{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20061175,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20061175,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20061175,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20061175,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20061175,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20061175,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20061175,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20061175,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20061175,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20061175,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20061175,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20061175,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20061175,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20061175,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20061175,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20061175,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20061175,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20061175,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"06.1175","BusinessType":18,"BusinessTypeName":"Anfrage","BusinessTypeAbbreviation":"A","Title":"Rolle des Bundes bei der Bew\u00e4ltigung von Erdbebensch\u00e4den","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Ich lade den Bundesrat ein, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Mit welchen volkswirtschaftlichen Auswirkungen rechnet er bei einem schweren Erdbeben (St\u00e4rke 6 oder h\u00f6her auf der Richterskala) mit grossen Geb\u00e4ude- und Infrastruktursch\u00e4den? Mit welchen Auswirkungen rechnet er insbesondere auch im Hinblick auf Banken und Pensionskassen (Hypotheken, Kredite usw.)?</p><p>2. Kann er die Bew\u00e4ltigung solcher Sch\u00e4den trotz grunds\u00e4tzlich fehlender Bundeskompetenz bei der Erdbebenvorsorge vereinfachen? Sch\u00f6pft er seinen diesbez\u00fcglichen Spielraum auch aus?</p><p>3. K\u00f6nnte der Bund grosse Sch\u00e4den an seiner Infrastruktur problemlos selbst tragen, oder bestehen \u00dcberlegungen, sich - entweder via Privatassekuranz oder dann via eine Erdbebenversicherung der kantonalen Geb\u00e4udeversicherungen - abzusichern?</p><p>4. Welche Rolle kommt dem Bund bei der finanziellen Bew\u00e4ltigung von grossen Erdbebensch\u00e4den in der Schweiz zu? Gibt es entsprechende Szenarien?</p><p>5. Falls nicht bis Ende 2008 ein faktisches Obligatorium (Kantone und Privatassekuranz) f\u00fcr eine fl\u00e4chendeckende Erdbebenversicherung f\u00fcr Geb\u00e4ude in der Schweiz besteht: Kann sich der Bundesrat vorstellen, via Belehnungsvorschriften einen grossen Anreiz zu bieten, dass wenigstens die mit Hypotheken belasteten Geb\u00e4udewerte gesichert sind (etwa dadurch, dass Hypotheken auf Geb\u00e4ude, die nicht mit einer Erdbebenversicherung abgesichert sind, zu einem sehr hohen Anteil unterlegt sein m\u00fcssten)? K\u00f6nnte von einer entsprechenden Vorschrift eine Signalwirkung f\u00fcr die kantonalen Geb\u00e4udeversicherungen erwartet werden, damit sie ein vergr\u00f6ssertes Interesse daran haben, Versicherungsl\u00f6sungen f\u00fcr Erdbebensch\u00e4den anzubieten, wie dies bisher allein der Kanton Z\u00fcrich sowie private Anbieter tun?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Zwei repr\u00e4sentative Beispiele von grossen historischen Erdbeben in der Schweiz sind diejenigen von Basel im Jahr 1356 (gesch\u00e4tzte Magnitude 6,9) und Siders im Jahr 1946 (gesch\u00e4tzte Magnitude 6,1). Heute w\u00fcrden gem\u00e4ss Sch\u00e4tzungen der R\u00fcckversicherungen die gleichen Erdbeben in der Region Basel direkte Geb\u00e4ude- und Inhaltssch\u00e4den von 50 bis 100 Milliarden Franken und in Siders von 2 bis 5 Milliarden Franken verursachen. Es handelt sich aber um seltene Ereignisse mit gesch\u00e4tzten Wiederkehrperioden von 2000 bis 3000 Jahren f\u00fcr das Szenario \"Basel\" und von etwa 100 Jahre f\u00fcr das Szenario \"Siders\". \u00dcber eine l\u00e4ngere Zeitperiode betrachtet ist das Erdbebenrisiko mit den Hochwasserrisiken vergleichbar, wobei die Erdbebenereignisse kleinere H\u00e4ufigkeiten, daf\u00fcr aber gr\u00f6ssere Schadenausmasse aufweisen.</p><p>F\u00fcr Infrastruktursch\u00e4den kann man gem\u00e4ss Spezialisten mit der Gr\u00f6ssenordnung von 15 bis 20 Prozent der direkten Geb\u00e4ude- und Inhaltssch\u00e4den rechnen. Andere indirekte Sch\u00e4den (z. B. Betriebsunterbrechungssch\u00e4den) m\u00fcssen noch dazugez\u00e4hlt werden, sodass f\u00fcr die gesamten finanziellen Kosten mit dem zwei- bis dreifachen Betrag der direkten Geb\u00e4udesch\u00e4den gerechnet werden muss.