gleichwohl versuchten in der Detailberatung Vertreter der ressourcenstarken Kantone, angebliche Unklarheiten oder Ungerechtigkeiten zu beheben - dies jedoch ohne Erfolg: die Kleine Kammer folgte ausnahmslos den Antr\u00e4gen von Bundesrat und Kommission.</p><p>Den Ressourcenausgleich (Vorlage 1) dotierte der St\u00e4nderat mit 3,06 Milliarden, wobei ihn der Bund mit 1,8 Milliarden und die ressourcenstarken Kantone mit 1,26 Milliarden pro Jahr zu alimentieren haben. Dass der horizontale Ausgleich der Kantone somit 70 Prozent des vertikalen Ausgleichs durch den Bund ausmacht, kritisierten Vertretern der Geberkantone als \u00fcbertrieben. Eine von Anita Fetz (S, BS) angef\u00fchrte Kommissionsminderheit forderte, sich mit dem verfassungsm\u00e4ssigen Minimum von zwei Dritteln zu begn\u00fcgen und den Beitrag der ressourcenstarken Kantone entsprechend um 60 Millionen zu k\u00fcrzen. Dem Begehren blieb jedoch ebenso wenig Erfolg beschert wie dem weniger weit gehenden Anliegen einer Minderheit um Rolf Schweiger (RL, ZG), die eine Reduktion von 34 Millionen beantragte. Die Mehrheit des St\u00e4nderates war vielmehr der Ansicht, die K\u00fcrzungen w\u00fcrden das anvisierte Ziel gef\u00e4hrden, dass alle Kantone bei einem Landesmittel von 100 Prozent ein Ressourcenpotenzial von 85 Punkten erreichen. Weiter setzte die Kleine Kammer 682 Millionen Franken f\u00fcr den Lastenausgleich (Vorlage 1) ein. Die Gelder fliessen dabei je h\u00e4lftig in den geografisch-topografischen Ausgleich (GLA), der die Sonderlasten l\u00e4ndlicher Regionen ber\u00fccksichtig, und den soziodemografischen Ausgleich (SLA), der die \u00fcberm\u00e4ssige Belastung urbaner Kantone insbesondere durch Zentrumsaufgaben kompensieren soll. Fran\u00e7oise Saudan (RL, GE) als Sprecherin einer Minderheit pl\u00e4dierte vergeblich f\u00fcr eine Aufteilung von 60 Prozent f\u00fcr den SLA und 40 Prozent f\u00fcr den GLA, wobei sie auf eine ecoplan-Studie verwies, derzufolge sogar 73 Prozent in den soziodemografischen Ausgleich fliessen m\u00fcssten. Der Rat schloss sich aber mit 32 zu 12 Stimmen der Mehrheit an und folgte dem Argument, dass eine derartige Umlagerung f\u00fcr Bergkantone dramatische Folgen h\u00e4tte. Der H\u00e4rteausgleich (Vorlage 2), der zu zwei Dritteln vom Bund und zu einem Drittel von den Kantonen (nach Einwohnerzahl) gespiesen wird, wurde schliesslich mit 430 Millionen Franken dotiert. Auch hier scheiterte mit 26 zu 7 Stimmen ein Antrag einer Kommissionsminderheit um Trix Heberlein (RL, ZH), der den Betrag um 173 Millionen k\u00fcrzen wollte.</p><p>Die Debatte im <b>Nationalrat</b> verlief nach \u00e4hnlichem Muster wie jene im St\u00e4nderat. Die Grosse Kammer folgte bei der Dotierung der Ausgleichsgef\u00e4sse ebenfalls dem Bundesrat und verwarf diesbez\u00fcglich s\u00e4mtliche \u00c4nderungsantr\u00e4ge. Beim Ressourcenausgleich (Vorlage 1) scheiterten Begehren, die den auf 70 Prozent des vertikalen Ausgleichst festgesetzten horizontalen Ausgleich der Kantone reduzieren oder erh\u00f6hen wollten. Nichts wissen wollte der Nationalrat in diesem Zusammenhang auch von einer Belastungsobergrenze f\u00fcr ressourcenstarke Kantone von 20 Prozent des eigenen Steuerertrages. Das Anliegen wurde von einer Kommissionsminderheit um Gerhard Pfister (C, ZG) im Rahmen der Vorlage 4 eingebracht. Beim Lastenausgleich (Vorlage 1) machte sich eine von