{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063057,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063057,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063057,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063057,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063057,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063057,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063057,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063057,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063057,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063057,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063057,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063057,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063057,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063057,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063057,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063057,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063057,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20063057,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"06.3057","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Reintegration ausgesteuerter Arbeitsloser in den Arbeitsmarkt","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament s\u00e4mtliche notwendigen Gesetzes\u00e4nderungen (insbesondere StHG) zu unterbreiten, damit Privatpersonen, welche eine ausgesteuerte Person besch\u00e4ftigen, den Lohn dieser Person von ihrem steuerbaren Einkommen in Abzug bringen k\u00f6nnen. Dieser Abzug darf 10 Prozent des steuerbaren Einkommens nicht \u00fcbersteigen.</p>","ReasonText":"<p>Der heutige Arbeitsmarkt bietet durch die Strukturverschiebung vom zweiten in den dritten Sektor immer weniger Arbeitspl\u00e4tze f\u00fcr niedrig qualifizierte Arbeitskr\u00e4fte an. Dies f\u00fchrt dazu, dass vielfach gerade diese Personengruppe nach zwei Jahren Arbeitslosigkeit ausgesteuert ist und von der Sozialhilfe leben muss. Zwar werden damit die physischen Bed\u00fcrfnisse gedeckt, jedoch ist bei vielen dieser Personen der Wunsch, eine Arbeit aufzunehmen, vordringlich vorhanden. Um die Reintegration in den Arbeitsmarkt zu erleichtern bietet sich ein Steuerabzug f\u00fcr Personen an, welche bereit sind, Ausgesteuerte anzustellen. Es ist anzunehmen, dass vor allem Arbeitspl\u00e4tze geschaffen werden, welche steuerlich kaum als Lebenshaltungskosten, sondern vielmehr als Gewinnungskosten behandelt werden m\u00fcssten (Kinderbetreuung, Chauffeurdienste, Haushaltshilfe usw.). Das neue Modell f\u00fchrt zu einer Win-win-Situation f\u00fcr s\u00e4mtliche Beteiligten. Der bzw. die Ausgesteuerte hat wieder eine Besch\u00e4ftigung und so einen ersten Schritt zur\u00fcck in den Arbeitsmarkt vollzogen. Die Person, welche eine ausgesteuerte Person anstellt, zahlt zwar Lohn und Sozialversicherungsbeitr\u00e4ge, hat daf\u00fcr einen Steuerabzug sowie eine Arbeitsleistung des/der Angestellten. Der Staat hat zwar Steuerausf\u00e4lle. Diese werden aber im Normalfall durch die Minderaufwendungen bei der Sozialhilfe mehr als kompensiert. Zudem erhalten die AHV, IV, EO und ALV zus\u00e4tzliche Beitr\u00e4ge, welche sie sonst nicht erhalten w\u00fcrden.</p><p>Das hier vorgeschlagene Modell f\u00fchrt zu einem volkswirtschaftlichen Wohlfahrtsgewinn und erm\u00f6glicht eine Steigerung der Besch\u00e4ftigung. Mit Hilfe dieser Gesetzes\u00e4nderungen wird ausgesteuerten Arbeitslosen eine wirksame Reintegration in den Arbeitsmarkt erm\u00f6glicht. Zudem bietet sich die M\u00f6glichkeit, die Reintegration \u00fcber Teilzeitbesch\u00e4ftigungen (Teillohnjob) schrittweise zu vollziehen. Schliesslich wird mit diesem Vorstoss verhindert, dass ein gesch\u00fctzter Arbeitsmarkt mit 1000-Franken-Jobs geschaffen wird, welcher die Privatwirtschaft konkurrenziert. Jede ausgesteuerte arbeitslose Person, die neu integriert wird, erh\u00e4lt einen marktkonformen Lohn.