{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063330,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063330,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063330,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063330,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063330,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063330,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063330,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063330,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063330,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063330,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063330,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063330,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063330,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063330,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063330,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063330,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063330,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20063330,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"06.3330","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Hohe Verwaltungskosten in der Arbeitslosenversicherung","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Per Ende 2005 stiegen die Kosten der Arbeitsvermittlung in der ALV von 5,2 auf 5,7 Prozent an. Die gesamten Verwaltungskosten liegen aber um 2 bis 3 Prozentpunkte h\u00f6her. </p><p>1. Wie hoch sind die Verwaltungskosten in der ALV genau (2000-2005)? </p><p>2. Wieso stiegen die Vollzugskosten in der ALV um ein halbes Prozent oder 30 Franken pro Fall an? </p><p>3. Wieso liegen die Kosten des Vollzuges in der monopolistischen ALV h\u00f6her als in der obligatorischen Krankenversicherung? </p><p>4. Wo s\u00e4he der Bundesrat das gr\u00f6sste Einsparpotenzial im Bereich des Vollzuges, der Arbeitsvermittlung und der Administration der ALV? </p><p>5. Ist der Bundesrat bereit, die RAV einer vertieften Aufgaben\u00fcberpr\u00fcfung zu unterstellen, welche Sparpotenziale aufzeigen soll? </p><p>6. Was unternimmt der Bundesrat, um Doppelspurigkeiten im Vollzug der ALV zu vermeiden? </p><p>7. Sieht der Bundesrat die Kosten der Arbeitsvermittlung in einem guten Verh\u00e4ltnis zur durch die Vermittlung erreichten Senkung der Arbeitslosenquote?</p><p>8. Wenn ja, um wie viel kann die Quote durch Arbeitsvermittlung gesenkt werden? </p><p>9. Eine wesentliche Kostenkomponente in der ALV sind die Informatikkosten. Wie hoch sind die gesamten Informatikaufwendungen im Bereich der ALV bei Bund, Kantonen und Gemeinden? Wie ist die Entwicklung?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Die folgende \u00dcbersicht zeigt die Verwaltungskosten der Arbeitslosenversicherung f\u00fcr die Jahre 2000 bis 2005 (Quelle: Jahresrechnungen ALV-Ausgleichsfonds):</p><p>2000; 2001; 2002; 2003; 2004; 2005</p><p>Arbeitslosenquote: 1.8; 1.7; 2.5; 3.7; 3.9; 3.8</p><p>Arbeitslose: 71 987; 67 197; 100 504; 145 687; 153 091; 148 537</p><p>Stellensuchende: 124 633; 109 423; 149 609; 206 491; 220 508; 217 154</p><p>VKE RAV/LAM/KAST: 305.7; 277.5; 319.8; 360.8; 392.8; 405.4</p><p>VKE ALK: 114.1; 106.5; 116.2; 135.0; 139.3; 146.1</p><p>VKE AHV/ZAS: 13.5; 14.0; 14.3; 15.2; 15.4; 15.7</p><p>VKE Ausgleichsstelle: 26.6; 32.3; 37.3; 39.3; 43.1; 40.1</p><p>TOTAL: 459.9; 430.3; 487.6; 550.3; 590.6; 607.3</p><p>Projektkosten AMM: 361.2; 323.2; 424.4; 591.6; 683.5; 679.7</p><p>Abk\u00fcrzungsverzeichnis: </p><p>VKE: Verwaltungskostenentsch\u00e4digung (in Millionen Franken)</p><p>RAV: Regionale Arbeitsvermittlungszentren </p><p>LAM: Logistik Arbeitsmarktliche Massnahmen </p><p>ALK: Arbeitslosenkasse </p><p>AMM: Arbeitsmarktliche Massnahmen </p><p>2. Die Kosten der RAV sind durch eine Plafondregelung begrenzt (vgl. Verordnung \u00fcber die Entsch\u00e4digung der Kantone f\u00fcr den Vollzug des Arbeitslosenversicherungsgesetzes vom 29. Juni 2001). Bezugsgr\u00f6sse f\u00fcr die Budgetierung und Abrechnung dieser Kosten ist gem\u00e4ss Artikel\u00a03 dieser Verordnung der Jahresdurchschnitt der bei den RAV gemeldeten Stellensuchenden (STES) des Kantons. F\u00fcr das Jahr 2005 lag der aussch\u00f6pfbare Plafond bei rund 2200 Franken pro Stellensuchender. Dieser Plafond wurde durch die Kantone zu etwa 82 Prozent ausgesch\u00f6pft. Sinkt die Zahl der bei den RAV gemeldeten Stellensuchenden (wie dies im Jahre 2005 der Fall war), reduziert sich gem\u00e4ss den festgelegten Regeln der genannten Verordnung der verf\u00fcgbare Plafond. Die Vollzugsstellen brauchen erfahrungsgem\u00e4ss einige Zeit, um ihre Infrastruktur an die ver\u00e4nderten Rahmenbedingungen anzupassen (Personalabbau usw.). Deshalb steigen zu Beginn eines R\u00fcckgangs der Stellensuchenden die Durchschnittskosten pro Fall. </p><p>3. In der Krankenversicherung betrugen die Verwaltungskosten f\u00fcr das Jahr 2005 insgesamt 997 Millionen Franken, was 5,4 Prozent der Gesamtkosten ausmachte. Die