{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063275,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063275,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063275,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063275,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063275,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063275,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063275,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063275,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063275,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063275,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063275,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063275,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063275,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063275,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063275,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063275,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063275,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20063275,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"06.3275","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Cassis-de-Dijon-Prinzip als Testfall f\u00fcr die Reformbereitschaft","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Mit einer einseitigen Anwendung des Cassis-de-Dijon-Prinzips l\u00e4sst sich der Schweizer Markt \u00f6ffnen. Dies ist eine Massnahme f\u00fcr mehr Wettbewerb und Wachstum zugunsten der Konsumenten, die rasch umsetzbar ist und wenig kostet. Beim Bundesrat ist jedoch eine z\u00f6gerliche Haltung festzustellen. Der Bundesrat hat die Motion 04.3473 zur Annahme beantragt. Beide R\u00e4te haben sie angenommen. Die Verwaltung dagegen beantragt eine grosse Anzahl von Ausnahmen.</p><p>1. Ist der Bundesrat bereit, gegen\u00fcber der Verwaltung darauf zu beharren, dass Ausnahmen nicht die Regel sind? Ist er bereit, zahlenm\u00e4ssige Vorgaben f\u00fcr eventuelle Ausnahmeregelungen zu machen?</p><p>2. Die Motion hatte verlangt, die Produkte, die innerhalb der EU bzw. des EWR frei zirkulieren d\u00fcrfen, auch in der Schweiz grunds\u00e4tzlich zuzulassen. Weshalb unterscheidet der Bundesrat trotz dieses Auftrages zwischen einem harmonisierten und einem nichtharmonisierten Bereich? Wie begr\u00fcndet er seinen Entscheid?</p><p>3. Wann wird der Bundesrat die Botschaft vorlegen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat misst der Beseitigung bestehender und dem Vorbeugen neuer technischer Handelshemmnisse grosse Bedeutung zu. Mit der Verankerung des Cassis-de-Dijon-Prinzips wird ein zus\u00e4tzliches Instrument zur Beseitigung technischer Handelshemmnisse geschaffen. Dieses erg\u00e4nzt die bisherige Strategie des Bundesrates und soll zur Belebung des Wettbewerbs im Inland sowie zur Senkung der Kosten f\u00fcr die Unternehmen und der Konsumentenpreise beitragen. Gleichzeitig soll dadurch die wettbewerbsf\u00f6rdernde Wirkung des bereits revidierten Kartellgesetzes und Binnenmarktgesetzes noch verst\u00e4rkt werden. Entsprechend wurde die Revision des Bundesgesetzes \u00fcber die technischen Handelshemmnisse (THG) in die Ziele des Bundesrates f\u00fcr das Jahr 2006 sowie als zus\u00e4tzliche Massnahme in das Wachstumspaket des Bundesrates aufgenommen.