{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20061123,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20061123,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20061123,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20061123,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20061123,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20061123,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20061123,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20061123,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20061123,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20061123,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20061123,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20061123,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20061123,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20061123,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20061123,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20061123,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20061123,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20061123,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"06.1123","BusinessType":18,"BusinessTypeName":"Anfrage","BusinessTypeAbbreviation":"A","Title":"Zweiphasenausbildung f\u00fcr die definitive Erlangung des F\u00fchrerausweises","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die Neuregelung zur definitiven Erlangung des F\u00fchrerausweises, welche seit dem 1. Dezember 2005 in Kraft ist, sieht vor, dass der F\u00fchrerausweis nach bestandener praktischen Pr\u00fcfung nicht definitiv, sondern nur auf Probe, f\u00fcr eine Dauer von drei Jahren ausgestellt wird. W\u00e4hrend dieser drei Jahre verpflichtet sich der Neulenker zum Besuch von zwei Ausbildungstagen bei einem anerkannten Kursorganisator, der sogenannten zweiten Phase, und unterliegt zudem einem strengeren Sanktionswesen. Mit dem Besuch der beiden Ausbildungstage und ohne Zwischenf\u00e4lle kann nach Ablauf der Probefrist (drei Jahre) der definitive F\u00fchrerausweis beantragt werden. </p><p>Erste Erfahrungen und Resultate bei den Kursanbietern zeigen nun, dass die Neulenker anscheinend grossmehrheitlich planen, die beiden Ausbildungstage erst gegen Ende der dreij\u00e4hrigen Probefrist zu besuchen - ein Vorgehen, das rechtlich zul\u00e4ssig ist.</p><p>Ich bitte um die Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Trifft es zu, dass die Zahl der Neulenker, welche im ersten Jahr nach bestandener Pr\u00fcfung die zwei Ausbildungstage absolvieren, nur sehr gering ist?</p><p>2. Wie viele F\u00fchrerpr\u00fcfungen in den betroffenen Ausweiskategorien wurden in den ersten zehn Monaten seit Einf\u00fchrung des Zweiphasensystems in der gesamten Schweiz absolviert, wie viele haben die zwei Ausbildungstage schon absolviert?</p><p>3. Wie beurteilen die zust\u00e4ndigen Stellen die Kapazit\u00e4t der Kursanbieter, wenn die grosse Mehrheit der Neulenker gedenkt, erst in den letzten zw\u00f6lf oder sechs Monaten der Dreijahresfrist den Kurs zu absolvieren? Wie viele Neulenker k\u00f6nnen auf der Basis der heute zugelassenen Kursanbieter im Maximum pro Tag einen Kurs besuchen?</p><p>4. Sind Massnahmen geplant, wenn sich hier Kapazit\u00e4tsengp\u00e4sse ergeben sollten?</p><p>5. Welches sind die Folgen, wenn ein Neulenker unverschuldet die zwei Ausbildungstage innerhalb der Dreijahresfrist nicht absolvieren kann, weil bei den Anbietern Kapazit\u00e4tsengp\u00e4sse entstehen? Wird die Fahrbewilligung sistiert, bis die Kurse absolviert sind, wird die Fahrbewilligung provisorisch verl\u00e4ngert oder sind andere Massnahmen geplant?