{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063031,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063031,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063031,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063031,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063031,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063031,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063031,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063031,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063031,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063031,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063031,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063031,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063031,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063031,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063031,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063031,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063031,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20063031,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"06.3031","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Gleichstellungsgesetz. Leistungsklage von Organisationen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine \u00c4nderung des Bundesgesetzes vom 24. M\u00e4rz 1995 \u00fcber die Gleichstellung von Frau und Mann (GlG) auszuarbeiten, wonach den Organisationen gem\u00e4ss Artikel\u00a07 GlG bei Verst\u00f6ssen gegen das GIG das Recht einger\u00e4umt wird, gegen die betroffenen Arbeitgeberinnen oder Arbeitgeber eine Klage auf Leistung an die diskriminierte Arbeitnehmerin bzw. den diskriminierten Arbeitnehmer einzureichen.</p>","ReasonText":"<p>Gem\u00e4ss Artikel\u00a07 GlG haben Organisationen, die nach ihren Statuten die Gleichstellung von Mann und Frau f\u00f6rdern oder die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wahren und seit mindestens zwei Jahren bestehen, die Befugnis, im eigenen Namen durch das zust\u00e4ndige Gericht feststellen zu lassen, dass eine Diskriminierung vorliegt, wenn der Ausgang des Verfahrens sich voraussichtlich auf eine gr\u00f6ssere Zahl von Arbeitsverh\u00e4ltnissen auswirken wird.</p><p>Dem bundesr\u00e4tlichen Bericht \u00fcber die Evaluation des GIG kann entnommen werden, dass die individuelle Durchsetzung des Anspruchs auf Nichtdiskriminierung oft an der Angst der betroffenen Arbeitnehmerin vor K\u00fcndigung und Exponierung oder vor negativen Folgen f\u00fcr die berufliche Laufbahn scheitert. Daran vermag das Institut des Verbandsklagerechtes, gem\u00e4ss Artikel\u00a07 GlG, angesichts seines beschr\u00e4nkten Anwendungsbereichs nichts zu \u00e4ndern. Die mit der Evaluation der Wirksamkeit des GIG beauftragte Arbeitsgemeinschaft gelangt deshalb zum Schluss, dass - nebst weiteren Massnahmen - den legitimierten Organisationen das Recht einger\u00e4umt werden sollte, stellvertretend f\u00fcr die Betroffenen in eigenem Namen von der beklagten Partei die Leistung an die von einer Diskriminierung betroffenen Arbeitnehmenden zu verlangen. Denn nur so w\u00e4re gew\u00e4hrleistet, dass die Rechtsdurchsetzung nicht faktisch an der Angst der diskriminierten Arbeitnehmerin, sich als Einzelperson zu exponieren, scheitert.</p><p>Der Bundesrat lehnt diese Empfehlung in seiner Stellungnahme zu den Ergebnissen des Evaluationsberichtes ab. Die von ihm gegen das Recht der Organisationen gem\u00e4ss Artikel\u00a07 GlG zur Leistungsklage vorgebrachten Einw\u00e4nde \u00fcberzeugen nicht. Der vom Bundesrat angerufene Rechtsgrundsatz der Durchsetzung individueller Anspr\u00fcche ausschliesslich durch die betroffene Person erweist sich vielmehr als eine der gr\u00f6ssten Schranken der Wirksamkeit des GIG. Nimmt man die Grunds\u00e4tze des GIG ernst, so m\u00fcssen auch geeignete Instrumente f\u00fcr deren Umsetzung bereitgestellt werden, um die erkannten Schw\u00e4chen der gesetzlichen Regelung auszumerzen. Die vom Bundesrat aufgezeigten Einzelfragen k\u00f6nnen im Rahmen einer sorgf\u00e4ltigen Legiferierung ohne weiteres in befriedigender Art und Weise geregelt werden.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die mit der Evaluation der Wirksamkeit des Bundesgesetzes \u00fcber die Gleichstellung von Frau und Mann beauftragte Arbeitsgemeinschaft empfahl, eine Erweiterung der Verbandsklage zur Leistungsklage in Erw\u00e4gung zu ziehen, damit das Instrument der Verbandsklage verst\u00e4rkt genutzt wird. Gleichzeitig betonte sie jedoch, dass dieser Ausbau ohne zus\u00e4tzliche Begleitmassnahmen keine nachhaltige L\u00f6sung bringen w\u00fcrde.</p><p>Der Bundesrat hat in Ziffer 8.2.2 seines Berichtes bereits ausf\u00fchrlich dargelegt, dass ein Ausbau des Verbandsklagerechtes auf Leistungsbegehren in verschiedener Hinsicht problematisch w\u00e4re. Die Ausgestaltung eines solchen Leistungsklagerechtes und seine Wirkungen sind mit zahlreichen heiklen Fragen verbunden, die vorg\u00e4ngig gekl\u00e4rt werden m\u00fcssten. Zudem w\u00fcrde damit der urspr\u00fcngliche Gedanke, wonach das Verbandsklagerecht der Kl\u00e4rung von Grundsatzfragen, die f\u00fcr eine Vielzahl von Arbeitsverh\u00e4ltnissen bedeutsam sind, dienen soll, beiseite geschoben. Wenn den Organisationen das Recht einger\u00e4umt w\u00fcrde, stellvertretend f\u00fcr eine von einer Diskriminierung betroffene Person in eigenem Namen von der beklagten Partei Leistungen an diese betroffene Person einzufordern, k\u00e4me dies einer anwaltlichen Vertretung gleich. Die mit der Verbandsklage gewollte Anonymit\u00e4t der betroffenen Personen w\u00fcrde damit verunm\u00f6glicht. Mit einem solchen Prozess w\u00e4ren sie pers\u00f6nlich exponiert und damit dem Risiko des Arbeitsplatzverlustes sowie der sozialen Isolation ausgesetzt. Die Verhinderung dieser pers\u00f6nlichen Exponierung war aber gerade einer der Gr\u00fcnde f\u00fcr die Einf\u00fchrung des Verbandsklagerechtes.</p><p>Heute \u00fcberl\u00e4sst das Bundesgesetz \u00fcber die Gleichstellung von Frau und Mann die Initiative, gegen Diskriminierungen vorzugehen, den einzelnen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Diese Situation ist unbefriedigend. Aus diesem Grunde hat sich der Bundesrat bereit erkl\u00e4rt, die Vor- und Nachteile verschiedener Modelle von Beh\u00f6rden mit Untersuchungs- und Durchsetzungskompetenzen vertiefter zu pr\u00fcfen. In diesem Zusammenhang wird auch das Instrument des Beh\u00f6rdenklagerechtes n\u00e4her untersucht werden, mit dem eine Beh\u00f6rde in Vertretung von Diskriminierungsopfern oder zur Bek\u00e4mpfung struktureller Diskriminierung selbstst\u00e4ndig Prozesse vor Gericht f\u00fchren k\u00f6nnte.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1147824000000)\/","SubmittedBy":"Hofmann Urs","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1173371552170)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"12","Category":null,"Modified":"\/Date(1690492994210)\/","SubmissionDate":"\/Date(1141776000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4711,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Recht Allgemein"}}