{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20061056,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20061056,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20061056,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20061056,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20061056,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20061056,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20061056,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20061056,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20061056,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20061056,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20061056,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20061056,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20061056,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20061056,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20061056,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20061056,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20061056,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20061056,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"06.1056","BusinessType":18,"BusinessTypeName":"Anfrage","BusinessTypeAbbreviation":"A","Title":"Schweizer Waffenschiebereien nach Irak und Afghanistan?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Amnesty International deckt im Bericht \"Dead on Time - arms transportation, brokering and the threat to human rights\" Verwicklungen von Schweizer Unternehmen in Waffenlieferungen in Konfliktl\u00e4nder auf. Folgende Fragen dr\u00e4ngen sich auf:</p><p>1. Kann der Bundesrat best\u00e4tigen, dass das Waffenhandelsunternehmen Marius Joray Waffen und Feinmechanik AG in Laufen (Baselland) als Glied in einer Kette von Handelsunternehmen und privaten Spediteuren grosse Mengen an Waffen und Munition aus den Best\u00e4nden des Krieges in Bosnien-Herzegowina heimlich nach dem Irak spediert hat?</p><p>2. Kann der Bundesrat best\u00e4tigen, dass die BT International in Bern in enger Zusammenarbeit mit der israelischen Firma Talon und im Auftrag des US Special Operations Command (Socom) Waffenbest\u00e4nde aus Serbien-Montenegro in den Irak und nach Afghanistan verschoben hat? Welche Rolle spielten der Schweizer Gesch\u00e4ftsmann Heinrich Thomet und der ehemalige israelische Milit\u00e4rattach\u00e9 in der Schweiz, Major Shmuel Avivi, in diesem Gesch\u00e4ft?</p><p>3. Welche Vorkehrungen hat der Bundesrat getroffen, damit das Schweizer Territorium nicht dazu missbraucht wird, um illegale Waffenschiebergesch\u00e4fte abzuwickeln? Mit welchen Instrumenten stellt der Bundesrat sicher, dass nicht ausl\u00e4ndische Nachrichtendienste das schweizerische Territorium zur Abwicklung solcher Gesch\u00e4fte missbrauchen? Welche besonderen Massnahmen hat der Bundesrat ergriffen, damit sich auch kleine Firmen und Spediteure rigoros an die Bestimmungen des Kriegsmaterialgesetzes halten?</p><p>4. Vermittlungsgesch\u00e4fte sind heute nur bewilligungspflichtig, wenn die Schaffung der wesentlichen Voraussetzungen f\u00fcr den Abschluss eines Vermittlungsvertrages in der Schweiz erfolgt. Wie stellt der Bundesrat sicher, dass diese Bestimmung nicht umgangen werden kann, etwa \u00fcber das Ausland? K\u00f6nnen hier Waffenh\u00e4ndler und Spediteure eine L\u00fccke ausnutzen, die geschlossen werden muss?</p><p>5. Teilt der Bundesrat die vom Amnesty-Bericht ge\u00e4usserte Einsch\u00e4tzung, dass bestimmte Formen des heutigen internationalen Waffenhandels die Entwicklungschancen von vielen Staaten in Afrika, Asien und Lateinamerika schm\u00e4lern und sich mancherorts negativ auf die Menschenrechtslage auswirken?