{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063390,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063390,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063390,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063390,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063390,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063390,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063390,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063390,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063390,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063390,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063390,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063390,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063390,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063390,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063390,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063390,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063390,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20063390,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"06.3390","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Teilrevision von Artikel 36 der Verordnung \u00fcber das \u00f6ffentliche Beschaffungswesen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Gem\u00e4ss Artikel\u00a03 Absatz\u00a01 Litera e des Bundesgesetzes \u00fcber das \u00f6ffentliche Beschaffungswesen (BoeB) sind R\u00fcstungsauftr\u00e4ge diesem Gesetz nicht unterstellt. Die Botschaft zum BoeB besagt, dass die in Absatz\u00a01 von Artikel\u00a03 BoeB genannten Ausnahmebereiche auf einer sogenannten schweizerischen Gatt-Offerte im Beschaffungswesen beruhen. Damit d\u00fcrfte diese Ausnahme einen sicherheitspolitischen Hintergrund haben. R\u00fcstungsauftr\u00e4ge geh\u00f6ren zu den sogenannten \u00fcbrigen Beschaffungen, die nach den Artikeln 32ff. der Verordnung \u00fcber das \u00f6ffentliche Beschaffungswesen (VoeB) vergeben werden. Gem\u00e4ss Artikel\u00a035 VoeB k\u00f6nnen R\u00fcstungsauftr\u00e4ge im Rahmen eines sogenannten Einladungsverfahrens (d. h. einer direkten Einladung von mindestens drei Anbietern zur Offertabgabe ohne Ausschreibung) vergeben werden. Im Rahmen der Teilrevision des VoeB vom 26. April 2006 wurde neu eingef\u00fchrt, dass R\u00fcstungsauftr\u00e4ge auch im Rahmen von sogenannten freih\u00e4ndigen Verfahren, d. h. direkt und ohne Ausschreibung, vergeben werden k\u00f6nnen, sofern dies zum Erhalt von inl\u00e4ndischen Unternehmen, die f\u00fcr die Landesverteidigung wichtig sind, unerl\u00e4sslich ist (Art. 36 Abs. 2 Bst. f VoeB). Artikel\u00a037 VoeB bestimmt schliesslich, dass f\u00fcr alle Vergabeverfahren nach den Artikeln 32ff. VoeB gilt, dass das wirtschaftlich g\u00fcnstigste Angebot den Zuschlag erhalten soll.</p><p>Ich frage den Bundesrat: </p><p>1. Die neuerliche Vereinfachung der Vergabe von R\u00fcstungsauftr\u00e4gen hat mehr besch\u00e4ftigungs- bzw. protektionistischen und wohl weniger sicherheitspolitischen Charakter. Ist dies Gatt-konform?</p><p>2. Artikel\u00a037 VoeB ist sowohl auf das Einladungs- wie auch auf das freih\u00e4ndige Vergabeverfahren anwendbar. Somit darf auch im Rahmen der neu f\u00fcr R\u00fcstungsbeschaffungen m\u00f6glichen freih\u00e4ndigen Verfahren nur das wirtschaftlich g\u00fcnstigste Angebot den Zuschlag bekommen. Wie kann die Beachtung dieses Grundsatzes in der Praxis sichergestellt werden?