Brunschwig Graf (RL, GE) angef\u00fchrte gemischte Kommissionsminderheit bei der Aufteilung zwischen geografisch-topografischem (GLA) und soziodemografischem Ausgleich (SLA) f\u00fcr einen Schl\u00fcssel von 55 zu 45 Prozent zugunsten der St\u00e4dte (SLA) stark. Das Argument, dass die parit\u00e4tische Dotierung der beiden T\u00f6pfe in keiner Weise den Realit\u00e4ten entspreche, verfing allerdings nicht und der Antrag wurde mit 103 zu 67 Stimmen abgelehnt. Bundesrat Merz wies darauf hin, dass alle Beitr\u00e4ge des NFA nach vier Jahren \u00fcberpr\u00fcft w\u00fcrden. Beim H\u00e4rteausgleich (Vorlage 2) scheiterte eine b\u00fcrgerliche Minderheit mit dem Anliegen, den innert 28 Jahren abzubauenden H\u00e4rteausgleich bereits zu Beginn um ein Viertel zu k\u00fcrzen. Bundesrat Merz warnte erfolgreich davor, an diesem Gef\u00e4ss herumzuschrauben, das als \"politisches Schmiermittel\" wichtig f\u00fcr die Akzeptanz der NFA sei.</p><p>Anlass zu Diskussionen gaben die Bestimmungen im IV-Gesetz zur Regelung der beim \u00dcbergang zur NFA noch ausstehenden nachsch\u00fcssigen Beitr\u00e4ge der IV an die Behinderteninstitutionen (Ziffer 5 der Vorlage 4). Von diesen nach altem Recht noch f\u00e4lligen Zahlungen von 1.96 Milliarden hat der Bund 3/8 oder 736 Millionen und die Kantone 1/8 oder 245 Millionen zu \u00fcbernehmen. Die restlichen 981 Millionen sollen gem\u00e4ss Beschluss des St\u00e4nderats der IV belastet werden, wobei der Bund die daraus entstehende zus\u00e4tzliche Zinsbelastung der IV \u00fcbernimmt. Im Gegenzug reduziert er seine Leistungen an die Kantone bei den NFA-Ausgleichsgef\u00e4ssen. Anstelle dieser Zinsl\u00f6sung beschloss der Nationalrat nun aber mit 113 zu 70 Stimmen, die 981 Millionen nicht der IV, sondern je zur H\u00e4lfte Bund und Kantonen zu \u00fcberb\u00fcrden. Die Kommissionsmehrheit, bei der Vertreter des links-gr\u00fcnen Lagers und der SVP-Fraktion zusammenspannten, argumentierte erfolgreich, dass die Kantone finanziell mittragen sollten, was sie mitverantwortet h\u00e4tten. Die \u00dcbernahme der zus\u00e4tzlichen IV-Schuld durch die \u00f6ffentliche Hand sei gerecht und f\u00fcr Bund und Kantone tragbar. Bundesrat Merz und eine Kommissionsminderheit aus Vertretern der Christlichdemokratischen und Freisinnig-demokratischen Fraktion warnten vergeblich davor, einen austarierten Kompromiss mit den Kantonen aufzuk\u00fcndigen. F\u00fcr eine Teilsanierung der IV sei die NFA nicht der richtige Ort.</p><p>In der Differenzbereinigung widersetzte sich der <b>St\u00e4nderat</b> stillschweigend dem neuen Modell des Nationalrates zur IV-\u00dcbergangsl\u00f6sung. Nachdem auch der <b>Nationalrat</b> mit 91 zu 64 Stimmen auf seiner Meinung beharrte, hiess der <b>St\u00e4nderat</b> mit 32 zu 8 Stimmen eine L\u00f6sung gut, nach der die zur Frage stehenden 981 Millionen h\u00e4lftig auf die IV und die \u00f6ffentliche Hand (und dort wieder zu je 50 Prozent auf Bund und Kantone) verteilt werden. Diesem Kompromiss schloss sich der <b>Nationalrat</b> in der Folge an.</p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1182470400000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24","Category":"III","Modified":"\/Date(1771607645380)\/","SubmissionDate":"\/Date(1165536000000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":4715,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen"}}