{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063423,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063423,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063423,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063423,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063423,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063423,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063423,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063423,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063423,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063423,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063423,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063423,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063423,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063423,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063423,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063423,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063423,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20063423,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"06.3423","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Position der Schweiz zum Libanonkrieg Israels","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die unklare Position des Gesamtbundesrates zum Krieg Israels gegen den Libanon und zur aktuellen, humanit\u00e4r \u00e4usserst prek\u00e4ren Situation in den von Israel besetzten Gebieten Pal\u00e4stinas gibt zu verschiedenen Fragen Anlass:</p><p>- Aussenministerin Calmy-Rey verurteilte nach Beginn der israelischen Aggression gegen den Libanon unter anderem die Unverh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeit der israelischen Kriegsf\u00fchrung. An seiner ausserordentlichen Sitzung vom 26. Juli 2006 enthielt sich der Bundesrat einer Stellungnahme unter Verweis auf die Neutralit\u00e4t. Was bewog ihn zu dieser gegen\u00fcber jener der Aussenministerin differenten Positionierung?</p><p>- Geht der Bundesrat nicht auch davon aus, Bestandteil der Neutralit\u00e4tspolitik m\u00fcsse immer auch sein, dem V\u00f6lkerrecht zum Durchbruch zu verhelfen? Trifft dies \u00fcberdies nicht speziell f\u00fcr die Schweiz als Deposit\u00e4rstaat der Genfer Konventionen zu?</p><p>- Teilt der Bundesrat die Auffassung, wonach ein Friede im Nahen Osten sich nur \u00fcber die Durchsetzung aller Uno-Resolutionen, neben jener bez\u00fcglich S\u00fcdlibanon (1559) vor allem der Uno-Resolution 242, welche den vollst\u00e4ndigen R\u00fcckzug Israels aus ganz Gaza, der gesamten Westbank und Ostjerusalem verlangt, erreichbar ist? Was unternimmt die Schweiz zur Durchsetzung aller infrage stehenden Uno-Resolutionen?</p><p>- In offensichtlicher Weise f\u00fchrte Israel Krieg gegen den Libanon als Staat. Geht der Bundesrat nicht auch davon aus, dass dies aufgrund des Kriegsmaterialgesetzes eine weitere milit\u00e4rische Zusammenarbeit verbietet? </p><p>- Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass das V\u00f6lkerrecht universal gilt und sich alle L\u00e4nder uneingeschr\u00e4nkt daran halten m\u00fcssen und kein Land Sonderrechte beanspruchen kann?</p><p>- Die Lebenssituation f\u00fcr die Menschen in den besetzten Gebieten Pal\u00e4stinas wird immer prek\u00e4rer. Die gew\u00e4hlte pal\u00e4stinensische Regierung wird nicht anerkannt, Minister werden gekidnappt, gegen die Zivilbev\u00f6lkerung wird Krieg gef\u00fchrt. Dies widerspricht dem V\u00f6lkerrecht. Was unternimmt die Schweiz zur Herstellung des rechtm\u00e4ssigen Zustandes und zur Bek\u00e4mpfung der humanit\u00e4ren Katastrophe?</p><p>- Wie steht der Bundesrat zur Beteiligung der Schweiz an der Uno-Friedenstruppe?</p><p>Die Diskussion ist dringlich, da der Krieg de facto andauert, nicht nur in den besetzten Gebieten. Es geht um die aussenpolitische Handlungsf\u00e4higkeit.</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. An der Bundesratssitzung vom 26. Juli 2006 ging es in erster Linie um die Anwendbarkeit des Neutralit\u00e4tsrechts und die Rolle der neutralen Schweiz im j\u00fcngsten Libanonkonflikt. Der Bundesrat kam zum Schluss, das Neutralit\u00e4tsrecht nicht anzuwenden. Da das EDA bereits seit Ausbruch der Feindseligkeiten im Gazastreifen und im Libanon alle Konfliktparteien zur Einhaltung des humanit\u00e4ren V\u00f6lkerrechts aufgefordert und Verletzungen des humanit\u00e4ren V\u00f6lkerrechts verurteilt hatte, sah der Bundesrat keine Notwendigkeit, sich auch dazu zu \u00e4ussern.</p><p>2. Wie der Bundesrat bei verschiedener Gelegenheit betont hat, ist die schweizerische Aussenpolitik dem V\u00f6lkerrecht verpflichtet. Das V\u00f6lkerrecht ist ein zentraler Pfeiler einer friedlichen und gerechten internationalen Ordnung, f\u00fcr die sich die Schweiz gem\u00e4ss ihren Staatszielen einsetzt (Artikel\u00a02 Absatz\u00a04 BV). Wie der Bundesrat in seinem Bericht \u00fcber die Neutralit\u00e4tspraxis w\u00e4hrend des IrakkKonflikts von 2003 dargelegt hat, ist die Schweiz bestrebt, ihre Neutralit\u00e4t im Sinne des V\u00f6lkerrechts und des Uno-Systems der kollektiven Sicherheit anzuwenden. Die Schweiz, in ihrer humanit\u00e4ren Tradition und als Wiege der Genfer Abkommen, setzt sich grunds\u00e4tzlich f\u00fcr die Einhaltung des humanit\u00e4ren V\u00f6lkerrechts ein. Als Vertragspartei der Genfer Abkommen ist sie zudem dazu verpflichtet.