{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063332,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063332,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063332,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063332,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063332,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063332,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063332,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063332,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063332,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063332,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063332,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063332,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063332,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063332,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063332,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063332,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063332,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20063332,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"06.3332","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Umfassender Mutterschaftsurlaub f\u00fcr arbeitslose Frauen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, die n\u00f6tigen Schritte einzuleiten, damit arbeitslose schwangere Frauen w\u00e4hrend des vierzehnw\u00f6chigen Mutterschaftsurlaubs befreit sind von der obligatorischen Stellensuche und wie angestellte und selbstst\u00e4ndigerwerbende Schwangere in den Genuss des vollen Mutterschaftsurlaubs kommen.</p>","ReasonText":"<p>Mit der \u00c4nderung des Erwerbsersatzgesetzes (EOG), die am 1. Juli 2005 in Kraft trat, wurde eine Mutterschaftsentsch\u00e4digung eingef\u00fchrt. Davon k\u00f6nnen alle berufst\u00e4tigen M\u00fctter profitieren.</p><p>In der Realit\u00e4t erhalten aber arbeitslose M\u00fctter keinen richtigen Mutterschaftsurlaub, weil sich das Seco geweigert hat, seine Weisung zu \u00e4ndern (AM/ALV Praxis 2004/2), wonach arbeitslose M\u00fctter ihre Stellensuche bereits f\u00fcnf Wochen nach der Geburt wieder aufnehmen m\u00fcssen. Dies wurde vom Bundesrat in seinen Antworten auf die Anfragen von Jacqueline Fehr (05.5034 und 05.1023) best\u00e4tigt. In seiner zweiten Antwort \u00e4ussert sich der Bundesrat jedoch wie folgt: \"Der Bundesrat hat jedoch Verst\u00e4ndnis f\u00fcr das Anliegen der Fragestellerin\", und er k\u00fcndigt eine eventuelle Anpassung der Praxis des Seco an. Bis heute wurde diese aber nicht ge\u00e4ndert.</p><p>Es ist in Erinnerung zu rufen, dass der Gesetzgeber die pr\u00e4gende erste Zeit f\u00fcr Mutter und Kind sch\u00fctzen will, einerseits mit dem Arbeitsgesetz, worin er in Artikel\u00a035a ausf\u00fchrt: \"W\u00f6chnerinnen d\u00fcrfen w\u00e4hrend acht Wochen nach der Niederkunft nicht und danach bis zur 16. Woche nur mit ihrem Einverst\u00e4ndnis besch\u00e4ftigt werden\", andererseits indem er es vorzog, die Mutterschaftsentsch\u00e4digung f\u00fcr arbeitslose M\u00fctter durch das EOG und nicht durch das Avig zu finanzieren. </p><p>Zum Schutz von Mutter und Kind ist es ganz wichtig, dass sich Frauen nach der Geburt eine wirkliche Pause g\u00f6nnen. Nur so k\u00f6nnen sie sich voll und ganz auf das neue Leben konzentrieren und haben die besten Voraussetzungen, um ihr Kind zu stillen (die Wichtigkeit von Muttermilch ist wissenschaftlich erwiesen) und zu ihrem Kind eine tragf\u00e4hige Beziehung aufzubauen. Arbeitslose Frauen sind bereits in einer schwierigen Situation und d\u00fcrfen nicht zus\u00e4tzlich noch bestraft werden, sondern m\u00fcssen von denselben Rechten profitieren k\u00f6nnen wie berufst\u00e4tige Frauen.