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Nach Artikel\u00a02 Absatz\u00a03 des Bundesgesetzes \u00fcber das \u00f6ffentliche Beschaffungswesen (BoeB; SR 172.056.1) hat der Bundesrat bei der Regelung der \u00fcbrigen Beschaffungen (ausserhalb des ordentlichen BoeB-Verfahrens) einen weiten Gestaltungsspielraum. Er ist damit auch frei, R\u00fcstungsbeschaffungen unter bestimmten Bedingungen dem freih\u00e4ndigen Verfahren zu unterstellen. Von diesem gesetzgeberischen Spielraum hat der Bundesrat anl\u00e4sslich der Verordnungs\u00e4nderung vom 24. April 2006 (betreffend Art. 36 Abs. 2 Bst. f der Verordnung \u00fcber das \u00f6ffentliche Beschaffungswesen, VoeB; SR 172.056.11) Gebrauch gemacht.</p><p>Es handelt sich um eine sehr eng formulierte Ausnahmeregel, welche eine freih\u00e4ndige Vergabe an ein f\u00fcr die Landesverteidigung wichtiges, inl\u00e4ndisches Unternehmen nur dann zul\u00e4sst, wenn diese sicherheits- und r\u00fcstungspolitisch unerl\u00e4sslich ist, d. h. wenn sie f\u00fcr den Erhalt von Know-how f\u00fcr die Zukunft sowie f\u00fcr die mittel- bis langfristige Weiterf\u00fchrung der inl\u00e4ndischen R\u00fcstungsproduktion des betreffenden Unternehmens unabdingbar ist.</p><p>Artikel XXIII des \u00dcbereinkommens \u00fcber das \u00f6ffentliche Beschaffungswesen (SR 0.632.231.422) erm\u00f6glicht es den Vertragsparteien, im Hinblick auf unerl\u00e4ssliche Beschaffungen zugunsten der nationalen Sicherheit oder zugunsten der Landesverteidigung geeignete Massnahmen zu treffen, soweit sie dies als erforderlich erachten und soweit diese Massnahmen nicht zu einer willk\u00fcrlichen oder ungerechtfertigten Diskriminierung f\u00fchren.</p><p>2. Die freih\u00e4ndige Vergabe stellt im strengen Sinne des formalisierten Wettbewerbs keine Submission dar. Die Auftraggeberin vergibt einen Auftrag direkt und ohne Ausschreibung an einen Anbieter oder eine Anbieterin. Dies bedeutet, dass die Auftraggeberin direkt mit einem geeigneten Anbieter oder einer geeigneten Anbieterin in Verhandlungen tritt und mit dem Unternehmen ohne Beschr\u00e4nkung der Kommunikationsm\u00f6glichkeiten, also in voller Verhandlungsfreiheit, den Vertragsinhalt aushandelt und den Vertrag gegebenenfalls abschliesst. Die vergaberechtlichen Prinzipien der Gleichbehandlung, der Wirtschaftlichkeit und der Transparenz gelten bei der freih\u00e4ndigen Vergabe zwar nicht mit derselben Strenge wie in den \u00fcbrigen Verfahren, doch immerhin mit der dem Freihandverfahren immanenten Formfreiheit. Zus\u00e4tzlich wird verlangt, dass das jeweilige schweizerische Produkt punkto Eignung sowie in qualitativer und preislicher Hinsicht den Vorgaben der Schweizer Armee entspricht. Erreicht der Auftragswert eine Million Franken, vereinbart die Auftraggeberin mit dem Anbieter oder der Anbieterin ein Einsichtsrecht in die Kalkulation (Art. 5 Abs. 1 VoeB). \u00dcberh\u00f6hte Preise k\u00f6nnen nach Einsicht in die Kalkulation reduziert werden.</p><p>Die wenigen m\u00f6glichen F\u00e4lle, in denen eine freih\u00e4ndige Vergabe zul\u00e4ssig ist, sind in Artikel\u00a013 Absatz\u00a01 und in Artikel\u00a036 Absatz\u00a02 VoeB abschliessend geregelt. In den \u00fcbrigen F\u00e4llen erh\u00e4lt das im Wettbewerb ermittelte wirtschaftlichste Angebot den Zuschlag. Artikel\u00a037 VoeB ist nur anwendbar, wenn eine Wettbewerbslage besteht.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1158105600000)\/","SubmittedBy":"Baumann J. Alexander","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1213315200000)\/","ResponsibleDepartment":6,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Verteidigung, Bev\u00f6lkerungsschutz und Sport","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"VBS","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"9|15","Category":null,"Modified":"\/Date(1690487965413)\/","SubmissionDate":"\/Date(1151020800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4713,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Sicherheitspolitik|Wirtschaft"}}