{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063200,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063200,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063200,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063200,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063200,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063200,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063200,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063200,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063200,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063200,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063200,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063200,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063200,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063200,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063200,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063200,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063200,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20063200,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"06.3200","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"BAG-Weisungen zur Umdeklaration von Freilandeiern","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Am 2. Mai 2006, um 16.49 Uhr, ging ein E-Mail des Bundesamtes f\u00fcr Gesundheit (BAG) mit dem Titel \"Kennzeichnung von Gefl\u00fcgelprodukten bei einem erneuten vor\u00fcbergehenden Freilandhaltungsverbot\" an einen definierten Verteiler. Darin gew\u00e4hrte das BAG den Angeschriebenen eine Frist bis 5. Mai 2006,12 Uhr, sich zur Weisung Nr. 9 \"Kennzeichnung von Gefl\u00fcgelprodukten bei einem vor\u00fcbergehenden Freilandhaltungsverbot\" zu \u00e4ussern. Die Weisung soll bereits am 16. Mai 2006 in Kraft treten. </p><p>Der Bundesrat ist gebeten, folgende Fragen zu beantworten: </p><p>1. Warum setzt das BAG so unverh\u00e4ltnism\u00e4ssig kurze Fristen, obwohl momentan kein neues Freilandverbot ansteht, das eine derartige \"Hauruck-\u00dcbung\" rechtfertigt? Und warum wurden von der Weisung zentral betroffene Labelorganisationen wie kagfreiland, Bio Suisse und Demeter nicht zur Stellungnahme eingeladen? </p><p>2. Wie beurteilt er die Tatsache, dass in der Schweiz die Deklaration bereits ab dem ersten Tag eines neuerlichen Freilandverbots angepasst werden muss, wo doch die EU eine Richtlinie kennt, die eine Anpassung der Deklaration erst nach zw\u00f6lf Wochen vorsieht? </p><p>3. Wie beurteilt er die Folgen der BAG-Weisung, wenn wegen Umdeklaration ab dem ersten Tag hohe Kosten auf die tierfreundlich im Raus-Programm produzierenden Bauern zukommen bzw. wenn tierfreundliche, von Tieren im Raus-Programm stammende Produkte verteuert werden, wo doch der Bund Raus-Betriebe mit Direktzahlungen f\u00f6rdert? </p><p>4. Wie stellt er sich zur Aussage des BAG, wonach die Deklaration bereits ab dem ersten Tag angepasst werden muss, um damit eine T\u00e4uschung der Konsumentinnen und Konsumenten zu vermeiden, obwohl eine Umfrage unter den Konsumentenorganisationen und Konsumentenmedien ergeben hat, dass sich die Konsumentinnen und Konsumenten beim Kauf von Freilandeiern w\u00e4hrend dem Freilandverbot gar nicht get\u00e4uscht f\u00fchlten? </p><p>5. Wie beurteilt er die folgende Behauptung, wonach sich Konsumentinnen und Konsumenten wohl viel eher get\u00e4uscht vorkommen beim Kauf von Eiprodukten, auf denen nicht angegeben ist, ob sie K\u00e4figeier enthalten, im Vergleich zum Kauf von Freilandeiern w\u00e4hrend dem Freilandverbot?