{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063069,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063069,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063069,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063069,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063069,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063069,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063069,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063069,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063069,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063069,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063069,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063069,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063069,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063069,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063069,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063069,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063069,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20063069,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"06.3069","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Unfallversicherung. Einsprachem\u00f6glichkeit der versicherten Betriebe bei der Einreihung","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die im Bundesgesetz \u00fcber die Unfallversicherung (UVG; SR 832.20) enthaltene Regelung, wonach die versicherten Betriebe bei einer erstmaligen Einreihung in die Klassen und Stufen der Pr\u00e4mientarife wie auch bei einer \u00c4nderung dieser Einreihung Einsprache erheben k\u00f6nnen, ist aufzuheben. Anstelle der Einsprachem\u00f6glichkeit ist ein K\u00fcndigungsrecht einzuf\u00fchren. Beibehalten werden soll die Regelung der Einsprache lediglich f\u00fcr die Festlegung und \u00c4nderung von Umlagebeitr\u00e4gen f\u00fcr Teuerungszulagen und Unfallverh\u00fctungsbeitr\u00e4gen. Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament die daf\u00fcr notwendigen \u00c4nderungen des UVG zu unterbreiten.</p>","ReasonText":"<p>Aufgrund der heute geltenden Regelung und des bestehenden Typenvertrages (genehmigt durch das Eidgen\u00f6ssische Departement des Innern; Art. 93 UVV) k\u00f6nnen die versicherten Betriebe (= Versicherungsnehmer) den Vertrag unter Einhaltung einer dreimonatigen K\u00fcndigungsfrist auf Ablauf k\u00fcnden. Bei Tarif\u00e4nderungen haben sie hingegen kein K\u00fcndigungsrecht. Sie k\u00f6nnen jedoch gegen die erstmalige Einreihung in die Klassen und Stufen der Pr\u00e4mientarife sowie gegen die \u00c4nderung der Einreihung Einsprache erheben (Art. 124 Bst. d UVV). \u00c4ndert hingegen lediglich der Pr\u00e4miensatz, so haben sie weder ein K\u00fcndigungsrecht noch eine Einsprachem\u00f6glichkeit. Diese Regelung ist besonders dann stossend, wenn dem Versicherungsnehmer eine Pr\u00e4miensatz\u00e4nderung gegen Ende Oktober (Art. 113 Abs. 3 UVV) mitgeteilt wird - also nach Ablauf der K\u00fcndigungsfrist von Ende September. Da die privaten UVG-Versicherer nun aufgrund der Haltung der Wettbewerbskommission verpflichtet sind, mit Wirkung per 1. Januar 2007 gesellschaftsindividuelle Pr\u00e4mientarife zu berechnen und einzuf\u00fchren, ist die geltende Regelung ohnehin nicht mehr sinnvoll. Im Hinblick auf den entstehenden Wettbewerb und nicht zuletzt auch im Interesse der Versicherungsnehmer sollte insk\u00fcnftig auch bei Tarif\u00e4nderungen (sei es mit oder ohne \u00c4nderung der Einreihung in die Klassen und Stufen) ein K\u00fcndigungsrecht bestehen (Ausnahmen: Umlagebeitr\u00e4ge f\u00fcr Teuerungszulagen und Unfallverh\u00fctungsbeitr\u00e4ge). Die Einsprachem\u00f6glichkeit w\u00e4re dann aufzuheben. Das K\u00fcndigungsrecht und die Aufsicht durch die Aufsichtsbeh\u00f6rden gen\u00fcgen vollauf, um die Interessen der Versicherungsnehmer zu wahren.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die privaten UVG-Versicherer sind aufgrund einer Vereinbarung mit der Wettbewerbskommission verpflichtet, mit Wirkung per 1. Januar 2007 gesellschaftsindividuelle Pr\u00e4mientarife zu berechnen. Bisher erfolgte die Einreihung von Betrieben in die Klassen und Stufen des Pr\u00e4mientarifs mittels Verf\u00fcgung (vgl. Art. 124 Bst. d UVV), gegen welche Einsprache erhoben werden konnte. Dieses formelle Verfahren, in welchem das Versicherungsverh\u00e4ltnis durch Vertrag begr\u00fcndet wird, macht bei liberalisierten Pr\u00e4mien wenig Sinn. Der Bundesrat ist demnach mit dem Motion\u00e4r der Meinung, dass die Verpflichtung zum Erlass von Verf\u00fcgungen \u00fcber die Einreihung von Betrieben in die Klassen und Stufen des Pr\u00e4mientarifs sowie die damit verbundene Einsprachem\u00f6glichkeit abgeschafft werden sollen.</p><p>Hingegen sollte im Hinblick auf den entstehenden Wettbewerb, und nicht zuletzt auch im Interesse der Versicherungsnehmer, k\u00fcnftig auch bei Tarif\u00e4nderungen (sei es mit oder ohne \u00c4nderung der Einreihung in die Klassen und Stufen) ein K\u00fcndigungsrecht bestehen. Laut Text der Motion soll die M\u00f6glichkeit der Einsprache f\u00fcr die Festlegung und \u00c4nderung von Umlagebeitr\u00e4gen f\u00fcr Teuerungszulagen und die Unfallverh\u00fctung beibehalten werden. Diese Beitr\u00e4ge werden in Form von Pr\u00e4mienzuschl\u00e4gen auf den Nettopr\u00e4mien erhoben (vgl. Art. 92 Abs. 1 UVG). Die Zuschl\u00e4ge f\u00fcr die Unfallverh\u00fctung werden vom Bundesrat f\u00fcr alle UVG-Versicherer einheitlich festgesetzt (Art. 87 und 88 UVG). Ausserdem werden die Pr\u00e4mienzuschl\u00e4ge f\u00fcr Teuerungszulagen f\u00fcr alle Versicherer nach Artikel\u00a068 UVG vom Fonds f\u00fcr Teuerungszulagen, den diese Versicherer gebildet haben, einheitlich festgesetzt. Es macht demnach ebenfalls keinen Sinn, f\u00fcr diese Zuschl\u00e4ge eine Einsprachem\u00f6glichkeit beizubehalten.</p><p>Der Bundesrat ist bereit, das Anliegen der Motion im dargelegten Sinne anzugehen. Er hat dieses Anliegen in die laufende Vernehmlassung zur Revision des UVG aufgenommen.</p>  Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.","FederalCouncilProposal":19,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1173398400000)\/","SubmittedBy":"Imfeld Adriano","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1237507200000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"28","Category":null,"Modified":"\/Date(1690493340773)\/","SubmissionDate":"\/Date(1142899200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4711,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Soziale Fragen"}}