{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063253,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063253,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063253,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063253,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063253,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063253,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063253,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063253,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063253,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063253,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063253,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063253,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063253,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063253,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063253,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063253,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063253,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20063253,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"06.3253","BusinessType":6,"BusinessTypeName":"Postulat","BusinessTypeAbbreviation":"Po.","Title":"Vereinheitlichung statt Konkurrenz in der sozialen Sicherheit","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die sozialen Sicherungssysteme ALV, IV und Sozialhilfe sollen die Existenz sichern und die Betroffenen integrieren helfen. Sie stehen heute zum Teil in Konkurrenz zueinander. Das gilt es zu \u00fcberwinden.</p><p>Die Unterzeichneten verlangen, </p><p>1. dass der Bundesrat eine Expertenkommission einsetzt, die grunds\u00e4tzlich die Vereinheitlichung der sozialen Sicherheit durch eine generelle Versicherung pr\u00fcft und </p><p>2. allenfalls Vorschl\u00e4ge f\u00fcr eine verbesserte Zusammenarbeit und Koordination sowie einer zentralen Steuerung der bestehenden sozialen Versicherungssysteme unterbreitet.</p><p>3. Der Bundesrat unterbreitet dem Parlament innert einer angemessenen Frist die Ergebnisse des Berichts.</p><p>Flankierend ist darauf zu achten, dass keine Anpassung der Leistungen nach unten erfolgt und dass Effizienzgewinne zugunsten der Versicherten verwendet w\u00fcrden.</p>","ReasonText":"<p>Die sozialen Sicherungssysteme ALV, IV und Sozialhilfe verfolgen im Wesentlichen die gleichen Ziele: die Sicherung der Existenz und die Integration der Betroffenen. Leider mangelt es den drei Instituten - bei aller Anerkennung des Geleisteten und Angestrebten - bis zu einem gewissen Grad an Koordination und \u00dcbereinstimmung. Zum Teil arbeiten sie gar gegeneinander und versuchen so, sich finanziell zu entlasten.</p><p>Dem Bestreben, die grosse Zahl von Menschen zu integrieren, die aus dem ersten Arbeitsmarkt herausgefallen sind, ist diese Konkurrenzsituation nicht f\u00f6rderlich. Um dem Problem zu begegnen, wird die interinstitutionelle Zusammenarbeit gepflegt. Diese erreicht gewisse Ziele, st\u00f6sst aber immer auch an ihre Grenzen, denn es entstehen immer wieder neue Schnittstellen.</p><p>Ein anderer L\u00f6sungsansatz w\u00e4re die Vereinfachung des Systems der sozialen Sicherheit. Eine generelle Erwerbsausfall- oder Lohnersatzversicherung k\u00f6nnte f\u00fcr ALV, IV und Sozialhilfe die Grundsicherung \u00fcbernehmen und den bisherigen Flickenteppich von Sozialversicherungen abl\u00f6sen. </p><p>Vorteile daraus k\u00f6nnen sich sowohl f\u00fcr die Betroffenen/die Versicherten wie f\u00fcr den Staat als Organisator und Eigner der Institute ergeben. Weniger administrativer Leerlauf und weniger Doppelspurigkeiten liegen im Interesse beider Seiten. Sicher darf es dabei aber nicht darum gehen, die Leistungen nach unten anzupassen. Auch sollen allf\u00e4llige Effizienzgewinne zugunsten der Versicherten verwendet werden.</p><p>Gleichzeitig w\u00e4re zu pr\u00fcfen, wie weit auch andere Erwerbsausfall-Situationen wie Erwerbsersatz und Mutterschaft, Unfall oder Krankheit (Taggeld) mit integriert werden k\u00f6nnten.