</p>","ReasonText":"<p>- In Zukunft werden Freilandverbote nur noch in Risikogebieten und kaum mehr landesweit erlassen. Die Weisung wird darum zu einer Zweiklassengesellschaft unter den Gefl\u00fcgelproduzenten f\u00fchren. Sie diskriminiert diejenigen Bauern, deren Betrieb in einem Risikogebiet liegt. Ihre Eier werden aus den Sortimenten gekippt. Denn die L\u00e4den werden Eier aus Nicht-Risikogebieten anbieten. Der betroffene Bauer muss zur Schadensbegrenzung seine Eier als Bodenhaltungseier verkaufen - mit grossem Verlust. Denn er muss ja nach wie vor die strengen Freiland-Richtlinien einhalten. </p><p>- Die tierfreundlich produzierenden Freilandbauern werden mit dieser Weisung einmal mehr die Hauptlast der Vogelgrippe-Massnahmen tragen. Das Freilandverbot beschert ihnen mehr Aufwand und h\u00f6here Kosten. Nun kommen auch noch die Kosten f\u00fcr eine ge\u00e4nderte Deklaration dazu. Doch diese Bauern w\u00fcrden ihre Tiere gerne ins Freie lassen, d\u00fcrfen aber nicht und werden nun mit h\u00f6heren Kosten bestraft. Die Vogelgrippe ist quasi h\u00f6here Gewalt und darf darum nicht auf dem Buckel der Freilandbauern ausgetragen werden. </p><p>- Konsumentinnen und Konsumenten f\u00fchlten sich beim Eierkauf w\u00e4hrend der Zeit des Freilandverbots nicht get\u00e4uscht. Dies zeigte eine Umfrage unter den Schweizer Konsumentenorganisationen und Konsumentenmedien. Wer Freilandeier kauft, geh\u00f6rt zu den sensibilisierten und informierten Menschen. Alle wussten aus den Medien, dass ein Freilandverbot gilt. Von T\u00e4uschung kann also keine Rede sein. </p><p>- Eine Schweizer Sonderl\u00f6sung ist nicht n\u00f6tig. Als Gegenvorschlag soll bei einem erneuten Freilandverbot, egal ob nur in Risikogebieten oder schweizweit, die Schweiz die EU-Regelung \u00fcbernehmen. Ab dem ersten Tag des Freilandverbots d\u00fcrfen die Freilandeier zw\u00f6lf Wochen lang als Freilandeier verkauft werden. Danach muss umdeklariert werden. Allenfalls soll an den Verkaufspunkten, und also nicht auf den Eiern und dem Fleisch selbst, bekanntgemacht werden, dass sich die Tiere vor\u00fcbergehend nicht im Freiland aufhalten d\u00fcrfen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die Kontrolle der Lebensmittel und der Gebrauchsgegenst\u00e4nde ist grunds\u00e4tzlich Sache der Kantone. Das Lebensmittelgesetz sowie die Ausf\u00fchrungsverordnungen bilden die Basis f\u00fcr diesen Vollzug. Dabei kann das Bundesamt f\u00fcr Gesundheit (BAG) nach Artikel\u00a060 der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenst\u00e4ndeverordnung (LGV; SR 817.02) den Vollzugsbeh\u00f6rden Weisungen erteilen, um den einheitlichen Vollzug, insbesondere den T\u00e4uschungsschutz der Konsumentinnen und Konsumenten, sicherzustellen.</p><p>Anlass f\u00fcr die Sicherstellung des einheitlichen Vollzugs bildete im Mai 2006 die Kl\u00e4rung der m\u00f6glichen Kennzeichnungen von Gefl\u00fcgelprodukten bei einem vor\u00fcbergehenden Freilandhaltungsverbot. Die von der Interpellantin erw\u00e4hnte Weisung lag als Entwurf vor. </p><p>1. Obwohl sich die Seuchengefahr mit dem Abzug der nicht sesshaften Wildv\u00f6gel vor\u00fcbergehend entsch\u00e4rft hat, wird die \u00dcberwachung der Wildv\u00f6gel weitergef\u00fchrt. Mit einzelnen weiteren Vogelgrippef\u00e4llen muss jederzeit gerechnet werden. Umliegende L\u00e4nder hielten das Freilandhaltungsverbot \u00fcber den 1. Mai 2006 hinweg aufrecht. Im Interesse sowohl der Produzenten- und der Konsumenten- und Konsumentinnenseite als auch der kantonalen Lebensmittelvollzugsbeh\u00f6rden war eine schnelle Kl\u00e4rung der Kennzeichnung von Gefl\u00fcgelprodukten aus Freilandhaltung vor einem erneuten Ausbruch notwendig. Im Monat Mai 2006 herrschte eine ausgesprochen