{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063291,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063291,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063291,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063291,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063291,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063291,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063291,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063291,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063291,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063291,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063291,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063291,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063291,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063291,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063291,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063291,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063291,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20063291,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"06.3291","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Markt\u00f6ffnung f\u00fcr finanz- und unternehmensnahe Dienstleister","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird eingeladen, Verhandlungen mit der EU vorzubereiten, </p><p>a. zur gegenseitigen \u00d6ffnung der M\u00e4rkte f\u00fcr unternehmensnahe Dienstleistungen wie Unternehmensberatung, Zertifizierungs-, Pr\u00fcfungs- und Wartungst\u00e4tigkeiten, Werbung.</p><p>b. im Bereich der Finanzdienstleistungen, damit Schweizer Finanzdienstleister eine Einheitslizenz (Europ\u00e4ischen Pass) erwerben k\u00f6nnen.</p><p>Damit sollen sie einen ungehinderten Marktzugang erhalten und bez\u00fcglich Pflichten und Aufsicht EU-Niveau erf\u00fcllen m\u00fcssen.</p>","ReasonText":"<p>Der Seco-Bericht vom Dezember 2005 zeigt ein grosses Wachstumspotenzial im Bereich der Dienstleistungen auf. Dieses soll ausgesch\u00f6pft werden. Das m\u00f6gliche Diskriminierungspotenzial anderseits soll minimiert werden.</p><p>Das Schutzniveau der Konsumierenden von Dienstleistungen soll EU-Niveau erreichen.</p><p>Geb\u00fchren k\u00f6nnten auf EU-Niveau gesenkt werden.</p><p>Im Bereich der Finanzdienstleistungen sollen insbesondere das Gesch\u00e4ft der grenz\u00fcberschreitenden Kapitalanlagen, der elektronische Gesch\u00e4ftsverkehr und die Online-Dienstleistungen erleichtert werden. Die Geb\u00fchren f\u00fcr grenz\u00fcberschreitenden Zahlungsverkehr mit dem EU-Raum und die Kreditkartengeb\u00fchren sollen dauerhaft und rechtlich abgesichert auf EU-Niveau gesenkt werden. Die Finanzintermedi\u00e4re sollen einer Aufsicht unterstellt werden, die mindestens dem in der EU erreichten Niveau entspricht.</p><p>Die Schweiz soll am hohen Niveau der Bek\u00e4mpfung der Geldw\u00e4scherei und von Missbr\u00e4uchen wie Insidergesch\u00e4ften oder Kursmanipulationen sowie der Rechnungslegung und der Good Governance, namentlich dem Schutz der Aktion\u00e4rsrechte, der Gl\u00e4ubigerinnen und Gl\u00e4ubiger, der Besch\u00e4ftigten und Dritter, in der EU teilhaben k\u00f6nnen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der in der Motion erw\u00e4hnte Bericht des Seco von Ende 2005 zeigt, dass in einer umfassenden Dienstleistungsliberalisierung ein wirtschaftliches Wachstumspotenzial f\u00fcr die Schweiz liegt. Ein grosser Teil dieses Potenzials k\u00f6nnte umgesetzt werden, indem laufende innenpolitische Reformen in den Dienstleistungsbranchen vorangetrieben werden, und zwar unabh\u00e4ngig von Handelsabkommen. Zu nennen sind beispielsweise die bereits abgeschlossene Revision des Fernmeldegesetzes sowie die Reformen im Elektrizit\u00e4tsmarkt und bei der Post. Bei den erw\u00e4hnten Branchen der Finanzdienstleistungen und der unternehmensbezogenen Dienstleistungen geh\u00f6rt die Schweiz in vielen Bereichen bereits heute zu den am liberalsten regulierenden Staaten, sodass das durch binnenwirtschaftliche Reformen erschliessbare Wachstumspotenzial begrenzt ist. In allen Bereichen gilt es, der internationalen Entwicklung Rechnung zu tragen. Eine Priorisierung ausgew\u00e4hlter Dienstleistungssektoren, wie von der Motion\u00e4rin vorgeschlagen, w\u00e4re wachstumspolitisch nicht zweckm\u00e4ssig.