{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063310,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063310,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063310,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063310,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063310,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063310,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063310,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063310,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063310,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063310,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063310,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063310,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063310,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063310,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063310,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063310,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063310,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20063310,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"06.3310","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Bundespersonalgesetz als umfassendes Personalrecht","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird ersucht, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Welches sind nach seiner Auffassung die positiven Auswirkungen des Bundespersonalgesetzes (BPG)? Welches die negativen?</p><p>2. Beurteilt er den Handlungsspielraum, den das Gesetz den Unternehmungen des Bundes einr\u00e4umt, als zu gross, als zu eng oder als angemessen und mit welcher Begr\u00fcndung?</p><p>3. Ist der Eindruck zutreffend, dass er das Konzept des BPG als \"Dachgesetz\" \u00fcber das gesamte Personal sowohl der zentralen als auch der dezentralen Verwaltung zunehmend relativiert und, falls dem so ist, wieso?</p><p>4. Welche Gr\u00fcnde veranlassen ihn, auch f\u00fcr das Personal von Aufsichtsbeh\u00f6rden von einer Anstellung nach \u00f6ffentlichem Recht abzusehen? </p><p>5. Ist er gewillt, insk\u00fcnftig einer Aufsplitterung des Arbeitsrechtes des Bundes vorzubeugen?</p>","ReasonText":"<p>Gem\u00e4ss Botschaft des Bundesrates vom 14. Dezember 1998 sieht das BPG eine gr\u00f6ssere Flexibilit\u00e4t der Anstellungsverh\u00e4ltnisse und Handlungsspielraum f\u00fcr die Unternehmungen des Bundes vor. Das Gesetz wird deshalb als schlanker Erlass bezeichnet, der f\u00fcr alle Arbeitgeber des Bundes Geltung erlangen soll, d. h. f\u00fcr die allgemeine (zentrale) Bundesverwaltung sowie f\u00fcr die Post, die SBB usw. Das BPG soll auf diese Weise ein gemeinsames Dach f\u00fcr das gesamte Personal sowohl der Verwaltung als auch der Unternehmungen des Bundes bilden und einer Aufsplitterung im Arbeitsrecht des Bundes vorbeugen.</p><p>In j\u00fcngster Zeit h\u00e4ufen sich allerdings die Anzeichen, dass das \"Dachgesetz\", als was das BPG gemeint war, zunehmend unterlaufen und ausgeh\u00f6hlt wird. Obwohl Aufsichtsaufgaben zu den klassischen hoheitlichen Aufgaben des Staates z\u00e4hlen, soll das Personal der Finanzmarkt-Aufsichtsbeh\u00f6rde privatrechtlich angestellt werden. Eine Anstellung nach OR wird auch f\u00fcr das Personal der Post erwogen, und f\u00fcr das Personal des Eidgen\u00f6ssischen Nuklear-Sicherheitsinstitutes steht eine Anstellung ausserhalb des BPG zur Diskussion. Diese Vorgehensweisen widersprechen der mit der Botschaft zum BPG bekanntgegebenen Absicht.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Das Bundespersonalgesetzes (BPG) hat zur Modernisierung des Arbeitsverh\u00e4ltnisses beim Bund beigetragen. Es hat den Beteiligten mehr Handlungsfreiraum gegeben und damit die Anpassung der Arbeitsverh\u00e4ltnisse an ge\u00e4nderte Verh\u00e4ltnisse erleichtert. Zudem hat es Unterschiede zwischen dem Bundespersonalrecht und dem f\u00fcr das privatwirtschaftliche Arbeitsverh\u00e4ltnis massgebenden Recht abgebaut. Das BPG ist das Resultat politischer Auseinandersetzungen und einer Referendumsabstimmung. Grundlegende Neuerungen waren die Einf\u00fchrung von Einzelarbeitsvertrag und Gesamtarbeitsvertrag, die Flexibilisierung und Leistungsorientierung des Lohnsystems, der Abbau von Grundrechtsbeschr\u00e4nkungen, die Delegation umfassender Regelungskompetenzen an die Arbeitgeber beim Bund sowie die Aufhebung vieler Verordnungen des Bundesrates und der Departemente. Grossen Verwaltungsaufwand verursachten die Schulung und die \u00dcberf\u00fchrung der Arbeitsverh\u00e4ltnisse vom alten ins neue Recht. Die in einer von Spar- und Abbaumassnahmen gepr\u00e4gten Zeit erfolgende Einf\u00fchrung des neuen Rechtes l\u00f6ste beim Personal und einigen Organisationen Angst und Widerstand aus.</p><p>2. Der Handlungsspielraum, den das BPG den Arbeitgebern beim Bund einr\u00e4umt - das sind u. a. die Unternehmungen des Bundes (Post und SBB) -, war bisher grunds\u00e4tzlich angemessen. Als zu eng erweist er sich bei der Anpassung des Arbeitsverh\u00e4ltnisses an ver\u00e4nderte Verh\u00e4ltnisse und bei der K\u00fcndigung. Zudem ist das Entscheid- und Streitverfahren aufwendig ausgestaltet.</p><p>3. Der Gesetzgeber hat das BPG als \"Dachgesetz\" f\u00fcr die Arbeitsverh\u00e4ltnisse bei allen Arbeitgebern beim Bund konzipiert. Wer beim Bund arbeitet, untersteht grunds\u00e4tzlich dem BPG. Das gilt auch f\u00fcr das Personal des geplanten Eidgen\u00f6ssischen Nuklear-Sicherheitsinspektorates. In j\u00fcngerer Vergangenheit hat der Gesetzgeber viele Arbeitsverh\u00e4ltnisse durch Organisationsprivatisierungen vom Geltungsbereich des BPG ausgenommen und ins OR \u00fcberf\u00fchrt (z. B. Ruag, Exportrisikoversicherung, Integration der Milit\u00e4rversicherung in die Suva). Mit der Botschaft vom 1. Februar 2006 zum Finanzmarktaufsichtsgesetz hat der Bundesrat den eidgen\u00f6ssischen R\u00e4ten eine weitere solche Organisationsprivatisierung beantragt (BBl 2006 2829). Organisationsprivatisierungen verkleinern den pers\u00f6nlichen Geltungsbereich des BPG und weiten jenen des OR aus.</p><p>4. Der Bundesrat hat diese Reorganisationen in seinen Botschaften dargelegt. Im Corporate-Governance-Bericht vom 13. September 2006 hat er weitere analoge Vorhaben signalisiert und Leitlinien vorgestellt (BBl 2006 8233). Die personalpolitischen Ziele lassen sich mit \"Flexibilisierung des Arbeitsrechtes\" und \"Anpassung an das f\u00fcr die Privatwirtschaft geltende Arbeitsrecht\" zusammenfassen.</p><p>5. Der Transfer von Arbeitsverh\u00e4ltnissen vom BPG ins OR l\u00f6st keine Aufsplitterung des Arbeitsrechtes des Bundes aus. Die erw\u00e4hnten Reorganisationen tragen im Gegenteil zur Harmonisierung der f\u00fcr den \u00f6ffentlichen Dienst und der f\u00fcr die Privatwirtschaft geltenden arbeitsrechtlichen Regelungen bei. Auch der Bundesrat will die Aufsplitterung des Arbeitsrechtes vermeiden; insbesondere will er Anstellungen vermeiden, die sich weder im Rahmen des BPG noch im Rahmen des OR bewegen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1173398400000)\/","SubmittedBy":"Fluri Kurt","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1174661793023)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4","Category":null,"Modified":"\/Date(1690550607820)\/","SubmissionDate":"\/Date(1150848000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4713,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik"}}