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Eine Person gilt dann als ausgesteuert, wenn sie keine Arbeitslosengelder mehr beziehen kann, beispielsweise weil sie die ihr zustehenden Taggelder ausgesch\u00f6pft oder die Rahmenfrist \u00fcberschritten hat. Sie verliert aber die staatliche Unterst\u00fctzung bei der Arbeitssuche nicht. So kann sie weiterhin bei den regionalen Arbeitsvermittlungszentren als stellensuchend eingeschrieben bleiben. Auch haben die Kantone verschiedene Modelle entwickelt, um die Berufschancen arbeitsloser oder ausgesteuerter Personen zu erh\u00f6hen.</p><p>Die Motion zielt darauf ab, ausgesteuerten Personen bei der Jobsuche indirekt staatliche Hilfe zukommen zu lassen, indem f\u00fcr Privatpersonen fiskalische Anreize geschaffen werden, eine ausgesteuerte Person zu besch\u00e4ftigen. Wie der Motion\u00e4r in seiner Begr\u00fcndung darlegt, ist davon auszugehen, dass es sich vor allem um Teilzeitstellen im Haushaltsbereich handeln wird. Solche Stellen d\u00fcrften einer ausgesteuerten Person auf dem Weg zu einer f\u00fcr sie passenden Vollzeitstelle nur sehr begrenzt helfen. Immerhin d\u00fcrften sich gewisse positive Effekte anderer Art einstellen (neue Sozialkontakte, Zusatzverdienst dank Freibetr\u00e4gen bei der Sozialhilfe, feste Tagesstruktur). Zur Verbesserung der Berufseinstiegschancen von Ausgesteuerten sollten die Anreize, wenn \u00fcberhaupt, eher auf der Seite der Ausgesteuerten angesiedelt werden und nicht auf der Seite der privaten Arbeitgeber.</p><p>Mit Ausnahme der Kinderbetreuungskosten, bei deren Qualifikation sich die Lehre uneinig ist, handelt es sich bei den vom Motion\u00e4r angef\u00fchrten Aufwendungen (Chauffeurdienste, Haushaltshilfe) klarerweise um private Lebenshaltungskosten der Privatperson, welche steuerrechtlich nicht zum Abzug gebracht werden k\u00f6nnten. Die M\u00f6glichkeit, solche Kosten zuk\u00fcnftig abzuziehen, k\u00f6nnte Privatpersonen dazu veranlassen, bestehende Arbeitsverh\u00e4ltnisse aufzul\u00f6sen und daf\u00fcr Ausgesteuerte einzustellen. Nach einem Jahr im Angestelltenverh\u00e4ltnis h\u00e4tten sich diese ausgesteuerten Personen, ab einem gewissen Einkommen, eine neue Rahmenfrist f\u00fcr Arbeitslosengelder verdient, weshalb sie wohl nicht mehr als \"ausgesteuert\" gelten k\u00f6nnten. Zur Steueroptimierung k\u00f6nnten diese Arbeitskr\u00e4fte erneut durch ausgesteuerte Personen ersetzt werden. Das Ziel der Motion, n\u00e4mlich Ausgesteuerten bei der Reintegration in den Arbeitsmarkt zu helfen, w\u00fcrde damit nicht erreicht.</p><p>Die Arbeitnehmer mit einem bestehenden Arbeitsverh\u00e4ltniss d\u00fcrften mit der Einf\u00fchrung der M\u00f6glichkeit, dass Privatpersonen bei Besch\u00e4ftigung von Ausgesteuerten deren Lohn von den eigenen Steuern abziehen k\u00f6nnen, unter Lohndruck geraten. Ausserdem d\u00fcrfte die Umsetzung der Motion einen gewissen Druck auf professionelle Anbieter bestimmter Arbeiten (Reinigungsunternehmen, Gartendienste) aus\u00fcben.</p><p>Jeder (neue) Abzug und jede (neue) Ausnahme macht das Steuerrecht komplizierter. Mit der Einf\u00fchrung dieses sozialpolitisch motivierten Abzuges im Steuerrecht m\u00fcsste die veranlagende Beh\u00f6rde pr\u00fcfen, ob die Voraussetzungen zum Abzug jeweils erf\u00fcllt sind (Arbeitnehmer wurde ausgesteuert und hat noch keine neue Rahmenfrist erarbeitet, Abzug \u00fcbersteigt 10 Prozent des steuerbaren Einkommens nicht). Die Motion steht somit den Bestrebungen, das Steuerrecht zu vereinfachen, entgegen.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1149033600000)\/","SubmittedBy":"F\u00fcglistaller Lieni","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1191256712520)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15","Category":null,"Modified":"\/Date(1690533983953)\/","SubmissionDate":"\/Date(1142467200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4711,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft"}}