</p><p>Die gesamthaften Auswirkungen auf Banken und Pensionskassen wurden nicht quantifiziert. Die Pensionskassen als substanzielle Liegenschaftsbesitzer sind bedeutenden Erdbebensch\u00e4denrisiken ausgesetzt. Es ist davon auszugehen, dass kaum eine dieser Kassen heutzutage eine Erdbebenversicherung abgeschlossen hat. Bei Banken w\u00e4ren Erdbebensch\u00e4den auf dem Hypothekarportfolio nur indirekt sch\u00e4digend, n\u00e4mlich dann, wenn der Hypothekarbesitzer zahlungsunf\u00e4hig wird. Risikostudien von Banken oder Pensionskassen wurden keine ver\u00f6ffentlicht. F\u00fcr Banken und Pensionskassen w\u00fcrde das Inkrafttreten des Projektes \"Schweizweite Erdbebenversicherung\" die Risiken massgeblich reduzieren (s. Antwort zu Frage 5).</p><p>2. Der Bund sorgt mangels weitergehenden Kompetenzen im Bereich Erdbebensicherheit prim\u00e4r f\u00fcr die Erdbebensicherheit bei Bundesbauten. Er stellt diesbez\u00fcglich sicher, dass alle Bundesbauprojekte und alle Bauprojekte Dritter, die dem Bund zur Genehmigung oder Finanzierung unterbreitet werden, die entsprechenden Erdbebenvorschriften der SIA-Baunormen erf\u00fcllen. Im Rahmen der Erdbebenvorsorge nimmt die Koordinationsstelle f\u00fcr Erdbebensicherheit des Bundes zus\u00e4tzlich Koordinations- und Informationsfunktionen wahr. Damit versucht der Bund die kantonalen Beh\u00f6rden dazu zu bewegen, ihre Verantwortung auf diesem Gebiet wahrzunehmen und die Bev\u00f6lkerung f\u00fcr das Thema Erdbebensicherheit zu sensibilisieren.</p><p>F\u00fcr den Fall eines schweren Erdbebens hat das Eidgen\u00f6ssische Departement f\u00fcr Verteidigung, Bev\u00f6lkerungsschutz und Sport ein weitreichendes Einsatzkonzept erarbeitet. Dieses Konzept regelt den Einsatz, die Koordination und die F\u00fchrung der beteiligten Partner auf Stufe Bund sowie die Zusammenarbeit mit den Kantonen im Hinblick auf den Schutz der Bev\u00f6lkerung und ihrer Lebensgrundlagen nach einem Erdbeben. Es grenzt sich klar von der Pr\u00e4vention und dem Wiederaufbau ab, f\u00fcr die in erster Linie die Kantone zust\u00e4ndig sind.</p><p>3. Grunds\u00e4tzlich ist der Bund bez\u00fcglich des Erdbebenrisikos Eigenversicherer und hat keine entsprechende Versicherung abgeschlossen. Gest\u00fctzt auf Artikel\u00a050 Absatz\u00a02 der Finanzhaushaltsverordnung tr\u00e4gt er das Risiko f\u00fcr Sch\u00e4den an seinen Verm\u00f6genswerten grunds\u00e4tzlich selber. Ebenso verf\u00fcgt er gest\u00fctzt auf Artikel\u00a062e Absatz\u00a02 des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes auch nicht \u00fcber eine Geb\u00e4udeversicherung. Als Eigent\u00fcmer eines umfangreichen Immobilienbestandes w\u00e4re der Bund nicht in der Lage, seine Geb\u00e4ude auf wirtschaftliche Weise zum Vollwert zu versichern. Auch im Rahmen eines m\u00f6glichen schweizerischen Versicherungspools f\u00fcr Erdbebenrisiken analog zum bestehenden Versicherungspool f\u00fcr Elementarsch\u00e4den w\u00e4re ein Einkauf von Versicherungsleistungen nicht sinnvoll, weil der Versicherungswert der bundeseigenen Immobilien den H\u00f6chstbetrag der Versicherungsleistungen bei weitem \u00fcbersteigen w\u00fcrde.</p><p>4. Der Bund muss im Falle eines Erdbebens prim\u00e4r f\u00fcr die Sch\u00e4den an seinen eigenen Geb\u00e4uden und Infrastrukturanlagen aufkommen. Die Kantone, die Gemeinden und die Privaten m\u00fcssen, soweit sie f\u00fcr Erdbeben nicht versichert sind, die eigenen Sch\u00e4den im Prinzip selber tragen.</p><p>Im Zusammenhang mit der finanziellen Bew\u00e4ltigung von Unwettersch\u00e4den hat der Bund in den vergangenen Jahren eine gut eingespielte Praxis entwickelt. Die Unterst\u00fctzung richtet sich demnach auf die Behebung von Sch\u00e4den im \u00f6ffentlichen Bereich aus. Soweit Sch\u00e4den an der \u00f6ffentlichen Infrastruktur auftreten und von den betroffenen Gemeinden und Kantonen nicht aus eigener Kraft behoben werden k\u00f6nnen, kann der Bund im Rahmen der vorhandenen gesetzlichen Grundlagen Beitr\u00e4ge an die Wiederherstellung einer funktionierenden Infrastruktur leisten. Inwieweit aufgrund des Schadenausmasses bei einem Erdbeben Sonderrecht zu schaffen w\u00e4re, muss zum heutigen Zeitpunkt offenbleiben.</p><p>5. Dem Bundesrat fehlen bis heute die gesetzlichen Grundlagen, um in Bezug auf eine Versicherungspflicht f\u00fcr Erdbeben auf Bundesebene t\u00e4tig zu werden. Die Idee einer gesamtschweizerischen Versicherungspflicht wurde zuletzt von der UREK-N im November 2003 im Rahmen der Behandlung der parlamentarischen Initative \"Verfassungsartikel \u00fcber den Schutz vor Naturgefahren\" abgelehnt.</p><p>Der Bund ist aber im Rahmen des Projektes \"Schweizweite Erdbebenversicherung\" aktiv. Das Projekt l\u00e4uft seit 2004 unter der Moderation des Bundesamtes f\u00fcr Privatversicherungen. Das Bundesamt f\u00fcr Umwelt beteiligt sich in der Arbeitsgruppe Pr\u00e4vention dieses Projektes.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1171411200000)\/","SubmittedBy":"Fetz Anita","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1171411200000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"52","Category":null,"Modified":"\/Date(1750799420960)\/","SubmissionDate":"\/Date(1166486400000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":4715,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Umwelt"}}