{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063360,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063360,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063360,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063360,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063360,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063360,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063360,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063360,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063360,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063360,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063360,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063360,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063360,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063360,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063360,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063360,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063360,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20063360,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"06.3360","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Projekt f\u00fcr das Lernzentrum (Learning Center) der ETH Lausanne","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Hat er Kenntnis von den schwerwiegenden Widerspr\u00fcchen zwischen den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes vom 13. Dezember 2002 (BehiG) und dem Projekt f\u00fcr das Lernzentrum der ETH Lausanne?</p><p>2. Ist es m\u00f6glich, im Rahmen einer Interessenabw\u00e4gung im Sinne der Artikel\u00a011 und 12 BehiG die Gesamtheit dieser Widerspr\u00fcche durch die notwendigen \u00c4nderungen zu beseitigen? Oder muss aufgrund der Probleme das Architekturkonzept als Ganzes abgelehnt werden?</p><p>3. Angesichts der Tatsache, dass die ETH \u00fcber eine gewisse Autonomie verf\u00fcgen: Wie werden die Entscheide im vorliegenden Fall getroffen und von wem?</p>","ReasonText":"<p>Das Projekt f\u00fcr das Lernzentrum der ETH Lausanne ist das Produkt einer neuartigen Architekturkonzeption, die mehr auf Kurven als auf geraden Linien basiert. Es handelt sich dabei um einen interessanten k\u00fcnstlerischen Ansatz. Allerdings ergeben sich f\u00fcr Menschen mit einer Behinderung zahlreiche Probleme. Sehbehinderte werden M\u00fche haben mit der Orientierung, da die Wege nicht klar markiert sind, und auch die Verglasung des Geb\u00e4udes wird ihnen Probleme machen. Die H\u00f6rbehinderten k\u00f6nnten unter einem betr\u00e4chtlichen Umgebungsl\u00e4rm leiden, der ihre Verst\u00e4ndnisschwierigkeiten noch vergr\u00f6ssert. Noch gr\u00f6sser sind die Probleme f\u00fcr Menschen mit einer Gehbehinderung: Das Interieur ist in der Form von \"H\u00fcgeln\" konzipiert, die durch ebene Teile voneinander getrennt sind; die Schwellen sind im Eingangsbereich bis zu 60 cm hoch (im Innern noch h\u00f6her) und k\u00f6nnen ohne Rampen nicht \u00fcberwunden werden; das Niveau des Bodens variiert innerhalb einer Etage, was mit oft sehr steilen und schwierigen und deshalb nicht sicheren Wegen verbunden ist; ins Panoramarestaurant und in den Mehrzwecksaal kann man nur \u00fcber steile Wege gelangen; \u00fcberall sind weite Distanzen zu \u00fcberwinden. All diese Gegebenheiten beunruhigen sehr. Zudem sind die Pl\u00e4tze an den Tischen f\u00fcr Menschen mit motorischen Behinderungen schlecht konzipiert: In der Multimediabibliothek, dem eigentlichen Nervenzentrum, sind nur 30 Prozent der Arbeitspl\u00e4tze frei zug\u00e4nglich; bei den Tischen in den Schr\u00e4gzonen sind die St\u00fchle am Boden fixiert, so dass der Zugang mit Rollstuhl unm\u00f6glich ist und bestimmte Personen sich dort nicht hinsetzen k\u00f6nnen. Die vielen Schr\u00e4gzonen verunm\u00f6glichen es, B\u00fccher, Laptops, Tabletts usw. auf die Knie zu legen oder zu stellen. Im Vergleich mit \u00fcblichen Geb\u00e4uden erschwert dieses Zentrum die Situation der Menschen mit Behinderungen sehr - was ganz im Widerspruch steht zu den Bestimmungen des BehiG (Art. 3 und 5), das f\u00fcr alle Verwaltungseinheiten gilt, welche Bundesaufgaben erf\u00fcllen (Art. 8 Abs. 1 Bst. a und 12 Abs. 1 Bst. a und b BehiV), und damit auch f\u00fcr die ETH (Art. 6 Abs. 1 Bst. b VILB).