</p><p>6. Welche Massnahmen gedenkt der Bundesrat auf internationaler Ebene zu ergreifen, damit Waffenschiebereien unterbunden werden k\u00f6nnen, wie sie vom Amnesty-Bericht dargestellt werden? Mit welchen Instrumenten wird in Postkonflikt-Situationen f\u00fcr die sichere Entsorgung und Vernichtung von \u00fcbrig gebliebenen Waffenbest\u00e4nden gesorgt?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Aufgrund der bisher vorliegenden Informationen kann der Bundesrat die in Ziffer 1 der Anfrage gemachten Angaben nicht best\u00e4tigen. Das Seco hat auch nie ein entsprechendes Ausfuhr- oder Vermittlungsgesuch f\u00fcr den Irak bewilligt. Gem\u00e4ss Schreiben vom 26. Mai 2006 von Marius Joray Waffen &amp; Feinmechanik AG an die zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden in Bosnien-Herzegowina wurden durch das Seco zuhanden der Firma ausgestellte Importzertifikate, welche nicht gebraucht und deshalb annulliert wurden, von einer kroatischen Firma missbr\u00e4uchlich verwendet, um Exporte unter dem Namen der Firma Joray ohne deren Wissen zu t\u00e4tigen. Anfragen in Bosnien-Herzegowina in diesem Zusammenhang und generell \u00fcber die Beteiligung schweizerischer Firmen an Waffenlieferungen in den Irak und nach Afghanistan wurden bisher nicht oder nicht gen\u00fcgend konkret beantwortet. Gest\u00fctzt auf Artikel\u00a040 des Kriegsmaterialgesetzes hat das Seco die Bundesanwaltschaft \u00fcber den vorliegenden Sachverhalt in Kenntnis gesetzt. Weitergehende Abkl\u00e4rungen werden durch die Strafverfolgungsbeh\u00f6rden des Bundes vorgenommen.</p><p>2. Was Heinrich Thomet und seine Firma BT International in Bern betrifft, hat dieser das Seco informiert, dass er zusammen mit einem anderen Schweizer im Jahre 2004 die israelische Firma Talon Ltd., die im Handel mit Waffen und Sicherheitsausr\u00fcstungen t\u00e4tig ist, gegr\u00fcndet hat. 70 Prozent der Aktien geh\u00f6ren Thomet. Er erhofft sich mit dieser israelischen Firma einen besseren Zugang zum US-Markt. Seit Oktober 2005 ist der ehemalige israelische Verteidigungsattach\u00e9 in der Schweiz, Shmuel Avivi, als Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer eingesetzt. Gem\u00e4ss israelischen Presseberichten soll ein Milit\u00e4rgericht gegen ihn m\u00f6glicherweise ein Verfahren im Zusammenhang mit seiner Aktivit\u00e4t als Verteidigungsattach\u00e9 in Bern er\u00f6ffnen. Inwiefern die Firma Talon Ltd. Waffen aus Serbien-Montenegro in den Irak und nach Afghanistan verschoben hat, entzieht sich der Kenntnis der schweizerischen Beh\u00f6rden.</p><p>3. Die Bek\u00e4mpfung des illegalen Waffenhandels ist in pr\u00e4ventiver und administrativer Hinsicht dem Dienst f\u00fcr Analyse und Pr\u00e4vention (DAP) zugewiesen. Im repressiven Bereich werden die gerichtspolizeilichen Ermittlungen im Auftrag der Bundesanwaltschaft von der Bundeskriminalpolizei gef\u00fchrt. Konkretisierte Verdachtsf\u00e4lle werden bei der Bundesanwaltschaft zur Anzeige gebracht. Gem\u00e4ss Auskunft der Bundesanwaltschaft wurden im Jahre 2005 in diesem Zusammenhang 34 gerichtspolizeiliche Ermittlungsverfahren eingeleitet. F\u00fcr die Bek\u00e4mpfung von illegalen nachrichtendienstlichen Aktivit\u00e4ten ist innerhalb von fedpol der DAP zust\u00e4ndig. Die Schweizer Spionageabwehr stellt regelm\u00e4ssig solche fest und unterbindet sie mit geeigneten Massnahmen. Im Rahmen des Informations- und Pr\u00e4ventionsprogramms \"Prophylax\" ber\u00e4t und sensibilisiert der DAP Firmen und Forschungsinstitute \u00fcber die Risiken der Spionage und der Proliferation, unter die auch illegale Handlungen im Zusammenhang mit dem Kriegsmaterialgesetz fallen.