{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060433,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060433,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060433,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060433,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060433,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060433,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060433,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060433,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060433,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060433,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060433,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060433,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060433,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060433,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060433,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060433,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060433,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20060433,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"06.433","BusinessType":4,"BusinessTypeName":"Parlamentarische Initiative","BusinessTypeAbbreviation":"Pa. Iv.","Title":"F\u00fcr angemessene Bez\u00fcge und gegen Lohnexzesse an der Spitze. \u00c4nderung des Obligationenrechtes","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Gest\u00fctzt auf Artikel\u00a0160 Absatz\u00a01 der Bundesverfassung und Artikel\u00a0107 des Parlamentsgesetzes reiche ich die folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Der 26. Titel des Obligationenrechtes zur Aktiengesellschaft ist mit einem neuen Artikel - vorgeschlagen wird ein neuer Artikel\u00a0717a OR - dahingehend zu erg\u00e4nzen, dass gesetzlich festgelegt wird, dass alle Verg\u00fctungen einer Gesellschaft an Mitglieder des Verwaltungsrates und an alle Personen, die vom Verwaltungsrat ganz oder zum Teil mit der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung betraut sind (Gesch\u00e4ftsleitung), angemessen sein m\u00fcssen. Die Angemessenheit der Gesamtbez\u00fcge ist gesetzlich dahingehend zu konkretisieren, dass die Gesamtbez\u00fcge der einzelnen Gesch\u00e4ftsf\u00fchrungs- und Verwaltungsratsmitglieder in einem angemessenen Verh\u00e4ltnis zu deren konkreten Aufgaben und zur Lage der Gesellschaft stehen m\u00fcssen. Die Angemessenheit der Entsch\u00e4digung muss sich im Weiteren nach der Lohnstruktur der Gesellschaft, dem Verh\u00e4ltnis zwischen den tiefsten und dem h\u00f6chsten Lohn in der Unternehmung und den Durchschnittsl\u00f6hnen bemessen.</p>","ReasonText":"<p>Das Parlament hat mit der \u00c4nderung des Obligationenrechtes vom 7. Oktober 2005 die Verpflichtung zur Transparenz \u00fcber die Verg\u00fctungen an Mitglieder des Verwaltungsrates und der Gesch\u00e4ftsleitung f\u00fcr die Publikumsgesellschaften gesetzlich geregelt. Die neuesten Entwicklungen bei den grossen Gesellschaften und dabei insbesondere bei den beiden Schweizer Grossbanken und bei den grossen multinationalen Unternehmen zeigen, dass die Transparenz ein wichtiger Schritt ist, aber nicht ausreicht, um den Lohnexzessen auf den Chefetagen beizukommen. </p><p>Die Entsch\u00e4digungen stehen vielfach in keinem Verh\u00e4ltnis mehr zur erbrachten Leistung. Das gilt umso mehr, als in jedem Unternehmen die Leistungen von allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erbracht werden und nicht von einer einzigen Person oder einer kleinen Spitze.</p><p>Die Spitzenl\u00f6hne orientieren sich immer mehr an einem internationalen Manager-\"Markt\", einem kleinen Kartell von Beg\u00fcnstigten, und nicht an den Leistungen in der Unternehmung selbst. Die Verwaltungsr\u00e4te sind vielfach nicht in der Lage, die Spirale der Bezugserh\u00f6hungen zu stoppen. Oft stehen sie in einem faktischen Abh\u00e4ngigkeitsverh\u00e4ltnis zum Management, oder es besteht gar Personalunion zwischen VR- und Managementspitze. </p><p>Diese Lohnexzesse an der Spitze von grossen Unternehmen zeigen, dass die Gier nach immer h\u00f6heren L\u00f6hnen an der Spitze offenbar keine Schamgrenze kennt. Diese Exzesse schaden dem sozialen Frieden in der Schweiz erheblich. Sie beeintr\u00e4chtigen auch die Arbeitsmoral und die Motivation der Lohnabh\u00e4ngigen mit Durchschnittsgeh\u00e4ltern. Schliesslich schaden sie dem Ansehen aller Unternehmen. Da sich die Spirale der Bez\u00fcge an der Spitze insbesondere der grossen Publikumsgesellschaften immer rascher dreht, ist der Gesetzgeber gefordert. </p><p>Gesetzlich ist zu verankern, dass die Bez\u00fcge der Mitglieder des Verwaltungsrates und der Gesch\u00e4ftsleitung angemessen sein m\u00fcssen. Diese Regelung der Angemessenheit lehnt sich an die Bestimmung des Deutschen Aktiengesetzes, Paragraph 87, an. Kriterien der Angemessenheit sind im Gesetz zu verankern. Es sind dies insbesondere:</p><p>- die Aufgaben der betreffenden Person,</p><p>- die Lage der Unternehmung,</p><p>- die Lohnstruktur im Unternehmen und das Verh\u00e4ltnis des h\u00f6chsten Lohnes zu den tiefsten L\u00f6hnen der Unternehmung,</p><p>- das Verh\u00e4ltnis zu den Durchschnittsl\u00f6hnen. </p><p>Mit der vorgeschlagenen Verankerung der Regelung unter den Bestimmungen f\u00fcr den Verwaltungsrat nach der Treuepflicht soll betont werden, dass die Angemessenheit der Entsch\u00e4digung auch Ausfluss der Treuepflicht des Verwaltungsrates und der Gesch\u00e4ftsleitung gegen\u00fcber dem Unternehmen, seinen Eigent\u00fcmerinnen und Eigent\u00fcmern und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist. Die Verankerung des Angemessenheitsgrundsatzes f\u00fcr die Regelung der Bez\u00fcge bietet auch eine Handhabe, um gegen Verg\u00fctungsexzesse gerichtlich besser vorgehen zu k\u00f6nnen. Zu verweisen ist dabei insbesondere auf die Erw\u00e4gungen der Staatsanwaltschaft III des Kantons Z\u00fcrich vom 20. Februar 2006 betreffend ungetreue Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung im Fall ABB; das Strafverfahren endete in einer Einstellung.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":"Leutenegger Oberholzer Susanne","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1198022400000)\/","ResponsibleDepartment":null,"ResponsibleDepartmentName":null,"ResponsibleDepartmentAbbreviation":null,"IsLeadingDepartment":null,"Tags":"15","Category":"IV","Modified":"\/Date(1712769350967)\/","SubmissionDate":"\/Date(1147305600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4712,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft"}}