{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063311,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063311,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063311,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063311,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063311,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063311,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063311,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063311,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063311,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063311,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063311,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063311,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063311,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063311,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063311,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063311,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063311,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20063311,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"06.3311","BusinessType":6,"BusinessTypeName":"Postulat","BusinessTypeAbbreviation":"Po.","Title":"Koordiniertes Vorgehen. Modellwahl in der Steuergesetzgebung und AHV-Revision","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament parallel zur Systemwahl in der direkten Bundessteuer und somit im Steuerharmonisierungsgesetz die Folgekosten im Bereiche der AHV zu unterbreiten, denn das vom Parlament gew\u00e4hlte Steuermodell (Individualbesteuerung oder Splitting) muss auf die Gestaltung der Rente von Paaren eine direkte Auswirkung haben. </p><p>W\u00fcrde die Individualbesteuerung gew\u00e4hlt, m\u00fcssten zeitgleich die Ehepaarrenten aufgehoben und eine individuelle Einzelrente ausbezahlt werden. W\u00fcrde die Splittingl\u00f6sung gew\u00e4hlt, m\u00fcsste die Ehepaarrente zur Paarrente umgewandelt werden (\u00c4nderung von Art. 35 AHVG, Summe der beiden Renten f\u00fcr Ehepaare) und gleichzeitig erh\u00f6ht werden, um die heute bestehende Diskriminierung der Ehepaare gegen\u00fcber der Konkubinatspaare zu eliminieren. Dabei gilt es, dem Belastungsunterschied zwischen Einpersonen- und Zweipersonenhaushalte Rechnung zu tragen; dieser betr\u00e4gt laut Berechnungen 20 bis 30 Prozent, aber keineswegs 50 Prozent.</p>","ReasonText":"<p>In Anerkennung der Vielfalt der Lebensformen schl\u00e4gt der Bundesrat Anpassungen in der Steuergesetzgebung vor. Die Auswirkungen der gesellschaftlichen Ver\u00e4nderungen sind jedoch deren viele. Im Postulat Meier-Schatz 05.3779, welches vom Bundesrat zur Annahme empfohlen wird, werden einzelne Bereiche angesprochen. </p><p>Eine ungleich gr\u00f6ssere Auswirkung hat jedoch die Modellwahl auf die Gestaltung der Renten. Wird die Individualbesteuerung priorisiert, muss dies zur Folge haben, dass die Rentengestaltung in den Sozialversicherungen (AHV und IV) ebenfalls individualisiert und auf die fr\u00fchere Berufst\u00e4tigkeit beruhend ausgerechnet und ausbezahlt werden. </p><p>Im Wissen, dass solche \u00c4nderungen von grosser finanzieller Tragweite sind, muss der Gesetzgeber fr\u00fchzeitig die Entscheidungsgrundlagen erhalten, damit nicht nur einzelne Bereiche, sondern alle bis anhin diskriminierenden Gesetzesnormen dem gesellschaftlichen Wandel angepasst werden. </p><p>Mit einem Bericht \u00fcber die finanziellen Folgen in diesem Bereich soll der Gesetzgeber eine verbindliche Entscheidungsgrundlage erhalten.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Grunds\u00e4tzlich w\u00e4re das geltende AHV-Rentensystem von einem Systemwechsel bei der Besteuerung nicht betroffen. Auch die Steuerlast bliebe unver\u00e4ndert, weil die infragekommenden Steuermodelle so ausgestaltet werden k\u00f6nnen, dass sich die Belastung f\u00fcr die verschiedenen Kategorien von Steuerpflichtigen kaum ver\u00e4ndert. Schliesslich ist der Bundesrat der Ansicht, dass die vorgeschlagene Harmonisierung insbesondere aus folgenden Gr\u00fcnden nicht in Betracht zu ziehen ist.