{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063024,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063024,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063024,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063024,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063024,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063024,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063024,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063024,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063024,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063024,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063024,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063024,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063024,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063024,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063024,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063024,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063024,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20063024,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"06.3024","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Karikaturenstreit. Einschr\u00e4nkung der Meinungsfreiheit und Gesinnungsneutralit\u00e4t","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und die Achtung der Grundrechte geh\u00f6ren zu den tragenden Verfassungsprinzipien und bilden damit gleichsam das Fundament der schweizerischen Staatsidee. Diese Werte gelten nicht nur in der Innenpolitik, sondern geh\u00f6ren zu den Leitlinien der schweizerischen Aussenpolitik. Gem\u00e4ss Bundesverfassung soll sich der Bund deshalb f\u00fcr die Achtung der Menschenrechte und die F\u00f6rderung der Demokratie in der Welt einsetzen. Vor dem Hintergrund dieser verfassungsm\u00e4ssigen Vorgaben bitten wir den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. In den Medien \u00e4usserten zwei Bundesr\u00e4te Kritik an der Publikation der umstrittenen Karikaturen in Schweizer Zeitungen, und es wurden ethische Grenzen der Meinungsfreiheit postuliert. Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass es nicht Sache der politischen Beh\u00f6rden ist, einzelne Presseartikel zu beurteilen?</p><p>2. Die Schweiz hat in ihren bisherigen Stellungnahmen viel Verst\u00e4ndnis f\u00fcr den Unmut der Muslime \u00fcber die Karikaturen ausgedr\u00fcckt und jeglichen Willen, deren Glauben zu beeintr\u00e4chtigen oder deren religi\u00f6se Gef\u00fchle zu verletzen, verurteilt. Wir teilen diese Ansicht. Jede Religion hat ein Recht auf Respekt und auf Schutz vor Diffamierung. Dagegen hat es die Schweiz unterlassen, die gewaltsamen \u00dcbergriffe gegen europ\u00e4ische Einrichtungen unmissverst\u00e4ndlich zu verurteilen, die Solidarit\u00e4t mit den betroffenen L\u00e4ndern zu bekunden und die Geltung der Freiheitsrechte zu bekr\u00e4ftigen. Ist der Bundesrat der Meinung, dass ein Einstehen f\u00fcr universell g\u00fcltige Freiheitsrechte eine Provokation islamischer L\u00e4nder darstellt und deshalb zu unterlassen ist?</p><p>3. Gem\u00e4ss bisheriger Politik hinderte die Neutralit\u00e4t den Bundesrat nicht daran, politisch Stellung zu nehmen; Neutralit\u00e4t bedeute nicht Gesinnungsneutralit\u00e4t. Ist diese Grundhaltung nach wie vor g\u00fcltig, oder hat der Bundesrat eine \u00c4nderung seiner bisherigen Neutralit\u00e4tspolitik vorgenommen?</p><p>4. Gem\u00e4ss bisheriger Neutralit\u00e4tspraxis kommt das Neutralit\u00e4tsrecht in internationalen bewaffneten Konflikten zur Anwendung. Die Neutralit\u00e4tspolitik dient dazu, die anderen Staaten von der eigenen F\u00e4higkeit und Bereitschaft zu \u00fcberzeugen, sich im Fall k\u00fcnftiger bewaffneter Konflikte neutral zu verhalten. Ist der Bundesrat der Meinung, dass es sich bei dieser Auseinandersetzung um einen neutralit\u00e4tsrelevanten Konflikt handelt und die Erw\u00e4hnung der Neutralit\u00e4t zweckm\u00e4ssig ist? Ist der Bundesrat der Meinung, dass ein unmissverst\u00e4ndliches Einstehen f\u00fcr die Freiheitsrechte und ein Wort der Solidarit\u00e4t gegen\u00fcber den L\u00e4ndern, deren Einrichtungen angegriffen und deren B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger bedroht wurden, nicht mit der von der Schweiz praktizierten Neutralit\u00e4t vereinbar ist?