</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Der Bundesrat hat Kenntnis von der speziellen Architektur des geplanten Lernzentrums mit Bibliothek (Learning Center) der EPFL und der Herausforderung, diese mit den Anforderungen des behindertengerechten Bauens in Einklang zu bringen. Das urspr\u00fcngliche Projekt wies in dieser Hinsicht gewisse M\u00e4ngel auf, wurde jedoch seit dem Wettbewerbsentscheid erheblich weiterbearbeitet. Es entspricht im jetzigen Stadium der Norm \"Behindertengerechtes Bauen\" (SN 521 500). In Bezug auf die Vorgaben des Behindertengleichstellungsgesetzes und der dazugeh\u00f6rigen Verordnung (SR 151.3; SR 151.31) wurden insbesondere folgende Fortschritte erzielt:</p><p>- Die Zug\u00e4nglichkeit aller f\u00fcr die Nutzung relevanten Ebenen ist f\u00fcr Menschen mit Gehbehinderungen und Rollstuhlfahrerinnen und -fahrer gew\u00e4hrleistet. Die nebst den Nutzungsebenen verbleibenden H\u00fcgel sind im Raumprogramm lediglich unm\u00f6blierte Restfl\u00e4chen, deren (fakultative) Benutzung den Besucherinnen und Besuchern \u00fcberlassen bleibt. </p><p>- Weil die verschiedenen Nutzungsbereiche gr\u00f6sstenteils ohne Trennw\u00e4nde unter demselben Dach angeordnet sind, wurde f\u00fcr die notwendigen Massnahmen der Akustik ein Experte zugezogen. Die zu treffenden Massnahmen, zusammen mit der Tatsache, dass es sich grunds\u00e4tzlich um ein Geb\u00e4ude der Ruhe (Bibliothek) handeln wird, sind ganz im Sinne der Menschen mit H\u00f6rbehinderungen. Dar\u00fcber hinaus werden die R\u00e4ume wo notwendig mit H\u00f6ranlagen eingerichtet. </p><p>- F\u00fcr Menschen mit Sehbehinderungen stellt die anspruchsvolle Raumgestaltung eine grosse Herausforderung dar. Um den betroffenen Personen die Orientierung im Geb\u00e4ude zu erleichtern, werden Informationstafeln aufgestellt und Markierungen auf dem Boden angebracht.</p><p>2. Seit dem 8. August 2005 begr\u00fcsst die Projektleitung der EPFL als Bauherrenvertreter regelm\u00e4ssig Vertreter verschiedener Behindertenorganisationen zu konsultativen Gespr\u00e4chen. Diese dienen dazu, m\u00f6gliche Probleme zu erkennen und laufend zu beheben, auch im Hinblick auf die kommende Detailplanung. Zudem wurden je ein Vertreter der \"Schweizerischen Fachstelle f\u00fcr behindertengerechtes Bauen\" und der \"Association Vaudoise pour la Construction Adapt\u00e9e aux Personnes Handicap\u00e9es\" in die Projektorganisation integriert. Der Bundesrat geht davon aus, dass sich auf diese Weise ein architektonisch hochstehendes und zugleich behindertengerechtes Lernzentrum realisieren l\u00e4sst.</p><p>3. F\u00fcr die Abwicklung von Bauprojekten im ETH-Bereich vertreten die entsprechenden Institutionen (ETHZ, EPFL sowie die vier Forschungsanstalten) die Bauherrschaft. Ihnen obliegt die Umsetzung g\u00fcltiger Gesetze und Normen. Sie sind sich insbesondere ihrer Verantwortung bei der Umsetzung der Anforderungen des Behindertengleichstellungsgesetzes an Bauten und Anlagen der \u00f6ffentlichen Hand bewusst. Der Bundesrat sieht daher keinen Anlass, dem ETH-Rat als Aufsichtsorgan der Institutionen des ETH-Bereichs Weisung zum Projekt Learning Center zu erteilen. Die Umsetzung des Projekts h\u00e4ngt von der Genehmigung des Verpflichtungskredits zum Bauprogramm 2007 des ETH-Bereichs durch die eidgen\u00f6ssischen R\u00e4te und von der Erteilung der Baubewilligung durch die Gemeinde Ecublens ab.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1158883200000)\/","SubmittedBy":"Recordon Luc","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1160142561337)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"28","Category":null,"Modified":"\/Date(1690486839773)\/","SubmissionDate":"\/Date(1151020800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4713,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Soziale Fragen"}}