{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20061085,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20061085,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20061085,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20061085,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20061085,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20061085,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20061085,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20061085,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20061085,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20061085,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20061085,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20061085,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20061085,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20061085,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20061085,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20061085,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20061085,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20061085,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"06.1085","BusinessType":18,"BusinessTypeName":"Anfrage","BusinessTypeAbbreviation":"A","Title":"Ungereimtes in der Grundversicherung","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die heutige Struktur der Grundversicherung mit den rund 90 privaten Krankenkassen schafft viele Intransparenzen.</p><p>Ich bitte den Bundesrat um die Antworten zu den folgenden vier Fragekreisen:</p><p>1. In der Antwort des Bundesrates auf die Anfrage 05.1138, \"R\u00fcckstellungen und Reserven in der obligatorischen Krankenversicherung\", werden f\u00fcr die Kapitalanlagen der Krankenkassen in den Jahren 2003 und 2004 Nettorenditen von 3,3 Prozent bzw. 1,7 Prozent ausgewiesen, die sich gegen\u00fcber dem Pictet-lndex (6,9 Prozent und 4,8 Prozent) bzw. den entsprechenden Suva-Zahlen (6,2 Prozent und 5,1 Prozent) sehr bescheiden ausnehmen. Diese Renditeunterschiede machen rund 200 Millionen Franken pro Jahr zulasten der obligatorischen Krankenversicherung aus. Ist dieser Verlust auf Inkompetenz zur\u00fcckzuf\u00fchren, oder kommen hier andere Faktoren zum Tragen?</p><p>Laut Artikel\u00a080 Absatz\u00a03 Buchstaben c und d der Verordnung \u00fcber die Krankenversicherung sind Anlagen der Krankenkassen in den eigenen Betrieb bzw. in eigene Immobilien und verbundene Institutionen zul\u00e4ssig. Stellt das zust\u00e4ndige Bundesamt mittels geeigneten Kontrollen sicher, dass diese M\u00f6glichkeit (bzw. daraus folgende wirtschaftliche Vorteile wie niedrige Mieten) nicht genutzt wird, um Gewinne von einer Krankenkasse zur anderen bzw. von der obligatorischen Krankenversicherung zu Zusatzversicherungen zu verschieben?</p><p>Stellt das zust\u00e4ndige Bundesamt sicher, dass Wertschriften und Wertschriftenertr\u00e4ge zu aktuellen Marktwerten bilanziert werden, wie das in der zweiten S\u00e4ule seit 1997 verlangt wird?</p><p>2. Manche Krankenkassen haben sich in Holding-\u00e4hnlichen Strukturen organisiert, in denen Leistungen intern verrechnet werden. Stellt das zust\u00e4ndige Bundesamt mit geeigneten Kontrollen sicher, dass das interne Pricing dieser Leistungen nicht dazu gebraucht wird, um Gewinne von einer Krankenkasse zur anderen bzw. von der obligatorischen Krankenversicherung zu Zusatzversicherungen zu verschieben? Welche Methoden wendet das zust\u00e4ndige Bundesamt dabei an bzw. welche Methoden l\u00e4sst es von den Krankenkassen dabei anwenden (z. B. Prozesskostenrechnung)?</p><p>Wann sind die internen Verrechnungspreise zum letzten Mal \u00fcberpr\u00fcft worden?