{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060458,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060458,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060458,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060458,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060458,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060458,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060458,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060458,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060458,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060458,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060458,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060458,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060458,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060458,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060458,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060458,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20060458,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20060458,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"06.458","BusinessType":4,"BusinessTypeName":"Parlamentarische Initiative","BusinessTypeAbbreviation":"Pa. Iv.","Title":"Verzicht auf die Einf\u00fchrung der allgemeinen Volksinitiative","Description":null,"InitialSituation":"<p>Am 9. Februar 2003 haben Volk und St\u00e4nde den Bundesbeschluss vom 4. Oktober 2002 \u00fcber die \u00c4nderung der Volksrechte deutlich angenommen und somit auch dem Instrument der allgemeinen Volksinitiative zugestimmt.</p><p>Inzwischen wurde der Bundesversammlung der Entwurf f\u00fcr die Ausf\u00fchrungsgesetzgebung zur Regelung des Verfahrens bei der allgemeinen Volksinitiative vorgelegt.</p><p>Der Entwurf des Bundesrates sah zahlreiche \u00c4nderungen des Bundesgesetzes \u00fcber die politischen Rechte, des Parlamentsgesetzes und des Bundesgerichtsgesetzes vor (Vorlage 06.053).</p><p>Insgesamt gestaltet sich das Verfahren nicht zuletzt aufgrund der Erfordernisse des Zweikammersystems als kompliziert und un\u00fcbersichtlich.</p><p>Ein solch kompliziertes Verfahren ist nicht praxistauglich und insbesondere auch zeitraubend. Ein \u00fcber sieben Jahre dauerndes, f\u00fcr Aussenstehende kaum nachvollziehbares Verfahren zur Umsetzung eines Volksanliegens schw\u00e4cht das Vertrauen in die politischen Institutionen. Beide R\u00e4te sind denn auch nicht auf die Vorlage zur Umsetzung der allgemeinen Volksinitiative eingetreten. Der Verfassungsauftrag ist somit nicht erf\u00fcllt und soll konsequenterweise zur\u00fcckgenommen werden.</p><p>Es wird hier deshalb vorgeschlagen, Volk und St\u00e4nde in Kenntnis der komplizierten Ausgestaltung des neuen Volksrechtes erneut dar\u00fcber abstimmen zu lassen. Die Bestimmungen in der Verfassung betreffend die allgemeine Volksinitiative sollen gestrichen werden. (Quelle: Bericht der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates)</p><p></p><p>Bei dieser Sachlage ist es vorzuziehen, die Verfassungs\u00e4nderung vom 9. Februar 2003 r\u00fcckg\u00e4ngig zu machen, damit das mit der Volksrechtsreform geschaffene Versehen aus der neuen Bundesverfassung getilgt werden kann, dass zwei Verfassungsbestimmungen mit identischer Artikelnummer, aber verschiedenem Wortlaut gleichzeitig in der Bundesverfassung stehen (vgl. AS 2003 1953); auch soll die Verfassung keine Instrumente enthalten, die gar nicht eingesetzt werden k\u00f6nnen.</p><p>Der Bundesrat schliesst sich den Kommissionsantr\u00e4gen der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates an. (Quelle: Stellungnahme des Bundesrates)           </p>","Proceedings":"<p></p><p>Nachdem beide Kammern beschlossen hatten, nicht auf die vom Bundesrat vorgeschlagene Ausf\u00fchrungsgesetzgebung einzutreten (siehe Vorlage 06.053), kam es in den beiden R\u00e4ten nicht mehr zu inhaltlichen Diskussionen. Beide Kammern stimmten dem Beschlussentwurf zu.</p><p></p><p><b>In der Schlussabstimmung wurde der Bundesbeschluss im Nationalrat mit 178 zu 1 und im St\u00e4nderat mit 42 zu 0 Stimmen angenommen.</b></p><p></p><p><b>Die Vorlage wurde in der Volksabstimmung vom 27. September 2009 mit 67,9\u00a0Prozent Ja-Stimmen und von allen Kantonen gutgeheissen.