{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20061072,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20061072,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20061072,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20061072,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20061072,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20061072,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20061072,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20061072,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20061072,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20061072,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20061072,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20061072,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20061072,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20061072,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20061072,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20061072,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20061072,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20061072,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"06.1072","BusinessType":18,"BusinessTypeName":"Anfrage","BusinessTypeAbbreviation":"A","Title":"Ist die Teilrevision des Asylgesetzes mit der Kinderrechtskonvention der Uno vereinbar?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Wie sch\u00e4tzt der Bundesrat die Vereinbarkeit des geltenden Asylgesetzes vom 26. Juni 1998 mit der von der Schweiz am 24. Februar 1997 ratifizierten Uno-Kinderrechtskonvention vom 20. November 1989 ein? Das Volk stimmt am 24. September 2006 \u00fcber das Referendum gegen die neueste Teilrevision des Asylgesetzes ab. Sind die vorgesehenen \u00c4nderungen vereinbar mit der Kinderrechtskonvention?</p><p>2. Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, folgende \u00c4nderungen im Asylrecht seien mit der Konvention schwer vereinbar, und wie gedenkt er, diese Massnahmen anzuwenden, ohne das internationale Engagement der Schweiz im Bereich der Kinderrechte zu verletzen?</p><p>a. Personen, die bis sp\u00e4testens 48 Stunden nach ihrer Ankunft keine Ausweis- oder Reisepapiere vorweisen k\u00f6nnen, werden vom Asylverfahren ausgeschlossen. Wird diese Bestimmung, die schon erwachsene Personen, die in ihrem Heimatland verfolgt werden, in Schwierigkeiten versetzt, auch f\u00fcr Minderj\u00e4hrige gelten, f\u00fcr die solche administrative H\u00fcrden oft noch schwerer zu bew\u00e4ltigen sind? Mit anderen Worten, findet der Bundesrat es vern\u00fcnftig, diese Regelung auch auf Minderj\u00e4hrige anzuwenden?</p><p>b. Die Nothilfe der Kantone und die Sozialhilfe werden f\u00fcr abgewiesene Asylsuchende gestrichen. Bei Minderj\u00e4hrigen wird scheinbar keine Ausnahme gemacht. Besteht deshalb nicht die Gefahr, dass sie in Notlage geraten und ungleich behandelt werden, je nach Kanton, in dem ihr Asylgesuch behandelt wird?</p><p>c. Die systematische \u00dcberpr\u00fcfung, ob Asylsuchende, deren Gesuch auch nach vier Jahren noch h\u00e4ngig ist, sich nicht in einer schwerwiegenden pers\u00f6nlichen Notlage befinden, wird abgeschafft. Daf\u00fcr wird den Kantonen ein Ermessensspielraum einger\u00e4umt. Entsteht dadurch nicht die Gefahr einer Ungleichbehandlung, je nach Kanton, in dem das Gesuch behandelt wird? Diese \u00c4nderung betrifft die Minderj\u00e4hrigen direkt, denn der Integrationsstand der schulpflichtigen Kinder war eines der Kriterien, die bei dieser Pr\u00fcfung \u00fcberall angewendet wurden.</p><p>d. Personen, die nicht freiwillig ausreisen, k\u00f6nnen mit bis zu zwei Jahren Gef\u00e4ngnis bestraft werden. Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass bis zu zwei Jahre dauernde Haft f\u00fcr Minderj\u00e4hrige, die in der Schweiz Zuflucht suchen, unverh\u00e4ltnism\u00e4ssig ist im Vergleich zu dem begangenen Fehler und der Notlage, in welcher sie sich wahrscheinlich befinden?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Die Bundesverfassung (BV) verpflichtet Bund und Kantone, bei der Ausarbeitung und der Anwendung von Bundesrecht das V\u00f6lkerrecht zu beachten (Art. 5 Abs. 4 BV). Das gegenw\u00e4rtig geltende Asylgesetz ist mit der Kinderrechtskonvention der Uno (KRK) vereinbar. Dasselbe gilt f\u00fcr die Revision des Asylgesetzes (AsylG); in dieser wird die besondere Situation der Kinder gleichfalls ber\u00fccksichtigt. Bei der Anwendung des AsylG ist die KRK immer zu ber\u00fccksichtigen.