{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063431,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063431,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063431,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063431,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063431,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063431,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063431,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063431,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063431,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063431,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063431,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063431,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063431,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063431,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063431,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063431,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063431,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20063431,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"06.3431","BusinessType":9,"BusinessTypeName":"Dringliche Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"D.Ip.","Title":"Vergebungs- und Ausschreibungsskandal bei der Neat. Ursachen, Auswirkungen und Massnahmen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Am Dienstag, den 12. September 2006, ist bekannt geworden, dass die Eidgen\u00f6ssische Rekurskommission f\u00fcr das \u00f6ffentliche Beschaffungswesen eine Beschwerde der Berner Marti AG zum zweiten Mal gutgeheissen hat.</p><p>Dieser Entscheid f\u00fchrt dazu, dass sich der Bau des NEAT-Basistunnels am Gotthard weiter verz\u00f6gert und verteuert. Nebst den Mehrkosten von rund 3,5 Millionen Franken pro Monat kommen vor allem die immensen Verz\u00f6gerungen einem Super-Gau gleich.</p><p>Nachdem Hunderte von Millionen Franken f\u00fcr eine termingerechte Fertigstellung verbuttert worden sind, werden nun Verz\u00f6gerungen in unbekannter Gr\u00f6ssenordnung in Kauf genommen.</p><p>Dass ein solches Vorgehen, wie es sich in der Vergabe in Erstfeld abgespielt hat, in unserem Land \u00fcberhaupt m\u00f6glich ist, bleibt f\u00fcr viele ein R\u00e4tsel, sind das doch Machenschaften, wie wir sie sonst nur aus \"Bananenrepubliken\" kennen. Den Interpellanten \u00fcberrascht das allerdings nicht, hat er doch bereits verschiedentlich auf bestehende Missst\u00e4nde hingewiesen und entsprechende Vorst\u00f6sse eingereicht.</p><p>Das hier gew\u00e4hlte Vorgehen ist eine nicht zu akzeptierende Machtdemonstration der Neat-Verantwortlichen auf dem Buckel der Steuerzahler. Dass der Fokus von halb Europa auf dieses Trauerspiel gerichtet ist, versch\u00e4rft die Situation zus\u00e4tzlich.</p><p>Gegen\u00fcber der \u00d6ffentlichkeit wird nun kurzerhand das Opfer zum T\u00e4ter gemacht. Dieses Desaster hat jedoch klar und eindeutig die Alptransit Gotthard AG zu verantworten. Sie hat mit ihrer eigenm\u00e4chtigen, dilettantischen und unsensiblen Handlungsweise die Einsprachen und Verz\u00f6gerungen bewusst in Kauf genommen.</p><p>Dass die Spielregeln w\u00e4hrend der Submission nach eigenem Gutd\u00fcnken abge\u00e4ndert wurden, ist einzigartig im \u00f6ffentlichen Beschaffungswesen und \u00f6ffnet erfolgreichen Einsprachen T\u00fcr und Tor. Dass nach klaren und eindeutigen Signalen der Rekurskommission die Alptransit Gotthard AG zum zweiten Mal gleich falsch entschied, grenzt an Unverm\u00f6gen und ist grobfahrl\u00e4ssig. Der Verdacht ist naheliegend, dass dies nur mit pers\u00f6nlichen Aspekten von Betroffenen zu tun haben kann. In Anbetracht der desolaten und kritischen Situation bei unserem Jahrhundertbauwerk bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Ist er bereit, die l\u00e4ngst dringend notwendigen personellen Konsequenzen zu ziehen, damit weiterer Schaden abgewendet werden kann?</p><p>2. Ist er ausserdem bereit, seine Verantwortung wahrzunehmen und nun endlich klare und eindeutige Richtlinien vorzugeben? Vermitteln allein reicht nicht! </p><p>3. Wie - und vor allem wann - gedenkt der Bundesrat diese Massnahmen umzusetzen?</p>","ReasonText":"<p>Ende April 2005 - also vor rund eineinhalb Jahren - waren die Verhandlungen mit den Unternehmern technisch abgeschlossen und bereinigt. Zu diesem Zeitpunkt h\u00e4tte der Auftrag nach den besonderen Bestimmungen des Bauherrn (min. 360 Punkte, dann nur den tiefsten Preis) ohne Wenn und Aber der Arge Zschokke vergeben werden m\u00fcssen.