{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060449,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060449,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060449,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060449,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060449,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060449,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060449,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060449,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060449,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060449,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060449,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060449,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060449,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060449,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060449,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060449,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060449,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20060449,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"06.449","BusinessType":4,"BusinessTypeName":"Parlamentarische Initiative","BusinessTypeAbbreviation":"Pa. Iv.","Title":"Tourismusgesetz","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Gest\u00fctzt auf Artikel\u00a0160 Absatz\u00a01 der Bundesverfassung und Artikel\u00a0107 des Parlamentsgesetzes schlage ich mit dieser parlamentarischen Initiative die Schaffung eines Tourismusgesetzes vor, welches folgenden Grundz\u00fcgen entspricht: </p><p>1. Das neu zu schaffende Tourismusgesetz soll - gest\u00fctzt auf Artikel\u00a0103 der Bundesverfassung - folgende Ziele verfolgen: </p><p>- St\u00e4rkung der Wettbewerbsf\u00e4higkeit und der Dienstleistungsqualit\u00e4t im Tourismus;</p><p>- nachhaltige Tourismusentwicklung;</p><p>- Verbesserung der Aus- und Weiterbildung im Tourismus.</p><p>2. Der Bund soll im Bereich Tourismus namentlich folgende strategische Handlungsachsen unterst\u00fctzen:</p><p>- die Landeswerbung;</p><p>- die Innovation und Kooperation;</p><p>- die Aus- und Weiterbildung sowie die Oualit\u00e4tsentwicklung und -sicherung;</p><p>- die Lehre und Forschung;</p><p>- die Statistik, das Monitoring und die Evaluation.</p><p>3. Tourismuspolitische Vorhaben sollen nur unterst\u00fctzt werden, wenn sie: </p><p>a. zur St\u00e4rkung der Wettbewerbsf\u00e4higkeit der Schweiz als Tourismusland beitragen;</p><p>b. die Entwicklung des Tourismus im Einklang mit Natur, Mensch und Umwelt f\u00f6rdern; </p><p>c. attraktive Besch\u00e4ftigungsm\u00f6glichkeiten sichern; und wenn sie</p><p>d. Modellcharakter haben oder in einer Region wesentliche Impulse f\u00fcr touristische Neuerungen ausl\u00f6sen. </p><p>4. Finanzierung: Die Bundesversammlung bewilligt mit einem einfachen Bundesbeschluss einen auf vier Jahre befristeten Zahlungsrahmen. </p><p>5. Die zust\u00e4ndige Stelle des Bundes schliesst mit den institutionellen Leistungstr\u00e4gern Leistungsvereinbarungen ab. Sie kann Projekte direkt unterst\u00fctzen. </p><p>6. Die bestehenden gesetzlichen Regelungen (siehe Ziff. 7) und der bisherige Zahlungsrahmen werden bis zum Inkrafttreten des neu zu schaffenden Gesetzes verl\u00e4ngert. </p><p>7. Das neu zu schaffende Tourismusgesetz ersetzt folgende Erlasse: </p><p>- Bundesgesetz \u00fcber die Schweizerische Verkehrszentrale vom 21. Dezember 1955;</p><p>- Bundesgesetz \u00fcber die F\u00f6rderung von Innovation und Zusammenarbeit im Tourismus vom 10. Oktober 1997;</p><p>- Bundesgesetz \u00fcber die F\u00f6rderung der Beherbergungswirtschaft vom 20. Juni 2003.</p>","ReasonText":"<p>Allgemeine \u00dcberlegungen:</p><p>Die Schweiz kennt bis anhin kein Tourismusgesetz auf Bundesebene. Zahlreiche Gr\u00fcnde sprechen f\u00fcr die Schaffung eines eidgen\u00f6ssischen Tourismusgesetzes: </p><p>- B\u00fcndelung von Massnahmen bzw. Schaffung von Synergien durch den Erlass eines neuen Rahmengesetzes als Ersatz f\u00fcr verschiedene einzelne Erlasse (Kredit an Schweiz Tourismus, Innotour, Beherbergungskreditgesetz usw.). </p><p>- Der Tourismus ist die drittgr\u00f6sste Exportbranche der Schweiz. Der Tourismus ist aber eine standortgebundene Exportbranche. Trotz Globalisierung kann das Angebot nicht ins Ausland verlagert werden. Faktorbedingungen