{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063336,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063336,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063336,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063336,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063336,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063336,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063336,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063336,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063336,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063336,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063336,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063336,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063336,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063336,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063336,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063336,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063336,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20063336,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"06.3336","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Gleichbehandlung von Baumaschinen mit anderen Dieselfahrzeugen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Beim Aktionsplan gegen Dieselfeinstaub plant der Bundesrat die Einf\u00fchrung einer Partikelfilterpflicht f\u00fcr einige ausgew\u00e4hlte Dieselfahrzeuge. Die ungel\u00f6ste Praktikabilit\u00e4t der Partikelfilterpflicht f\u00fcr Baumaschinen hat gezeigt, dass der Ansatz falsch ist, wenn der Bundesrat ein System vorschreibt und nicht, wie die \u00fcbrige Welt, einen Grenzwert. Beim neuen Aktionsplan wiederholt der Bundesrat teilweise den gleichen falschen Ansatz. Dies ist umso mehr sehr st\u00f6rend, als bekannt ist, dass ab dem Jahr 2007 neu importierte Baumaschinen einen geringeren Partikelausstoss, dies ohne Partikelfilter, daf\u00fcr mit einer ausgereiften Technik, erreichen.</p><p>Es ist heute allgemein bekannt, dass dieser falsche Ansatz aufgrund von massiven pers\u00f6nlichen finanziellen Interessen eines Beraters gew\u00e4hlt wurde, der erfolgreich von der Lobby der Partikelfilterhersteller beim Bafu eingeschleust wurde. Diese neuen Massnahmen m\u00f6chte der Bundesrat zuerst von der WTO, Efta und EU notifizieren lassen.</p><p>1. Wieso wurde eine Partikelfilterpflicht f\u00fcr Baumaschinen nicht auch von diesen Organisationen notifiziert?</p><p>2. Wie kann es der Bundesrat vertreten, dass f\u00fcr Baumaschinen andere Richtlinien gelten sollen als f\u00fcr alle \u00fcbrigen Fahrzeuge und die Bauunternehmungen auf eigene Kosten als Versuchskaninchen der Filterhersteller herhalten m\u00fcssen?</p><p>3. Wieso wird der Ansatz gew\u00e4hlt, ein System vorzuschreiben und nicht wie in allen anderen L\u00e4ndern einen Grenzwert, und wieso wird es somit nicht der Technik \u00fcberlassen, wie das Problem zu l\u00f6sen ist?</p><p>4. Wieso plant der Bundesrat eine vorzeitige Einf\u00fchrung, obwohl in unserem Land nur eine sehr kleine Motorenindustrie besteht und sich erfahrungsgem\u00e4ss die Produzenten nach den Normen der grossen und wichtigen M\u00e4rkte ausrichten?</p><p>5. Wurden die katastrophalen praktischen Resultate betreffend Wirtschaftlichkeit, Funktionsf\u00e4higkeit und Dauerhaftigkeit bei nachtr\u00e4glich eingebauten Filtern auf Baumaschinen ber\u00fccksichtigt? Wo sind allf\u00e4llige Resultate nachzulesen oder einzusehen?</p><p>6. Ist sich der Bundesrat bewusst, dass der nachtr\u00e4gliche Filtereinbau in der Praxis eine massive Erh\u00f6hung des Dieselverbrauchs mit sich bringt?</p><p>7. Warum kann sich der Bund das Recht herausnehmen, seine Fahrzeuge nur mit Partikelfilter einzukaufen, \"sofern solche Modelle auf dem Markt erh\u00e4ltlich sind\", der Bauwirtschaft wird aber zugemutet, alle Maschinen (alt und neu) vorbehaltlos mit Partikelfiltern auszur\u00fcsten?