{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20061091,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20061091,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20061091,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20061091,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20061091,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20061091,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20061091,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20061091,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20061091,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20061091,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20061091,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20061091,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20061091,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20061091,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20061091,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20061091,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20061091,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20061091,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"06.1091","BusinessType":18,"BusinessTypeName":"Anfrage","BusinessTypeAbbreviation":"A","Title":"Freihandelsabkommen Schweiz/EU im Agrar- und Lebensmittelbereich und Verh\u00e4ltnis zu Artikel 104 der Bundesverfassung bzw. zum Landwirtschaftsgesetz","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die Schweizer Landwirtschaftspolitik verf\u00fcgt mit Artikel\u00a0104 der Bundesverfassung (BV) \u00fcber eine breit abgest\u00fctzte Grundlage. Der Verfassungsartikel wurde in zwei Volksabstimmungen erarbeitet und hat den Charakter eines \"Gesellschaftsvertrages mit der Landwirtschaft\".</p><p>Der Verfassungsartikel und die damit verbundene Ausrichtung der Schweizer Agrarpolitik geniesst inner- und ausserhalb der Landwirtschaft breite Anerkennung. Auch im internationalen Vergleich schneidet die Grundlage gut ab. Sie erlaubt eine moderne, auf Markt, Konsumenten und \u00d6kologie ausgerichtete Politik.</p><p>Das Landwirtschaftgesetz baut auf der Verfassung auf. In verschiedenen Reformetappen wurden die Gesetzesgrundlagen angepasst.</p><p>Die agrarpolitischen Strategien der Schweiz und der EU haben sich in den letzten Jahren aufeinander zubewegt. Die Differenzen sind kleiner geworden. Trotzdem muss die Schweiz auch bei einem allf\u00e4lligen Agrarfreihandelsabkommen mit der EU ihren Weg der nachhaltigen Landwirtschaft weiter beschreiten k\u00f6nnen (H\u00f6he und Ausgestaltung der Direktzahlungen, Strukturpolitik, hohe Gewichtung von \u00d6kologie und Tierwohl, Ber\u00fccksichtigung der Bed\u00fcrfnisse der Berglandwirtschaft usw.). In diesem Zusammenhang stellen sich die folgenden Fragen:</p><p>1. M\u00fcsste Artikel\u00a0104 BV infolge eines Freihandelsabkommens mit der EU angepasst werden und, wenn ja, inwiefern?</p><p>2. Welche Artikel des Landwirtschaftsgesetzes m\u00fcssten infolge eines Agrarfreihandelsabkommens mit der EU angepasst werden?</p><p>3. Kann die Schweiz auch mit einem Freihandelsabkommen eine eigenst\u00e4ndige Agrarpolitik auf der bisherigen Grundlage weiterbetreiben - mit Ausnahme der Z\u00f6lle?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Aufgrund der im Vorfeld durchgef\u00fchrten Analysen und Konsultationen ist der Bundesrat am 28. Juni 2006 zur Einsch\u00e4tzung gelangt, dass ein Interesse f\u00fcr die Schweiz besteht, die Option eines Freihandelsabkommens mit der EU im Agrar- und Ern\u00e4hrungssektor weiter zu sondieren. Der Bundesrat wird erst nach Abschluss der exploratorischen Phase \u00fcber eine m\u00f6gliche Aufnahme von Verhandlungen entscheiden, nachdem er alle Auswirkungen, Vorteile und Risiken abgewogen hat. Die in der Anfrage aufgeworfenen Punkte werden zu diesem Zeitpunkt konkreter beantwortet werden k\u00f6nnen. F\u00fcr den Bundesrat gibt selbstverst\u00e4ndlich die Bundesverfassung (BV), insbesondere Artikel\u00a0104, den Rahmen vor f\u00fcr eine Sondierung bzw. f\u00fcr Verhandlungen \u00fcber ein m\u00f6gliches Agrarfreihandelsabkommen mit der EU.