{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063347,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063347,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063347,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063347,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063347,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063347,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063347,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063347,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063347,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063347,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063347,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063347,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063347,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063347,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063347,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063347,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063347,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20063347,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"06.3347","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Demographieproblem in der Schweiz und Schutz der ungeborenen Generation","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Im Fr\u00fchjahr 2006 wurden wiederum statistische Angaben \u00fcber die Zahl von Geburten und Abtreibungen ver\u00f6ffentlicht. Dabei f\u00e4llt auf, dass die Geburtenrate in unserem Land und insbesondere bei den Schweizern nach wie vor auf tiefem Niveau stagniert. Parallel dazu wird auch die Zahl der offiziell gemeldeten Abtreibungen auf bedenklich hohem Niveau sichtbar. Seit Jahren wird die ungen\u00fcgende Zahl an Geburten in unserem Land vor allem im Hinblick auf die Finanzierung der Sozialversicherungen und zuk\u00fcnftig fehlende Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler und Arbeitskr\u00e4fte beklagt. Diese bedenkliche demografische Entwicklung kann nicht \u00fcber die Einwanderung korrigiert werden. Als fundamentalen Korrekturschritt betrachten wir einen verbesserten Schutz der ungeborenen Generation und damit eine drastische Einschr\u00e4nkung der heute de facto freien Abtreibung. In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:</p><p>- Ist er auch der Ansicht, dass die im Vergleich zu den Lebendgeburten seit vielen Jahren enorm hohe Zahl an Abtreibungen das schweizerische Demografieproblem wesentlich versch\u00e4rft?</p><p>- Wie beurteilt er den rechtsstaatlichen Widerspruch zwischen dem verfassungsm\u00e4ssigen Recht auf Leben f\u00fcr jeden Menschen gem\u00e4ss BV-Artikel\u00a010 Absatz\u00a01 und den Schutz der Unversehrtheit von Kindern und Jugendlichen gem\u00e4ss BV-Artikel\u00a011 Absatz\u00a01 und die ungestrafte serienweise T\u00f6tung von ungeborenen Menschen in unserem Land?</p><p>- Ist er bereit, im demografischen und rechtsstaatlichen Interesse unseres Landes das Leben der ungeborenen Generation respektive der ungeborenen Menschen wieder grunds\u00e4tzlich unter absoluten Schutz zu stellen und f\u00fcr die T\u00f6tung von Ungeborenen deren Vater und Mutter in gleichem Masse strafrechtlich zur Rechenschaft zu ziehen?</p><p>- Ist er bereit, bei einer entsprechenden Korrektur von Artikel\u00a0118 - 120 StGB f\u00fcr werdende M\u00fctter in sozialer Not ein Recht auf \u00f6ffentliche soziale Hilfe zur \u00dcberbr\u00fcckung der Notlage einzuf\u00fcgen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat h\u00e4lt es f\u00fcr grunds\u00e4tzlich problematisch, die Thematik des Schwangerschaftsabbruchs mit der Demografie, die sozio-\u00f6konomische Aspekte in den Vordergrund stellt, zu verkn\u00fcpfen. Hinter jedem Schwangerschaftsabbruch stehen pers\u00f6nliche Schicksale und schwerwiegende Entscheidungen, bei denen es um fundamentale ethische und rechtliche Werte geht. Die vom Bundesamt f\u00fcr Statistik