</p><p>3. Der Bundesrat ist \u00fcberzeugt, dass eine Stabilisierung des Nahen Ostens nur gest\u00fctzt auf eine umfassende L\u00f6sung des israelisch-arabischen Konfliktes m\u00f6glich ist. Eine solche L\u00f6sung kann nur mit politischen Mitteln, unter Respektierung des V\u00f6lkerrechtes und auf Basis der relevanten Resolutionen des Uno-Sicherheitsrates, erreicht werden. Mit der Unterst\u00fctzung des Genfer Modellabkommens von friedensorientierten Teilen der pal\u00e4stinensischen und israelischen Zivilgesellschaft, bei der die Schweiz als Fazilitatorin gewirkt hat, wurde die Vision einer solchen Zweistaatenl\u00f6sung gezeichnet. Dieses Abkommen ist komplement\u00e4r zur Road Map des Nahostquartetts und der Beiruter Initiative der Arabischen Liga, welche beide von der Schweiz unterst\u00fctzt werden. Ausserdem setzt sich die Schweiz bei Gespr\u00e4chen mit Vertretern aller Seiten f\u00fcr eine verhandelte L\u00f6sung des Nahostkonflikts und der vollst\u00e4ndigen Implementierung der relevanten Uno-Resolutionen ein.</p><p>4. Das Neutralit\u00e4tsrecht untersagt die milit\u00e4rische Zusammenarbeit mit den Kriegsparteien nicht generell. Untersagt ist lediglich die milit\u00e4rische Unterst\u00fctzung einer Kriegspartei von Staates wegen, z. B. durch das Zurverf\u00fcgungstellen von Truppen und R\u00fcstungsg\u00fctern, w\u00e4hrend der private Export von Kriegsmaterial grunds\u00e4tzlich erlaubt bleibt. Der Neutrale kann solche Ausfuhren einschr\u00e4nken oder ganz verbieten, er muss diese Massnahmen dann aber gleichm\u00e4ssig auf alle Kriegsparteien anwenden. Das Kriegsmaterialgesetz seinerseits regelt das Kontrollverfahren im Zusammenhang mit dem Export von Kriegsmaterial. In \u00dcbereinstimmung mit dem Gesetz und der Verordnung wird kein Kriegsmaterial nach Israel exportiert. Das Gesetz regelt aber nicht die Frage des Kaufs von milit\u00e4rischem Material oder der milit\u00e4rischen Zusammenarbeit. Die milit\u00e4rische Zusammenarbeit mit Israel beschr\u00e4nkt sich im \u00dcbrigen auf Besuche und den Informationsaustausch.</p><p>5. Im Prinzip wird die Souver\u00e4nit\u00e4t eines Staates nur durch jene Regeln des V\u00f6lkerrechts eingeschr\u00e4nkt, zu deren Einhaltung er sich, insbesondere durch den Abschluss v\u00f6lkerrechtlicher Vertr\u00e4ge, verpflichtet hat. Es gibt aber Regeln des V\u00f6lkergewohnheitsrechts, die universell anwendbar sind und f\u00fcr alle Staaten, auch ohne deren ausdr\u00fcckliche Zustimmung, gelten. Dazu geh\u00f6ren u. a. das Verbot der Folter, des V\u00f6lkermords oder der Sklaverei und der gr\u00f6sste Teil des humanit\u00e4ren V\u00f6lkerrechts.</p><p>6. Wie bereits erw\u00e4hnt (Punkt 1) hat das EDA seit Beginn der Feindseligkeiten alle Konfliktparteien zur Einhaltung des humanit\u00e4ren V\u00f6lkerrechts aufgefordert. Gleichzeitig wurde Israel aufgefordert, die festgenommenen pal\u00e4stinensischen Volksvertreter freizulassen, sofern nicht konkrete Vorw\u00fcrfe die Festnahme rechtsstaatlich rechtfertigen. Die humanit\u00e4re Hilfe des Bundes setzt im besetzten pal\u00e4stinensischen Gebiet ein Nothilfeprogramm um. Die Partner sind IKRK, UNRWA, WFP, Unocha, Terre des Hommes Lausanne und das pal\u00e4stinensische Gesundheitsministerium, das mit Medikamentenlieferungen unterst\u00fctzt wird. Die Organisationen verfolgen das Ziel, der Zivilbev\u00f6lkerung den Zugang zu den Grundbed\u00fcrfnissen (Wasser, Nahrung, Medizin, Unterkunft usw.) zu sichern. Die Schweiz leistet nicht nur Not- und \u00dcberlebenshilfe, sondern unterst\u00fctzt diese Organisationen auch in ihrer T\u00e4tigkeit zum Schutz der notleidenden Menschen, insbesondere von Frauen und Kindern. Die Deza (Humanit\u00e4re Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit) setzt j\u00e4hrlich Projekte in der H\u00f6he von etwa 21 Millionen Franken um. Aufgrund der aktuellen Krise und der Verschlechterung der humanit\u00e4ren Situation im besetzten pal\u00e4stinensischen Gebiet hat die Deza ihr Budget 2006 f\u00fcr die humanit\u00e4re Hilfe um 6,5 Millionen Franken erh\u00f6ht. </p><p>7. Eine Beteiligung mit Angeh\u00f6rigen der Armee an der Uno-Friedenstruppe im Libanon kommt derzeit nicht infrage.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1164758400000)\/","SubmittedBy":"Gr\u00fcne Fraktion","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1222992000000)\/","ResponsibleDepartment":3,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr ausw\u00e4rtige Angelegenheiten","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDA","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"8|9","Category":null,"Modified":"\/Date(1690530671737)\/","SubmissionDate":"\/Date(1158537600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4714,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Internationale Politik|Sicherheitspolitik"}}