</p><p>3. Manche Krankenkassen sind neben der obligatorischen Krankenversicherung auch in anderen Versicherungszweigen (z. B. UVG) t\u00e4tig. Es sind einzelne F\u00e4lle bekanntgeworden, in denen Versicherer ambulante UVG-Leistungsabrechnungen eines Versicherten, der bei ihnen auch KVG versichert ist, \u00fcber KVG abgerechnet haben, womit Aufw\u00e4nde zulasten der obligatorischen Krankenversicherung (und des Versicherten) verschoben worden sind.</p><p>Welche Kontrollen f\u00fchrt das zust\u00e4ndige Bundesamt durch, um solche und \u00e4hnliche Aufwandverschiebungen zulasten OKV zu verhindern? Mit welcher H\u00e4ufigkeit und mit welchen Ergebnissen? Werden auch stichprobenm\u00e4ssige \u00dcberpr\u00fcfungen einzelner Gesch\u00e4ftsvorf\u00e4lle bei den Kassen durchgef\u00fchrt? Wie viele Belege werden dabei durchschnittlich \u00fcberpr\u00fcft (in Prozent)? Mit welcher H\u00e4ufigkeit werden die Kassen durchschnittlich vor Ort \u00fcberpr\u00fcft?</p><p>4. \u00dcber wie viel Personal verf\u00fcgt das zust\u00e4ndige Bundesamt, um die obengenannten Kontrollen durchzuf\u00fchren? Wird diese Personalausstattung durch das zust\u00e4ndige Bundesamt als gen\u00fcgend betrachtet? Wie vergleicht sich diese Personaldotation mit anderen Sozialversicherungen (z. B. ALV), wenn das Auszahlungsvolumen (in Franken und Einzelbelegen) ber\u00fccksichtigt wird?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Die Anlagestrategie der Krankenversicherer ist von Gesetzes wegen konservativ ausgerichtet und zielt darauf ab, dass die Krankenversicherer eine gen\u00fcgende Rendite erzielen. Die Anlagebestimmungen sind in Artikel\u00a080 der Verordnung \u00fcber die Krankenversicherung (KVV; SR 832.102) geregelt. Die geringere Performance \u00fcber die zwei genannten Jahre gegen\u00fcber Anlagestrategien mit erh\u00f6htem Risiko erkl\u00e4rt sich aufgrund konstanter Renditen und daraus folgender Budgetsicherheit f\u00fcr die Krankenversicherer auch in Jahren allgemein schlechterer B\u00f6rsenentwicklung. Langfristig unterscheiden sich die Renditen der Krankenversicherer risikobereinigt nicht von der Performance vergleichbarer Anlagen.</p><p>Die in Artikel\u00a080 Absatz\u00a03 Buchstaben c und d KVV zugelassenen Anlagen betreffen heute ausschliesslich die Anlagen der Krankenversicherer in der Schweiz in Immobilien, Immobiliengesellschaften und grundpfandgesicherten Darlehen (inklusive Verwaltungsliegenschaften und Verwaltungsr\u00e4umlichkeiten, welche f\u00fcr die T\u00e4tigkeit der Kasse notwendig sind). Die vorliegende Bestimmung gibt den Versicherern die M\u00f6glichkeit, ihre Verwaltungsliegenschaften selbst zu halten. Damit kann eine \u00fcberm\u00e4ssige Belastung der Verwaltungskosten aus Mietkosten vermieden werden. Die Krankenversicherer sind gehalten, ihre Verwaltungskosten f\u00fcr die soziale Krankenversicherung auf das f\u00fcr eine wirtschaftliche Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung erforderliche Mass zu beschr\u00e4nken (Art. 22 Abs. 1 des Krankenversicherungsgesetzes, KVG; SR 832.10). Es ist aber nicht die Aufgabe des Bundesrates, die Verantwortung f\u00fcr Unternehmensentscheide der Krankenversicherer zu \u00fcbernehmen und die Struktur der Verwaltungskosten zu bestimmen (z. B. ob und zu welchen Konditionen gegebenenfalls zeitweise nicht genutzte Verwaltungsr\u00e4umlichkeiten weitervermietet werden sollen).</p><p>Langfristig entscheidet der eigentlich realisierte Erl\u00f6s aus dem Verkauf der Anlagen \u00fcber die Pr\u00e4mienbelastung der Pr\u00e4mienzahlenden. Aus diesen Gr\u00fcnden rechtfertigt es sich, dass sich die Krankenversicherer an die Bilanzierungsgrunds\u00e4tze des OR halten. Diese sehen gem\u00e4ss Vorsichtsprinzip vor, dass der jeweils tiefere Wert zwischen Anschaffungs- und Marktwert eingestellt werden kann. Zudem d\u00fcrfen die \u00dcbersch\u00fcsse, welche sich im Vergleich zum Anschaffungswert ergeben, erst bei Realisation verbucht werden.