</p><p>Deshalb wird der Bundesrat beauftragt, die n\u00f6tigen Massnahmen zu ergreifen, um arbeitslose M\u00fctter w\u00e4hrend des gesamten 14 Wochen dauernden Mutterschaftsurlaubs von den obligatorischen Arbeitsbem\u00fchungen zu befreien.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die Arbeitslosenversicherung hat zum Ziel, Personen, die unfreiwillig arbeitslos geworden sind, so rasch wie m\u00f6glich wieder in den Arbeitsmarkt einzugliedern. Gleichzeitig garantiert sie einen angemessenen Ersatz f\u00fcr den Verdienstausfall. </p><p>Gegen\u00fcber der Arbeitslosenversicherung haben Versicherte zwei Pflichten zu erf\u00fcllen: Sie d\u00fcrfen nicht durch eigenes Verschulden arbeitslos geworden sein und m\u00fcssen alles Zumutbare unternehmen, um Arbeitslosigkeit zu vermeiden oder zu verk\u00fcrzen, insbesondere indem sie Arbeit suchen (allgemeiner sozialversicherungsrechtlicher Grundsatz der \"Schadenminderungspflicht\"). Diese Verpflichtung besteht unabh\u00e4ngig davon, ob die versicherte Person als arbeitslos gemeldet ist oder Leistungen der ALV beansprucht, und sie besteht so lange, bis die Person wieder eine feste Besch\u00e4ftigung gefunden hat. </p><p>Diese Verpflichtung wird jedoch dadurch relativiert, dass die zust\u00e4ndige Beh\u00f6rde bei der Anmeldung die pers\u00f6nliche Situation des Versicherten pr\u00fcft und dabei dessen Gesundheitszustand, dessen famili\u00e4re Situation, dessen Ausbildung und die gesuchte Besch\u00e4ftigung ber\u00fccksichtigt. </p><p>Eine Befragung der kantonalen Beh\u00f6rden hat gezeigt, dass die Beurteilung der Arbeitsbem\u00fchungen anhand dieser Kriterien besser geeignet ist, auf die Sondersituation von arbeitslosen M\u00fcttern einzugehen, als wenn eine einheitliche Frist festgelegt w\u00fcrde. W\u00fcrde ein fixer Zeitpunkt definiert, ab dem eine versicherte Person die Arbeitsbem\u00fchungen wieder aufnehmen muss, k\u00f6nnte den je nach Branche und Beruf unterschiedlichen Zeitspannen zwischen der Kontaktaufnahme mit dem Arbeitgeber und dem Arbeitsantritt nicht ausreichend Rechnung getragen werden. </p><p>In Anbetracht dieser Ausf\u00fchrungen h\u00e4lt es der Bundesrat nicht f\u00fcr angezeigt, arbeitslose M\u00fctter davon zu befreien, w\u00e4hrend des vierzehnw\u00f6chigen Mutterschaftsurlaubs Arbeitsbem\u00fchungen zu unternehmen. Hingegen ist der gesundheitlichen Situation der Mutter und des Kindes geb\u00fchrend Rechnung zu tragen, indem als Regel in den ersten f\u00fcnf bis acht Wochen nach der Geburt die Stellenbem\u00fchungen ruhen d\u00fcrfen. Seiner Meinung nach sind die heutigen Instrumente ausreichend, um der Sondersituation von arbeitslosen M\u00fcttern Rechnung zu tragen. Das Seco wird in K\u00fcrze jedoch seine Weisungen anpassen, da die Befragung der Kantone unterschiedliche Anwendungen bzw. Auslegungen der Weisung ergeben hat. </p><p>Schliesslich gilt es erg\u00e4nzend darauf hinzuweisen, dass die Mutterschaftsentsch\u00e4digung den im Arbeitsgesetz vorgesehenen Mutterschaftsschutz nicht ausweitet, und auch die Rechte und Pflichten der versicherten M\u00fctter gegen\u00fcber den Sozialversicherungen haben dadurch keine \u00c4nderung erfahren.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1175040000000)\/","SubmittedBy":"Huguenin Marianne","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1237507200000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"28","Category":null,"Modified":"\/Date(1779241523410)\/","SubmissionDate":"\/Date(1150934400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4713,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Soziale Fragen"}}