{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063459,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063459,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063459,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063459,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063459,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063459,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063459,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063459,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063459,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063459,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063459,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063459,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063459,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063459,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063459,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063459,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063459,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20063459,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"06.3459","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Steuerliche Entlastung f\u00fcr Kinderbetreuung innerhalb der Familie","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament entsprechende Anpassungen des Bundesgesetzes \u00fcber die direkte Bundessteuer (DBG), des Bundesgesetzes \u00fcber die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG) sowie allf\u00e4lliger anderer betroffener Erlasse zu unterbreiten, sodass M\u00fctter (resp. V\u00e4ter), welche ihre Kinder im Familienkreis betreuen und keine Drittbetreuung in Anspruch nehmen, folgenden Sozialabzug pro Jahr geltend machen k\u00f6nnen:</p><p>Ein Kind: pauschal 20 000 Franken, zwei oder mehrere Kinder: pauschal 30 000 Franken.</p>","ReasonText":"<p>Das heutige Steuersystem unterst\u00fctzt eine verfehlte Familienpolitik. Sie bestraft die traditionelle Familie und die Eigenverantwortung. Sie belohnt diejenigen, welche die Kinder an den Staat abschieben. Diese k\u00f6nnen n\u00e4mlich einen Betrag f\u00fcr die Drittbetreuung der Kinder in Abzug bringen.</p><p>M\u00fctter und V\u00e4ter, welche die Eigenverantwortung wahrnehmen und die Kinder in der Familie betreuen, sind die doppelt Leidtragenden: Sie nehmen den Einkommensausfall in Kauf und subventionieren zudem \u00fcber die Steuern staatliche Betreuungseinrichtungen, welche von den Leuten benutzt werden, die die Eigenverantwortung nicht wahrnehmen und f\u00fcr die Kinder eine Drittbetreuung in Anspruch nehmen.</p><p>Diese Ungerechtigkeit gilt es abzuschaffen. Es sollen diejenigen Familien entlastet werden, welche sich als St\u00fctze unserer Gesellschaft verstehen und die Eigenverantwortung f\u00fcr die Kinderbetreuung familienintern selbst \u00fcbernehmen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Kosten f\u00fcr die Drittbetreuung von Kindern k\u00f6nnen bei der direkten Bundessteuer zurzeit keine geltend gemacht werden. Hingegen k\u00f6nnen Kantone aufgrund einer \u00dcbergangsbestimmung im StHG (Art. 72c StHG) einen solchen Abzug vorsehen. Heute gew\u00e4hren die meisten Kantone einen Abzug f\u00fcr die Fremdbetreuung von Kindern.</p><p>Im abgelehnten Steuerpaket 2001 war f\u00fcr Bund und Kantone ein Drittbetreuungsabzug f\u00fcr Kinder vorgesehen. Es handelte sich um einen allgemeinen Abzug, mit welchem Kosten, die eigentlich zu den Lebenshaltungskosten geh\u00f6ren, aus sozialpolitischer Motivation zum Abzug h\u00e4tten zugelassen werden sollen. Abzugsf\u00e4hig w\u00e4ren nur tats\u00e4chlich angefallene Kosten gewesen, beim Bund beschr\u00e4nkt durch ein Maximum (4000 Franken pro Kind).</p><p>2. Mit der Motion wird angestrebt, f\u00fcr die Selbstbetreuung der Kinder einen Pauschalabzug in Abh\u00e4ngigkeit der Anzahl Kinder zu gew\u00e4hren, sofern die Eltern keine Drittbetreuung in Anspruch nehmen. Mit diesem neuen Abzug w\u00fcrde ein ausserfiskalisches Ziel verfolgt, n\u00e4mlich die F\u00f6rderung der Selbstbetreuung von Kindern.