{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20061155,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20061155,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20061155,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20061155,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20061155,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20061155,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20061155,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20061155,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20061155,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20061155,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20061155,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20061155,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20061155,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20061155,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20061155,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20061155,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20061155,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20061155,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"06.1155","BusinessType":18,"BusinessTypeName":"Anfrage","BusinessTypeAbbreviation":"A","Title":"Bedarf das Bundesgesetz \u00fcber die Arbeitsvermittlung und den Personalverleih einer Revision?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die M\u00f6glichkeit, Arbeitskr\u00e4fte tempor\u00e4r zu besch\u00e4ftigen, bietet Arbeitgebern eine gr\u00f6ssere Flexibilit\u00e4t auf dem Arbeitsmarkt. In den Neunzigerjahren f\u00fchrte das Aufkommen von Personalverleihbetrieben zu einer Verbreitung dieser Besch\u00e4ftigungsform, die es erlaubte, besser auf die verk\u00fcrzten Konjunkturzyklen zu reagieren. Heute allerdings kann die Tempor\u00e4rarbeit (Vermittlung von tempor\u00e4ren Arbeitskr\u00e4ften durch Personalverleihbetriebe) nicht mehr allein mit den verk\u00fcrzten Konjunkturzyklen erkl\u00e4rt werden; vielmehr stellt sie f\u00fcr viele Unternehmen eine neue Form der Personalbewirtschaftung dar. Laut einem Bericht der Westschweizer und Tessiner Arbeitsmarktbeobachtung (Observatoire romand et tessinois de l'emploi) schlugen die Tempor\u00e4ranstellungen im Jahr 2004 mit 1,6 Prozent aller Anstellungen in der Schweiz zu Buche. Wenn dieser Anteil auch gering ist, so zeugen doch andere Indikatoren davon, dass diese neue Besch\u00e4ftigungsform stark am Steigen ist. So hat sich beispielsweise die Zahl der Personalverleihbetriebe in den letzten zehn Jahren mehr als verdoppelt - zwischen 1995 und 2005 stieg deren Zahl von 754 auf 1854 (plus 146 Prozent). Die Zahl der Tempor\u00e4rangestellten hat sich zwischen 1993 und 2005 gar verdreifacht - im Jahr 1993 arbeiteten 71 054 Personen tempor\u00e4r, im Jahr 2005 waren es bereits 211 144 Personen (plus 197 Prozent). Seit 2002 w\u00e4chst der Anteil der ausl\u00e4ndischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die tempor\u00e4r besch\u00e4ftigt werden, in allen Westschweizer Kantonen betr\u00e4chtlich. \u00dcberdies waren im Jahr 2005 30 Prozent aller Personen mit einer Arbeitsbewilligung von weniger als 90 Tagen bei einem Personalverleihbetrieb unter Vertrag. Angesichts dieser Entwicklungen stellt sich die Frage, ob das Bundesgesetz vom 6. Oktober 1989 \u00fcber die Arbeitsvermittlung und den Personalverleih (AVG), das unter ganz anderen Umst\u00e4nden als den heutigen ausgearbeitet wurde, noch den aktuellen Gegebenheiten entspricht. Laut unterschiedlichen Kreisen (Gewerkschaften, kantonale Arbeits\u00e4mter) scheinen verschiedene Personalverleihbetriebe h\u00e4ufig Missbrauch zu betreiben, insbesondere bei Arbeitsvertr\u00e4gen von weniger als 90 Tagen. Die Missbr\u00e4uche sind jedoch schwierig nachzuweisen, namentlich aufgrund der normalerweise kurzen Dauer der Arbeitsverh\u00e4ltnisse. Zurzeit unterliegt die Aufsicht \u00fcber den Tempor\u00e4rarbeitsmarkt den kantonalen Aufsichtsbeh\u00f6rden, die infolge ungen\u00fcgender Mittel nur beschr\u00e4nkt Kontrollen durchf\u00fchren k\u00f6nnen. Deshalb ersuche ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Ist er angesichts der aktuellen Entwicklungen im Bereich der Tempor\u00e4rarbeit nicht der Meinung, dass das AVG revidiert werden m\u00fcsste?