{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20061179,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20061179,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20061179,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20061179,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20061179,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20061179,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20061179,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20061179,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20061179,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20061179,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20061179,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20061179,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20061179,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20061179,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20061179,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20061179,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20061179,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20061179,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"06.1179","BusinessType":18,"BusinessTypeName":"Anfrage","BusinessTypeAbbreviation":"A","Title":"IV-Berichte f\u00fcr EU-B\u00fcrgerinnen und -B\u00fcrger","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Wenn ein EU-B\u00fcrger in der Schweiz seinen Anspruch auf eine ausl\u00e4ndische IV-Rente geltend machen will, ist der zust\u00e4ndige Arzt dazu verpflichtet, zus\u00e4tzlich zum \u00fcblichen IV-Bericht, wie er in der Schweiz verlangt wird, ein zw\u00f6lfseitiges Formular E 213 auszuf\u00fcllen. Im Gegensatz zum unkomplizierten Arztzeugnis werden in besagtem Formular E 213 detaillierte Informationen verlangt, die weit \u00fcber das N\u00f6tige und Erforderliche hinausgehen und einen enormen Zeitaufwand verursachen. Gem\u00e4ss dem \u00c4rztetarifsystem Tarmed betr\u00e4gt der Zeitbedarf f\u00fcr das Ausf\u00fcllen des Formulars E 213 volle 40 Minuten.</p><p>Diese Doppelspurigkeit verursacht Kosten, die \u00e4rgerlich sind, aber gleichzeitig vermeidbar w\u00e4ren, wenn die Schweizer IV-Zeugnisse auch f\u00fcr den EU-Raum G\u00fcltigkeit h\u00e4tten. Dadurch k\u00f6nnten unn\u00f6tige Ausgaben vermieden, die ohnehin durch zahlreiche administrative Pflichten geplagten \u00c4rzte entlastet und zugleich \u00fcberfl\u00fcssige B\u00fcrokratie abgebaut werden.</p><p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Auf welchen gesetzlichen Grundlagen basiert die Verpflichtung zum Ausf\u00fcllen dieses Formulars E 213 zur Anerkennung eines IV-Berichtes in der EU?</p><p>2. H\u00e4lt er die dadurch entstehenden Doppelspurigkeiten und den b\u00fcrokratischen Aufwand f\u00fcr gerechtfertigt?</p><p>3. Sieht er eine M\u00f6glichkeit, im Rahmen k\u00fcnftiger Verhandlungen mit der EU eine gegenseitige Anerkennung von IV-Berichten zu erreichen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Im Rahmen des Freiz\u00fcgigkeitsabkommens nimmt die Schweiz an der europ\u00e4ischen Koordination der Sozialversicherungssysteme teil. In diesem Bereich sind in den Beziehungen zwischen der Schweiz und den Mitgliedstaaten der EU die EG-Verordnungen 1408/71 und 574/72 massgebend. Das europ\u00e4ische Koordinationsrecht sieht f\u00fcr Leistungen bei Invalidit\u00e4t vor, dass auch eine Person, die im Lauf ihres Lebens in mehreren Staaten versichert gewesen ist, einen Leistungsantrag nur in ihrem Wohnland zu stellen braucht und in der Regel nur dort \u00e4rztlich untersucht wird. Die Sozialversicherungstr\u00e4ger des Wohnlandes leiten den Leistungsantrag und die \u00e4rztlichen Gutachten bzw. Berichte an die anderen beteiligten Staaten weiter. Diese stellen den Leistungsanspruch gest\u00fctzt auf die \u00fcbermittelten Unterlagen gem\u00e4ss ihrer nationalen Gesetzgebung fest. Der Informationsaustausch zwischen den Versicherungstr\u00e4gern erfolgt mittels sogenannten E-Formularen, die in allen Amtssprachen der EU deckungsgleich sind. F\u00fcr das \u00e4rztliche Gutachten ist das Formular E 213 zu verwenden.</p><p>2./3. Das europ\u00e4ische Koordinationsrecht gilt mittlerweile in rund dreissig Staaten, deren Sozialversicherungssysteme sehr unterschiedlich ausgestaltet sind. Der Entscheid \u00fcber die Gew\u00e4hrung von Invalidit\u00e4tsleistungen an Personen mit Wohnsitz in einem EU-Staat wird prim\u00e4r auf Grundlage des von einem dortigen Arzt ausgestellten Formulars E 213 gef\u00e4llt. Dieses Formular enth\u00e4lt die f\u00fcr Leistungen nach der Gesetzgebung s\u00e4mtlicher am europ\u00e4ischen Koordinationssystem beteiligter Staaten erforderlichen Angaben. Deshalb k\u00f6nnen die Leistungsanspr\u00fcche in allen Staaten, in denen die betroffene Person im Lauf ihres Lebens versichert war, aufgrund eines einzigen Formulars beurteilt werden, selbst wenn diese Staaten auf v\u00f6llig verschiedene Angaben angewiesen sind. W\u00fcrde dem Leistungsantrag dagegen ein nationaler Arztbericht beigelegt, w\u00e4ren die darin enthaltenen Informationen oft ungen\u00fcgend, weil sie nicht auf die Bed\u00fcrfnisse ausl\u00e4ndischer Rechtssysteme ausgerichtet sind. Dies k\u00f6nnte erneute \u00e4rztliche Untersuchungen erforderlich machen, wodurch das Verfahren verz\u00f6gert und Zusatzkosten verursacht w\u00fcrden. Die Verwendung von gemeinsamen Formularen f\u00fchrt nicht zuletzt auch zu einer massiven Reduktion des \u00dcbersetzungsaufwandes. Eine gegenseitige Anerkennung steht unter diesen Umst\u00e4nden nicht zur Diskussion.</p><p>Die letzte wesentliche \u00dcberarbeitung des Formulars E 213 liegt schon l\u00e4ngere Zeit zur\u00fcck. Dementsprechend enth\u00e4lt es einige Angaben, die mittlerweile f\u00fcr zahlreiche Staaten nicht mehr von Nutzen sind. Es bestehen deshalb Bestrebungen, das Formular zu \u00fcberholen und an die Entwicklungen der Invalidenversicherungen in den EU-Mitgliedstaaten und der Schweiz anzupassen sowie zu vereinfachen. Die schweizerischen Beobachter in den zust\u00e4ndigen EU-Gremien unterst\u00fctzen diese Bestrebungen im Rahmen der ihnen zustehenden Befugnisse.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1172620800000)\/","SubmittedBy":"Fehr Hans-J\u00fcrg","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1172620800000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"10|28","Category":null,"Modified":"\/Date(1750805526017)\/","SubmissionDate":"\/Date(1166572800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4715,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Europapolitik|Soziale Fragen"}}