</p><p>Ein Vergabeentwurf der Abschnittsleitung ATG lag f\u00fcr Zschokke auch vor. Keiner der Unterlegenen h\u00e4tte auch nur den Hauch einer Chance gehabt, eine Einsprache zu lancieren. Der Bauherr wollte aber - aus welchen Gr\u00fcnden auch immer - die Firma Zschokke nicht.</p><p>Nun ging der Skandal mit der Angebotsrunde los. Komischerweise war dann pl\u00f6tzlich Strabag mit 0,6 Prozent oder 2,6 Millionen vor Marti, und das mit einer Globalofferte, die von den beteiligten Ingenieuren ausdr\u00fccklich abgemahnt wurde, weil problematisch und mit grossen Risiken verbunden.</p><p>Diese Abmahnung hat die Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung dem Verwaltungsrat bewusst vorenthalten. H\u00e4tte man jedoch, wie bei solchen Objekten \u00fcblich, Gleiches mit Gleichem verglichen (also die Amtsausschreibungen), w\u00e4re Strabag nach wie vor rund 30 Millionen hinter Marti gelegen, und der Entscheid h\u00e4tte keine Fragen aufgeworfen.</p><p>Eine Gleichstellung von Global- und Einheitspreisen ist bei einem solch komplexen Objekt in Fachkreisen ein Ding der Unm\u00f6glichkeit. Gerade deshalb wurde eine Globalofferte im \u00f6ffentlichen Beschaffungsrecht noch nie in die Vergabe miteinbezogen. Hier wurde das Abc des \u00f6ffentlichen Beschaffungswesens geradezu mit F\u00fcssen getreten.</p><p>Im Fall von Erstfeld hat der Bauherr in den Ausschreibungsunterlagen sogar selber darauf hingewiesen, dass die ausgeschriebenen Massen unverbindlich seien und hat damit de facto eine globale Offerte ausgeschlossen.</p><p>Interessant ist ferner die Tatsache, dass die gleichen Leute bei fr\u00fcheren Vergaben Globalofferten mit zum Teil betr\u00e4chtlichen Differenzen (bis minus 15 Prozent) ausgeschlossen haben.</p><p>Nach genauem Studium der Fakten und Unterlagen muss man unweigerlich zum Schluss kommen, dass verschiedenen Herren bereits vor der Eingabe klar war, wer den Auftrag Erstfeld bekommen sollte. Sie wollten offenbar verschiedenen Unternehmern - die bei den bestehenden NEAT-Baustellen ein gr\u00f6sseres finanzielles Problem haben - unter die Arme greifen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die Beschaffungsrekurskommission (BRK) hat mit Entscheid vom 11. September 2006 erneut den Vergabeentscheid der AlpTransit Gotthard AG (ATG) betreffend die Vergabe Los Erstfeld aufgehoben.</p><p>Nach diesem Entscheid ist mit einer weiteren Verz\u00f6gerung des Baubeginns in Erstfeld in der Gr\u00f6ssenordnung von einem Jahr zu rechnen. Um den finanziellen Auswirkungen dieses Entscheids entgegenzuwirken und gleichzeitig eine weitere Verz\u00f6gerung der Inbetriebnahme des Gotthard-Basistunnels m\u00f6glichst zu verhindern, sucht die ATG intensiv nach L\u00f6sungen. Dabei sind den m\u00f6glichen Massnahmen zur Beschleunigung des Bauprogramms die daraus entstehenden Kosten gegen\u00fcberzustellen.</p><p>Gegen\u00fcber der Eidgenossenschaft als Auftraggeberin hat sich die ATG verpflichtet, die Bestellung des Bundes nach den vereinbarten Standards, Kosten und Terminen abzuwickeln. Das BAV und die EFK kontrollieren die umfangreiche T\u00e4tigkeit der ATG regelm\u00e4ssig, so auch das Beschaffungswesen. Die Verantwortlichkeiten der Bauherren sowie die Aufsichtst\u00e4tigkeiten des Bundes sind in der Alptransitverordnung und in der Neat-Controlling-Weisung klar festgelegt. Bisher haben s\u00e4mtliche Pr\u00fcforgane der ATG professionelles Handeln bescheinigt, Fehler in gr\u00f6sserem Ausmass wurden nicht festgestellt. Die ATG f\u00fchrt zurzeit \u00fcber 170 laufende Werkvertr\u00e4ge und weitere Auftr\u00e4ge im Umfang von \u00fcber 4,5 Milliarden Franken. Auch die beauftragten Revisionsstellen und Fachgremien best\u00e4tigen das professionelle Vorgehen der ATG. S\u00e4mtliche Beschwerdeverfahren betreffend Vergaben wurden bisher im Sinne der ATG entschieden. Der Bundesrat hat keine Kenntnis davon, dass die ATG Offerenten ungerechtfertigt bevorzugt haben k\u00f6nnte. </p><p>Hauptursache f\u00fcr die weiteren Verz\u00f6gerungen beim Bau des Gotthard-Basistunnels und f\u00fcr die daraus entstehenden Kosten ist die Ausgestaltung des Beschaffungsrechts. Bei der Vergabe Los Erstfeld hat die ATG w\u00e4hrend des laufenden Verfahrens keine Spielregeln ge\u00e4ndert. Nach dem ersten Entscheid der BRK hat die ATG f\u00fcr die Neubeurteilung der Offerten namhafte externe Experten beigezogen, um das Risiko eines erneuten negativen Entscheids m\u00f6glichst gering