</p><p>3. Steuersystematisch und steuerrechtlich kann ein Selbstbetreuungsabzug schwer begr\u00fcndet werden, da die Eltern bei der Selbstbetreuung keine finanziellen Aufwendungen t\u00e4tigen m\u00fcssen. Ein solcher Abzug w\u00fcrde \u00fcberdies das Steuerrecht und die Steuerveranlagung verkomplizieren, denn es w\u00e4re darzulegen und abzukl\u00e4ren, dass eine Selbst- und keine Drittbetreuung vorliegt und somit der Selbstbetreuungsabzug berechtigt ist. So w\u00fcrde sich z. B. die Frage stellen, ob auch bei bloss kurzer Drittbetreuung der Abzug f\u00fcr Selbstbetreuung nicht mehr gew\u00e4hrt werden k\u00f6nnte. W\u00fcrden die Kinder von den Grosseltern unentgeltlich betreut oder von jemandem, der \"schwarz\" daf\u00fcr bezahlt wird, so d\u00fcrfte die Kontrolle schwierig, aufwendig, wenn nicht sogar unm\u00f6glich sein. Des Weiteren muss auch die Frage gestellt werden, ob ein solcher Selbstbetreuungsabzug nicht dazu f\u00fchren k\u00f6nnte, dass Kinder vermehrt unbetreut alleine zu Hause gelassen werden, um vom hohen Selbstbetreuungsabzug profitieren zu k\u00f6nnen.</p><p>4. H\u00e4ufig sind es \u00f6konomische Gr\u00fcnde, die einen Zweitverdienst bedingen, da ein Einverdienereinkommen f\u00fcr den Unterhalt einer Familie immer \u00f6fter nicht ausreicht. Auch finanziell besser gestellten Zweiverdienerpaaren kann aber nicht einfach vorgeworfen werden, sie n\u00e4hmen ihre Eigenverantwortung bez\u00fcglich ihrer Kinder nicht wahr. Neben der volkswirtschaftlichen W\u00fcnschbarkeit einer vermehrten Berufst\u00e4tigkeit gut ausgebildeter M\u00fctter bietet eine solche z. B. auch eine wichtige Absicherung f\u00fcr die Wechself\u00e4lle des Lebens (Scheidung, Tod des Partners). Es ist im \u00dcbrigen auch erwiesen, dass sich Kontakte zu anderen Kindern und anderen erwachsenen Bezugspersonen im Rahmen familienerg\u00e4nzender Betreuung f\u00fcr die Entwicklung der Kinder positiv auswirken. Auch gest\u00fctzt auf diese Tatsachen w\u00e4re es fragw\u00fcrdig, die Wahlfreiheit bez\u00fcglich der Erwerbst\u00e4tigkeit steuerlich einzuschr\u00e4nken.</p><p>5. Wie aus einem Bericht des Bundesrates vom Oktober 2005 in Beantwortung der Interpellation 04.3429 (Sommaruga) hervorgeht, sind es vor allem mittlere bis hohe Einkommen, die von Steuerabz\u00fcgen profitieren. Es ist zu bedenken, dass Einverdienerfamilien vor allem in dieser Einkommenskategorie verbreitet sind. Mit dem Selbstbetreuungsabzug w\u00fcrde ein Anreiz f\u00fcr Doppelverdiener mit Kindern gesetzt, die Erwerbst\u00e4tigkeit wenn m\u00f6glich auf einen Ehegatten zu beschr\u00e4nken, um so vom hohen Selbstbetreuungsabzug zu profitieren. Gleichzeitig w\u00fcrde eine Hemmschwelle geschaffen, eine (Teil-)Arbeitsstelle anzunehmen, da dann aufgrund der notwendigen Fremdbetreuung der hohe Selbstbetreuungsabzug hinf\u00e4llig w\u00fcrde. Solche negativen Arbeitsanreize sind volkswirtschaftlich nicht w\u00fcnschenswert.</p><p>6. Unter der Voraussetzung, dass alle Steuerpflichtigen mit Kindern konsequent den Selbstbetreuungsabzug geltend machen, w\u00fcrde die Annahme der Motion beim Bund grob berechnete Mindereinnahmen von gegen 1 Milliarde Franken bewirken. Die effektiven Mindereinnahmen h\u00e4ngen jedoch von der Anzahl der Selbstbetreuung und der H\u00f6he der Einkommen (Auswirkung der Abz\u00fcge auf die Progression) ab. Entgegen dem Wortlaut der Motion darf den Kantonen die H\u00f6he eines solchen Abzuges verfassungsrechtlich nicht vorgeschrieben werden (Art. 129 Abs. 2 Bundesverfassung). Mindereinnahmen auf Kantons- und Gemeindeebene k\u00f6nnen somit nicht beziffert werden.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1165536000000)\/","SubmittedBy":"Hutter-Hutter Jasmin","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1191254739637)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24|28","Category":null,"Modified":"\/Date(1690494223630)\/","SubmissionDate":"\/Date(1159401600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4714,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen|Soziale Fragen"}}