</p><p>4. Bez\u00fcglich des Tatbestandes der Vermittlung gilt in der Schweiz das Territorialit\u00e4tsprinzip. Eine Umgehung der Bewilligungspflicht \u00fcber das Ausland ist deshalb grunds\u00e4tzlich m\u00f6glich, sofern die Schaffung aller wesentlichen Voraussetzungen f\u00fcr den Abschluss eines Vermittlungsvertrages im Ausland erfolgt. Dies d\u00fcrfte schweizerische Vermittler vor gewisse Schwierigkeiten stellen. Wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass man sich international auf das Territorialit\u00e4ts- oder das Nationalit\u00e4tsprinzip einigt, damit es keine L\u00fccken gibt. Bisher ist dies jedoch noch nicht der Fall. Beide Prinzipien haben ihre Vor- und Nachteile. Die Anwendung des Nationalit\u00e4tsprinzips k\u00f6nnte namentlich zu Kollisionen mit ausl\u00e4ndischen Rechtsordnungen f\u00fchren. Im \u00dcbrigen ist die Aufdeckung illegaler Vermittlungsgesch\u00e4fte sehr schwierig, da die Waffen die schweizerischen Grenzen nicht \u00fcberschreiten. F\u00fcr entsprechendes Beweismaterial ist man auf das Wohlwollen ausl\u00e4ndischer Staaten angewiesen.</p><p>5./6. In der Tat k\u00f6nnen die Entwicklungschancen von Drittweltstaaten durch den internationalen Waffenhandel in gewissen F\u00e4llen beeintr\u00e4chtigt werden. Gleichzeitig ist es aber auch f\u00fcr Entwicklungsl\u00e4nder unabdingbar, \u00fcber angemessen ausger\u00fcstete Sicherheitskr\u00e4fte zu verf\u00fcgen. Die Schweiz engagiert sich seit l\u00e4ngerem im Kampf gegen die illegale Verbreitung von Kleinwaffen und leichten Waffen: Im Dezember 2005 hat die Uno-Generalversammlung das unter Schweizer Leitung ausgearbeitete Instrument zur raschen und verl\u00e4sslichen Identifizierung und R\u00fcckverfolgung illegaler Kleinwaffen und leichter Waffen verabschiedet. Die in der Genfer Erkl\u00e4rung \u00fcber bewaffnete Gewalt und Entwicklung enthaltenen Prinzipien wurden durch die Schweiz im Juli 2006 in die Uno-\u00dcberpr\u00fcfungskonferenz zum Aktionsprogramm gegen den illegalen Handel mit Kleinwaffen und leichten Waffen in New York eingebracht. Im Oktober 2006 unterst\u00fctzte die Schweiz die Uno-Resolution zum Abschluss eines internationalen Waffenhandelsvertrages (Arms Trade Treaty).</p><p>Die Schweiz finanziert massgeblich den \"Small Arms Survey\" in Genf, der als f\u00fchrendes Forschungsinstitut auf dem Gebiet der Kleinwaffen und leichten Waffen wichtige Grundlagenarbeiten f\u00fcr die politische Entwicklung und Normierung in Bereichen wie Waffenhandel, Entwaffnung, Demobilisierung und Reintegration von K\u00e4mpfern und Sicherheitssektorreformen usw. leistet.</p><p>Im Rahmen des \u00dcbereinkommens \u00fcber konventionelle Waffen setzt sich die Schweiz f\u00fcr die Vernichtung von \u00fcbrig gebliebenen Waffenbest\u00e4nden ein, und das Genfer Zentrum f\u00fcr Humanit\u00e4re Entminung ber\u00e4t die Staatengemeinschaft bei der Minenr\u00e4umung.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1164758400000)\/","SubmittedBy":"Banga Boris","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1164758400000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"9|12","Category":null,"Modified":"\/Date(1779236020827)\/","SubmissionDate":"\/Date(1147305600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4712,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Sicherheitspolitik|Recht Allgemein"}}