unsichere Situation vor. Ein erster Entwurf der Weisung wurde am 2. Mai 2006 den direktbetroffenen Lebensmittelvollzugsbeh\u00f6rden, den Bundes\u00e4mtern f\u00fcr Veterin\u00e4rwesen und Landwirtschaft sowie den interessierten Kreisen zur Konsultation zugestellt. Zudem wurde das Aviforum (\"das Kompetenzzentrum der Schweizerischen Gefl\u00fcgelwirtschaft\") in die Konsultation unter der Annahme einbezogen, dass diese Organisation die Interessen der Labelorganisationen vertritt. Den Branchenorganisationen (inklusive der in der Interpellation angesprochenen Labelorganisationen) sowie den betroffenen \u00c4mtern, den Vollzugsbeh\u00f6rden und den Konsumentenorganisationen wurde ein entsprechend \u00fcberarbeiteter Entwurf am 19. Juli 2006 zu einer zweiten Konsultation unterbreitet. </p><p>2.-4. Im ersten Entwurf der Weisung wurde vom BAG vorgeschlagen, dass bei einem Freilandhaltungsverbot zur Sicherstellung des T\u00e4uschungsschutzes - im Gegensatz zur EU - ab dem ersten Tag am Verkaufspunkt dar\u00fcber informiert und die Kennzeichnung der Gefl\u00fcgelprodukte sofort angepasst werden sollte. Die Auswertung dieser Konsultation zeigte, dass eine Deklaration ab dem ersten Tag nicht sinnvoll ist. Durch die Publikation eines Freilandhaltungsverbots von Gefl\u00fcgel werden die Konsumentinnen und Konsumenten zuverl\u00e4ssig dar\u00fcber informiert, dass auch Gefl\u00fcgel aus Freilandhaltung w\u00e4hrend dieser Periode eingestallt ist und die entsprechenden Produkte vor\u00fcbergehend nicht aus Freilandhaltung stammen. </p><p>Die Weisung Nr. 9 \"Kennzeichnung von Gefl\u00fcgelprodukten (Eier und Fleisch) bei einem vor\u00fcbergehenden Freilandhaltungsverbot\" wurde schliesslich am 17. August 2006 erlassen. Sie entspricht der EU-Regelung. Demnach d\u00fcrfen ab Inkrafttreten eines regionalen und/oder landesweiten Freilandhaltungsverbotes die Schweizer Gefl\u00fcgelprodukte aus Auslauf- und Freilandhaltung noch w\u00e4hrend l\u00e4ngstens zw\u00f6lf Wochen mit diesen Begriffen gekennzeichnet und vermarktet werden. Nach Ablauf dieser Frist muss die Kennzeichnung der Gefl\u00fcgelprodukte, die von Gefl\u00fcgel aus Gebieten mit einem Freilandhaltungsverbot stammen, ge\u00e4ndert werden. Produkte, welche die Anforderungen an die Bio-Verordnung erf\u00fcllen und entsprechend gekennzeichnet sind, sind nicht betroffen. Sie d\u00fcrfen auch nach Ablauf der 12-Wochen-Frist ohne \u00c4nderung der Kennzeichnung abgegeben werden, falls sie nicht zus\u00e4tzlich mit \"Freiland\" beworben werden. </p><p>5.  Die Weisung des BAG bezieht sich auf die Kennzeichnung von Gefl\u00fcgelprodukten bei einem vor\u00fcbergehenden Freilandhaltungsverbot in der Schweiz. Die K\u00e4fighaltung von H\u00fchnern ist in der Schweiz schon seit Jahren verboten. F\u00fcr importierte Konsumeier aus K\u00e4fighaltung besteht aus Gr\u00fcnden des T\u00e4uschungsschutzes eine Deklarationspflicht. Zudem besteht nach Artikel\u00a010 LGV die M\u00f6glichkeit, dass Produkte, die aus umweltgerechter Produktion oder artgerechter Tierhaltung stammen, positiv ausgelobt werden k\u00f6nnen. Die Konsumentinnen und Konsumenten k\u00f6nnen so zwischen positiv deklarierten und undeklarierten Produkten w\u00e4hlen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1161734400000)\/","SubmittedBy":"Graf Maya","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1166572800000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"55","Category":null,"Modified":"\/Date(1690535292253)\/","SubmissionDate":"\/Date(1147132800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4712,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Landwirtschaft"}}