{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20061061,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20061061,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20061061,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20061061,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20061061,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20061061,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20061061,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20061061,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20061061,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20061061,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20061061,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20061061,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20061061,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20061061,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20061061,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20061061,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20061061,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20061061,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"06.1061","BusinessType":18,"BusinessTypeName":"Anfrage","BusinessTypeAbbreviation":"A","Title":"Interessenkonflikte als Ruag-Verwaltungsrat und Chef Planungsstab der Armee?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Chef Planungsstab der Armee, Div Baumann Jakob, ist Vertreter des Bundes im Verwaltungsrat des staatlichen R\u00fcstungskonzerns Ruag. Da Herr Baumann im Rahmen der Gestaltung der Armee gr\u00f6ssten Einfluss auf die R\u00fcstungsbed\u00fcrfnisse der Armee aus\u00fcben kann, muss die Frage gestellt werden, ob der hohe Offizier die beiden Interessenlagen miteinander vereinbaren kann und ob nicht die Gefahr besteht, dass bei der Gestaltung des Ausr\u00fcstungsbedarfs dem Lieferantenpotenzial der Ruag eine Vorzugsposition zuf\u00e4llt. Diese Frage stellt sich auch aktuell nach der am 26. April 2006 beschlossenen Teilrevision der Verordnung \u00fcber das \u00f6ffentliche Beschaffungswesen, mit welcher der Ruag eine beg\u00fcnstigende Vorzugsstellung einger\u00e4umt wird.</p><p>Nachdem f\u00fcr Parlamentarier zu Recht die Unvereinbarkeit ihres Amtes mit einer Leitungs- oder Aufsichtsfunktion eines Unternehmens mit Bundesbeteiligung besteht, ersuche ich den Bundesrat, zur Vereinbarkeit der beiden Chargen von Div Baumann Stellung zu nehmen.</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die Gr\u00fcndung und Ausrichtung der R\u00fcstungsunternehmen des Bundes, die sich in hundertprozentigem Besitz der Schweizerischen Eidgenossenschaft befinden, basiert auf dem entsprechenden Bundesgesetz vom 10. Oktober 1997 (BGRB; SR 934.21) und der am 29. November 2002 erlassenen Eignerstrategie des Bundesrates / Ruag 2003-2006. Bereits im Zuge der Gr\u00fcndung der R\u00fcstungsunternehmen hat sich der Bundesrat eingehend mit der Rolle und der Aufgabe der Bundesvertreter im Verwaltungsrat der Beteiligungsgesellschaft auseinandergesetzt.</p><p>Die R\u00fcstungsunternehmen dienen der Sicherstellung der Ausr\u00fcstung der Armee. Die F\u00fchrung der R\u00fcstungsunternehmen erfolgt einerseits durch die in der Beteiligungsgesellschaft (Ruag Holding) zusammengefasste Konzernleitung und andererseits durch die jeweiligen Gesch\u00e4ftsleitungen der operativen Tochtergesellschaften. Einzig im Verwaltungsrat der Ruag Holding haben heute zwei Vertreter des Aktion\u00e4rs Einsitz. Damit kann nicht nur die vom Gesetzgeber verlangte Interessenwahrung des Bundes, sondern auch die Umsetzung der in der Eignerstrategie definierten Erwartungen des Aktion\u00e4rs sichergestellt werden. Die Einsitznahme im Verwaltungsrat der Beteiligungsgesellschaft bedeutet auch konkret, dass sich die beiden Bundesvertreter mit Fragen der strategischen Ausrichtung dieser Unternehmen befassen. Eine Einmischung in die operative Gesch\u00e4ftst\u00e4tigkeit der einzelnen Tochterunternehmen wird damit weitgehend ausgeschlossen. Dabei f\u00e4llt dem Vertreter des VBS die wesentliche Aufgabe zu, auf strategischer Ebene darauf zu achten, dass sich die Gesch\u00e4ftst\u00e4tigkeit der Ruag im Einklang mit den langfristigen Interessen und Bed\u00fcrfnissen der Armee befindet.</p><p>Die konkrete Umsetzung der strategischen Planungen ist Sache der Gesch\u00e4ftsleitungen in den einzelnen Tochterunternehmen. Hinzu kommt, dass Vertr\u00e4ge des VBS mit den R\u00fcstungsunternehmen des Bundes nicht vom Planungsstab der Armee, sondern von der Armasuisse, dem Beschaffungs- und Technologiezentrum des VBS, abgeschlossen werden. Armasuisse ist weder dem Chef der Armee noch Herrn Div Baumann unterstellt. Die Auftragsvergabe im Einzelnen erfolgt dabei nach den Bestimmungen des Bundesgesetzes \u00fcber das \u00f6ffentliche Beschaffungswesen. Es gilt grunds\u00e4tzlich das Wettbewerbsprinzip, und eine Auftragserteilung erfolgt dabei an den Anbieter mit dem wirtschaftlich g\u00fcnstigsten Angebot.</p><p>Daran \u00e4ndert sich auch mit der erst k\u00fcrzlich vom Bundesrat verabschiedeten Revision der Verordnung \u00fcber das \u00f6ffentliche Beschaffungswesen nichts. Diese Verordnungsanpassung will im Interesse der Armee eine ausreichende inl\u00e4ndische Industriebasis sicherstellen. Sie betrifft alle im Inland t\u00e4tigen Industrieunternehmen und stellt damit keine einseitige Bevorzugung der Ruag dar. Im \u00dcbrigen verweisen wir auf die Antwort des Bundesrates vom 23. Februar 2003 auf die Interpellation Baumann J. Alexander 02.3782, Subventionsvertr\u00e4ge zur St\u00fctzung der eigenen R\u00fcstungsindustrie.</p><p>Die Einsitznahme des Chefs Planungsstab der Armee, Div Jakob Baumann, dient wie diejenige des Vertreters des Eidgen\u00f6ssischen Finanzdepartementes der Wahrung der Interessen des Bundes als Eigent\u00fcmer der R\u00fcstungsunternehmen, ohne aber eine unmittelbare Einflussnahme auf die Auswahl und Abwicklung der R\u00fcstungsgesch\u00e4fte nehmen zu k\u00f6nnen. Bundesgesetz und Verordnung \u00fcber das \u00f6ffentliche Beschaffungswesen werden auch bei den Vergaben der Armasuisse an die Ruag beachtet.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1152057600000)\/","SubmittedBy":"Baumann J. Alexander","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1152057600000)\/","ResponsibleDepartment":6,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Verteidigung, Bev\u00f6lkerungsschutz und Sport","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"VBS","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|9","Category":null,"Modified":"\/Date(1750805560267)\/","SubmissionDate":"\/Date(1147305600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4712,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Sicherheitspolitik"}}