gesamten Verwaltungskosten der ALV betrugen im Jahre 2005 rund 600 Millionen Franken (vgl. Frage 1), was rund 8,4 Prozent der Gesamtkosten ausmachte. Die Vergleichbarkeit zwischen den Verwaltungskosten der Arbeitslosenversicherung und jenen einer Krankenversicherungsbranche ist jedoch nicht gegeben. Die ALV subsummiert unter den Verwaltungskosten mehrere T\u00e4tigkeiten, die in der Krankenversicherung den Leistungserbringern zugerechnet werden. Zu nennen sind da insbesondere die Vermittlungst\u00e4tigkeiten und Beratungst\u00e4tigkeiten der RAV, aber auch die Beratungst\u00e4tigkeiten, die von den Arbeitslosenkassen erbracht werden. </p><p>4./5. Die Vermittlungseffizienz der RAV wird periodisch durch externe Experten \u00fcberpr\u00fcft. Diese \u00dcberpr\u00fcfung f\u00fcr den Zeitraum 1998-2003 weist eine Steigerung der Vermittlungseffizienz von \u00fcber 22 Prozent aus. Dies impliziert beispielsweise f\u00fcr 2003 eine Ersparnis von rund einer Milliarde Franken in Form nicht beanspruchter Taggeldzahlungen. Der Bundesrat ist deshalb der Auffassung, dass das System effizient ist. Technische M\u00f6glichkeiten der Einsparung existieren, indem man den anrechenbaren Plafond senkt. W\u00fcrde man den Plafond allerdings zu weit senken, d\u00fcrfte die heutige Vermittlungseffizienz wohl kaum mehr zu erreichen sein. </p><p>6. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Prozesse im Vollzug der Arbeitslosenversicherung detailliert beschrieben und umgesetzt sind und dass keine Doppelspurigkeiten vorhanden sind. Zust\u00e4ndig f\u00fcr den konkreten Vollzug gegen\u00fcber den Versicherten sind die Kantone sowie die Sozialpartner. Diese haben ein System aufgebaut, das einerseits mit den RAV die Vermittlung der Stellensuchenden und anderseits mit den Arbeitslosenkassen die Auszahlungen der Leistungen als Aufgabe haben. Im Bereich der Arbeitslosenkassen ist noch darauf hinzuweisen, dass es auch durch die Sozialpartner gef\u00fchrte Kassen gibt. Dies stellt jedoch keine Doppelspurigkeit dar, da f\u00fcr alle Arbeitslosenkassen dieselben Rahmenbedingungen gelten. </p><p>Die Ausgleichsstelle der ALV ist im Seco integriert und sorgt f\u00fcr einen einheitlichen und rechtsgleichen Vollzug des Gesetzes in der ganzen Schweiz. Zudem \u00fcbt sie auch die Aufsicht \u00fcber die Vollzugsstellen der Arbeitslosenversicherung. </p><p>7. Die Arbeitslosenquote wird durch den konjunkturellen Verlauf und dessen Einfluss auf die Arbeitsmarktlage beeinflusst. Bez\u00fcglich der Kosten der Arbeitsvermittlung ist f\u00fcr den Bundesrat die Entwicklung der Vermittlungseffizienz (s. Antwort zu Frage 4) und der daraus f\u00fcr die Arbeitslosenversicherung, aber auch f\u00fcr die Betroffenen und die Volkswirtschaft erwachsende Nutzen wesentlich. So betrachtet stimmt zurzeit das Verh\u00e4ltnis zwischen Mitteleinsatz und erreichtem Nutzen. Dabei besteht der permanente Auftrag, den Mitteleinsatz und die Nutzenerreichung zu optimieren. Die ausgewiesene Vermittlungseffizienzsteigerung von \u00fcber 22 Prozent der RAV ist jedoch ein starkes Indiz f\u00fcr eine positive Beeinflussung der Arbeitslosenquote. Eine Milliarde eingesparter Taggelder f\u00fcr 2003 entsprechen sch\u00e4tzungsweise einer Reduktion der Arbeitslosenquote um 1 Prozent. Ohne die Arbeit der RAV w\u00e4ren in den vergangenen Jahren viele Menschen wesentlich l\u00e4nger arbeitslos gewesen, mit entsprechend negativen Folgen.</p><p>8. Die Arbeitslosenquote wird nicht prim\u00e4r durch den AVIG-Vollzug, sondern durch fundamentale Kr\u00e4fte der wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen und der konkreten Entscheide in der Wirtschaft bestimmt. Auf wirtschaftspolitischer Ebene gilt es daher, die Ursachen der Arbeitslosigkeit zu bek\u00e4mpfen. Wie bereits erw\u00e4hnt, muss aber der symptomtherapeutische Mitteleinsatz der Arbeitslosenversicherung bei der Bek\u00e4mpfung der Arbeitslosigkeit effizient sein.</p><p>9. Die Gesamkosten der Informatik der Arbeitslosenversicherung (Ausgleichsstelle und s\u00e4mtliche Vollzugsstellen) bewegen sich im Normalbetrieb bei rund 60 Millionen Franken j\u00e4hrlich. F\u00fcr die Neuentwicklung beider Systeme (Arbeitsvermittlungssystem und Auszahlungssystem) sind zurzeit Kosten von rund 10 Millionen Franken j\u00e4hrlich veranschlagt.</p><p>Die Vorst\u00f6sse mit Tabellen und Grafiken k\u00f6nnen heruntergeladen werden unter: Ratsbetrieb / Curia Vista / Vorst\u00f6sse mit Tabellen und Grafiken, die in der Gesch\u00e4ftsdatenbank nicht abgebildet werden k\u00f6nnen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1157500800000)\/","SubmittedBy":"Bortoluzzi Toni","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1160143182607)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|28","Category":null,"Modified":"\/Date(1779237230043)\/","SubmissionDate":"\/Date(1150934400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4713,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Soziale Fragen"}}