{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063240,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063240,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063240,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063240,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063240,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063240,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063240,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063240,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063240,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063240,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063240,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063240,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063240,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063240,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063240,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063240,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063240,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20063240,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"06.3240","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Rechtshilfe in Strafsachen. Gerichtliche \u00dcberpr\u00fcfung von Sperrungen von Verm\u00f6genswerten","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Artikel\u00a080e Buchstabe\u00a0b Ziffer 1 IRSG sowie Artikel\u00a080g Absatz\u00a02 IRSG sind so abzu\u00e4ndern, dass eine periodische gerichtliche Kontrolle der im Rahmen der Rechtshilfe angeordneten Verm\u00f6genssperren m\u00f6glich ist.</p>","ReasonText":"<p>Gem\u00e4ss geltendem IRSG ist eine gerichtliche Kontrolle der angeordneten Beschlagnahme von Verm\u00f6genswerten m\u00f6glich bei (i) unmittelbarem und nicht wiedergutzumachendem Nachteil, (ii) zusammen mit der Schlussverf\u00fcgung und (iii) im Zusammenhang mit der R\u00fcckf\u00fchrung von Verm\u00f6genswerten an den ersuchenden Staat.</p><p>Die erste M\u00f6glichkeit ist eher theoretischer Natur, da die bundesgerichtliche Rechtsprechung bisher noch nie (!) ausdr\u00fccklich angenommen hat, dass ein solcher unmittelbarer und nicht wiedergutzumachender Nachteil vorliegt. Problematisch ist in Bezug auf die zweite Kontrollm\u00f6glichkeit, dass - vor allem in wichtigen Rechtshilfeangelegenheiten - Jahre vergehen k\u00f6nnen, bevor \u00fcberhaupt eine Schlussverf\u00fcgung ergeht. Dies ist umso unbefriedigender, als es genau in solchen Angelegenheiten vorkommt, dass die wichtigsten Verm\u00f6genswerte beschlagnahmt werden. Schliesslich ist in Bezug auf die dritte M\u00f6glichkeit allgemein bekannt, dass es oft wiederum mehrere Jahre dauert (in wichtigen F\u00e4llen \u00fcber ein Jahrzehnt), nachdem der ersuchende Staat Rechtshilfe erhalten hat, bis er \u00fcber eine allf\u00e4llige Einziehung der in der Schweiz beschlagnahmten Verm\u00f6genswerte entschieden hat.</p><p>Diese Situation war weder von den Experten noch vom Parlament bei der Erarbeitung der Revision von 1996 vorhergesehen worden. Neuere aufsehenerregende Praxis - vor allem der Bundesanwaltschaft - in Rechtshilfesachen verdeutlicht anschaulich, wie notwendig die beantragte Kontrolle ist.</p><p>Auch der Vergleich zur Beschlagnahme von Verm\u00f6genswerten im Strafverfahren zeigt, dass die verlangte gerichtliche Kontrolle notwendig ist: Im Strafverfahren besteht (im Gegensatz zum Rechtshilferecht) zu jeder Zeit die M\u00f6glichkeit einer bundesgerichtlichen Kontrolle \u00fcber angeordnete Sperren von Verm\u00f6genswerten.</p><p>Im Strafverfahren kann (im Gegensatz zur Rechtshilfe) eine Verm\u00f6genssperre nur angeordnet werden, wenn ein hinreichender Tatverdacht besteht. Die Anforderungen an diesen Tatverdacht werden mit dem Fortschreiten des Strafverfahrens zunehmend strenger, was in der Rechtshilfe gem\u00e4ss Artikel\u00a033a IRSV nicht der Fall ist.</p><p>Die j\u00fcngere, sprungartige Entwicklung des Netzes von Rechtshilfevertr\u00e4gen mit fernen Staaten, die Gew\u00e4hrung von Rechtshilfe an Staaten, in denen Bestechung auch innerhalb des Justizapparates ein weitverbreitetes und allgemein bekanntes Problem ist, oder wo die Unabh\u00e4ngigkeit des Gerichtsapparates von der Regierung nicht wie bei uns besteht, zeigen ebenfalls die Notwendigkeit der beantragten \u00c4nderung.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die rechtshilfeweise Sperre von Verm\u00f6genswerten hat den Zweck, Verbrechenserl\u00f6s, Wertersatz oder Tatwerkzeuge vorl\u00e4ufig sicherzustellen, damit das ausl\u00e4ndische Gericht \u00fcber die allf\u00e4llige Einziehung oder R\u00fcckgabe an Gesch\u00e4digte entscheiden kann. Die Herausgabe der beschlagnahmten Verm\u00f6genswerte darf in der Regel erst erfolgen, wenn ein rechtskr\u00e4ftiger und vollstreckbarer ausl\u00e4ndischer Entscheid vorliegt (Art. 74a des Rechtshilfegesetzes; SR 351.1). Da es unter Umst\u00e4nden Jahre dauern kann, bis der ausl\u00e4ndische Staat einen Einziehungsentscheid vorlegen kann, besteht die Gefahr, dass die Eigentumsrechte unverh\u00e4ltnism\u00e4ssig eingeschr\u00e4nkt werden.</p><p>Damit die Beschlagnahme von Verm\u00f6genswerten nicht unbeschr\u00e4nkt aufrechterhalten wird, m\u00fcssen die Schweizer Rechtshilfebeh\u00f6rden daf\u00fcr sorgen, dass das  Rechtshilfeverfahren innert vern\u00fcnftiger Frist zum Abschluss kommt. Ist mit einer Herausgabe der sichergestellten Gelder innert vern\u00fcnftiger Frist nicht mehr zu rechnen, so m\u00fcssten die Verm\u00f6genssperren nach der Rechtsprechung des Bundesgerichts in der Schweiz aufgehoben werden (z. B. BGE 126 II 462ff.).</p><p>Die Umsetzung der bundesgerichtlichen Rechtsprechung bedingt, dass sorgf\u00e4ltig zwischen den Interessen des ausl\u00e4ndischen Staates auf Aufrechterhaltung der Beschlagnahme und den Eigentumsrechten des Betroffenen abgewogen wird. Diesem Interessenkonflikt k\u00f6nnte bei Verm\u00f6genssperren, die sich \u00fcber Jahre hinziehen, mit einer Beschwerdem\u00f6glichkeit besser Rechnung getragen werden. In derartigen F\u00e4llen sollte eine \u00fcber die bisherige Regelung hinausgehende gerichtliche \u00dcberpr\u00fcfung der Beschlagnahmeverf\u00fcgung m\u00f6glich sein. Dieser Ausbau der Beschwerdem\u00f6glichkeit bei Verm\u00f6genssperren darf aber unter keinen Umst\u00e4nden dazu f\u00fchren, dass das Rechtshilfeverfahren verschleppt oder gar verhindert werden kann. Deshalb muss die \u00dcberpr\u00fcfung auf besonders bedeutende F\u00e4lle beschr\u00e4nkt sein. Die Schweiz hat kein Interesse, als Hort f\u00fcr kriminelle Gelder zu dienen.</p>  Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.","FederalCouncilProposal":19,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1161129600000)\/","SubmittedBy":"Baumann J. Alexander","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1205251233050)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"12","Category":null,"Modified":"\/Date(1690532528160)\/","SubmissionDate":"\/Date(1147305600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4712,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Recht Allgemein"}}