wie z. B. die Lohnkosten sind an die inl\u00e4ndischen Bedingungen gebunden. F\u00fcr die Tourismuspolitik ist deshalb die Standortpolitik \u00e4usserst wichtig. Die Kernelemente dieser Standortpolitik sollen in einem Gesetz umrissen werden. </p><p>- Ge\u00e4nderte Anspr\u00fcche der G\u00e4ste erfordern eine permanente Anpassung des Angebotes. Die Tourismuswirtschaft ist nur begrenzt in der Lage, den erforderlichen Strukturwandel selber zu bew\u00e4ltigen. </p><p>- Auch der verst\u00e4rkte internationale Konkurrenzdruck zwingt zu Innovation, Kooperation und Diversifizierung mit entsprechenden Kostenfolgen. </p><p>- Im Vergleich zum benachbarten Ausland hat es die Schweiz zu lange vers\u00e4umt, ihre Mittel auch in die Angebotsentwicklung zu investieren. Darunter leidet die Konkurrenzf\u00e4higkeit der Schweiz als Tourismusland. </p><p>- Die Koordination mit den verschiedenen Sektoralpolitiken muss verst\u00e4rkt werden.</p><p>- Die Ausbildung und die Qualit\u00e4tssicherung im Tourismus m\u00fcssen verbessert und gest\u00e4rkt werden, denn sie tragen entscheidend zur Wettbewerbsf\u00e4higkeit bei. </p><p>In verschiedenen politischen Vorst\u00f6ssen wurde bereits die Schaffung eines Tourismusgesetzes gefordert (u. a. Motion 05.3114, Grundlagengesetz f\u00fcr den Tourismus; Motion 05.3039, Tourismusgesetz). Der Bundesrat hat in seinen Antworten jeweils die Schaffung in Aussicht gestellt, sie aber bis anhin noch nie realisiert. Deshalb soll nun der Weg \u00fcber eine parlamentarische Initiative verfolgt werden. </p><p>Zu Ziffer 1 - Zielsetzungen:</p><p>Das Tourismusgesetz soll als schlankes Rahmengesetz konzipiert werden, damit m\u00f6glichst flexibel auf neue Herausforderungen reagiert werden kann. In Ziffer 1 werden die grundlegenden Ziele der Tourismuspolitik umrissen. Die St\u00e4rkung der Wettbewerbsf\u00e4higkeit und die Dienstleistungsqualit\u00e4t im Tourismus m\u00fcssen dabei im Zentrum stehen. Mit dem Tourismusgesetz soll nicht Strukturerhaltung betrieben werden. Der Strukturwandel soll vielmehr aktiv gef\u00f6rdert werden. Das touristische Angebot und das Marketing m\u00fcssen laufend an die ge\u00e4nderten Bed\u00fcrfnisse und Rahmenbedingungen angepasst werden. Dieses dynamische Element wird auch mit dem Ziel einer nachhaltigen Tourismusentwicklung zum Ausdruck gebracht. Zur St\u00e4rkung der Wettbewerbsf\u00e4higkeit und der Dienstleistungsqualit\u00e4t leistet auch die Aus- und Weiterbildung einen wichtigen Beitrag. </p><p>Zu Ziffer 2 - Handlungsachsen:</p><p>Der vorliegende Vorschlag f\u00fcr ein eidgen\u00f6ssisches Tourismusgesetz umreisst f\u00fcnf Handlungsachsen: </p><p>1. Landeswerbung: Unter diesem Punkt sollen die heutigen Aktivit\u00e4ten von Schweiz Tourismus - allenfalls im Rahmen einer neuen Organisation - weitergef\u00fchrt werden. </p><p>2. Innovation und Kooperation: Touristisches Marketing f\u00fcr sich alleine bringt wenig, wenn das Angebot nicht stimmt. Deshalb sollen unter dem Punkt Innovation und Kooperation die Innotour-Programme sowie die Erneuerung der Beherbergungswirtschaft weitergef\u00fchrt werden. Der Tourismus muss sich laufend an neue Herausforderungen und Trends anpassen, um konkurrenzf\u00e4hig zu bleiben. Betriebs- und branchen\u00fcbergreifende Kooperationen sind dabei wichtige strukturelle Voraussetzungen. Der Gedanke der vertikalen und horizontalen Integration im Tourismus muss zum Bestandteil der Tourismuspolitik werden. </p><p>3. Aus- und Weiterbildung und Qualit\u00e4tsentwicklung und -sicherung: Diese beiden Elemente sollen ebenfalls zur Professionalisierung im Tourismus beitragen. Bildung und Qualit\u00e4tsmanagement im Tourismus sollen verst\u00e4rkt werden. </p><p>4. Lehre und Forschung spielen eine wichtige Rolle, da sie den erforderlichen wissenschaftlichen Input f\u00fcr die Begleitung des Strukturwandels und die Initiierung von Innovationsprozessen liefern k\u00f6nnen. Unter dieser Handlungsachse ist insbesondere auch eine verst\u00e4rkte Kooperation mit der KTI anzustreben. </p><p>5. Statistik, Monitoring und Evaluation: Der Tourismus als stark exogen beeinflusster Bereich ist auf verl\u00e4ssliche statistische Angaben angewiesen, die auch der Beurteilung der Wirkungen der Tourismuspolitik dienen und in die Evaluation einfliessen. Nach dem Abbau der Parahotelleriestatistik und dem Intermezzo