{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063481,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063481,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063481,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063481,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063481,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063481,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063481,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063481,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063481,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063481,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063481,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063481,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063481,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063481,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063481,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063481,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063481,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20063481,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"06.3481","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Internationale Schlachttiertransporte auf Schweizer Strassen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Gem\u00e4ss Entwurf zur EDAV soll das geltende Verbot von Schlachttiertransporten auf der Strasse kommentarlos und ohne weitere Begr\u00fcndung aufgehoben werden. Solche Transporte von lebenden Rindern, Pferden, Schafen, Schweinen quer durch Europa dauern zwischen 30 und 50 Stunden, im Extremfall bis zu 90 Stunden, und sie f\u00fchren - in mehrst\u00f6ckigen Lastwagen - \u00fcber Distanzen von teilweise Tausenden von Kilometern; sie sind in jeder Hinsicht katastrophal.</p><p>Das Parlament hat im neuen Tierschutzgesetz soeben eine maximale Transportdauer von 6 Stunden ab Verladeplatz festgelegt, von den Transporteuren wird eine entsprechende Aus- und Weiterbildung verlangt. Zudem hat das Schweizervolk sich in mehreren Abstimmungen f\u00fcr die Verlagerung von der Strasse auf die Schiene ausgesprochen. </p><p>Wir danken daher dem Bundesrat f\u00fcr die Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Wie kommt er dazu, das geltende Verbot von Schlachttiertransporten auf Schweizer Strassen mit der neuen EDAV aufzuheben, noch bevor das neue Tierschutzgesetz in Kraft ist? Und warum erw\u00e4hnt er das in den \"Erl\u00e4uterungen zur EDAV\" mit keiner Silbe?</p><p>2. Am 12. Mai 2000 hat der damals zust\u00e4ndige Bundesrat Couchepin gegen\u00fcber dem Schweizerischen Tierschutz STS schriftlich versichert, der Bundesrat werde sich f\u00fcr dieses Verbot, \"sollte es im Notifikations- und Vernehmlassungsverfahren unter politischen Druck geraten, einsetzen\". Wie vertr\u00e4gt sich das damalige Versprechen mit der heute beabsichtigten Aufhebung? Und wie sieht dieser Einsatz konkret aus?</p><p>3. Wie will er die Einhaltung des schweizerischen Tierschutzgesetzes kontrollieren, wenn internationale Tiertransporte k\u00fcnftig auf Schweizer Strassen unterwegs sind? Oder gelten f\u00fcr ausl\u00e4ndische Chauffeure andere Regeln als f\u00fcr schweizerische?</p><p>4. Wie will er gew\u00e4hrleisten, dass durch Transporte von Schlachttieren aus Europas Tierfabriken in drei- bis viergeschossigen Lastwagen nicht hochansteckende Tierseuchen und Zoonosen in die Schweiz gelangen und hier Bev\u00f6lkerung und Tierbest\u00e4nde gef\u00e4hrden?</p><p>5. Aus welchem Grund hat er s\u00e4mtliche weiteren tierschutzrelevanten Anforderungen (Mindestfl\u00e4chen, Ausbildung der Transporteure usw.) aus der EDAV gestrichen?</p><p>6. Mit wie vielen zus\u00e4tzlichen Lastwagen ist aufgrund der ge\u00e4nderten EDAV zu rechnen? Und wie bringt der Bundesrat diese zus\u00e4tzlichen Strassentransporte mit dem Verlagerungsziel in Einklang?