{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063267,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063267,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063267,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063267,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063267,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063267,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063267,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063267,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063267,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063267,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063267,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063267,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063267,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063267,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063267,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063267,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063267,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20063267,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"06.3267","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Managerl\u00f6hne. Ein Thema f\u00fcr die OECD-Richtlinien?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die H\u00f6he der Entl\u00f6hnung von Managern und Verwaltungsr\u00e4ten ist in den letzten Jahren zu einer der umstrittensten Fragen der \u00f6ffentlichen Diskussion in den Industriestaaten, u. a. auch in der Schweiz, geworden. Obschon unter dem Titel Corporate Governance von Unternehmen mittlerweile generell erwartet bzw. verlangt wird, dass sie zuhanden der Aktion\u00e4re gen\u00fcgend Information \u00fcber die Verg\u00fctungen auf der Ebene des Verwaltungsrates und der Gesch\u00e4ftsleitung zur Verf\u00fcgung stellen (individuelle Offenlegung oder Offenlegung auf Organebene), ist weder eine M\u00e4ssigung bei den Managerl\u00f6hnen noch eine Beruhigung der Diskussion zu beobachten. Weit ausserhalb des Kreises von Systemkritikern und Marktskeptikern wird inzwischen die Frage nach den Auswirkungen der Entl\u00f6hnungspraxis in multinationalen Unternehmen auf den Zusammenhalt der Gesellschaft aufgeworfen. Da die Entl\u00f6hnungspraxis in privaten Unternehmen (Lohnfragen im Allgemeinen und Spitzenverdienste im Speziellen) in einem marktwirtschaftlichen System nicht Gegenstand nationalstaatlicher Gesetzgebung sein kann, ersuche ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Wie beurteilt er im internationalen Kontext die Resultate der bisherigen Bem\u00fchungen, die Interessendivergenzen zwischen Aktion\u00e4ren und Managern mittels Corporate-Governance-Prinzipien und durch St\u00e4rkung der Aktion\u00e4rsrechte zu reduzieren?</p><p>2. Sehen die Grunds\u00e4tze der OECD Standards f\u00fcr die Entl\u00f6hnung der Leitungsorgane vor?</p><p>- Wenn nein: Ist der Bundesrat bereit, auf solche Standards hinzuwirken?</p><p>- Wenn ja: Wie stellt er sich dazu, und was unternimmt er bez\u00fcglich der Umsetzung?</p><p>3. Sieht er auf internationaler Ebene, innerhalb oder ausserhalb der OECD, weitere m\u00f6gliche geeignete Instrumente?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Die eidgen\u00f6ssischen R\u00e4te und der Bundesrat haben die Problematik der Interessendivergenzen zwischen Aktion\u00e4ren und Managern bereits aufgegriffen.</p><p>Am 7. Oktober 2005 hat das Parlament die neuen Bestimmungen des Obligationenrechtes zur Transparenz der Verg\u00fctungen an Mitglieder des Verwaltungsrates und der Gesch\u00e4ftsleitung, die am 1. Januar 2007 in Kraft treten werden, verabschiedet. Diese Normen dienen dazu, die Aktion\u00e4re von b\u00f6rsenkotierten Unternehmen als Eigent\u00fcmer der Gesellschaft \u00fcber die Kaderl\u00f6hne im Detail und vollst\u00e4ndig zu informieren. Es liegt in der Folge bei den Aktion\u00e4ren, gegebenenfalls die erforderlichen Konsequenzen zu ziehen. Beispielsweise kann auf die Wiederwahl eines Mitgliedes des Verwaltungsrates verzichtet werden.