bei der Hotelleriestatistik fehlen dem Tourismus entscheidende Datengrundlagen f\u00fcr die zuk\u00fcnftige Ausrichtung. </p><p>Die ersten beiden Handlungsachsen bilden die beiden Hauptausrichtungen. Die drei weiteren Handlungsachsen k\u00f6nnten als flankierende Massnahmen bezeichnet werden. </p><p>Zu Ziffer 3 - F\u00f6rderkriterien:</p><p>Durch die in Ziffer 3 erw\u00e4hnten F\u00f6rderkriterien soll sichergestellt werden, dass die unter Ziffer 1 erw\u00e4hnten Ziele erreicht und die Mittel gezielt eingesetzt werden. </p><p>Zu Ziffer 4 - Finanzierung:</p><p>Die Finanzierung der verschiedenen Massnahmen soll wie bis anhin \u00fcber einen ordentlichen Kredit erfolgen, welcher von der Bundesversammlung beschlossen wird. Der Umfang der finanziellen Mittel soll sich an den in den Leistungsvereinbarungen ausgewiesenen Bed\u00fcrfnissen und der finanziellen Situation des Bundeshaushaltes orientieren. </p><p>Zu Ziffer 5 - operative Umsetzung und Evaluation:</p><p>Das eidgen\u00f6ssische Tourismusgesetz sollte m\u00f6glichst einfach und flexibel gestaltet werden. Es soll den Rahmen f\u00fcr die eidgen\u00f6ssische Tourismuspolitik abstecken. Die Operationalisierung der f\u00fcnf Handlungsachsen sollte \u00fcber Leistungsvereinbarungen erfolgen. Die Leistungsvereinbarungen sollen f\u00fcr jeweils vier Jahre abgeschlossen werden. Ein Zeithorizont von vier Jahren erlaubt es, m\u00f6glichst flexibel auf neue Herausforderungen reagieren zu k\u00f6nnen und trotzdem gleichzeitig eine gewisse Stabilit\u00e4t der Massnahmen zu erwirken. Die Mittel k\u00f6nnen zielgerichtet und kontrollierbar eingesetzt werden. Damit kann der teilweise vorgebrachten Kritik, die derzeitige Tourismusf\u00f6rderung entspreche dem Giesskannenprinzip, entgegnet werden. Die Leistungsvereinbarungen k\u00f6nnen je nach Handlungsachse mit unterschiedlichen Leistungstr\u00e4gern abgeschlossen werden: </p><p>- Die touristische Landeswerbung soll weiterhin der Organisation Schweiz Tourismus oder einer Nachfolgeorganisation \u00fcbertragen werden. </p><p>- F\u00fcr die F\u00f6rderung von Innovation und Kooperation ist das Modell einer Tourismusbank zu pr\u00fcfen. Diese w\u00e4re \u00fcber eine Leistungsvereinbarung mit dem Bund die alleinige Anlaufstelle (One-Stop-Shop). Eine derartige Konzentration h\u00e4tte zahlreiche Vorteile. Insbesondere k\u00f6nnte so der Gedanke der vertikal und horizontal integrierten Tourismusentwicklung weiterverfolgt werden. </p><p>- F\u00fcr die Handlungsachsen 3 bis 5 k\u00f6nnten die entsprechenden Fachorganisationen und -institutionen Leistungstr\u00e4ger sein. </p><p>Die Verwaltung sollte zust\u00e4ndig sein f\u00fcr die Operationalisierung der gesetzten Ziele, die Ausarbeitung der Leistungsvereinbarungen mit den Leistungstr\u00e4gern sowie f\u00fcr die \u00dcberpr\u00fcfung der Zielerreichung und der Wirkung der Massnahmen. </p><p>Zu Ziffer 6 - Verl\u00e4ngerung bestehender Erlasse:</p><p>Der Kredit f\u00fcr Schweiz Tourismus ist befristet bis 2007. Das Bundesgesetz \u00fcber die F\u00f6rderung von Innovation und Zusammenarbeit im Tourismus ist befristet bis 2007. Es besteht damit ein dringender Handlungsbedarf. Der Erlass des vorgeschlagenen Tourismusgesetzes wird aber voraussichtlich nicht vor dem Jahr 2008 m\u00f6glich sein. Deshalb sollen die bestehenden Erlasse bis zum Inkrafttreten des neuen Gesetzes verl\u00e4ngert und deren finanzielle Ausstattung entsprechend weitergef\u00fchrt werden. </p><p>Zu Ziffer 7 - Aufhebung bestehender Erlasse:</p><p>Im Sinne der Nutzung von Synergien soll das vorgeschlagene Tourismusgesetz das Bundesgesetz \u00fcber die Schweizerische Verkehrszentrale, das Bundesgesetz \u00fcber die F\u00f6rderung von Innovation und Zusammenarbeit im Tourismus sowie das Bundesgesetz \u00fcber die F\u00f6rderung der Beherbergungswirtschaft ersetzen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":"Vollmer Peter","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1190764800000)\/","ResponsibleDepartment":null,"ResponsibleDepartmentName":null,"ResponsibleDepartmentAbbreviation":null,"IsLeadingDepartment":null,"Tags":"15|28","Category":"IV","Modified":"\/Date(1712776600927)\/","SubmissionDate":"\/Date(1151020800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4713,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Soziale Fragen"}}