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die Zweiphasenausbildung stellt eine bedeutende Massnahme zur Reduktion der Zahl von Unfallopfern dar. Bei den Jungen zwischen 18 und 24 Jahren ist das Unfallrisiko besonders hoch. Durch eine verbesserte Ausbildung sollen insbesondere ihre Haltungen und Einstellungen positiv beeinflusst werden. In der zweiten Phase setzen sie sich deshalb mit Unfallrisiken auseinander, reflektieren ihre eigene Fahrweise und erfahren durch Fahrerlebnisse die Grenzen ihrer Fahrf\u00e4higkeiten. Ziel ist, dass sie eine defensive und partnerschaftliche Fahrweise entwickeln und ihren Verkehrssinn weiter optimieren. Dem Bundesrat ist es sehr wichtig, dass die Weiterausbildungskurse der zweiten Phase eine hohe Qualit\u00e4t aufweisen und reibungslos durchgef\u00fchrt werden k\u00f6nnen. Zu den einzelnen Fragen nimmt er wie folgt Stellung:</p><p>1. F\u00fcr die Beantwortung dieser Frage ist es noch zu fr\u00fch. Erstens gilt die Neuregelung nur f\u00fcr Personen, die ab 1. Dezember 2005 einen Lernfahrausweis erworben haben. Diese werden die F\u00fchrerpr\u00fcfung im Verlauf des Jahres 2006, zum Teil erst im Jahre 2007 absolvieren und den F\u00fchrerausweis auf Probe erhalten. Infolge der grossen Anzahl vor dem 1. Dezember 2005 eingereichter Gesuche erh\u00e4lt bis Ende November 2007 noch eine stattliche Anzahl Personen den unbefristeten F\u00fchrerausweis. Zweitens sind die Kurskapazit\u00e4ten noch im Aufbau begriffen. R\u00fcckfragen bei den Kursveranstaltern zeigen jedoch, dass gen\u00fcgend freie Kapazit\u00e4ten vorhanden sind. Die Neulenkenden warten m\u00f6glicherweise ab, bis in ihrer Region Weiterausbildungskurse (WAB-Kurse) angeboten werden oder das Angebot gr\u00f6sser wird, aus dem sie ausw\u00e4hlen k\u00f6nnen. Eine Beurteilung der Anzahl der Kursbesuche kann also fr\u00fchestens im Jahr 2007 erfolgen.</p><p>2. Bis zum 16. Oktober 2006 haben 11 537 Personen den F\u00fchrerausweis auf Probe erworben (PW: 11 407; Motorrad: 130). Diese Zahl ist weit entfernt von den aufgrund der Erfahrung von fr\u00fcheren Jahren gesch\u00e4tzten 70 000 Neulenkenden pro Jahr. Dies liegt daran, dass sehr viele Personen den Lernfahrausweis noch vor dem 1. Dezember 2005 beantragt haben, um nicht unter die neue Regelung zu fallen, oder bereits im Besitz eines unbefristeten F\u00fchrerausweises in einer der beiden Kategorien waren. Von diesen 11 537 Neulenkenden haben rund 1200 den ersten Kurstag absolviert.</p><p>3. Knapp ein Jahr nach der Einf\u00fchrung der Zweiphasenausbildung sind vierzehn Kursveranstalter bewilligt, die zum Teil mehrere \u00dcbungspl\u00e4tze zur Verf\u00fcgung haben. 297 Personen verf\u00fcgen \u00fcber eine Moderatorenbewilligung. Um die Kapazit\u00e4t von 70 000 Neulenkenden pro Jahr zu bew\u00e4ltigen, braucht es sch\u00e4tzungsweise 40 Kursveranstalter und rund 600 Moderatoren oder Moderatorinnen. Ungef\u00e4hr die H\u00e4lfte der notwendigen Kursveranstalter und Moderatoren bzw. Moderatorinnen stehen also zur Verf\u00fcgung. Zudem werden laufend weitere Anlagen bewilligt und Moderatoren und Moderatorinnen gepr\u00fcft. Bis Ende 2006 werden etwa zwanzig Anlagen f\u00fcr die Durchf\u00fchrung der obligatorischen WAB-Kurse zugelassen sein. Damit sind zurzeit gen\u00fcgend Kapazit\u00e4ten vorhanden, um alle Neulenkenden ausbilden zu k\u00f6nnen.</p><p>Ein Problem k\u00f6nnte entstehen, wenn die Mehrheit der Neulenkenden mit der Absolvierung der Kurse bis zum Schluss der dreij\u00e4hrigen Frist wartet. Da bisher nur rund 11 500 Neulenkende den F\u00fchrerausweis auf Probe erworben haben, d\u00fcrfte kein allzu grosser Engpass entstehen. Zudem wird gegen Ende der Dreijahresfrist vor allem der zweite Kurstag gefragt sein. Dieser kann unabh\u00e4ngig von einem \u00dcbungsplatz durchgef\u00fchrt werden, sodass eine Kapazit\u00e4tserh\u00f6hung relativ leicht zu realisieren sein wird. Es ist damit zu rechnen, dass der Markt entsprechend spielen wird, dass also bei erh\u00f6hter Nachfrage auch das Angebot steigen wird. Dar\u00fcber hinaus sind Massnahmen geplant, um Engp\u00e4sse nach M\u00f6glichkeit zu verhindern (vgl. Antwort zu Frage 4).