</p><p>5. In der Diskussion wurde vonseiten zweier Bundesr\u00e4te eingebracht, dass der Schweiz als neutralem Land und wegen ihrer humanit\u00e4ren Tradition (Depositarstaat der Genfer Konventionen, Wiege des Roten Kreuzes) eine besondere Rolle in der internationalen Gemeinschaft zukomme und sie deshalb nicht f\u00fcr die eine oder andere Seite Partei ergreifen k\u00f6nne. Teilt der Bundesrat diese Meinung? Wenn ja, kann er spezifizieren, worin diese besondere Rolle mit Blick auf den sogenannten \"Karikaturenstreit\" besteht und darlegen, welches die Seiten sind, zwischen denen sich die Schweiz neutral verhalten soll?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Grunds\u00e4tzlich ist es nicht Aufgabe der politischen Beh\u00f6rden, Medienberichte zu beurteilen. Den einzelnen Beh\u00f6rdenmitgliedern ist eine freie Meinungs\u00e4usserung jedoch durchaus gestattet. Gegen eine Teilnahme von Vertretern politischer Beh\u00f6rden an \u00f6ffentlichen Diskussionen zu wichtigen gesellschaftlichen Themen ist daher grunds\u00e4tzlich nichts einzuwenden.</p><p>2. Die Religions- und die Meinungsfreiheit sind zwei grundlegende, universell g\u00fcltige Freiheitsrechte, die in jedem Fall zu verteidigen sind. Wie die meisten Menschenrechte k\u00f6nnen jedoch auch die Religions- und Meinungs\u00e4usserungsfreiheit unter bestimmten Voraussetzungen eingeschr\u00e4nkt werden. Die Artikel\u00a018 und 19 des Uno-Paktes \u00fcber b\u00fcrgerliche und politische Rechte sehen u. a. vor, dass diese Rechte gesetzlich vorgesehenen Einschr\u00e4nkungen unterworfen werden d\u00fcrfen, die zum Schutz der \u00f6ffentlichen Sicherheit, Ordnung, Sittlichkeit oder der Grundrechte und -freiheiten anderer erforderlich sind. Gleichzeitig erfordern diese Grundfreiheiten Toleranz und gegenseitigen Respekt. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass das Verst\u00e4ndnis zwischen Gesellschaften und Kulturen einzig durch den Dialog und die Bereitschaft zuzuh\u00f6ren erreicht werden kann. Er setzt sich folglich im Rahmen seiner Menschenrechtspolitik f\u00fcr die Einhaltung der Menschenrechte, den Dialog zwischen allen Parteien und gegenseitige Toleranz und Respektierung ein. Gewalt und Drohungen sind unter keinen Umst\u00e4nden zul\u00e4ssig. Das Eidgen\u00f6ssische Departement f\u00fcr ausw\u00e4rtige Angelegenheiten hat seine Besorgnis \u00fcber die gewaltsamen Ausschreitungen im Zusammenhang mit der Kontroverse um die Karikaturen \u00fcbrigens \u00f6ffentlich zum Ausdruck gebracht.</p><p>3. Die Neutralit\u00e4t, wie sie die Schweiz traditionellerweise praktiziert, bedeutet nicht Gesinnungsneutralit\u00e4t. Stellungnahmen des Bundesrates gegen Menschenrechtsverletzungen und andere Verletzungen des V\u00f6lkerrechtes stehen im Einklang mit den Grunds\u00e4tzen der schweizerischen Neutralit\u00e4t.</p><p>4./5. Das Neutralit\u00e4tsrecht untersagt es neutralen Staaten, sich an einem Konflikt zwischen anderen Staaten milit\u00e4risch zu beteiligen. Mit der Neutralit\u00e4tspolitik soll die Glaubw\u00fcrdigkeit der dauernden Neutralit\u00e4t sichergestellt werden. Als der Bundesrat seine Neutralit\u00e4tspolitik Anfang der Neunzigerjahre anpasste, unterstrich er gleichzeitig, er lege Wert darauf, dass sie \"nicht zur Opportunit\u00e4tspolitik wird, sondern sich auch weiterhin durch die Stetigkeit und Berechenbarkeit auszeichnet, die ihr in der Vergangenheit internationalen Respekt gesichert haben\" (Neutralit\u00e4tsbericht des Bundesrates von 1993). Aus diesem Grund legte der Bundesrat damals auch die Grunds\u00e4tze f\u00fcr die Schweizer Aussenpolitik fest, die auch heute noch g\u00fcltig sind. Der erste Grundsatz ist die Friedenserhaltung und -f\u00f6rderung. Gem\u00e4ss diesem Prinzip nimmt der Bundesrat traditionellerweise Positionen ein, die den Dialog und das gegenseitige Verst\u00e4ndnis f\u00f6rdern. Damit will er verhindern, dass die Situation eskaliert, wie dies bei den Mohammed-Karikaturen der Fall war.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1147824000000)\/","SubmittedBy":"FDP-Liberale Fraktion","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1151054497703)\/","ResponsibleDepartment":3,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr ausw\u00e4rtige Angelegenheiten","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDA","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"12","Category":null,"Modified":"\/Date(1690536435027)\/","SubmissionDate":"\/Date(1141776000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4711,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Recht Allgemein"}}