{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063464,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063464,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063464,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063464,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063464,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063464,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063464,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063464,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063464,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063464,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063464,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063464,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063464,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063464,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063464,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063464,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063464,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20063464,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"06.3464","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Avig. Ungew\u00f6hnlicher Wetterverlauf","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die Betreiber von Seilbahnen und Skiliften in Wintersportgebieten haben unter besonders restriktiven Bedingungen betreffend die Anrechenbarkeit allf\u00e4lliger Arbeitsausf\u00e4lle im Sinne des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (Avig) zu leiden. Damit sie Anspruch auf die entsprechenden Leistungen der Arbeitslosenversicherung haben, m\u00fcssen folgende Anforderungen kumulativ erf\u00fcllt sein:</p><p>- ein ungew\u00f6hnlicher Wetterverlauf w\u00e4hrend eines Zeitraums, in dem der Betrieb in drei von f\u00fcnf Vorjahren nachweislich ge\u00f6ffnet war;</p><p>- eine erhebliche Einschr\u00e4nkung des Betriebs, d. h. ein Umsatz, der 25 Prozent der im Durchschnitt der f\u00fcnf Vorjahre im gleichen Zeitraum erzielten Ums\u00e4tze nicht \u00fcbersteigt;</p><p>- eine Karenzfrist von zwei Wochen f\u00fcr Betriebe, die nur saisonal t\u00e4tig sind.</p><p>F\u00fcr mittelgrosse Betriebe, die unter grossen Schwierigkeiten dazu beitragen, dass in strukturschwachen Regionen eine gewisse Wirtschaftst\u00e4tigkeit erhalten bleibt, sind diese Anforderungen (z. B. betreffend die Karenzfrist) im Vergleich zu denjenigen f\u00fcr andere Erwerbszweige offensichtlich unvorteilhaft, ja diskriminierend.</p><p>Ich frage deshalb den Bundesrat:</p><p>- Wie beurteilt er die Auswirkungen, die solche \u00e4usserst restriktiven Vorschriften auf Wirtschaft und Besch\u00e4ftigung haben k\u00f6nnen (indem Betriebe z. B. dazu verleitet werden, vermehrt von Arbeit auf Abruf Gebrauch zu machen)?</p><p>- Wie gedenkt er diese unverh\u00e4ltnism\u00e4ssige Benachteiligung zu beseitigen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die Kurzarbeitsentsch\u00e4digung zielt darauf ab, Arbeitsausf\u00e4lle aus ausserordentlichen und unvermeidbaren wirtschaftlichen Gr\u00fcnden zu entsch\u00e4digen. Um der besonderen Situation von Wintersportstationen Rechnung zu tragen, k\u00f6nnen diese (insbesondere die Betreiber von Seilbahnen, Skiliften und H\u00f6henrestaurants) einen Antrag auf Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung stellen, wenn sie Arbeitsausf\u00e4lle wegen eines witterungsbedingten Kundenr\u00fcckgangs erleiden. </p><p>Arbeitsausf\u00e4lle werden dann ber\u00fccksichtigt, wenn der Betrieb aufgrund von aussergew\u00f6hnlichen Witterungsbedingungen zum Stillstand kommt oder die Betriebst\u00e4tigkeit erheblich eingeschr\u00e4nkt wird. Als f\u00fcr einen Betrieb ungew\u00f6hnlicher Wetterverlauf gilt namentlich der Schneemangel in Wintersportgebieten, sofern er in einen Zeitraum f\u00e4llt, in dem der Betrieb nachweislich in drei von f\u00fcnf Vorjahren ge\u00f6ffnet war. Der Betrieb gilt als erheblich eingeschr\u00e4nkt, wenn der Umsatz in der betreffenden Abrechnungsperiode 25 Prozent der im Durchschnitt der f\u00fcnf Vorjahre im gleichen Zeitraum erzielten Ums\u00e4tze nicht \u00fcbersteigt. F\u00fcr jede Abrechnungsperiode wird eine Karenzfrist von drei vollen Arbeitstagen vom anrechenbaren Arbeitsausfall abgezogen. In Betrieben, die nur saisonal t\u00e4tig sind, gilt f\u00fcr den erstmaligen Arbeitsausfall innerhalb der Saison eine Karenzfrist von zwei Wochen (Art. 51a AVIV). </p><p>Was die Anforderungen - und besonders die Karenzfrist - anbelangt, welche die anderen Betriebe zu erf\u00fcllen haben, betrachtet der Interpellant die Voraussetzungen f\u00fcr den Anspruch auf Entsch\u00e4digung als besonders benachteiligend und diskriminierend. </p><p>An dieser Stelle sei indes hervorgehoben, dass Betriebe, die Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung aufgrund von witterungsbedingten Arbeitsausf\u00e4llen beziehen, weil die Kundschaft ausblieb, verglichen mit anderen Betrieben einem vereinfachten Verfahren unterliegen. Sie haben zum Beispiel insbesondere keine Abrechnung der Ausfallstunden f\u00fcr jede Kontrollperiode zu erstellen, sondern m\u00fcssen einzig die Umsatzeinbusse f\u00fcr die betroffene Periode im Vergleich mit dem durchschnittlichen Umsatz der vergangenen f\u00fcnf Jahre begr\u00fcnden.</p><p>Die zweiw\u00f6chige Karenzfrist betrifft nur Betriebe mit ausschliesslicher Saisont\u00e4tigkeit und nur f\u00fcr den ersten Arbeitsausfall der Saison. Die anderen Betriebe erhalten keine Entsch\u00e4digung f\u00fcr Arbeitsausf\u00e4lle, die auf saisonale Faktoren zur\u00fcckzuf\u00fchren sind, wenn der Arbeitsausfall dem durchschnittlichen Arbeitsausfall derselben Periode aus den beiden Vorjahren entspricht. F\u00fcr die nachfolgenden Perioden betr\u00e4gt die Karenzfrist f\u00fcr entsch\u00e4digungsberechtigte Betriebe nach Artikel\u00a051a AVIV gleich wie f\u00fcr alle anderen Betriebe, die eine Kurzarbeitsentsch\u00e4digung beantragen, drei Tage.</p><p>Um auf die durch den Interpellanten gestellten Fragen zur\u00fcckzukommen, so beschr\u00e4nkt sich der Bundesrat darauf, in Erinnerung zu rufen, dass die Kurzarbeitsentsch\u00e4digung nicht als dauerhafte Subvention von Betrieben aufgrund ihrer regionalen Verankerung gedacht ist. Dieser Bereich f\u00e4llt in die Zust\u00e4ndigkeit der kantonalen Wirtschaftsf\u00f6rderung. Folglich kann (und darf) sich das punktuelle Eingreifen der Arbeitslosenversicherung nicht auf der Ebene der regionalen Wirtschaft auswirken. </p><p>Zusammenfassend ist der Bundesrat der Meinung, dass die Kurzarbeitsentsch\u00e4digung wegen eines witterungsbedingten Kundenr\u00fcckgangs die vom Gesetzgeber gesteckte Zielsetzung voll und ganz erf\u00fcllt und die anspruchsberechtigten Betriebe verglichen mit anderen Betrieben mit Anspruch auf Kurzarbeitsentsch\u00e4digung in keiner Weise benachteiligt.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1164153600000)\/","SubmittedBy":"Robbiani Meinrado","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1166572800000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|28","Category":null,"Modified":"\/Date(1779237797973)\/","SubmissionDate":"\/Date(1159747200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4714,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Soziale Fragen"}}