</p><p>Bei den 14 zurzeit bewilligten Veranstaltern mit 19 Pl\u00e4tzen k\u00f6nnen theoretisch pro Tag 19 erste Kurstage durchgef\u00fchrt werden. Gleichzeitig k\u00f6nnen dieselben Kursveranstalter je nach Anzahl der bei ihnen angestellten Moderatoren und Moderatorinnen und der zur Verf\u00fcgung stehenden Unterrichtslokalit\u00e4ten auch den zweiten Kurstag anbieten, da es dazu keinen \u00dcbungsplatz braucht. Bei grossen Kursveranstaltern ist sogar denkbar, dass sie mehrere Kurse des ersten und zweiten WAB-Tages parallel durchf\u00fchren. Bei optimaler Auslastung k\u00f6nnen so sch\u00e4tzungsweise insgesamt 30 Kurse pro Tag durchgef\u00fchrt werden. Rechnet man pro Kurs die maximal erlaubte Anzahl an Teilnehmenden, ergibt dies 360 Neulenkende pro Tag oder rund 85 000 pro Jahr.</p><p>4. Die zust\u00e4ndige Qualit\u00e4tssicherungskommission, bestehend aus Vertretern und Vertreterinnen der Vereinigung der Strassenverkehrs\u00e4mter, des Schweizerischen Verkehrssicherheitsrates und des Bundesamtes f\u00fcr Strassen, beobachtet die Situation mit einem elektronischen Monitoringsystem. Damit kann ermittelt werden, wie viele Neulenkende welche Kurstage schon besucht haben. F\u00fcr den Fall, dass die Mehrheit der Neulenkenden mit dem Besuch des ersten Kurses zuwartet, bereitet die Vereinigung der Strassenverkehrs\u00e4mter bereits jetzt ein Vorgehen vor: Jeder Kanton ist in der Lage, seine Neulenkenden, die nach z. B. eineinhalb Jahren noch keinen Kurs absolviert haben, anzuschreiben und sie darauf hinzuweisen, dass es keine \"Verl\u00e4ngerung\" f\u00fcr Personen gibt, die sich nicht termingem\u00e4ss weiterbilden, und dass die Fahrberechtigung nach drei Jahren automatisch abl\u00e4uft. Nach Absolvierung des ersten Kurses sind die Kursveranstalter im Besitz der Kundeninformationen, und so wird es auch in ihrem Interesse sein, die Kunden zum Besuch des zweiten Kurstages aufzufordern.</p><p>5. Grunds\u00e4tzlich wird der Ausweis ung\u00fcltig, und es darf nicht mehr gefahren werden. Nach Artikel\u00a024b Absatz\u00a02 der Verordnung vom 27. Oktober 1976 \u00fcber die Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Strassenverkehr (SR 741.51) kann die Weiterbildung innerhalb einer Nachfrist von drei Monaten nachgeholt werden. Doch in diesen drei Monaten darf nicht gefahren werden. Nach Vorlegen einer Anmeldebest\u00e4tigung eines Kursveranstalters erh\u00e4lt der oder die Neulenkende von der zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rde nur eine auf die beiden Kurstage beschr\u00e4nkte Fahrbewilligung. Nach Absolvierung der beiden Kurstage kann dann der unbefristete F\u00fchrerausweis beantragt werden. Andere Massnahmen sind diesbez\u00fcglich nicht geplant. Es liegt in der Eigenverantwortung der Neulenkenden, dass sie die Kurse rechtzeitig besuchen, schliesslich haben sie dazu drei Jahre Zeit. Zudem sollen nicht bereits jetzt vorbehaltene Entschl\u00fcsse gefasst werden, wenn die Situation erst in zwei Jahren akut werden k\u00f6nnte. Bund und Kantone setzen aber alles daran, dass diese geschilderte Situation nicht eintritt.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1164153600000)\/","SubmittedBy":"Borer Roland F.","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1164153600000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"48","Category":null,"Modified":"\/Date(1750806527033)\/","SubmissionDate":"\/Date(1159920000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4714,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Verkehr"}}