</p><p>Betreffend den Marktzugang im Ausland ist der Bundesrat der Auffassung, dass die Sicherung des Marktzugangs im Dienstleistungsbereich von grunds\u00e4tzlichem Interesse f\u00fcr die Schweiz ist. Der Dienstleistungshandel hat sich seit Jahren weltweit als sehr dynamisch erwiesen und sollte noch weiter stark wachsen. Eine Verbesserung und Absicherung des Marktzugangs k\u00f6nnte deshalb einen wichtigen Bestandteil des schweizerischen Vertragsnetzes mit der EG darstellen. Es ist anzumerken, dass die Beziehungen der Schweiz zur EG im G\u00fcterbereich grossteils vertraglich abgesichert sind, was im Bereich des Dienstleistungshandels, u. a. im diesbez\u00fcglichen Konsumentenschutz, nicht der Fall ist. Dabei ist aber zu ber\u00fccksichtigen, dass viele Schweizer Finanzdienstleistungsanbieter im EU-Raum direkt mittels Tochtergesellschaften vertreten sind. Der EG-Marktzugang f\u00fcr die grenz\u00fcberschreitende Finanzdienstleistungserbringung ist faktisch in Teilgebieten gegeben.</p><p>Bei einer Reihe von unternehmensbezogenen Dienstleistungen wurde der Marktzugang in der EG f\u00fcr Schweizer Anbieter im Rahmen der Bilateralen I mit der im Personenfreiz\u00fcgigkeitsabkommen vereinbarten, auf 90 Tage limitierten freien Dienstleistungserbringung bereits verbessert. So wurden die Marktchancen f\u00fcr personenbezogene, grenz\u00fcberschreitende Dienstleistungen bis 90 Tage pro Jahr im Bereich der Unternehmensberatung, Werbung und Wartungst\u00e4tigkeit in der EG verbessert sowie, gest\u00fctzt auf das Konformit\u00e4tsbewertungsabkommen, auch f\u00fcr Zertifizierungs- und Pr\u00fcfungsdienste.</p><p>Im Rahmen der Bilateralen II wurden bereits im Juli 2002 formell Verhandlungen mit der EG \u00fcber eine allgemeine Liberalisierung der Dienstleistungen aufgenommen. Die Verhandlungen basierten auf einer gemeinsamen Absichtserkl\u00e4rung der Schweiz und der EG in den Bilateralen I. Angesichts der Vielzahl offener Punkte und der Komplexit\u00e4t des Dossiers entschieden die Verhandlungsparteien jedoch im gegenseitigen Einvernehmen im M\u00e4rz 2003, die Verhandlungen zu sistieren und das Dossier aus dem Verhandlungspaket der Bilateralen II herauszul\u00f6sen. Zu den offenen Fragen geh\u00f6rte insbesondere auch der von der EG gew\u00fcnschte Ansatz einer \u00dcbernahme des einschl\u00e4gigen EG-Acquis durch die Schweiz einschliesslich horizontaler Politiken. Eine vollst\u00e4ndige \u00dcbernahme des gegenw\u00e4rtigen und zuk\u00fcnftigen EG-Acquis im Finanzbereich h\u00e4tte nicht nur gewisse Vorteile mit sich gebracht, sondern hinsichtlich des globalen Wettbewerbs teilweise auch Nachteile f\u00fcr den Wirtschaftsstandort Schweiz. Spezifisch schweizerisches Recht und eine im Vergleich zur EU differenzierte Regelung k\u00f6nnten kaum mehr beibehalten werden.</p><p>Seit dem Zeitpunkt der Sistierung wird die Frage einer allf\u00e4lligen Wiederaufnahme periodisch \u00fcberpr\u00fcft. Die sistierten Verhandlungen zwischen der EG und der Schweiz k\u00f6nnen im gegenseitigen Einvernehmen jederzeit reaktiviert werden. Im Zentrum der bilateralen Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU steht aber zun\u00e4chst die effiziente Umsetzung der bestehenden bilateralen Abkommen. Die Frage einer allf\u00e4lligen Wiederaufnahme wird im Zuge der Weiterentwicklung des Verh\u00e4ltnisses Schweiz-EU beurteilt werden.</p><p>Betreffend eine Wiederaufnahme der Verhandlungen ist aus heutiger Sicht davon auszugehen, dass diese weiterhin auf eine allgemeine Liberalisierung der Dienstleistungen ausgerichtet sein w\u00fcrden, was den Interessen und Vorstellungen der Schweiz sowie auch der gemeinsamen Erkl\u00e4rung im Rahmen der Bilateralen I entspricht. Heute eine Eingrenzung der Verhandlungen auf wenige Sektoren vorzunehmen erscheint aus diesen Gr\u00fcnden nicht zweckm\u00e4ssig.</p><p>Die Finanzmarktregulierung und -aufsicht in der Schweiz entspricht den internationalen Standards. Dass die EG gewisse Teilbereiche des Finanzmarktes anders reguliert oder abdeckt, heisst an sich nicht, dass insgesamt die Finanzmarktregulierung und -aufsicht der Schweiz nicht gleichwertig mit derjenigen der EG w\u00e4re. In der Mehrzahl der angesprochenen Bereiche verf\u00fcgt die Schweiz \u00fcber eine fortschrittliche Finanzmarktgesetzgebung. Verbesserungen in der Finanzmarktregulierung und -aufsicht werden regelm\u00e4ssig gepr\u00fcft. Es ist das Bestreben des Bundesrates, im Eigeninteresse des Landes eine wirksame Regulierung und Aufsicht zu gew\u00e4hrleisten.</p><p>Bei einer allf\u00e4lligen Wiederaufnahme der WTO-Doha-Runde wird sich die Schweiz auch im Rahmen der Gats-Verhandlungen bem\u00fchen, Verbesserungen hinsichtlich Marktzutritts- und Inl\u00e4nderbehandlungsbedingungen f\u00fcr schweizerische Anbieter in den Vertragsstaaten (und somit auch in EG-Staaten) zu erzielen.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1158883200000)\/","SubmittedBy":"Sozialdemokratische Fraktion","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1237507200000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"10|15","Category":null,"Modified":"\/Date(1779237557320)\/","SubmissionDate":"\/Date(1150848000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4713,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Europapolitik|Wirtschaft"}}