</p><p>- In der Sommersession 2006 hat der St\u00e4nderat die vom Bundesrat in seiner Botschaft vom 17. Mai 2006 vorgesehenen dringlichen Massnahmen zur Ehepaarbesteuerung verabschiedet. Durch diese Massnahmen wird die Benachteiligung der Ehepaare gegen\u00fcber Konkubinatspaaren deutlich abgeschw\u00e4cht. In der 1. S\u00e4ule besteht keine solche Diskriminierung. Im Allgemeinen privilegiert die AHV-Gesetzgebung die Ehe als gegenw\u00e4rtig einzige bundesrechtlich offiziell anerkannte Form des Zusammenlebens und sch\u00fctzt sie besonders (ab 2007 wird die registrierte Partnerschaft ebenfalls unter besonderen Schutz gestellt). Die Plafonierung der Renten (Art. 35 AHVG) kommt zwar nur bei Ehepaaren zur Anwendung. Konkubinatspaare sind aber in anderer Hinsicht mehrfach benachteiligt. So haben nur verheiratete Personen im Todesfall ihres Partners Anspruch auf eine Hinterlassenenrente (Art. 23 - 24b AHVG) oder einen Verwitwetenzuschlag zu ihrer Altersrente (Art. 35bis AHVG). Die Einkommensteilung (Art. 29quinquies AHVG) kommt bei Konkubinatspaaren nicht zur Anwendung. Eine erwerbst\u00e4tige Person kann die nichterwerbst\u00e4tige Partnerin oder den nichterwerbst\u00e4tigen Partner nur dann von der pers\u00f6nlichen Beitragspflicht befreien (Art. 3 AHVG), wenn sie verheiratet sind. Konkubinatspartner haben auch keinen Anspruch auf Anrechnung einer Betreuungsgutschrift, wenn sie einen Partner bzw. eine Partnerin mit einer schweren Behinderung betreuen (Art. 29septies AHVG).</p><p>- Um dem neuen Eherecht von 1988, das die Gleichstellung von Mann und Frau verankert, Rechnung zu tragen, wurden die Ehepaarrenten 1997 (10. AHV-Revision) durch Einzelrenten mit Teilung der w\u00e4hrend der Ehe erzielten Einkommen ersetzt. Das Parlament hat sich aus rein finanziellen Gr\u00fcnden f\u00fcr die Plafonierung der Paarrenten entschieden. Die Obergrenze liegt bei 150 Prozent der maximalen Einzelrente und macht somit 3/4 des H\u00f6chstbetrages von zwei Einzelrenten aus. Dieser Prozentsatz steht im Einklang mit der j\u00fcngsten Einkommens- und Verbrauchserhebung (EVE 2003), wonach die Ausgaben eines Zweipersonenhaushaltes durchschnittlich 3/4 der Kosten zweier Einpersonenhaushalte entsprechen. Angesichts der finanziellen Probleme, die wegen der ung\u00fcnstigen Bev\u00f6lkerungsentwicklung mittelfristig auf die AHV zukommen, haben die Gr\u00fcnde, welche zur Plafonierung der Renten gef\u00fchrt haben, nach wie vor G\u00fcltigkeit. Die Aufhebung der Obergrenze w\u00fcrde f\u00fcr die AHV zus\u00e4tzliche Kosten von \u00fcber 1,5 Milliarden Franken pro Jahr verursachen. Bei einer Erh\u00f6hung der Obergrenze auf 160 Prozent der maximalen Einzelrente w\u00e4re mit Kostenfolgen von rund 600 Millionen Franken zu rechnen. Mehrkosten in dieser Gr\u00f6ssenordnung einzig f\u00fcr die Besserstellung verheirateter Paare vorzusehen, ist nicht mit einer vern\u00fcnftigen Sozialpolitik vereinbar. Studien zeigen, dass verheiratete Pensionierte in der Regel verm\u00f6gender sind als alleine lebende Rentnerinnen und Rentner (Einkommen und Verm\u00f6gen der Generationen im Lebenszyklus, Stat. Amt ZH, 2006; Lage der Personen vor und nach Erreichen des Rentenalters, Beitr\u00e4ge zur sozialen Sicherheit, 13/05, BSV).</p><p>- In der Schweiz wird das Konkubinat zivilrechtlich nicht anerkannt. Deshalb ist es nicht m\u00f6glich, f\u00fcr die Plafonierung der Renten unverheirateter Paare auf Zivilstandsausweise zur\u00fcckzugreifen, die das Konkubinat attestieren. Extrem aufw\u00e4ndige und oftmals vergebliche Abkl\u00e4rungen w\u00e4ren erforderlich, um zu beweisen, dass die betroffenen Personen nicht nur zusammen wohnen, sondern auch einen gemeinsamen Haushalt bilden. Bei im Ausland wohnhaften Konkubinatspaaren w\u00e4re dieses Unterfangen zus\u00e4tzlich erschwert. Das Parlament hat die Plafonierung der Renten von Konkubinatspaaren im \u00dcbrigen bereits im Rahmen der Beratungen zur 10. AHV-Revision gepr\u00fcft.</p><p>- Schliesslich soll nach Ansicht des Bundesrates die Ungleichbehandlung von Konkubinatspaaren in der AHV nicht noch durch die Plafonierung ihrer Renten verst\u00e4rkt werden. Wie das Parlament anl\u00e4sslich der Beratungen zur 10. AHV-Revision weiter festgehalten hat, st\u00fcnde die vollst\u00e4ndige Gleichbehandlung von Ehepaaren und Konkubinatspaaren im Widerspruch zum besonderen Schutz der Ehe und w\u00fcrde zu unl\u00f6sbaren administrativen Problemen f\u00fchren (z. B. Einkommenssplitting).</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.","FederalCouncilProposal":20,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1158105600000)\/","SubmittedBy":"Meier-Schatz Lucrezia","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1160137511303)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24|28","Category":null,"Modified":"\/Date(1763106652913)\/","SubmissionDate":"\/Date(1150848000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4713,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen|Soziale Fragen"}}