</b></p>","DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die Staatspolitische Kommission (SPK) des Nationalrates beschliesst unter Vorbehalt der Zustimmung der SPK des St\u00e4nderates, der Bundesversammlung den Entwurf einer \u00c4nderung der Bundesverfassung zu unterbreiten, womit die Einf\u00fchrung der allgemeinen Volksinitiative wieder r\u00fcckg\u00e4ngig gemacht wird.</p>","ReasonText":"<p>Am 9. Februar 2003 haben Volk und St\u00e4nde der Einf\u00fchrung der allgemeinen Volksinitiative zugestimmt. Dieses neue Volksrecht ersetzt die Volksinitiative in der Form der allgemeinen Anregung. Die letztere Volksinitiative verpflichtete im Falle ihrer Annahme durch das Volk das Parlament zur Ausarbeitung einer Verfassungs\u00e4nderung. Mit der allgemeinen Volksinitiative k\u00f6nnen nun nicht nur Verfassungs-, sondern auch Gesetzes\u00e4nderungen angeregt werden. Im Falle der Annahme einer Initiative bestimmt das Parlament die richtige Rechtsstufe und arbeitet die n\u00f6tigen Verfassungs- oder Gesetzes\u00e4nderungen aus.</p><p>Die neuen Verfassungsbestimmungen konnten noch nicht in Kraft gesetzt werden, weil die Verfahren zur Behandlung einer allgemeinen Volksinitiative zuerst im Gesetz pr\u00e4zisiert werden m\u00fcssen. Mit der Botschaft vom 31. Mai 2006 unterbreitet der Bundesrat dem Parlament den Entwurf f\u00fcr diese Ausf\u00fchrungsgesetzgebung (06.053). Diese gestaltet sich sehr komplex. Diese Komplexit\u00e4t ist bereits in der Verfassung angelegt; eine Vereinfachung ist kaum m\u00f6glich. Die Komplexit\u00e4t ergibt sich aufgrund des Zweikammerparlamentes, der M\u00f6glichkeit eines Gegenentwurfes, der unterschiedlichen Mehrheitserfordernisse bei Verfassungs- oder Gesetzes\u00e4nderungen und aufgrund der M\u00f6glichkeit der bundesgerichtlichen \u00dcberpr\u00fcfung der korrekten Umsetzung einer angenommenen Initiative durch das Parlament.</p><p>Die SPK des Nationalrates kommt angesichts der Komplexit\u00e4t der Ausf\u00fchrungsgesetzgebung zum Schluss, dass das neue Volksrecht nicht praxistauglich ist. Die Volksrechte sollten im Interesse der Volksrechte einfach und verst\u00e4ndlich ausgestaltet sein. Im besten Fall wird das neue Volksrecht von seinen potenziellen Ben\u00fctzern als unattraktiv erkannt und nie angewendet. Gelangt es dennoch zur Anwendung, so ist zu bef\u00fcrchten, dass die an das Instrument gekn\u00fcpften Erwartungen nicht erf\u00fcllt werden und dass die Glaubw\u00fcrdigkeit der politischen Institutionen wegen der bei der Behandlung einer Initiative auftretenden Probleme geschw\u00e4cht wird. Problematisch ist insbesondere der Ermessensspielraum, der dem Parlament bei der Umsetzung einer angenommenen allgemeinen Volksinitiative offen steht. Eine weitere Schw\u00e4che dieses Volksrechtes liegt auch in der Dauer des Verfahrens: Gem\u00e4ss den im Entwurf des Bundesrates vorgesehenen Fristen dauert es mehr als sieben Jahre vom Zeitpunkt der Einreichung einer Initiative bis zur Verabschiedung des Umsetzungserlasses durch die Bundesversammlung, nicht eingeschlossen eine weitere Verl\u00e4ngerungsm\u00f6glichkeit im Falle des Vorliegens besonders komplexer Sachverhalte.</p><p>Die Kommission beantragt daher mit 13 zu 11 Stimmen bei einer Enthaltung, auf diese Vorlage nicht einzutreten. Die Minderheit der Kommission ist sich zwar mit der Mehrheit weitgehend einig in der Einsch\u00e4tzung des neuen Volksrechtes. Das Parlament stehe jetzt aber in der Pflicht, den erst vor dreieinhalb Jahren ge\u00e4usserten Volkswillen umzusetzen. Es m\u00fcssten erste praktische Erfahrungen mit dem neuen Volksrecht gemacht werden k\u00f6nnen, bevor man gegebenenfalls auf die fr\u00fcheren Beschl\u00fcsse zur\u00fcckkommen k\u00f6nne.</p><p>Weil Volk und St\u00e4nde mit der Annahme der Verfassungsbestimmungen \u00fcber die allgemeine Volksinitiative einen Auftrag erteilt haben, muss die Kommission konsequenterweise die n\u00f6tigen Schritte in die Wege leiten, damit Volk und St\u00e4nde diesen Auftrag wieder zur\u00fccknehmen k\u00f6nnen. Die Kommission hat daher mit 21 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen beschlossen, eine Verfassungs\u00e4nderung auszuarbeiten, welche die Einf\u00fchrung der allgemeinen Volksinitiative wieder r\u00fcckg\u00e4ngig macht.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1229676360183)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4","Category":null,"Modified":"\/Date(1770755176350)\/","SubmissionDate":"\/Date(1158278400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4714,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik"}}