</p><p>2a. Die neue Formulierung des Nichteintretensgrundes von Artikel\u00a032 Absatz\u00a02 Buchstabe\u00a0a AsylG ist auch auf Minderj\u00e4hrige anwendbar. Begleitete Minderj\u00e4hrige sind in das Verfahren ihrer Eltern eingeschlossen, selbst wenn sie keine Identit\u00e4tspapiere besitzen. Die besondere Situation von unbegleiteten Minderj\u00e4hrigen ohne Identit\u00e4tspapiere wird bei der Pr\u00fcfung der verschiedenen Ausnahmen vom Nichteintreten ber\u00fccksichtigt, namentlich wenn hinsichtlich der Zumutbarkeit der R\u00fcckf\u00fchrung ins Herkunftsland Abkl\u00e4rungsmassnahmen erforderlich sind (Art. 32 Abs. 3 AsylG). Mit der Teilrevision bezeichnen die kantonalen Beh\u00f6rden auch im Falle des Flughafenverfahrens f\u00fcr jede unbegleitete jugendliche Person eine Vertrauensperson, wenn entscheidende Verfahrensschritte f\u00fcr den Asylentscheid im Flughafen erfolgen. Ungef\u00e4hr 90 Prozent der Minderj\u00e4hrigen sind im Alter zwischen 15 und 18 Jahren. In der Mehrzahl der F\u00e4lle kann das angegebene Alter aufgrund fehlender Identit\u00e4tspapiere nicht \u00fcberpr\u00fcft werden.</p><p>2b. Die Minderj\u00e4hrigen k\u00f6nnen auch in den Genuss der von der BV vorgesehenen Nothilfe kommen (Art. 12 BV). Die Kantone sind verpflichtet, bei der Erteilung der Nothilfe die KRK zu respektieren. Auf Bundesebene wird f\u00fcr die Nothilfe kein H\u00f6chstbetrag festgelegt. Wie das Bundesamt f\u00fcr Justiz in seinem Gutachten vom 25. Februar 2005 festh\u00e4lt, muss die gew\u00e4hrte Nothilfe das Wohlbefinden und die besondere Schutzbed\u00fcrftigkeit der Minderj\u00e4hrigen ber\u00fccksichtigen (Art. 3 Abs. 2 KRK). Solange dieser Grundsatz beachtet wird, ist die Verweigerung der Sozialhilfe mit der KRK vereinbar. Es ist die Aufgabe eines jeden Kantons, die gew\u00e4hrte Hilfe auf jede besondere Situation abzustimmen. Die Rechtsprechung des Bundesgerichtes stellt f\u00fcr alle Kantone eine Leitlinie dar. Es versteht sich von selbst, dass eine Anpassung der neuen Regelung gepr\u00fcft w\u00fcrde, falls sie sich nicht bew\u00e4hren sollte.</p><p>2c. In schwerwiegenden pers\u00f6nlichen H\u00e4rtef\u00e4llen sieht die Revision des AsylG f\u00fcr die Kantone die neue M\u00f6glichkeit vor, Aufenthaltsbewilligungen unabh\u00e4ngig vom Stadium des Asylverfahrens zu erteilen (Art. 14 Abs. 2 AsylG). Die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung an Familien mit Kindern  und an unbegleitete Minderj\u00e4hrige ist m\u00f6glich, wenn diese Personen die erforderlichen Voraussetzungen erf\u00fcllen. Auch in diesem Verfahren muss die KRK beachtet werden; die spezielle Situation der Minderj\u00e4hrigen wird also immer ber\u00fccksichtigt. Die Kantone sind erfahrungsgem\u00e4ss besser in der Lage, die Integration der betroffenen Personen zu beurteilen. Zudem bietet eine Aufenthaltsbewilligung eine bessere Rechtsstellung als eine vorl\u00e4ufige Aufnahme. Der Umstand schliesslich, dass die Erteilung dieser Bewilligungen von der Zustimmung des BFM abh\u00e4ngig ist, kann mithelfen, eine einheitliche Praxis zu begr\u00fcnden.</p><p>2d. Die Vorbereitungs-, die Ausschaffungs- oder die neue Durchsetzungshaft d\u00fcrfen - wie bisher  - nur bei Personen \u00fcber 15 Jahren angeordnet werden. Die maximale Haftdauer betr\u00e4gt f\u00fcr Personen zwischen 15 und 18 Jahren weiterhin h\u00f6chstens 12 Monate. In der Praxis wird diese H\u00f6chstdauer selten erreicht. F\u00fcr Minderj\u00e4hrige ergeben sich mit Bezug auf die Anordnung und die Dauer der Haft somit keine \u00c4nderungen. Insbesondere trifft die in der Anfrage gemachte Aussage nicht zu, wonach die Haft f\u00fcr Minderj\u00e4hrige bis zu zwei Jahre dauern kann.</p><p>Auch d\u00fcrfen diese Massnahmen weiterhin nur in \u00dcbereinstimmung mit den Anforderungen der KRK angewendet werden. Sie d\u00fcrfen bei diesen Personen nur verf\u00fcgt werden, wenn keine anderen, milderen Massnahmen infrage kommen. Eine Haft darf nur als letztes Mittel und f\u00fcr die k\u00fcrzeste angemessene Zeit angeordnet werden (Art. 37 KRK). Die Haft muss jedes Mal von einem unabh\u00e4ngigen Haftrichter angeordnet und danach von ihm regelm\u00e4ssig \u00fcberpr\u00fcft werden. Mit dieser regelm\u00e4ssigen richterlichen Haftpr\u00fcfung wird die Gesetzm\u00e4ssigkeit und Angemessenheit der Haft garantiert. Die sofortige Freilassung wird in allen F\u00e4llen angeordnet, wenn die betroffene Person ihre Identit\u00e4t preisgibt und bereit ist, die Schweiz freiwillig zu verlassen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1162339200000)\/","SubmittedBy":"Berberat Didier","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1162339200000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2811","Category":null,"Modified":"\/Date(1750806451633)\/","SubmissionDate":"\/Date(1150675200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4713,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Migration"}}