{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063430,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063430,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063430,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063430,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063430,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063430,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063430,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063430,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063430,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063430,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063430,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063430,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063430,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063430,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063430,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063430,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063430,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20063430,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"06.3430","BusinessType":9,"BusinessTypeName":"Dringliche Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"D.Ip.","Title":"Swissfirst-Bellevue-Bank-Connection. Sch\u00e4digung von BVG-Versicherten","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Im Zusammenhang mit dem Swissfirst-Bellevue-Bank-Deal und der Verwaltung der Vorsorgegelder allgemein bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Ist er bereit, daf\u00fcr zu sorgen, dass die Bev\u00f6lkerung \u00fcber die Vorg\u00e4nge um die Swissfirst-Bellevue-Bank-Fusion und die beteiligten Institutionen l\u00fcckenlos informiert und die Sch\u00e4digung von BVG-Versicherten umfassend abgekl\u00e4rt wird? Was hat er zur Abkl\u00e4rung bereits vorgekehrt, und welche Massnahmen - auch in Zusammenarbeit mit den kantonalen Organen - wurden zur Verst\u00e4rkung der Aufsicht angeordnet?</p><p>2. Der Fall Swissfirst ist m\u00f6glicherweise nur die Spitze des Eisberges von pers\u00f6nlichen Bereicherungen im Netzwerk von Verm\u00f6gensverwaltungen von Pensionskassen, Bankers, Treuh\u00e4ndern und weiteren Beteiligten mittels Insidergesch\u00e4ften, Retrozessionen oder \u00c4hnlichem.</p><p>a. Wie k\u00f6nnen nach Ansicht des Bundesrates Pensionskassen-Portefeuille-Manager und das kommerzielle Umfeld besser kontrolliert und die BVG-Versicherten besser gesch\u00fctzt werden?</p><p>b. Soll Verwaltern von Pensionskassenverm\u00f6gen zur Vermeidung von Interessenkonflikten neben dem \"Front Running\" auch die Parallelgesch\u00e4fte verboten werden?</p><p>c. Teilt er die Auffassung, dass entgangene Gewinne, die Folge von widerrechtlichem Verhalten sind, von den Verantwortlichen zur\u00fcckverlangt werden sollten?</p><p>d. Welche Folgen h\u00e4tte eine Unterstellung der Verm\u00f6gensverwaltung der BVG-Einrichtungen unter die B\u00f6rsenaufsicht bzw. die EBK?</p><p>3. Der Bundesrat hat seit Jahren den Auftrag, das Insiderstrafrecht zu \u00fcberpr\u00fcfen. Zu verweisen ist auf die Motion von alt Nationalrat Peter Jossen und die Arbeitsgruppe der kantonalen Justizdirektoren unter Regierungsrat Hanspeter Uster. Ist der Bundesrat bereit, dem Parlament eine Versch\u00e4rfung der Insidernormen zu unterbreiten? Wie sieht der zeitliche Fahrplan aus?</p><p>4. In den Fall Swissfirst ist auch die Helsana involviert. Welches sind die Folgen f\u00fcr die KVG-Versicherten? Wie hat das BAG seine Aufsicht wahrgenommen? Sieht der Bundesrat im Bereich der Krankenversicherung - als Folge davon - Handlungsbedarf?</p><p>5. Beteiligt war auch die Pensionskasse des Bundes Publica. Kamen Versicherte zu Schaden? Was hat der Bundesrat zur Abkl\u00e4rung und zur Verbesserung der Aufsicht vorgekehrt?</p><p>6. Grosse Verm\u00f6genszuw\u00e4chse von Pensionskassenmanagern sind publik geworden, denen kein steuerbares Einkommen gegen\u00fcberstand. Welche Schlussfolgerungen zieht der Bundesrat daraus?