</p><p>2. W\u00e4re er bereit, den kantonalen Beh\u00f6rden, die f\u00fcr die Aufsicht \u00fcber den Tempor\u00e4rarbeitsmarkt verantwortlich sind, finanzielle Mittel zur Verf\u00fcgung zu stellen, damit sie die Quantit\u00e4t ihrer Kontrollen erh\u00f6hen und deren Qualit\u00e4t verbessern k\u00f6nnen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Der Bundesrat hat im Rahmen des am 9. Juni 2006 ver\u00f6ffentlichten Berichts \u00fcber die Situation im Bereich des Personalverleihs untersucht, ob Verleiher \u00f6fter und erheblicher gegen gesetzliche Vorgaben verstossen als Branchenarbeitgeber. Der Bericht ergab, dass dies nicht der Fall ist. In der Regel konnte aufgrund der zus\u00e4tzlichen R\u00fcckmeldungen, die das Seco erhalten hatte, geschlossen werden, dass bewilligte Verleihbetriebe mehrheitlich grunds\u00e4tzlich bestrebt sind, die rechtlichen Rahmenbedingungen, aber auch die orts- und berufs\u00fcblichen Arbeitsbedingungen einzuhalten. Wo sie allenfalls gegen die f\u00fcr sie geltenden Lohn- und Arbeitszeitbestimmungen der allgemeinverbindlich erkl\u00e4rten GAV (ave-GAV) verstossen, kann dies bez\u00fcglich der Mindestl\u00f6hne auch dadurch erkl\u00e4rt werden, dass es aufgrund der komplexen GAV-Regelungen hinsichtlich der Qualifikationseinreihung vorkommen kann, dass ein Arbeitnehmer in eine zu niedrige Lohnstufe eingeteilt und deshalb der Mindestlohn in seinem Fall verletzt wird. Dies kann somit, wie bereits ausgef\u00fchrt, eine Folge der selbst f\u00fcr brancheninterne Arbeitgeber komplizierten GAV-Regelungen hinsichtlich der Qualifikationseinreihung sein. Insgesamt ergab der Bericht, dass Verleiher nicht mehr und nicht weniger Lohn- und Sozialdumping begehen als die normalen Branchenarbeitgeber. </p><p>Ausserdem wurde im Rahmen der flankierenden Massnahmen II 2006 Artikel\u00a020 des Arbeitsvermittlungsgesetzes (AVG) revidiert. Die Verleihfirmen sind nun gehalten, nicht nur die Lohn- und Arbeitszeitbestimmungen von ave-GAV einzuhalten, sondern auch Beitr\u00e4ge an Weiterbildungs- und Vollzugskosten und Regelungen des vorzeitigen Altersr\u00fccktritts zu leisten, falls ave-GAV dies vorsehen. Zus\u00e4tzlich m\u00fcssen fehlbare Verleiher nicht nur die Kontrollkosten bezahlen, sondern k\u00f6nnen auch mit einer Konventionalstrafe gem\u00e4ss ave-GAV belegt werden. Schliesslich wurde mit den flankierenden Massnahmen II auch die Kontrollt\u00e4tigkeit der tripartiten und parit\u00e4tischen Kommissionen intensiviert. Es ist somit zu erwarten, dass fehlbare Verleiher mehr und h\u00e4rter zur Rechenschaft gezogen werden als bisher. Bevor neue zus\u00e4tzliche Massnahmen anvisiert werden, sollte abgewartet werden, was die bisher getroffenen Massnahmen in der nahen Zukunft bringen werden. Gesamthaft ist somit eine Revision des AVG im gegenw\u00e4rtigen Zeitpunkt nicht angezeigt. Auch ist darauf hinzuweisen, dass bei kleineren Verleihbetrieben ein erh\u00f6htes Verstossrisiko vermutet wird. Deshalb werden die Kantone den Personalverleih weiterhin im Auge behalten und im Rahmen der T\u00e4tigkeit der tripartiten Kommissionen vermehrt kontrollieren.</p><p>Abschliessend ist zu erw\u00e4hnen, dass es im Rahmen des Verleihs in der Mehrzahl zu kurzfristigen, unter drei Monate dauernden Anstellungen kommt. Dies f\u00fchrt dazu, dass die Verleiher f\u00fcr ihre befristet auf maximal drei Monate angestellten Arbeitnehmer keine BVG-Beitr\u00e4ge bezahlen m\u00fcssen und sie f\u00fcr diese Arbeitnehmer im Falle von Krankheit oder sonstiger Verhinderung zur Arbeit auch nicht von den Lohnfortzahlungspflichten nach dem Obligationenrecht betroffen sind. Diesbez\u00fcglich k\u00f6nnte allenfalls die heutige BVG-Praxis in Bezug auf Verleihbetriebe, wonach ein Unterbruch von zwei Wochen zwischen zwei Eins\u00e4tzen die Dreimonatsfrist f\u00fcr die Unterstellung unter die BVG-Pflicht neu beginnen l\u00e4sst, versch\u00e4rft werden. Diese Fragestellung wird durch eine Arbeitsgruppe unter der Leitung des Bundesamtes f\u00fcr Sozialversicherung n\u00e4her untersucht werden, welche der Bundesrat beauftragt hatte, die BVG-Unterstellung von atypischen Arbeitsverh\u00e4ltnissen, worunter auch der Personalverleih f\u00e4llt, n\u00e4her zu pr\u00fcfen. Die Ergebnisse aus dieser \u00dcberpr\u00fcfung sollten Ende 2007 vorliegen.</p><p>2. Es trifft zu, dass im Zuge der ergriffenen Sparmassnahmen sowohl auf Bundesebene wie auch auf kantonaler Ebene der Vollzug des AVG in den letzten Jahren nicht gerade intensiviert worden ist. Mit den Massnahmen, die im Rahmen der flankierenden Massnahmen II erlassen worden sind, ist jedoch zu erwarten, dass die Kontrollt\u00e4tigkeit zunehmen und effektiver ausfallen wird und auch die Kontrollt\u00e4tigkeit der kantonalen tripartiten Kommissionen besser entsch\u00e4digt wird. Eine zus\u00e4tzliche Finanzhilfe f\u00fcr die kantonalen Vollzugsbeh\u00f6rden ist im gegenw\u00e4rtigen Zeitpunkt deshalb nicht n\u00f6tig.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1171411200000)\/","SubmittedBy":"Berberat Didier","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1171411200000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15","Category":null,"Modified":"\/Date(1779236083480)\/","SubmissionDate":"\/Date(1165968000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4715,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft"}}