zu halten. Auch bei der zweiten Vergabe hat die ATG die Globalofferte akzeptiert. Sie musste dies tun, denn die BRK hatte</p><p>- den ersten Entscheid der ATG aufgehoben und die Sache \"zur Neubeurteilung im Sinne der Erw\u00e4gungen\" an diese zur\u00fcckgewiesen;</p><p>- in ihren Erw\u00e4gungen festgehalten, dass die Sache \"zur Vervollst\u00e4ndigung der Evaluation (...) und zu neuer Beurteilung der Angebote der Zuschlagsempf\u00e4ngerin und der Beschwerdef\u00fchrerinnen\" an die ATG zur\u00fcckzuweisen sei (Erw\u00e4gung 4d, a.E.) </p><p>Die ATG durfte demnach die Globalofferte der Zuschlagsempf\u00e4ngerin nicht etwa ausschliessen, sondern war im Gegenteil von der Rekursinstanz explizit angewiesen worden, die Evaluation (auch) dieser Offerte noch zu vertiefen. (Die BRK h\u00e4tte - rein rechtlich gesehen - auch die M\u00f6glichkeit gehabt, die Globalofferte auszuschliessen oder sogar selbst den Vergabeentscheid zu treffen.)</p><p>Gem\u00e4ss bisheriger Praxis hat die BRK den Vergabebeh\u00f6rden einen grossen Spielraum bei der Bewertung der Chancen und Risiken von Unternehmervarianten einger\u00e4umt. Dass sie bei ihren Entscheiden zur Vergabe des Loses Erstfeld eine andere rechtliche Beurteilung des bestehenden Ermessensspielraums vornehmen w\u00fcrde, konnte die ATG nicht voraussehen. Entscheide von Vorinstanzen werden immer wieder durch Rechtsmittelbeh\u00f6rden aufgehoben, ohne dass den Vorinstanzen deshalb ein Verschulden vorgeworfen werden kann.</p><p>1. Der Verwaltungsratspr\u00e4sident der AlpTransit Gotthard AG (ATG) ist erst seit wenigen Monaten im Amt, und der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer der ATG wird das Unternehmen in wenigen Monaten verlassen. Der Bundesrat hat zum heutigen Zeitpunkt keinen Anlass, personelle Konsequenzen zu pr\u00fcfen.</p><p>2. In der NEAT-Controlling-Weisung des UVEK sind die Zust\u00e4ndigkeiten der Ersteller-Gesellschaften (AlpTransit Gotthard und BLS AlpTransit) sowie die Aufsicht klar geregelt. Diese Aufsicht wird vom Bundesamt f\u00fcr Verkehr vorschriftsgem\u00e4ss wahrgenommen. Die Aufsicht des Bundes betrifft jedoch nicht die einzelnen Vergabeentscheide der Ersteller-Gesellschaften. Die Verantwortung f\u00fcr die rechtm\u00e4ssige Vergabe liegt bei den Gesellschaften. Der Bundesrat strebt keine \u00c4nderung dieser Regelung der Verantwortlichkeiten an. Hingegen pr\u00fcft der Bundesrat, ob bei der NEAT-Controlling-Weisung Anpassungen m\u00f6glich sind, um bei k\u00fcnftigen Vergaben weitere Verz\u00f6gerungen zu minimieren. Zu pr\u00fcfen ist z. B., ob ein Nebeneinander von Globalofferten und solchen mit Einheitspreisen im gleichen Vergabeverfahren (generell oder zumindest bei bestimmten Bauvorhaben) grunds\u00e4tzlich ausgeschlossen werden sollte, um die Vergleichbarkeit zu erleichtern.</p><p>3. F\u00fcr den Bundesrat ist zentral, dass m\u00f6glichst rasch ein rechtskr\u00e4ftiger Vergabeentscheid vorliegt, um weitere Verz\u00f6gerungen des Baubeginns beim Los Erstfeld zu minimieren. Deshalb hat das UVEK umgehend eine Auslegeordnung s\u00e4mtlicher Massnahmen vorgenommen, die den Vergabeentscheid beschleunigen und das Risiko k\u00fcnftiger Verz\u00f6gerungen vermindern. Diese Massnahmen werden nun evaluiert. \u00dcber den Stand der Abkl\u00e4rungen wird die Neat-Aufsichtsdelegation an ihrer Sitzung vom 2. Oktober 2006 informiert.</p><p>Hauptursache f\u00fcr die weiteren Verz\u00f6gerungen beim Bau des Gotthard-Basistunnels und damit ausschlaggebend f\u00fcr die hohen Kostenfolgen ist die Ausgestaltung des Beschaffungsrechts. Daher sieht der Bundesrat Handlungsbedarf betreffend das Bundesgesetz \u00fcber das \u00f6ffentliche Beschaffungswesen (BoeB). Der Bundesrat pr\u00fcft, ob mit einer Revision des BoeB zeitliche Verz\u00f6gerungen durch die Ergreifung von Rechtsmitteln reduziert werden k\u00f6nnen, beispielsweise indem die \u00dcberpr\u00fcfung von Entscheiden durch die Beschwerdeinstanz auf Willk\u00fcr beschr\u00e4nkt wird oder Beschwerden keine aufschiebende Wirkung mehr erteilt werden kann.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1159488000000)\/","SubmittedBy":"Jenny This","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1160050799587)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"48","Category":null,"Modified":"\/Date(1690550181760)\/","SubmissionDate":"\/Date(1158624000000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":4714,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Verkehr"}}