{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060413,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060413,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060413,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060413,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060413,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060413,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060413,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060413,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060413,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060413,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060413,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060413,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060413,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060413,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060413,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060413,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060413,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20060413,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"06.413","BusinessType":4,"BusinessTypeName":"Parlamentarische Initiative","BusinessTypeAbbreviation":"Pa. Iv.","Title":"Verbindliche Wirkung der Motion","Description":null,"InitialSituation":"<p>Die Staatspolitische Kommission (SPK-N) stellte in ihrem Bericht fest, dass der Bundesrat den Auftrag einer Motion h\u00e4ufig nicht erf\u00fcllt, wenn ihm dieser nicht genehm ist. Dieses Verhalten des Bundesrates steht im Widerspruch zur verfassungsm\u00e4ssigen Zust\u00e4ndigkeitsordnung (vgl. Art. 171 und 182 Abs. 2 BV). Das Parlament hat zwar die M\u00f6glichkeit, auf dem Wege der parlamentarischen Initiative das gesetzte Ziel ohne Unterst\u00fctzung des Bundesrates dennoch zu erreichen. Mit den pr\u00e4sentierten Vorschl\u00e4gen soll aber versucht werden, auch dem Motionsrecht wieder mehr Nachachtung zu verschaffen, indem der Dialog zwischen Parlament und Regierung bei der Erf\u00fcllung parlamentarischer Auftr\u00e4ge verbessert wird. Das bedeutet konkret, dass die Berichterstattungs- und Begr\u00fcndungspflichten des Bundesrates versch\u00e4rft werden, falls er angenommene Motionen ausnahmsweise nicht erf\u00fcllen will. In diesem Fall muss der Bundesrat k\u00fcnftig seinen Abschreibungsantrag mit einem besonderen Bericht begr\u00fcnden. Lehnen beide R\u00e4te den Abschreibungsantrag ab, so bleibt der Auftrag bestehen. Eine pr\u00e4zise Regelung des weiteren Verfahrens soll daf\u00fcr sorgen, dass der Auftrag ohne weiteren Verzug erf\u00fcllt wird.</p><p>F\u00fcr den Bundesrat ist es eine Selbstverst\u00e4ndlichkeit, die vom Parlament \u00fcberwiesenen Motionen des Parlaments - wenn immer m\u00f6glich - umzusetzen. Der Bundesrat hielt fest, dass er - entgegen der Darstellung im Bericht der Kommission - seinen Berichterstattungspflichten gegen\u00fcber dem Parlament stets nachgekommen ist.</p><p>Aus der Sicht des Bundesrates hat sich das bisherige Instrumentarium hinsichtlich der Berichterstattungspflicht und der Abschreibungsantr\u00e4ge bew\u00e4hrt. Der Bundesrat lehnt deshalb die angestrebte Versch\u00e4rfung der Berichterstattungs- und Begr\u00fcndungspflicht im Motionsrecht ab und beantragt, auf die vorgeschlagene \u00c4nderung des Parlamentsgesetzes nicht einzutreten.</p>","Proceedings":"<p></p><p>Der <b>Nationalrat</b> lehnte den Antrag des Bundesrates auf Nichteintreten mit 105 zu 53 Stimmen ab, der <b>St\u00e4nderat</b> stimmte der Vorlage mit 37 zu 0 Stimmen zu.</p>","DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Gest\u00fctzt auf Artikel\u00a0160 Absatz\u00a01 der Bundesverfassung und auf Artikel\u00a0107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Das Parlamentsgesetz ist in der Weise zu \u00e4ndern, dass die Verbindlichkeit einer von beiden R\u00e4ten \u00fcberwiesenen Motion verst\u00e4rkt werden soll. Falls der Bundesrat den Auftrag ausnahmsweise nicht oder nur teilweise erf\u00fcllen will, soll er den entsprechenden Abschreibungsantrag mit einem gesonderten Bericht an die R\u00e4te begr\u00fcnden. Wird der Abschreibungsantrag von beiden Kammern abgelehnt, muss der Bundesrat den Auftrag umgehend erf\u00fcllen.</p>","ReasonText":"<p>Anlass dieser parlamentarischen Initiative gibt der Beschluss des Bundesrates vom 21. Dezember 2005, die Motion 04.3433, \"Pressef\u00f6rderung mittels Beteiligung an den Verteilkosten\", nicht zu erf\u00fcllen. Der Bundesrat hat durch die Medien mitgeteilt, dass verschiedene Varianten zur Erf\u00fcllung der Motion gepr\u00fcft wurden. Ein entsprechender Bericht liegt aber nicht vor. Der Bundesrat hat es auch unterlassen, im Rahmen des j\u00e4hrlichen Berichtes \u00fcber Motionen und Postulate der gesetzgebenden R\u00e4te zum Jahr 2005 vom 30. M\u00e4rz 2006 die Abschreibung zu beantragen. Die zust\u00e4ndigen Kommissionen bzw. das Parlament kennen weder die Gr\u00fcnde der bundesr\u00e4tlichen Auftragsverweigerung noch hatten sie Gelegenheit, innert n\u00fctzlicher Frist dazu Stellung zu nehmen. Den Kommissionen blieb in dieser Situation als einziges Instrument die parlamentarische Initiative. </p><p>Gem\u00e4ss Artikel\u00a0122 Absatz\u00a02 ParlG kann der Bundesrat die Abschreibung einer Motion nicht nur nach ihrer Erf\u00fcllung, sondern auch dann beantragen, wenn der Auftrag \"nicht aufrechterhalten werden soll\". Dieses Vorgehen kann in Ausnahmef\u00e4llen gerechtfertigt sein. Das Parlamentsgesetz verlangt zwar bereits heute eine entsprechende Begr\u00fcndung; es macht aber keine n\u00e4heren Angaben \u00fcber die Modalit\u00e4ten. Es entspricht hingegen nicht dem klaren Rollenverst\u00e4ndnis zwischen Exekutive und Gesetzgeber, wenn der Bundesrat die Begr\u00fcndung im Rahmen der j\u00e4hrlichen Berichte \u00fcber Motionen und Postulate nur in sehr knapper Form liefert. </p><p>Schliesslich handelt es sich bei der Motion um ein gewollt starkes Auftragsinstrument des Gesetzgebers an die Adresse der ausf\u00fchrenden Beh\u00f6rde. Es soll deshalb nicht mehr vorkommen, dass die Rechtswirkung der Motion vom Bundesrat in einer Art und Weise verw\u00e4ssert wird, wie sie der Gesetzgeber urspr\u00fcnglich nicht gewollt hat.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":"Lustenberger Ruedi","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1191578398880)\/","ResponsibleDepartment":null,"ResponsibleDepartmentName":null,"ResponsibleDepartmentAbbreviation":null,"IsLeadingDepartment":null,"Tags":"421","Category":null,"Modified":"\/Date(1770756720580)\/","SubmissionDate":"\/Date(1143158400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4711,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Parlament"}}