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Die Notifikation gegen\u00fcber der WTO und der EU/Efta ist dann angezeigt und notwendig, wenn die Vorschrift das Inverkehrbringen von Produkten tangiert und somit ein technisches Handelshemmnis schafft. Bei der \"Baurichtlinie Luft\" wird der Einsatz von Partikelfiltern bei in Betrieb stehenden und neuen Baumaschinen nur auf den wichtigsten und gr\u00f6ssten Baustellen geregelt. Dies bedeutet, dass die Auswahl der Baumaschinen, die auf der Baustelle eingesetzt werden d\u00fcrfen, eingeschr\u00e4nkt wird. Dahingegen werden der Verkauf und das Inverkehrbringen nicht beschr\u00e4nkt. Aus diesem Grund bestand f\u00fcr die \"Baurichtlinie Luft\" keine Notifikationspflicht.</p><p>2. Die gesetzlichen Bestimmungen f\u00fcr Baumaschinen k\u00f6nnen nicht mit denjenigen f\u00fcr Strassenfahrzeuge verglichen werden. Baumaschinen gelten nach der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) nicht als Fahrzeuge, sondern als Ger\u00e4te oder Maschinen. Die Baustelle selbst gilt - vergleichbar mit einem Industriebetrieb - als station\u00e4re Anlage. Die LRV bestimmt, dass die Emissionsbegrenzungen station\u00e4rer Anlagen gesamthaft, das heisst einschliesslich der dort betriebenen Ger\u00e4te und Maschinen, nach dem Stand der Technik festzulegen sind. Wie dies geschehen soll, wird in der \"Baurichtlinie Luft\" beschrieben. Daher sind gr\u00f6ssere Baumaschinen auf Grossbaustellen mit Partikelfiltern zu betreiben.</p><p>3. Die Partikelfilter-Technik ist heute nach wie vor die bei weitem wirkungsvollste Technologie zur Minimierung des Dieselrusses. Dank qualitativ hochwertigen Partikelfiltern k\u00f6nnen die Dieselruss-Emissionen um mehr als 95 Prozent reduziert werden. Ihr Einsatz auf Grossbaustellen ist technisch und betrieblich m\u00f6glich sowie wirtschaftlich tragbar.</p><p>4. Die Schweiz hat im Vergleich zu anderen EU-L\u00e4ndern vor allem w\u00e4hrend den Wintermonaten ein spezifisches Feinstaubproblem. Die spezielle topografische und klimatische Lage des Landes f\u00fchrt zu lange andauernden Inversionslagen mit stabiler Hochnebeldecke und wenig Luftaustausch. Diese treten besonders h\u00e4ufig im schweizerischen Mittellandbecken auf, welches fast g\u00e4nzlich von Bergen umgeben ist und wo ein Grossteil der Bev\u00f6lkerung lebt. Mit dem Aktionsplan gegen Feinstaub pr\u00fcft der Bundesrat eine vorzeitige Einf\u00fchrung der k\u00fcnftigen EU-Partikelgrenzwerte f\u00fcr Dieselpersonenwagen, leichte Nutzfahrzeuge und Traktoren. Der Partikelfilter hat sich auch in der Automobilindustrie als beste verf\u00fcgbare Technologie zur Partikelminderung bew\u00e4hrt und ist bereits heute in der Schweiz bei den meisten g\u00e4ngigen Modellen von Personenwagen und leichten Nutzfahrzeugen erh\u00e4ltlich.</p><p>5. Aufgrund von unterschiedlichen technischen Problemen, die der Fachverband der Schweizerischen Kies- und Betonindustrie (FSKB) in einer Liste zusammengestellt hat, wurde eine vom Bafu einberufene Arbeitsgruppe gebildet. Ein Teil dieser Probleme ist inzwischen behoben. Einzelne Probleme bleiben aber weiterhin bestehen, weil die Baumaschinen nicht ab Werk mit Partikelfiltern ausger\u00fcstet werden und der Einsatz der Maschinen nicht immer mit dem gew\u00e4hlten Partikelfiltertyp \u00fcbereinstimmt. Damit die bestehenden Probleme noch besser erkannt und behoben werden k\u00f6nnen, soll die Weiterbildung im Bereich Partikelfilterwahl, -einbau und -pflege intensiviert werden.</p><p>6. Dieselfahrzeuge mit nachtr\u00e4glich eingebauten Partikelfiltern verbrauchen in der Praxis durch den h\u00f6heren Abgasgegendruck im Durchschnitt bloss etwa 2 Prozent mehr Treibstoff. Demgegen\u00fcber f\u00e4llt der gesundheitliche Vorteil von eingesetzten Partikelfiltern deutlich st\u00e4rker ins Gewicht.</p><p>7. Siehe Antwort zu Frage 2.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1161734400000)\/","SubmittedBy":"Hutter-Hutter Jasmin","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1213315200000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"52","Category":null,"Modified":"\/Date(1690534946553)\/","SubmissionDate":"\/Date(1150934400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4713,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Umwelt"}}