{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20061089,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20061089,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20061089,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20061089,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20061089,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20061089,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20061089,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20061089,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20061089,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20061089,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20061089,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20061089,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20061089,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20061089,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20061089,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20061089,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20061089,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20061089,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"06.1089","BusinessType":18,"BusinessTypeName":"Anfrage","BusinessTypeAbbreviation":"A","Title":"Verj\u00e4hrung von Strafklagen im Fall Swissair","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Das Grounding der Swissair vom Herbst 2001 zieht mittlerweile grosse Prozessverfahren nach sich. Die damaligen Verantwortlichen der SAir Group, welchen schlechtes Wirtschaften vorgeworfen wird, werden mittlerweile auch strafrechtlich verfolgt. Nun gilt es, ihnen die einzelnen Straftaten nachzuweisen, was schwierig sein und wiederum einige Zeit in Anspruch nehmen d\u00fcrfte. Nachdem die Z\u00fcrcher Staatsanwaltschaft bereits f\u00fcr die Anklageerhebung viereinhalb Jahre in Anspruch nehmen musste, stellt sich nun zu Recht die Frage nach den Verj\u00e4hrungsfristen der angeklagten Tatbest\u00e4nde. Die ersten Verj\u00e4hrungsfristen laufen im Sommer 2008 ab. Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Teilt er die Meinung, wonach im vorliegenden Fall Urteile - wenn deren Strafmasse zum Teil auch nur symbolischen Wert aufweisen - insbesondere f\u00fcr die zahlreichen Kleinaktion\u00e4re von grosser Bedeutung sind?</p><p>2. Wie gross erachtet er die Chance, dass die Angeklagten durch Verj\u00e4hrung einem rechtskr\u00e4ftigen Urteil entgehen?</p><p>3. W\u00e4re er bereit, Massnahmen zu ergreifen, wenn sich zeigen sollte, dass einzelne Parteien versuchen sollten, bis zur Erreichung der Verj\u00e4hrungsfristen auf Zeit zu spielen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Z\u00fcrich hat zwar gegen mehrere Personen der ehemaligen SAir-Group-F\u00fchrung ein Strafverfahren er\u00f6ffnet. Bis zum Vorliegen eines rechtskr\u00e4ftigen Urteils ist jedoch von der Unschuldsvermutung auszugehen. Der Bundesrat will sich daher nicht zur Bedeutung von hypothetischen Verurteilungen \u00e4ussern.</p><p>2. Wie der Bundesrat schon in seiner Antwort zu der in dieser Sache von der Sozialdemokratischen Fraktion eingebrachten dringlichen Anfrage vom 9. Juni 2006 (06.1068 Swissair. Droht das Grounding der Justiz) ausf\u00fchrte, droht das StGB f\u00fcr einige der infrage stehenden Urkunden- und Verm\u00f6gensdelikte als H\u00f6chststrafe Gef\u00e4ngnis bis zu drei Jahren an, sodass die Verfolgungsverj\u00e4hrung sieben Jahre nach Tatbegehung eintritt. Das gilt f\u00fcr folgende Tatbest\u00e4nde: Unwahre Angaben \u00fcber kaufm\u00e4nnische Gewerbe (Art. 152 StGB), einfache ungetreue Gesch\u00e4ftsbesorgung (Art. 158 Ziff. 1 StGB) und Bevorzugung eines Gl\u00e4ubigers (Art. 167 StGB). Die meisten dieser Straftaten wurden angeblich zwischen Januar und Oktober 2001 begangen, sodass bei ihnen im Verlaufe des Jahres 2008 die Verfolgungsverj\u00e4hrung eintritt.</p><p>Dies gilt indessen nicht f\u00fcr die schwereren Anklagepunkte, d. h. f\u00fcr die Gl\u00e4ubigersch\u00e4digung durch Verm\u00f6gensminderung (Art. 164 StGB), die Misswirtschaft (Art. 165 StGB) und die Urkundenf\u00e4lschung bzw. Falschbeurkundung (Art. 251 StGB), bei welchen die Strafverfolgung erst nach f\u00fcnfzehn Jahren verj\u00e4hrt. Der Bundesrat kann sich jedoch nicht dazu \u00e4ussern, ob es im konkreten Fall m\u00f6glich sein wird, innerhalb dieser Fristen ein rechtskr\u00e4ftiges Urteil zu f\u00e4llen.</p><p>3. Der Bundesrat erachtet es eines Rechtsstaates als unw\u00fcrdig, Gesetze nachtr\u00e4glich so zurechtzubiegen, dass mit Blick auf einen konkreten Einzelfall ein gew\u00fcnschtes Resultat erm\u00f6glicht wird. Auch aus strafrechtsdogmatischer Sicht ist es problematisch, die bew\u00e4hrten Regeln f\u00fcr die Verfolgung von eher untergeordneten Straftaten aufgrund eines Einzelfalles, selbst wenn dieser von nationaler oder gar internationaler Bedeutung ist, zu durchbrechen. Dies gilt umso mehr, als das Parlament die neuen Verj\u00e4hrungsfristen in Artikel\u00a070 StGB erst im Herbst 2001 verabschiedet und \u00fcberdies das seit 1942 geltende R\u00fcckwirkungsverbot f\u00fcr neue, sch\u00e4rfere Verj\u00e4hrungsregeln unver\u00e4ndert in das revidierte StGB \u00fcbernommen hat.</p><p>Bei der Verfolgung von Wirtschaftsdelikten, die in einem Kollektiv von verantwortlichen Personen begangen wurden, besteht ein Hauptproblem darin, zu beweisen, wer in welchem Zeitpunkt mit welchem Wissen und Willen einen bestimmten Entscheid gef\u00e4llt oder unterst\u00fctzt hat. Eine Verl\u00e4ngerung der Verj\u00e4hrungsfristen bringt in Bezug auf diese Problematik kaum Erleichterung, im Gegenteil. Mit zunehmendem Zeitablauf wird es immer schwieriger, bestimmte Sachverhalte zur rekonstruieren und nachzuweisen. Dies ist im \u00dcbrigen ein wesentlicher Grund f\u00fcr die Existenz von Verj\u00e4hrungsfristen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1156896000000)\/","SubmittedBy":"Schmied Walter","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1156896000000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"12|48","Category":null,"Modified":"\/Date(1750805422093)\/","SubmissionDate":"\/Date(1151020800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4713,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Recht Allgemein|Verkehr"}}