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat ist dauernd bestrebt, die verschiedenen Systeme der sozialen Sicherheit bestm\u00f6glich aufeinander abzustimmen. Die im Postulat genannte Forderung der Koordination und zentralen Steuerung der sozialen Sicherungssysteme ist jedoch nicht im angestrebten Sinn realisierbar, weil sie wesentliche Aspekte der heutigen Struktur der sozialen Sicherheit verkennt. Der Bundesrat lehnt deshalb die Einsetzung einer Expertenkommission und die Unterbreitung eines Berichts ab.</p><p>Die soziale Sicherheit in der Schweiz ist sehr stark durch die historisch unterschiedliche Entwicklung der verschiedenen Leistungssysteme gepr\u00e4gt. Versuche, die Systeme zu vereinheitlichen, treffen aufgrund der unterschiedlichen Systemlogiken auf Widerstand. Als Beispiel kann der in 20-j\u00e4hriger Arbeit entwickelte Allgemeine Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) dienen, der eine Vereinheitlichung in den Sozialversicherungen zum Ziel hatte. Die Entstehungsgeschichte des ATSG, das heute zentrale Verfahrensfragen in den Sozialversicherungen regelt, zeigt, dass einer vollst\u00e4ndigen, insbesondere materiellen Koordination der verschiedenen Leistungssysteme der sozialen Sicherheit klare Grenzen gesetzt sind.</p><p>Invalidenversicherung (IV) und Arbeitslosenversicherung (ALV) basieren auf Bundesgesetzen, die Sozialhilfe ist kantonal geregelt. Der Bund verf\u00fcgt auch nicht \u00fcber die verfassungsm\u00e4ssige Kompetenz, im Bereich der Sozialhilfe zu legiferieren. Zus\u00e4tzlich ist in den meisten Kantonen die Sozialhilfe auf kommunaler Ebene angesiedelt, was einer einheitlichen Steuerung dieser drei Systeme zus\u00e4tzlich entgegensteht. IV und ALV decken soziale Risiken ab und sind entsprechend kausal ausgerichtet und versicherungsrechtlich konzipiert. Erbringt die IV Leistungen f\u00fcr andauernde gesundheitliche Leistungseinbussen f\u00fcr die gesamte Bev\u00f6lkerung, so ist die ALV als tempor\u00e4res Leistungssystem f\u00fcr Arbeitnehmende ausgestaltet. Die Sozialhilfe dient der Existenzsicherung, ohne R\u00fccksicht auf die Gr\u00fcnde, die eine solche Leistung erforderlich machen. Die Sozialhilfe ist damit als reine Bedarfsleistung final ausgerichtet. Eine versicherungsrechtliche L\u00f6sung ist in diesem Bereich ausgeschlossen, weil die entsprechenden Voraussetzungen (unverschuldeter Eintritt eines statistisch berechenbaren Risikos) g\u00e4nzlich fehlen.</p><p>Der Bundesrat schliesst sich aber der grunds\u00e4tzlichen Stossrichtung des Postulates an, wonach die Zusammenarbeit der IV, der ALV und der Sozialhilfe gef\u00f6rdert werden soll. Dieser Frage widmen sich aber bereits zwei aktuelle Projekte:</p><p>IIZ-Mamac: Bund und Kantone wollen in diesem gemeinsamen nationalen Projekt Personen mit Mehrfachproblematiken rascher wieder in den Arbeitsmarkt zur\u00fcckf\u00fchren. Ziel des Projektes ist es, praxistaugliche Prozesse und Zusammenarbeitsmodelle zwischen den Organen der IV, der ALV und der Sozialhilfe zu erarbeiten sowie Entscheidgrundlagen f\u00fcr die finanziellen und rechtlichen Rahmenbedingungen zu entwickeln; dies mit dem Ziel, dass in drei bis vier Jahren schweizweit entsprechende kantonale Vollzugsstrukturen in Betrieb sind.</p><p>Forschungsprogramm IV: Die Frage, wie die IV, die ALV und die Sozialhilfe zusammenspielen, bildet auch im Rahmen des dreij\u00e4hrigen Forschungsprogramms IV einen Interessenschwerpunkt. Es wird davon ausgegangen, dass die Ergebnisse dazu beitragen werden, dieses Zusammenspiel und insbesondere auch konkrete Fallverl\u00e4ufe besser nachvollziehen zu k\u00f6nnen. Auf dieser Grundlage wird sich auch zeigen, wo allenfalls eine verbesserte Koordination und Steuerung angezeigt sind.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.","FederalCouncilProposal":20,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1156896000000)\/","SubmittedBy":"Schelbert Louis","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1213366326593)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"28","Category":null,"Modified":"\/Date(1690549471130)\/","SubmissionDate":"\/Date(1149724800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4713,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Soziale Fragen"}}