</p><p>2. Im Rahmen der Aufsicht \u00fcber die Krankenversicherer \u00fcberwacht das Bundesamt f\u00fcr Gesundheit (BAG) den wirtschaftlichen Umgang der Versicherer mit den ihnen anvertrauten Pr\u00e4miengeldern. Das BAG kontrolliert zu diesem Zweck die gesamte, pr\u00e4mienbestimmende H\u00f6he der Verwaltungskosten im Verh\u00e4ltnis zu den erbrachten Leistungen sowie den Verteilschl\u00fcssel der Verwaltungskosten. Dabei l\u00e4sst es den Krankenversicherern einen gewissen Spielraum. In diesem Rahmen kann der Versicherer eigenverantwortlich wirtschaftlich t\u00e4tig sein und die Struktur der Verwaltungskosten selber bestimmen. In der Konsequenz bedeutet dies, dass das BAG beispielsweise weder f\u00fcr das Eingehen von Vertr\u00e4gen der Krankenversicherer mit Dritten noch f\u00fcr den Einkaufspreis einer einzelnen Dienstleistung eine Genehmigung erteilt. Die Aufsichtsbeh\u00f6rde unterbindet aber Verschiebungen von Gewinnen durch internes Pricing innerhalb einer Holding-\u00e4hnlichen Struktur, indem ein unzul\u00e4ssiger Verteilschl\u00fcssel der Verwaltungskosten oder das \u00dcberschreiten des vorgegebenen Spielraumes bez\u00fcglich der maximalen Verwaltungskostenh\u00f6he beanstandet wird.</p><p>3. Die Krankenversicherer m\u00fcssen f\u00fcr s\u00e4mtliche Versicherungszweige getrennte Rechnungen f\u00fchren. Die separate Rechnungsf\u00fchrung und Leistungsabrechnung wird zus\u00e4tzlich zu den internen Kontrollstellen der Krankenversicherer j\u00e4hrlich durch die unabh\u00e4ngige gesetzliche Revisionsstelle gem\u00e4ss den entsprechenden Pr\u00fcfstandards der Branche gepr\u00fcft und best\u00e4tigt. Das BAG \u00fcberpr\u00fcft zus\u00e4tzlich j\u00e4hrlich im April des Folgejahres die Buchhaltungsunterlagen, die gem\u00e4ss den Vorschriften und dem einheitlichen Kontenplan erstellt worden sind. Schlussendlich kontrolliert das BAG im Rahmen der verschiedenen Pr\u00fcfungen von Krankenversicherern vor Ort (Audits) stichprobenweise die Abgrenzung zwischen den versicherten Leistungen gem\u00e4ss denselben Pr\u00fcfstandards wie die gesetzlich unabh\u00e4ngigen Revisionsstellen. J\u00e4hrlich werden durch das BAG etwa 15 Kassen in diesem Verfahren kontrolliert. Dazu kommen noch die Nachkontrollen der im Vorjahr \u00fcberpr\u00fcften Krankenversicherer. Unzul\u00e4ssige Aufwandverschiebungen zwischen einzelnen Versicherungszweigen k\u00f6nnen mit diesen Kontrollmassnahmen verhindert werden.</p><p>4. Die Abteilung Aufsicht Kranken- und Unfallversicherung des BAG verf\u00fcgt \u00fcber einen Personaletat von gegen 40 Personen, die f\u00fcr die rechtliche wie finanzielle Kontrolle der unter der Aufsicht des BAG stehenden Krankenversicherer zust\u00e4ndig sind. F\u00fcr die direkte Kontrolle der Versicherer vor Ort (Audit) sind 6 Personen verantwortlich. Nach Ansicht des Bundesrates reicht dieser Personalbestand aus.</p><p>Im \u00dcbrigen ist das Auszahlungsvolumen der Arbeitslosenversicherung kein Kriterium f\u00fcr die Bestimmung der Personaldotation, da es sich um eine grunds\u00e4tzlich andere Sozialversicherung mit einem eigenen Aufsichtssystem handelt.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1158883200000)\/","SubmittedBy":"Fehr Jacqueline","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1158883200000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1750804520673)\/","SubmissionDate":"\/Date(1150934400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4713,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Gesundheit"}}