{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060414,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060414,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060414,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060414,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060414,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060414,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060414,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060414,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060414,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060414,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060414,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060414,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060414,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060414,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060414,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060414,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060414,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20060414,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"06.414","BusinessType":4,"BusinessTypeName":"Parlamentarische Initiative","BusinessTypeAbbreviation":"Pa. Iv.","Title":"\u00c4nderung des B\u00fcrgerrechtsgesetzes. Fristausdehnung f\u00fcr die Nichtigerkl\u00e4rung","Description":null,"InitialSituation":"<p>Die Vorlage der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates (SPK-N) vom 30. November 2007 geht auf eine parlamentarische Initiative von Herrn Nationalrat Ruedi Lustenberger (06.414 \u00c4nderung B\u00fcrgerrechtsgesetz. Nichtigkeitserkl\u00e4rung. Fristausdehnung) zur\u00fcck. Ein neuer Artikel\u00a041 Absatz\u00a01bis B\u00fcG soll es erm\u00f6glichen, eine Einb\u00fcrgerung innerhalb von zwei Jahren, nachdem das Bundesamt vom rechtserheblichen Sachverhalt Kenntnis erhalten hat, sp\u00e4testens aber innert acht Jahren nach dem Erwerb des schweizerischen B\u00fcrgerrechts nichtig zu erkl\u00e4ren. Nach jeder Untersuchungshandlung, die der eingeb\u00fcrgerten Person mitgeteilt wird, beginnt eine neue zweij\u00e4hrige Verj\u00e4hrungsfrist zu laufen. Die Fristen stehen still w\u00e4hrend eines Beschwerdeverfahrens. Die Gesetzes\u00e4nderung hat im Endeffekt zur Folge, dass die Frist zur Nichtigerkl\u00e4rung einer Einb\u00fcrgerung von f\u00fcnf auf acht Jahre ausgedehnt wird. (Quelle: Bericht der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates)</p><p>Der Bundesrat stellt fest, dass sich das Anliegen der SPK-N mit den Empfehlungen zur Missbrauchsbek\u00e4mpfung im Bericht vom 20. Dezember 2005 \u00fcber h\u00e4ngige Fragen des B\u00fcrgerrechts deckt. In diesem Bericht des Bundesamtes f\u00fcr Migration, von dem der Bundesrat am 9. M\u00e4rz 2007 Kenntnis genommen hat, wird betont, dass Missbr\u00e4uche soweit als m\u00f6glich schon vor der Einb\u00fcrgerung bek\u00e4mpft werden sollen. Dennoch kommt es insbesondere bei erleichterten Einb\u00fcrgerungen ausl\u00e4ndischer Ehepartner von Schweizerinnen und Schweizern vor, dass sich die gesuchstellende Person durch falsche Angaben insbesondere zur Frage der ehelichen Gemeinschaft die Einb\u00fcrgerung erschleicht. Nach heutigem Recht k\u00f6nnen solche Einb\u00fcrgerungen nur innert f\u00fcnf Jahren nichtig erkl\u00e4rt werden. Im B\u00fcrgerrechtsbericht wird wie in der parlamentarischen Initiative empfohlen, das B\u00fcrgerrechtsgesetz dahingehend zu \u00e4ndern, dass eine Einb\u00fcrgerung innerhalb von zwei Jahren, nachdem das Bundesamt vom rechtserheblichen Sachverhalt Kenntnis erhalten hat, sp\u00e4testens aber innert acht Jahren nach dem Erwerb des schweizerischen B\u00fcrgerrechts nichtig erkl\u00e4rt werden kann. Die zweij\u00e4hrige Verj\u00e4hrungsfrist soll durch jede Untersuchungshandlung unterbrochen werden. Erg\u00e4nzend sei noch erw\u00e4hnt, dass die Stossrichtung