</p><p>1. Die Agrarpolitiken der Schweiz und der EU verfolgen dasselbe zentrale Ziel der Nachhaltigkeit in einem multifunktionalen Umfeld und konvergieren bei den Umsetzungsinstrumenten. Wie die bisherigen Analysen best\u00e4tigen, w\u00fcrde ein Freihandelsabkommen der k\u00fcnftigen Unabh\u00e4ngigkeit der Schweizer Agrarpolitik nicht entgegenstehen, denn es sieht keine \u00dcbernahme der gemeinsamen Agrarpolitik seitens der Schweiz vor.</p><p>Nach den ersten Ergebnissen der Evaluationen zeichnet sich ab, dass im Rahmen eines solchen Abkommens die nahezu vollst\u00e4ndige Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Fl\u00e4chen als Ziel beibehalten werden k\u00f6nnte. Dies w\u00e4re vor allem dank einer verbesserten Wettbewerbsf\u00e4higkeit, einer gr\u00f6sseren Spezialisierung der Produktion, eines erleichterten Zugangs zum europ\u00e4ischen Markt und der \u00f6ffentlichen Finanzierung nicht handelsbezogener Leistungen m\u00f6glich. Somit w\u00fcrde der Beitrag, den die Landwirtschaft zur Erhaltung der Lebensgrundlagen und zur Pflege der Kulturlandschaft leistet, kaum beeintr\u00e4chtigt.</p><p>Es ist allerdings nicht auszuschliessen, dass im Zuge der Grenz\u00f6ffnungen der Selbstversorgungsgrad mit Nahrungsmitteln von heute knapp 60 Prozent etwas absinken k\u00f6nnte. Der Beitrag der Landwirtschaft zur Versorgungssicherheit w\u00e4re aber nach wie vor wesentlich, vor allem durch die Erhaltung der Produktionsbereitschaft.</p><p>Infolge des geringeren Arbeitsbedarfs, der durch den Strukturwandel und den technischen Fortschritt bedingt ist, nimmt der Beitrag der Landwirtschaft zur dezentralen Besiedelung insgesamt tendenziell ab. Ein Freihandelsabkommen w\u00fcrde diese Entwicklung in den Bergzonen kaum beschleunigen. Hingegen w\u00e4ren andere Randregionen, in denen die Einkommen stark von der Marktentwicklung abh\u00e4ngen, st\u00e4rker betroffen.</p><p>Das Verfassungsziel der F\u00f6rderung des b\u00e4uerlichen bodenbewirtschaftenden Betriebes w\u00fcrde durch ein Freihandelsabkommen mit der EU ebenfalls nicht infrage gestellt: Die Unabh\u00e4ngigkeit der schweizerischen Agrarpolitik bleibt unangetastet, dies gilt insbesondere auch f\u00fcr das b\u00e4uerliche Bodenrecht, die Direktzahlungen und die Investitionshilfen.</p><p>Insgesamt l\u00e4sst sich festhalten, dass dank der Beibehaltung der Bewirtschaftung der gesamten landwirtschaftlich genutzten Fl\u00e4chen und einer eigenst\u00e4ndigen Agrarpolitik die Umsetzung von Artikel\u00a0104 BV in keiner Art und Weise durch ein eventuelles Agrarfreihandelsabkommen gef\u00e4hrdet ist.</p><p>2./3. Sollte ein Freihandelsabkommen abgeschlossen werden, d\u00fcrfte die geltende Agrargesetzgebung keine wesentlichen \u00c4nderungen erfahren. Beispielsweise d\u00fcrften die Bestimmungen \u00fcber die Direktzahlungen, die \u00f6kologischen und ethologischen Anforderungen, Investitionshilfen, Unterst\u00fctzung der Berglandwirtschaft sowie \u00fcber das b\u00e4uerliche Boden- und Pachtrecht oder auch die Forschung nach einer ersten Einsch\u00e4tzung nicht tangiert werden. Ausserdem wird die Schweiz ihre Grenzschutzmassnahmen bei Produkten aus Nicht-EU-L\u00e4ndern aufrechterhalten.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1158883200000)\/","SubmittedBy":"H\u00e4mmerle Andrea","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1158883200000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"55","Category":null,"Modified":"\/Date(1779236311893)\/","SubmissionDate":"\/Date(1151020800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4713,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Landwirtschaft"}}