{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063351,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063351,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063351,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063351,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063351,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063351,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063351,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063351,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063351,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063351,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063351,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063351,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063351,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063351,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063351,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063351,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063351,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20063351,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"06.3351","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"F\u00fcr mehr h\u00e4usliche und \u00f6ffentliche Sicherheit. Keine Taschenmunition mehr zu Hause","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Abgabe von Taschenmunition zur Aufbewahrung zuhause auch an aktive Angeh\u00f6rige der Armee abzuschaffen.</p>","ReasonText":"<p>Gewalttaten mit Schusswaffen gegen sich selbst und gegen andere Personen sollten nach M\u00f6glichkeit verhindert werden. Das hat auch der Bundesrat wiederholt und beispielsweise vor gut einem Jahr in der Beantwortung der Anfrage Berberat 04.1148 festgehalten. So hatte er schon zuvor - auf den 1. Januar 2004 - daf\u00fcr gesorgt, dass die Taschenmunition nur noch an aktive Angeh\u00f6rige der Armee abgegeben wird und beim \u00dcbertritt in die Reserve, bei der R\u00fcckgabe der Ausr\u00fcstung und bei Abnahme der pers\u00f6nlichen Waffe zur\u00fcckzugeben ist. F\u00fcr den Bundesrat entsprachen diese Neuerungen \"einem Bed\u00fcrfnis, das sich durch die Erfahrungen der letzten Jahre und aufgrund verschiedener politischer Vorst\u00f6sse ergeben hat. Es handelt sich dabei um Pr\u00e4ventivmassnahmen, die zur Erh\u00f6hung der h\u00e4uslichen und \u00f6ffentlichen Sicherheit beitragen k\u00f6nnen\" (04.003 Bericht des Bundesrates vom 23. Juni 2003 \u00fcber Motionen und Postulate der gesetzgebenden R\u00e4te im Jahre 2003). </p><p>Das blutige Drama im Wallis vom 30. April 2006 hat gezeigt, dass diese Pr\u00e4ventivmassnahmen zwar gut sind, aber nicht weit genug reichen: Ein Ende der Abgabe von Taschenmunition an aktive Angeh\u00f6rige der Armee ist eine einfache und rasch durchzuf\u00fchrende Massnahme, welche \u00e4hnliche Trag\u00f6dien verhindern k\u00f6nnte und die h\u00e4usliche und \u00f6ffentliche Sicherheit vergr\u00f6ssern w\u00fcrde. Der Bundesrat soll daher diese Pr\u00e4ventivmassnahme umsetzen. </p><p>Die Vorteile einer solchen Massnahme: Sie w\u00fcrde die ausserdienstliche Dienstpflicht (\"Obligatorisches\") nicht tangieren. Sie liesse sich als eine von mehreren Massnahmen in ein Massnahmenpaket einf\u00fcgen, und sie w\u00e4re vom Bundesrat rasch umsetzbar.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat hat, wie auch die Motion\u00e4rin feststellt, stets unterstrichen, dass Missbr\u00e4uche mit Waffen und Munition der Armee im zivilen und milit\u00e4rischen Bereich verhindert werden m\u00fcssen. Daher wurden unter anderem die Abgabe- und R\u00fccknahmemodalit\u00e4ten der Taschenmunition auf den 1. Januar 2004 der ver\u00e4nderten Bedrohungslage angepasst. Ausserdem ist in der Verordnung \u00fcber die pers\u00f6nliche Ausr\u00fcstung der Armeeangeh\u00f6rigen (VPAA; SR 514.10) ausdr\u00fccklich festgelegt, dass bei konkreten Anzeichen oder Hinweisen auf eine Selbst- oder Drittgef\u00e4hrdung mit der Waffe diese durch das zust\u00e4ndige Kreiskommando vorsorglich abgenommen werden kann. Auch die Armeeangeh\u00f6rigen selbst oder mitbetroffene Drittpersonen k\u00f6nnen die Waffe bei Anzeichen eines drohenden Missbrauchs beim Zeughaus hinterlegen. Bei Missbr\u00e4uchen entscheidet der F\u00fchrungsstab der Armee \u00fcber eine definitive R\u00fccknahme der Waffe (Art. 7 und 8 VPAA). Diese Ausf\u00fchrungen gelten sinngem\u00e4ss f\u00fcr die Taschenmunition, die gegebenenfalls zusammen mit der Waffe missbr\u00e4uchlich verwendet w\u00fcrde.</p><p>Nach wie vor bestehen Bedrohungen, welche die Gesellschaft unerwartet treffen k\u00f6nnten. Mit der Abgabe der Taschenmunition wird deshalb auch der Wehrwille der B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger der Schweiz demonstriert. In einer Demokratie, die von einer mannigfaltigen Mitwirkung ihrer B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger lebt, ist die Abgabe der Taschenmunition zudem aus staatspolitischer Sicht von nicht zu untersch\u00e4tzender Bedeutung. Sie manifestiert und f\u00f6rdert das Vertrauensverh\u00e4ltnis, das zwischen B\u00fcrger und Staat besteht und ohne das unser Staatssystem nicht auskommt.</p><p>Die Armeeangeh\u00f6rigen sind in der Lage, mit der ihnen anvertrauten Ausr\u00fcstung verantwortungsvoll umzugehen. Wer die Taschenmunition sorgf\u00e4ltig zu Hause aufbewahrt, stellt kein erh\u00f6htes Sicherheitsrisiko dar. Die Sicherheit wird nicht erh\u00f6ht, wenn korrekt handelnden Angeh\u00f6rigen der Armee die Taschenmunition abgenommen wird. Die Sicherheit wird dann erh\u00f6ht, wenn dort eingegriffen wird, wo Missbr\u00e4uche mit der Waffe und Munition entstehen.</p><p>Vor diesem Hintergrund erachtet der Bundesrat die R\u00fccknahme der Taschenmunition bei den aktiven Angeh\u00f6rigen der Armee als sachlich nicht gerechtfertigte Massnahme.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1158105600000)\/","SubmittedBy":"Fetz Anita","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1182336725727)\/","ResponsibleDepartment":6,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Verteidigung, Bev\u00f6lkerungsschutz und Sport","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"VBS","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"9","Category":null,"Modified":"\/Date(1690529901997)\/","SubmissionDate":"\/Date(1150934400000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":4713,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Sicherheitspolitik"}}