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Der Bundesrat bef\u00fcrwortet eine l\u00fcckenlose Abkl\u00e4rung der Vorf\u00e4lle. Das BSV als Aufsichtsbeh\u00f6rde hat von der IST-Anlagestiftung einen Bericht der unabh\u00e4ngigen Kontrollstelle \u00fcber den Gesch\u00e4ftsvorfall einverlangt. Parallel dazu hat es der Eidgen\u00f6ssischen Bankenkommission ein Amtshilfegesuch gestellt. Auch kantonale Aufsichtsbeh\u00f6rden und teilweise die betroffenen Einrichtungen selber haben Untersuchungen der Vorf\u00e4lle eingeleitet. Das BSV ist bestrebt, \u00fcber einen Informationsaustausch mit den betroffenen kantonalen Aufsichtsbeh\u00f6rden und mit der Hilfe der Eidgen\u00f6ssischen Bankenkommission die Vorf\u00e4lle bei den involvierten Vorsorgeeinrichtungen aufzukl\u00e4ren und allenfalls koordiniert die notwendigen Massnahmen einzuleiten.</p><p>2. Der Bundesrat wird sich mit dieser Problematik ab Ende Oktober 2006 vertieft auseinandersetzen, wenn das Vernehmlassungsverfahren zur Strukturreform in der beruflichen Vorsorge abgeschlossen ist. Die Revisionsvorlage zielt insbesondere darauf ab, die Aufsicht und die Oberaufsicht durch die Kantonalisierung oder Regionalisierung der direkten Aufsicht zu verst\u00e4rken. Vorgesehen ist auch die Schaffung einer eidgen\u00f6ssischen Oberaufsichtskommission, welche f\u00fcr alle Aufsichtsbeh\u00f6rden die geltenden Regeln und Grunds\u00e4tze festlegt. Es ist von Vorteil, wenn zuerst die Vorschl\u00e4ge und Meinungen der Vernehmlassungsteilnehmer abgewartet werden, bevor das Gesetz ge\u00e4ndert wird. In diesem Rahmen wird auch gepr\u00fcft werden, ob die Loyalit\u00e4tsgrunds\u00e4tze anders oder besser definiert werden, und welche Sanktionen eingef\u00fchrt werden m\u00fcssen.</p><p>a. Die geltende Regelung dient dem Schutz der Interessen der Versicherten. Sie h\u00e4lt fest, dass Personen und Institutionen, die mit der Anlage und Verwaltung von Vorsorgeverm\u00f6gen betraut sind, Eigengesch\u00e4fte t\u00e4tigen d\u00fcrfen, sofern solche Gesch\u00e4fte von der Pensionskasse nicht ausdr\u00fccklich untersagt worden und nicht missbr\u00e4uchlich sind. Zu den missbr\u00e4uchlichen Gesch\u00e4ften z\u00e4hlen insbesondere Insidergesch\u00e4fte, \"Front Running\" und unter gewissen Bedingungen auch Parallelgesch\u00e4fte. Die Pensionskassenverwalter sind gesetzlich lediglich dazu verpflichtet, eine Erkl\u00e4rung \u00fcber Vorteile abzugeben, die sie aus ihrer Anlaget\u00e4tigkeit entgegennehmen. Ausserhalb des Strafgesetzbuches (StGB) sind indes keine Sanktionen vorgesehen, falls Verm\u00f6gensvorteile entgegengenommen werden, die sich im Zusammenhang mit der Aus\u00fcbung ihrer T\u00e4tigkeit als Pensionskassenverwalter ergeben. Der Regelungsbedarf bezieht sich folglich auf die Gesch\u00e4ftst\u00e4tigkeiten der Pensionskassenverwalter, insbesondere in Bezug auf deren guten Ruf, Eigengesch\u00e4fte, Interessenkonflikte und die einwandfreie Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung der Pensionskasse. Es braucht f\u00fcr Pensionskassenverwalter verbindliche Einschr\u00e4nkungen und Verpflichtungen. Ausserdem muss es m\u00f6glich sein, Massnahmen gegen Verwalter auf der Ebene des obersten Kassenorgans und der Aufsichtsbeh\u00f6rden einzuleiten.</p><p>b. Ein Verbot von Parallelgesch\u00e4ften h\u00e4tte den Vorteil, mehr Transparenz und Klarheit bei der Verm\u00f6gensverwaltung zu schaffen und die Kontrolle zu vereinfachen.</p><p>c. Zu pr\u00fcfen ist, ob ausser dem verm\u00f6genssch\u00e4digenden Verhalten nicht grunds\u00e4tzlich s\u00e4mtliches Verhalten oder alle Situationen, aus denen ein Loyalit\u00e4tsschaden oder ein Interessenkonflikt resultiert, verboten werden sollen. Die Konsequenzen solcher unerlaubter Verhaltensweisen m\u00fcssten in einem Sanktionskatalog aufgef\u00fchrt werden.