{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063152,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063152,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063152,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063152,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063152,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063152,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063152,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063152,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063152,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063152,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063152,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063152,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063152,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063152,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063152,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063152,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063152,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20063152,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"06.3152","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Rechtshilfe in Strafsachen. Voreilige Blockierung von Verm\u00f6genswerten durch die Bundesanwaltschaft","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die sogenannte \"Effizienzvorlage\" ist vor \u00fcber vier Jahren in Kraft getreten. Die Kompetenzen der Bundesanwaltschaft wurden bei dieser Gelegenheit namentlich in Rechtshilfeangelegenheiten erweitert. Die Bundesanwaltschaft \u00fcbt diese Zust\u00e4ndigkeiten auch recht h\u00e4ufig aus, und die Anzahl der von ihr behandelten Rechtshilfegesuche ist seither stark angestiegen.</p><p>Ich bitte den Bundesrat, f\u00fcr die bei der Bundesanwaltschaft zur Behandlung eingegangenen Rechtshilfeersuchen folgende Daten, f\u00fcr jedes Jahr seit (und inklusive) 2002, bekanntzugeben:</p><p>- Anzahl eingegangene Ersuchen;</p><p>- Anzahl Ersuchen, in denen Verm\u00f6genssperre(n) beantragt worden war(en);</p><p>- Anzahl Ersuchen, in denen die Bundesanwaltschaft Verm\u00f6genssperre(n) verh\u00e4ngt hat;</p><p>- Anzahl Ersuchen, in denen verh\u00e4ngte Verm\u00f6genssperre(n) von der Bundesanwaltschaft oder vom Bundesgericht vollst\u00e4ndig aufgehoben wurde(n);</p><p>- Anzahl Ersuchen, in denen gesperrte Verm\u00f6genswerte der zust\u00e4ndigen ausl\u00e4ndischen Beh\u00f6rde gem\u00e4ss Artikel\u00a074a IRSG herausgegeben wurden.</p>","ReasonText":"<p>Die Bundesanwaltschaft hat, ohne Sachverhaltsabkl\u00e4rungen vorzunehmen und einzig aufgrund des ausl\u00e4ndischen Ersuchens und einer summarisch motivierten Eintretensverf\u00fcgung, in vielen F\u00e4llen h\u00e4ufig beachtliche Betr\u00e4ge rechtshilfeweise beschlagnahmt. Die Anforderungen f\u00fcr eine Verm\u00f6genssperre sind in der Rechtshilfe geringer als im schweizerischen Strafverfahren.</p><p>Demgegen\u00fcber scheinen die so beschlagnahmten Verm\u00f6genswerte nur in sehr wenigen F\u00e4llen dem ersuchenden Staat gem\u00e4ss IRSG herausgegeben worden zu sein. Auch selten scheinen die F\u00e4lle zu sein, in denen die Bundesanwaltschaft verh\u00e4ngte Verm\u00f6genssperren aufgehoben hat (von teilweiser Aufhebung zwecks Bezahlung von Kosten oder Steuern oder Befriedigung von Rechten Dritter ist hier nicht die Rede). Die Anforderungen an die Aufhebung einer Verm\u00f6genssperre sind in der Rechtshilfe h\u00f6her als im Schweizer Strafverfahren. Dass die beschlagnahmten Gelder so w\u00e4hrend Jahren blockiert bleiben, ist f\u00fcr die Betroffenen - worunter sich auch Schweizer Unternehmen befinden - manchmal verheerend.</p><p>Diese h\u00e4ngigen F\u00e4lle sind zudem potenzielle Haftungsf\u00e4lle der Eidgenossenschaft gem\u00e4ss Artikel\u00a015 IRSG.