publizierten Zahlen f\u00fcr die Jahre 2003 und 2004 zeigen zudem, dass die Schwangerschaftsabbr\u00fcche seit der am 1. Oktober 2002 in Kraft getretenen Revision der Artikel\u00a0118-121 des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB) leicht r\u00fcckl\u00e4ufig sind. Im Vergleich zu Zahlen aus den siebziger und achtziger Jahren, die indes nicht vom Bund erhoben wurden, ergibt sich sogar ein deutlicher R\u00fcckgang um rund einen Drittel. Im selben Zeitraum reduzierte sich der schweizerische Geburten\u00fcberschuss um mehr als zwei Drittel. Dies zeigt, dass die Versch\u00e4rfung der Demografieproblematik in den letzten Jahren nicht auf die Schwangerschaftsabbr\u00fcche zur\u00fcckzuf\u00fchren ist.</p><p>Die Bundesverfassung sch\u00fctzt in Artikel\u00a010 Absatz\u00a01 das Recht jedes Menschen auf Leben, wobei Gesetzgebung und Rechtsprechung die Frage, ab welchem Zeitpunkt die Schutzwirkung des Rechts beginnt, nicht pr\u00e4zise beantwortet haben. In seiner Stellungnahme vom 26. August 1998 zur Parlamentarischen Initiative \"\u00c4nderung des Strafgesetzbuches betreffend Schwangerschaftsabbruch\" stellte der Bundesrat fest, es lasse sich der Verfassung nicht entnehmen, wie weit die Schutzpflicht in Bezug auf ungeborenes Leben im Einzelnen gehe (BBL 1998, S. 5376ff., 5380, mit Hinweisen auf die Lehre in Fn. 6). Die am 1. Oktober 2002 in Kraft getretene Revision des Strafgesetzbuches (Fristenregelung) nimmt eine G\u00fcterabw\u00e4gung zwischen dem Schutz des ungeborenen Lebens und anderen Grundrechten, insbesondere dem Recht auf Leben und dem Selbstbestimmungsrecht der schwangeren Frau, vor. Am 2. Juni 2002 hiess das Volk diese Revision mit 72,2 Prozent der Stimmen deutlich gut, w\u00e4hrend es die Volksinitiative \"F\u00fcr Mutter und Kind\", die ein weitgehendes Verbot des Schwangerschaftsabbruchs vorsah, mit 81,7 Prozent Nein-Stimmen verwarf. Auch wenn zur Frage des Schwangerschaftsabbruchs nach wie vor ganz unterschiedliche Auffassungen existieren, gibt es f\u00fcr den Bundesrat gegenw\u00e4rtig keinen Grund, die geltende Fristenregelung zu \u00e4ndern.</p><p>Haushalte mit Kindern haben \u00f6konomisch gr\u00f6ssere Lasten zu tragen als kinderlose Haushalte. Dabei kann es auch zu gravierenden finanziellen Engp\u00e4ssen kommen. Auf Bundesebene tr\u00e4gt die am 1. Juli 2005 in Kraft getretene \u00c4nderung des Gesetzes \u00fcber den Erwerbsersatz f\u00fcr Dienstleistende und bei Mutterschaft (SR 834.1) zur gr\u00f6sseren finanziellen Sicherheit geb\u00e4render M\u00fctter bei. Nichtberufst\u00e4tige M\u00fctter werden allerdings nicht erfasst. Das Bundesgesetz \u00fcber die Schwangerschaftsberatungsstellen (SR 857.5) verpflichtet die Kantone, Beratungsstellen einzurichten. Danach haben alle unmittelbar an einer Schwangerschaft Beteiligten Anspruch auf unentgeltliche Beratung und Hilfe (Art. 1 Abs. 1), und sie m\u00fcssen \u00fcber \"die privaten und \u00f6ffentlichen Hilfen, auf die sie bei Fortsetzung der Schwangerschaft z\u00e4hlen k\u00f6nnen\", informiert werden (Art. 1 Abs. 2). Elf Kantone kennen spezielle bedarfsabh\u00e4ngige Beitr\u00e4ge an M\u00fctter, die sich an das System der Erg\u00e4nzungsleistungen zur AHV und IV anlehnen und je nach Kanton zwischen 6 und 36 Monaten entrichtet werden. Die erw\u00e4hnten Leistungen, die in die kantonale Kompetenz fallende Sozialhilfe sowie Hilfswerke und Stiftungen bilden heute ein Netz, das hilft, H\u00e4rtef\u00e4lle aufzufangen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1156896000000)\/","SubmittedBy":"W\u00e4fler Markus","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1160142787850)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"28|2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1690494634860)\/","SubmissionDate":"\/Date(1150934400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4713,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Soziale Fragen|Gesundheit"}}