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Nach dem Erreichen der \u00c4quivalenz der Vorschriften \u00fcber die Tiergesundheit und der gegenseitigen Anerkennung eines g\u00fcnstigen Seuchenstatus sind zurzeit mit der EG-Kommission technische Gespr\u00e4che \u00fcber weitere Erleichterungen des internationalen Verkehrs mit Tieren und Tierprodukten im Gang. Diese sollen in Anhang 11 des Landwirtschaftsabkommens Schweiz-EG und in der Verordnung \u00fcber die Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten (EDAV) geregelt werden. Das Eidgen\u00f6ssische Volkswirtschaftsdepartement hat den Stand der Vorbereitungsarbeiten an der EDAV im Sommer 2006 den Kantonen und den betroffenen Organisationen zur Anh\u00f6rung unterbreitet. Ein wichtiger Gegenstand der Gespr\u00e4che mit der EG-Kommission stellt der Tierschutz bei den internationalen Transporten dar. Im geltenden Abkommen wird die \u00c4quivalenz der Tierschutzverordnung zur Richtlinie 91/628/EG festgestellt. Diese Richtlinie wird auf Anfang 2007 durch die Verordnung (EG) Nr. 1/2005 ersetzt. Das bisher in der EDAV enthaltene Verbot des Transits von Tieren der Rinder-, Schaf-, Ziegen- und Schweinegattung auf der Strasse ist in rechtlicher Hinsicht umstritten. Aufgrund der \u00c4quivalenz des Bereiches Tiergesundheit ist es an sich aus tierseuchenpolizeilichen Gr\u00fcnden nicht mehr gerechtfertigt; es wird auch ins Feld gef\u00fchrt, dass es in Widerspruch zum Abkommen \u00fcber den G\u00fcter- und Personenverkehr auf Schienen und Strassen steht. Der Transport auf der Schiene ist zul\u00e4ssig, findet jedoch seit mehreren Jahren nicht mehr statt, weil die technischen Einrichtungen fehlen. Zu den Fragen im Einzelnen:</p><p>1./2. Der Entwurf der EDAV stellt den Stand der Verhandlungen dar. Dass die Frage des Tierschutzes in den Erl\u00e4uterungen zur \u00c4nderung der EDAV nicht erkl\u00e4rt wurde, ist auf ein Versehen zur\u00fcckzuf\u00fchren.</p><p>Der Bundesrat hat sich noch nicht zu einer allf\u00e4lligen Aufhebung des Transitverbots ge\u00e4ussert. In dem in der Interpellation erw\u00e4hnten Schreiben wird ausgesagt, dass sich der Bundesrat f\u00fcr das Verbot einsetzt und bei Vorliegen neuer Elemente die internationalen Kreise konsultieren werde. Die schweizerische Delegation setzt sich f\u00fcr die Beibehaltung des Verbots ein. </p><p>3. Die Kontrolle der Tierschutzvorschriften soll durch die zust\u00e4ndigen kantonalen Beh\u00f6rden erfolgen. Dabei ist vorgesehen, den infrage kommenden Grenzkantonen einen Leistungsauftrag f\u00fcr die Durchf\u00fchrung von Kontrollen bei der Einfuhr zu erteilen. Es ist unbestritten, dass sich die F\u00fchrer ausl\u00e4ndischer Fahrzeuge in der Schweiz an die Vorschriften der schweizerischen Tierschutzgesetzgebung zu halten haben.</p><p>4. Sowohl f\u00fcr hochansteckende Seuchen als auch f\u00fcr Zoonosen (vom Tier auf den Mensch \u00fcbertragbare Krankheiten) besteht zwischen der Schweiz und den Mitgliedstaaten der EU ein umfassendes Informationssystem. Im Seuchenfall verbieten die Staaten das Verbringen von Tieren aus den definierten Zonen. Zudem hat die Schweiz die M\u00f6glichkeit, im Rahmen der Schutzklausel des Landwirtschaftsabkommens Ein- und Durchfuhrverbote zu erlassen.</p><p>5. Die Bestimmungen der Tierschutzverordnung gelten sowohl f\u00fcr nationale als auch f\u00fcr internationale Tiertransporte, sodass eine gesonderte Erw\u00e4hnung in der EDAV nicht notwendig ist. </p><p>6. F\u00fcr den Transport von Tieren durch die Schweiz im Strassenverkehr m\u00fcssen verschiedene Bedingungen erf\u00fcllt sein, namentlich die Errichtung einer \"Rastst\u00e4tte\", damit die nach dem neuen Tierschutzgesetz und nach den EG-Bestimmungen vorgeschriebenen h\u00f6chstzul\u00e4ssigen Transportzeiten eingehalten werden k\u00f6nnen. Solche \"Rastst\u00e4tten\" fehlen in der Schweiz. Deshalb d\u00fcrfte sich der Transport auf wenige Sendungen aus und nach dem grenznahen Gebiet beschr\u00e4nken. Eine Verlagerung auf die Bahn ist nach den geltenden schweizerischen Bestimmungen m\u00f6glich. Weil seit vielen Jahren kaum mehr Tiere per Bahn transportiert worden sind, fehlen jedoch die n\u00f6tigen Einrichtungen zum Be- und Entladen und zum Betreuen von Tieren.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1165536000000)\/","SubmittedBy":"Marty K\u00e4lin Barbara","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1196899200000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"48|52","Category":null,"Modified":"\/Date(1779237097040)\/","SubmissionDate":"\/Date(1159920000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4714,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Verkehr|Umwelt"}}