</p><p>Schliesslich ist die Praxis der Bundesanwaltschaft, gem\u00e4ss welcher Verm\u00f6genswerte geradezu leichtfertig blockiert werden und nur unter sehr strikten Bedingungen und statistisch selten freigegeben werden, auch f\u00fcr den Schweizer Finanzplatz als solchen stark rufsch\u00e4digend. Das Risiko, einer vom Ausland beantragten Verm\u00f6genssperre ungerechtfertigterweise zum Opfer zu fallen, ist nicht unbeachtlich, und vorsichtige internationale Unternehmen sch\u00fctzen sich davor, indem sie ihre Finanzaktivit\u00e4ten ins Ausland verlegen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>In seiner Antwort auf die Anfrage Baumann 04.1145 nach statistischen Zahlen zur interkantonalen und internationalen Rechtshilfe in Strafsachen erl\u00e4uterte der Bundesrat, in diesem Bereich sei das Bundesamt f\u00fcr Justiz (BJ) die Aufsichtsbeh\u00f6rde und die Auswertung der statistische Daten werde seit 2003 nur eingeschr\u00e4nkt vorgenommen. Zu beachten sei ferner, dass die im direkten Beh\u00f6rdenverkehr gestellten Ersuchen nicht beim BJ verzeichnet werden. Im \u00dcbrigen wird bei den einzelnen Beh\u00f6rden nicht dasselbe erfasst: Die Bundesanwaltschaft z\u00e4hlt die F\u00e4lle; das BJ z\u00e4hlt die Rechtshilfeersuchen, von denen jedes mit einer eigenen Nummer versehen wird, auch wenn sie denselben Fall betreffen; das Bundesgericht schliesslich z\u00e4hlt die Beschwerden, die gegen die einzelnen Rechtshilfemassnahmen erhoben wurden.</p><p>Die Bundesanwaltschaft verwendet ein Informatiksystem zur raschen Erschliessung der statistischen Angaben, die der Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichtes einmal im Jahr und dem Departementvorsteher EJPD alle drei Monate zu melden sind.</p><p>Die mit Hilfe dieses Systems erzeugte Aufstellung enth\u00e4lt insbesondere die Anzahl der insgesamt er\u00f6ffneten gerichtspolizeilichen Ermittlungsverfahren und der er\u00f6ffneten, h\u00e4ngigen und eingestellten Rechtshilfeverfahren, die Anzahl der insgesamt h\u00e4ngigen und eingestellten Voruntersuchungen sowie die Anzahl der Anklagen vor dem Bundesstrafgericht. Die Aufstellung erlaubt gewisse R\u00fcckschl\u00fcsse auf die Art der verfolgten Straftaten (z. B. organisiertes Verbrechen, Geldw\u00e4scherei, Bestechung, Terrorismusfinanzierung) und auf die Zahl der komplexen F\u00e4lle, die bearbeitet wurden.</p><p>Es ist zu beachten, dass das Bundesgericht seinerseits \u00fcber keine spezifischen Suchparameter zur Erschliessung der Anzahl Ersuchen verf\u00fcgt, in denen verh\u00e4ngte Verm\u00f6genssperren von der Bundesanwaltschaft aufgehoben wurden.</p><p>Die verlangten Angaben sind in der beiliegenden Tabelle aufgef\u00fchrt. Die Verh\u00e4ngung von Verm\u00f6genssperren (dritte Spalte) ist eine vorl\u00e4ufige Massnahme gem\u00e4ss Artikel\u00a018 des Bundesgesetzes vom 20. M\u00e4rz 1981 \u00fcber internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRSG; RS 351.1); aufgehoben wird die Verm\u00f6genssperre (vierte Spalte), wenn Beweismittel vorliegen und deren Pr\u00fcfung die Aufrechterhaltung der Massnahme nicht rechtfertigt; herausgegeben werden die gesperrten Verm\u00f6genswerte (f\u00fcnfte Spalte) in der Regel gest\u00fctzt auf einen rechtskr\u00e4ftigen und vollstreckbaren Entscheid der ausl\u00e4ndischen Beh\u00f6rde (Art. 74a Abs. 3 IRSG).</p><p>Die Vorst\u00f6sse mit Tabellen und Grafiken k\u00f6nnen heruntergeladen werden unter: Ratsbetrieb / Curia Vista / Vorst\u00f6sse mit Tabellen und Grafiken, die in der Gesch\u00e4ftsdatenbank nicht abgebildet werden k\u00f6nnen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1157500800000)\/","SubmittedBy":"Baumann J. Alexander","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1205971200000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|12","Category":null,"Modified":"\/Date(1690548431143)\/","SubmissionDate":"\/Date(1143158400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4711,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Recht Allgemein"}}