der parlamentarischen Initiative auch im Einklang mit den Ausf\u00fchrungen im Bericht zur illegalen Migration vom 23. Juli 2004 steht. Somit lassen sich mit der parlamentarischen Initiative Missbr\u00e4uche besser bek\u00e4mpfen. Mit der neuen Regelung wird es beispielsweise m\u00f6glich sein, in krassen F\u00e4llen, die erst kurz vor Ablauf der heutigen f\u00fcnfj\u00e4hrigen Verj\u00e4hrungsfrist bekannt werden, so dass die Zeit f\u00fcr die Durchf\u00fchrung eines Nichtigkeitsverfahrens nicht mehr ausreicht, trotzdem noch die Nichtigerkl\u00e4rung der Einb\u00fcrgerung zu verf\u00fcgen. Der Bundesrat ist mit der Vorlage einverstanden. Er stimmt dem Erlass- und Berichtsentwurf vom 30. November 2007 der SPK-N zu. (Quelle: Stellungnahme des Bundesrates)</p>","Proceedings":"<p></p><p>Im <b>Nationalrat</b> beantragte eine Minderheit mit Unterst\u00fctzung der Ratslinken Nichteintreten. Sie bezeichnete die vorgeschlagene \u00c4nderung des B\u00fcrgerrechtsgesetzes als unverh\u00e4ltnism\u00e4ssig. Eine Fristausdehnung sei unn\u00f6tig, da die Missbrauchsrate sehr tief sei und die geltende Frist von f\u00fcnf Jahren f\u00fcr die Nichtigerkl\u00e4rung in der Regel ausreiche. Unklar sei auch, warum es einer Beh\u00f6rde innerhalb von acht Jahren m\u00f6glich sein solle, Missbrauchsf\u00e4lle zu ermitteln und zu ahnden, welche sie nicht auch innert f\u00fcnf Jahren entsprechend behandeln k\u00f6nne. Demgegen\u00fcber unterstrichen die b\u00fcrgerlichen Bef\u00fcrworter der Vorlage, dass die Ausdehnung der Frist im Interesse einer konsequenten Missbrauchsbek\u00e4mpfung liege. Eine Verl\u00e4ngerung der Frist von f\u00fcnf auf acht Jahre w\u00fcrde nicht nur Missbr\u00e4uche vermindern, sondern h\u00e4tte auch eine pr\u00e4ventive Wirkung. Zudem seien die Nichtigkeitsverfahren, die durchgef\u00fchrt werden m\u00fcssen, zum Teil sehr aufwendig und zeitintensiv und eine entsprechende Verl\u00e4ngerung der Verj\u00e4hrungsfrist eine pragmatische Anpassung. Der Nationalrat beschloss mit 121 zu 56 Stimmen Eintreten und nahm die Vorlage in der Gesamtabstimmung mit 115 zu 56 Stimmen an.</p><p>Der <b>St\u00e4nderat</b> stimmte dem Entwurf ebenfalls zu. Ein Minderheitsantrag von linker Seite, der an der Frist von f\u00fcnf Jahren festhalten wollte, wurde mit 19 zu 7 Stimmen abgelehnt.</p><p></p><p><b>In der Schlussabstimmung wurde das Bundesgesetz im Nationalrat mit 131 zu 63 und im St\u00e4nderat mit 30 zu 9 Stimmen angenommen.</b></p>","DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Gest\u00fctzt auf Artikel\u00a0160 Absatz\u00a01 der Bundesverfassung und Artikel\u00a0107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Artikel\u00a041 Absatz\u00a01 des B\u00fcrgerrechtsgesetzes ist zu \u00e4ndern, indem die f\u00fcnfj\u00e4hrige Frist f\u00fcr die Nichtigerkl\u00e4rung einer Einb\u00fcrgerung, welche durch falsche Angaben oder Verheimlichung erheblicher Tatsachen erschlichen wurde, ausgedehnt wird.</p>","ReasonText":"<p>Zurzeit pr\u00fcft das zust\u00e4ndige Bundesamt etwa vierhundert F\u00e4lle, in denen Missbrauch vermutet wird. Speziell in F\u00e4llen von so genannten Scheinehen kann der Beweis des Missbrauchs vielfach erst sp\u00e4t erbracht werden. Aufgrund einschl\u00e4giger Beispiele erscheint die f\u00fcnfj\u00e4hrige Frist, innerhalb derer eine Nichtigkeit ausgesprochen werden kann, als zu kurz. Im Interesse einer konsequenten Missbrauchsbek\u00e4mpfung dr\u00e4ngt sich eine Ausdehnung der Frist auf.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":"Lustenberger Ruedi","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1253872383173)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2811","Category":null,"Modified":"\/Date(1770754068977)\/","SubmissionDate":"\/Date(1143158400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4711,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Migration"}}