</p><p>1. Ausnahmen vom Cassis-de-Dijon-Prinzip sollen wie im EG-Recht m\u00f6glich sein, soweit dies aus \u00fcbergeordneten \u00f6ffentlichen Interessen wie dem Gesundheits-, Umwelt- oder Konsumentenschutz erforderlich ist. Es trifft zu, dass urspr\u00fcnglich vonseiten der betroffenen \u00c4mter zahlreiche Antr\u00e4ge f\u00fcr Ausnahmen vom Cassis-de-Dijon-Prinzip eingereicht worden sind. Der Bundesrat teilt die Auffassung, dass Ausnahmen nicht die Regel sein d\u00fcrfen, und hat entsprechend eine \u00dcberpr\u00fcfung der eingereichten Ausnahmen veranlasst. Als Folge davon konnte die Anzahl der beantragten Ausnahmen bereits deutlich gesenkt werden. Die verbleibenden Antr\u00e4ge werden integraler Bestandteil der Vernehmlassung sein. Der Bundesrat wird unter Ber\u00fccksichtigung der Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens dar\u00fcber entscheiden, welche der beantragten Ausnahmen vom Cassis-de-Dijon-Prinzip k\u00fcnftig gelten sollen, und allf\u00e4llig erforderliche Gesetzes\u00e4nderungen in der Botschaft zur Revision des THG zum Entscheid vorlegen. Dabei wird er sich vom Prinzip leiten lassen, Ausnahmen restriktiv, d. h., nur dann vorzusehen, wenn ohne diese wesentliche \u00f6ffentliche Interessen im Sinne von Artikel\u00a04 THG negativ betroffen w\u00e4ren.</p><p>2. Der f\u00fcr die THG-Revision gew\u00e4hlte Ansatz sieht - in Analogie zur Praxis der EG - eine konzeptuelle Unterscheidung zwischen EG-weit harmonisierten und nichtharmonisierten Produktebereichen vor. In der EG bezieht sich der harmonisierte Bereich auf diejenigen Produktebereiche, f\u00fcr welche die EG gemeinschaftsrechtliche Produktevorschriften erlassen hat, welche die Mitgliedstaaten einzuhalten haben. Das Cassis-de-Dijon-Prinzip kommt in der EG nur in den Bereichen, in denen kein oder kein vollst\u00e4ndig harmonisiertes Gemeinschaftsrecht besteht, zur Anwendung.</p><p>Der von der Motion Hess Hans propagierte Ansatz der Anerkennung der Gleichwertigkeit aller technischen Vorschriften der EG und der f\u00fcr die Vorlage gew\u00e4hlte L\u00f6sungsansatz sind von ihrer Wirkung her im schweizerischen Binnenmarkt gleich. Wenn die schweizerischen technischen Vorschriften und jene der EG gleichwertig sind, ist die formelle Anwendung des Cassis-de-Dijon-Prinzips nicht n\u00f6tig, denn der Marktzutritt in der Schweiz ist infolge der Erf\u00fcllung von schweizerischen Vorschriften und der Tatsache, dass aufgrund von Artikel\u00a018 Absatz\u00a02 THG ausl\u00e4ndische Konformit\u00e4tsnachweise auch ohne Staatsvertrag anerkannt werden, ohnehin schon gew\u00e4hrleistet. Entsprechend gibt es in denjenigen Produktebereichen, f\u00fcr welche die Vorschriften zwischen der EG und der Schweiz gleichwertig sind, keinen Bedarf f\u00fcr eine zus\u00e4tzliche Markt\u00f6ffnung \u00fcber das Cassis-de-Dijon-Prinzip.</p><p>W\u00fcrde die Schweiz auf dem unilateralen Weg systematisch alle in der EG f\u00fcr den Warenverkehr geltenden Vorschriften anerkennen, h\u00e4tte die EG kein Interesse mehr, die mit der Schweiz abgeschlossenen Abkommen, welche die EG verpflichten, schweizerischen Produkten den Zugang zum europ\u00e4ischen Markt zu gew\u00e4hren, weiterzuf\u00fchren oder gar noch auszubauen. Zur besseren Wahrung der schweizerischen Exportinteressen ist der Bundesrat daher der Ansicht, dass die einseitige Anerkennung der im Gemeinschaftsrecht oder in der Gesetzgebung der einzelnen Mitgliedstaaten geltenden Produktevorschriften auf diejenigen Produktebereiche beschr\u00e4nkt werden soll, in denen in der Schweiz und in den EG- bzw. EWR-Mitgliedstaaten unterschiedliche technische Vorschriften gelten.</p><p>3. Die Er\u00f6ffnung der Vernehmlassung ist f\u00fcr das vierte Quartal 2006 geplant. Der Zeitplan f\u00fcr das weitere Vorgehen, insbesondere die \u00dcberweisung der Botschaft an die eidgen\u00f6ssischen R\u00e4te, wird massgeblich vom Ergebnis der Vernehmlassung abh\u00e4ngen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1158105600000)\/","SubmittedBy":"Hess Hans","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1158830035807)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"10|15","Category":null,"Modified":"\/Date(1779237753063)\/","SubmissionDate":"\/Date(1150329600000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":4713,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Europapolitik|Wirtschaft"}}