{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063033,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063033,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063033,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063033,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063033,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063033,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063033,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063033,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063033,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063033,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063033,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063033,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063033,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063033,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063033,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063033,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063033,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20063033,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"06.3033","BusinessType":6,"BusinessTypeName":"Postulat","BusinessTypeAbbreviation":"Po.","Title":"Gleichstellung. Beh\u00f6rde mit Untersuchungs- und Durchsetzungskompetenzen einrichten","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird eingeladen, zur Durchsetzung der verfassungsm\u00e4ssig garantierten Gleichstellung von Frau und Mann die Einsetzung einer (eventuell mehrerer) Beh\u00f6rde zu pr\u00fcfen, die in Gleichstellungsbelangen mit Untersuchungs- und Durchsetzungskompetenzen ausgestattet ist. Unter Ber\u00fccksichtigung der Erfahrungen, die man im Ausland mit vergleichbaren Gleichstellungsinstitutionen gemacht hat, sollen dazu verschiedene Modelle von Beh\u00f6rden gepr\u00fcft werden. Dem Parlament ist mit der Evaluation ein Vorschlag zur Einrichtung einer solchen Institution mit den dazu erforderlichen Kompetenzen und den n\u00f6tigen Gesetzes\u00e4nderungen zu unterbreiten.</p>","ReasonText":"<p>Die Benachteiligung der Frauen in der Erwerbsarbeit ist zehn Jahre nach Einf\u00fchrung des Gleichstellungsgesetzes noch immer eine Tatsache. Mit einer Lohndifferenz von durchschnittlich 25 Prozent ist die Lohndiskriminierung betr\u00e4chtlich. Die Differenzen zwischen den Frauen- und den M\u00e4nnerl\u00f6hnen hat sich in den oberen Kaderstufen in den letzten Jahren sogar noch versch\u00e4rft. Dieses Ergebnis zeigt der Synthesebericht zur Wirksamkeit des Gleichstellungsgesetzes, den der Bundesrat in Erf\u00fcllung der Motion Hubmann erstellen liess (vgl. Bericht des Bundesrates vom 15. Februar 2006).</p><p>Ein Problem der Durchsetzung der Gleichstellung ist die mangelnde Transparenz der L\u00f6hne und der \u00fcbrigen Anstellungsbedingungen. Hinzu kommt, dass die Verantwortung f\u00fcr die Durchsetzung der individuellen Gleichstellung nach dem geltenden Recht ausschliesslich beim benachteiligten Individuum - in der Regel einer Frau - liegt. Angst vor Benachteiligungen am Arbeitplatz oder gar vor einer K\u00fcndigung h\u00e4lt viele diskriminierte Frauen davon ab, von ihrem Klagerecht Gebrauch zu machen. Ob eine Benachteiligung sanktioniert wird, h\u00e4ngt damit allein vom Handlungsspielraum und vom Durchsetzungsverm\u00f6gen der betroffenen Person ab. Damit wird die Durchsetzung der verfassungsm\u00e4ssig garantierten Gleichstellung zum Hindernislauf f\u00fcr viele Frauen, den sie kaum je gewinnen k\u00f6nnen.</p><p>Ausl\u00e4ndische Staaten kennen staatliche Beh\u00f6ren, die in Sachen Gleichstellung mit Untersuchungs- und Durchsetzungskompetenzen ausgestattet sind. Zu verweisen ist auf die neue Commission f\u00fcr Equality and Human Rights im UK, die Equality Officers und die Equal Treatment Commission in Irland, die Kompetenzen des schwedischen Ombudsmans. </p><p>Eine Beh\u00f6rde mit Untersuchungs- und Druchsetzungskompetenzen erm\u00f6glicht eine systematische Kontrolle und Erfassung von Diskriminierungstatbest\u00e4nden in der Arbeitswelt. Eine solche Beh\u00f6rde w\u00e4re f\u00fcr alle Beteiligten ein Gewinn. Den Frauen w\u00fcrde sie die Durchsetzung der Gleichstellung erleichtern. Die Unternehmen k\u00f6nnten unabh\u00e4ngig von einem Gerichtsfall vorhandene Diskriminierungsprobleme l\u00f6sen, und der Staat k\u00e4me seiner verfassungsm\u00e4ssigen Verpflichtung auf Durchsetzung der Gleichstellung nach.</p><p>Der Bundesrat wird eingeladen, verschiedene Modelle von Beh\u00f6rden mit Untersuchungs- und Durchsetzungskompetenzen in Sachen Gleichstellung zu pr\u00fcfen und dem Parlament aufgrund seiner Evaluation einen Vorschlag zur Einrichtung einer solchen Institution mit den dazu erforderlichen Gesetzes\u00e4nderungen zu unterbreiten.</p><p>Eine derartige Beh\u00f6rde k\u00f6nnte beim Eidgen\u00f6ssischen B\u00fcro f\u00fcr die Gleichstellung von Frau und Mann eingerichtet werden. Denkbar w\u00e4re auch eine Institution, in der die Sozialpartner vertreten w\u00e4ren.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat hat bereits in den Ziffern 8.2.4 und 8.3 seines Berichtes vom 15. Februar 2006 \u00fcber die Evaluation der Wirksamkeit des Gleichstellungsgesetzes seine Bereitschaft erkl\u00e4rt, die Vor- und Nachteile verschiedener Modelle von Beh\u00f6rden mit Untersuchungs- und Durchsetzungskompetenzen vertieft zu pr\u00fcfen. Die Erfahrungen des Auslands und der Schweiz mit solchen oder \u00e4hnlichen Kontrollmechanismen sollen ebenfalls in die Untersuchung einfliessen. Der Bundesrat wird allerdings erst auf der Grundlage dieser Untersuchung entscheiden, ob er entsprechende Massnahmen vorschlagen wird. Im \u00dcbrigen kann der Bundesrat mit einem Postulat nicht dazu verpflichtet werden, dem Parlament Vorschl\u00e4ge f\u00fcr Gesetzes\u00e4nderungen zu unterbreiten (vgl. Art. 123 ParlG).</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.","FederalCouncilProposal":20,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1147824000000)\/","SubmittedBy":"Leutenegger Oberholzer Susanne","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1173371650690)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"12","Category":null,"Modified":"\/Date(1690542325643)\/","SubmissionDate":"\/Date(1141776000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4711,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Recht Allgemein"}}