</p><p>d. Die Aufsicht \u00fcber die berufliche Vorsorge umfasst verschiedene Teilbereiche, die einer Gesamtsicht bed\u00fcrfen und nicht einfach getrennt werden k\u00f6nnen. Wichtiger als die Frage, wer die Aufsicht \u00fcber die Verm\u00f6gensverwaltung aus\u00fcbt, ist die Frage, welche Verhaltensregeln, Loyalit\u00e4tsgrunds\u00e4tze, Instrumente und Sanktionen in Anlehnung an die Banken- und B\u00f6rsenaufsicht in das Recht der beruflichen Vorsorge neu aufgenommen werden k\u00f6nnen.</p><p>3. Der Bundesrat kann nicht beurteilen, ob beim Fall Swissfirst ein Insiderdelikt vorliegt. Was die Insiderstrafnorm betrifft, teilt der Bundesrat die Haltung des Interpellanten, wonach eine Revision notwendig ist. Deshalb wurde die Vorlage zur Umsetzung der Motion Jossen 02.3246, \"Insiderstrafnorm\", im Rahmen der Umsetzung der revidierten Gafi-Empfehlungen (Groupe d'action financi\u00e8re sur le blanchiment de capitaux) im Januar 2005 in die Vernehmlassung geschickt. In dieser Vorlage wurde die Streichung der Ziffer 3 der Insiderstrafnorm (Art. 161 StGB) vorgeschlagen, womit neu Gewinnwarnungen sowie praktisch alle kursrelevanten Tatsachen von der Insiderstrafnorm erfasst w\u00fcrden. Weiter wurde f\u00fcr die Tatvariante des Prim\u00e4rinsiders (Art. 161 Ziff. 1 StGB) die Qualifizierung vom Vergehen zum Verbrechen vorgeschlagen. Die Streichung der Ziffer 3 von Artikel\u00a0161 StGB war in der Vernehmlassung unbestritten. Der Vernehmlassungsbericht wurde im Oktober 2005 ver\u00f6ffentlicht. Der Bundesrat hat zum gleichen Zeitpunkt das EFD beauftragt, ihm im Laufe des Jahres 2006 Antr\u00e4ge f\u00fcr das weitere Vorgehen zu unterbreiten. Diese sollen sich erstens auf die Vernehmlassung zur GAFI-Umsetzungsvorlage, zweitens auf den L\u00e4nderbericht des Gafi vom Oktober 2005 \u00fcber die Schweiz sowie drittens auf die Erkenntnisse aus dem Bericht zu den beiden Postulaten St\u00e4helin 05.3175 und 05.3456 st\u00fctzen, die einen L\u00e4ndervergleich und eine Kosten-Nutzen-Analyse verlangen. Der Bundesrat wird dementsprechend den genannten Bericht verabschieden und das weitere Vorgehen demn\u00e4chst festlegen.</p><p>4. Das Bundesamt f\u00fcr Gesundheit als Aufsichtsbeh\u00f6rde hat umgehend nach Bekanntwerden des Swissfirst-Falles entsprechende Abkl\u00e4rungen bei der Helsana-Gruppe vorgenommen. Diese Abkl\u00e4rungen haben ergeben, dass die Krankenkassen innerhalb der Helsana-Gruppe und damit die nach KVG versicherten Personen vom Swissfirst-Fall nicht tangiert waren. Der Bundesrat sieht deshalb im Bereich der Krankenversicherung keinen Handlungsbedarf.</p><p>5. Die Aufkl\u00e4rung des Sachverhaltes bei Publica ist zurzeit in Gang. Aus heutiger Sicht kann davon ausgegangen werden, dass keine Versicherten von Publica zu Schaden gekommen sind. Was die Verbesserung der Aufsicht generell angeht, wird der Bundesrat im Rahmen der Strukturreform in der beruflichen Vorsorge nach Abschluss des Vernehmlassungsverfahrens Ende Oktober allf\u00e4llige weitere Massnahmen pr\u00fcfen und vorschlagen.</p><p>6. Im Veranlagungsverfahren werden im Rahmen des Verm\u00f6gensvergleiches Abkl\u00e4rungen \u00fcber die Herkunft und die Steuerpflicht von Verm\u00f6genszug\u00e4ngen getroffen. Insbesondere wird in F\u00e4llen wie dem angesprochenen durch die Steuerbeh\u00f6rden zu pr\u00fcfen sein, ob nach der bestehenden Rechtsprechung gewerbsm\u00e4ssiger Wertschriftenhandel vorliegt.</p><p>Um Rechtssicherheit zu schaffen, hat der Bundesrat im Rahmen der Unternehmenssteuerreform II eine gesetzliche Regelung des gewerbsm\u00e4ssigen Wertschriftenhandels vorgeschlagen. Diese Vorlage befindet sich zurzeit in der parlamentarischen Beratung.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1159488000000)\/","SubmittedBy":"Gentil Pierre-Alain","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1159920000000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"12|28","Category":null,"Modified":"\/Date(1690487756277)\/","SubmissionDate":"\/Date(1158624000000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":4714,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Recht Allgemein|Soziale Fragen"}}