</p><p>Ebenfalls sieht der Vorentwurf des Bundesrates vom 2. Dezember 2005 zum neuen Aktien- und Rechnungslegungsrecht eine markante Verbesserung der Corporate Governance sowie insbesondere die St\u00e4rkung der Aktion\u00e4rsstellung vor. So wird in privaten Aktiengesellschaften ein Recht auf Auskunft \u00fcber die H\u00f6he der Verg\u00fctungen des obersten Managements vorgeschlagen (Art. 697quinquies VE OR). F\u00fcr b\u00f6rsenkotierte Gesellschaften soll ausgeschlossen werden, dass Mitglieder des Verwaltungsrates, die zugleich Einsitz in denselben Verwaltungsr\u00e4ten anderer Gesellschaften haben, gegenseitig Einfluss auf die Festsetzung ihrer Verg\u00fctungen nehmen (Art. 707 Abs. 3 VE OR). Die Schwellenwerte f\u00fcr die Aus\u00fcbung verschiedener Aktion\u00e4rsrechte sollen gesenkt werden (z. B. Art. 697b VE OR). Des Weiteren werden die Anforderungen an die Klage auf R\u00fcckerstattung herabgesetzt (Art. 678 VE OR). Im \u00dcbrigen stellt der Vorentwurf klar, dass sich die Generalversammlung Zust\u00e4ndigkeiten betreffend die Festlegung der Bez\u00fcge der Mitglieder des Verwaltungsrates, der Gesch\u00e4ftsleitung und ihnen nahestehenden Personen vorbehalten kann (Art. 627 Ziff. 4 VE OR). Schliesslich schl\u00e4gt der Vorentwurf vor, dass die Verwaltungsr\u00e4te einzeln und j\u00e4hrlich zu w\u00e4hlen sind (Art. 710 Abs. 1 VE OR). Damit k\u00f6nnen die Aktion\u00e4re in Kenntnis der Zielerreichung und der Bez\u00fcge auch indirekt \u00fcber die Bez\u00fcge befinden. Die Vernehmlassungsfrist ist Ende Mai dieses Jahres abgelaufen. Der Bundesrat wird in W\u00fcrdigung der Vernehmlassungsergebnisse \u00fcber das weitere Vorgehen zu befinden haben.</p><p>Es ist zu beachten, dass in einer freien Marktwirtschaft die prim\u00e4re Aufgabe des Staates darin besteht, Rahmenbedingungen zu schaffen, die ein Funktionieren des Marktes gew\u00e4hrleisten. Der Gesetzgeber hat die Grenzen zu respektieren, die ihm durch die in der Bundesverfassung garantierte Wirtschaftsfreiheit gesetzt sind. Insbesondere f\u00e4llt die Festsetzung der Sal\u00e4re in den Kompetenzbereich der Gesellschaften. Es ist die Aufgabe der Eigent\u00fcmer - in der Aktiengesellschaft der Aktion\u00e4re -, durch die Statuten daf\u00fcr zu sorgen, dass die erforderlichen Regelungen zur Verf\u00fcgung stehen.</p><p>2./3. In den Grunds\u00e4tzen der OECD sind keine konkreten Standards f\u00fcr die Entl\u00f6hnung der Leitungsorgane festgehalten. Die Grunds\u00e4tze enthalten jedoch die Empfehlung, dass Aktienkomponenten der Verg\u00fctungen der Zustimmung der Aktion\u00e4re bed\u00fcrfen sollten. Zudem sollten wesentliche Informationen betreffend die Verg\u00fctungspolitik f\u00fcr die Mitglieder des Verwaltungsrates und der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung der Offenlegungspflicht unterstehen. Insbesondere wird erwartet, dass \u00fcber die Entl\u00f6hnung informiert wird.</p><p>Mit den neuen Bestimmungen des Obligationenrechtes unterstellt die Schweiz b\u00f6rsenkotierte Gesellschaften entsprechenden Transparenzvorschriften. F\u00fcr nicht b\u00f6rsenkotierte Gesellschaften schl\u00e4gt der Vorentwurf zum neuen Aktienrecht ein Informationsrecht vor. Generell stellt der Vorentwurf klar, dass sich die Generalversammlung Zust\u00e4ndigkeiten betreffend die Festlegung der Bez\u00fcge der Mitglieder des Verwaltungsrates, der Gesch\u00e4ftsleitung und ihnen nahestehender Personen vorbehalten kann; dies gilt auch f\u00fcr Verg\u00fctungen mittels Aktienkomponenten.</p><p>Die Diskussion \u00fcber die Corporate Governance und die Managersal\u00e4re ist vom Gesetzgeber im Rahmen der Aktienrechtsrevision zu f\u00fchren. Es ist der Sache nicht dienlich, parallel weitere Massnahmen einzuleiten. Aus diesem Grund verzichtet der Bundesrat vorerst darauf, auf nationaler oder internationaler Ebene weitere Initiativen zu ergreifen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1156896000000)\/","SubmittedBy":"Leumann Helen","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1159440216530)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15","Category":null,"Modified":"\/Date(1763103657580)\/","SubmissionDate":"\/Date(1150243200000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":4713,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft"}}