{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063486,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063486,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063486,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063486,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063486,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063486,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063486,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063486,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063486,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063486,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063486,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063486,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063486,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063486,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063486,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063486,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063486,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20063486,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"06.3486","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Rechtsgleichheit beim Telefonieren w\u00e4hrend dem Autofahren","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, die entsprechenden gesetzlichen Massnahmen einzuleiten, um die Rechtsgleichheit beim Telefonieren w\u00e4hrend dem Autofahren mit Handy und mit Freisprechanlagen sicherzustellen. Dabei muss er f\u00fcr die optimale Verkehrssicherheit besorgt sein.</p>","ReasonText":"<p>Das Telefonieren mit dem Handy w\u00e4hrend dem Autofahren ist gesetzlich verboten. Es liegen klare Beweise vor, dass die Fahrerin bzw. der Fahrer durch das Telefonieren w\u00e4hrend der Fahrt beeintr\u00e4chtigt wird und sich nicht auf das Verkehrsgeschehen konzentrieren kann. In der Zwischenzeit sind viele Autofahrerinnen und -fahrer auf Freisprechanlagen ausgewichen. Nun liegen neue wissenschaftliche Studien vor, welche belegen, dass das Telefongespr\u00e4ch via Freisprechanlage die Fahrerinnen und Fahrer im Verkehr gleich beeintr\u00e4chtigt wie ein Alkoholgehalt des Blutes von 0,8 Promille. Das Telefonieren mit Freisprechanlagen beinhaltet daher das gleiche Sicherheitsrisiko wie das Telefonieren mit Handys. Um die Rechtsgleichheit zu gew\u00e4hrleisten und die optimale Verkehrssicherheit zu garantieren, muss der Bundesrat die n\u00f6tigen gesetzlichen Pr\u00e4zisierungen vornehmen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Ein Fahrzeuglenker muss seine Aufmerksamkeit grunds\u00e4tzlich dem Verkehrsgeschehen widmen. Er muss Verkehrssituationen richtig erfassen, dementsprechend handeln und auch rasch und zweckm\u00e4ssig auf unvorhergesehene Ereignisse reagieren k\u00f6nnen.</p><p>Seine Aufmerksamkeit kann nun durch verschiedene Ablenkungsquellen vermindert sein. T\u00e4tigkeiten, die in der Regel nicht oder nur geringf\u00fcgig ablenken (z. B. Radio h\u00f6ren, Gespr\u00e4che f\u00fchren mit Beifahrern), sind gesetzlich toleriert, zumal es nach dem Grundsatz der Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeit zu weit f\u00fchren w\u00fcrde, wenn der Gesetzgeber alle m\u00f6glichen Ablenkungsquellen verbieten w\u00fcrde.</p><p>Gem\u00e4ss der im Juni 2006 ver\u00f6ffentlichten Studie \"A Comparison of the Cell Phone Driver and the Drunk Driver\" der Universit\u00e4t Utah f\u00e4hrt, wer w\u00e4hrend der Autofahrt \u00fcber Handy oder Freisprechanlage telefoniert, \u00e4hnlich wie ein mit 0,8 Promille angetrunkener Fahrzeuglenker. Im Rahmen dieser Studie fuhren 25 M\u00e4nner und 15 Frauen im Alter zwischen 22 und 34 Jahren in einem Fahrsimulator, einmal ohne jegliche Ablenkung, telefonierend \u00fcber Handy, dann \u00fcber eine Freisprechanlage und schliesslich angetrunken durch Wodka.</p><p>Die Studie kommt zum Schluss, dass sowohl das Telefonieren mit oder ohne Freisprecheinrichtung als auch das Fahren in angetrunkenem Zustand die Aufmerksamkeit beziehungsweise die Reaktionsf\u00e4higkeit einschr\u00e4nken und zu einem erh\u00f6hten Unfallrisiko f\u00fchren. Bei den Verhaltensweisen wurden in beiden F\u00e4llen markante Unterschiede festgestellt, wobei beim Telefonieren mit oder ohne Freisprecheinrichtung die Resultate nur geringf\u00fcgig voneinander abweichen.</p><p>Diese Studie hat jedoch nur eine beschr\u00e4nkte Aussagekraft, weil sie keine umfassende Analyse der Auswirkungen auf das Fahrverhalten beinhaltet und ausschliesslich Teilaspekte wie den Ablenkungseffekt beim Fahren auf der Autobahn untersucht hat. Hingegen ist offensichtlich und entscheidend, dass der Fahrzeuglenker beim Telefonieren ohne Freisprechanlage durch das Halten des Handys nicht mehr beide H\u00e4nde frei hat f\u00fcr die Bedienung des Fahrzeuges. Neben dem Ablenkungseffekt ist auch noch die Man\u00f6vrierf\u00e4higkeit eingeschr\u00e4nkt. So kann beispielsweise beim Abbiegen der Blinker kaum mehr bet\u00e4tigt werden; rasche und pr\u00e4zise Lenk- und Ausweichman\u00f6ver in einem Notfall sind schlicht nicht mehr m\u00f6glich.</p><p>Die geltende Rechtslage tr\u00e4gt diesen Aspekten Rechnung und differenziert beim Telefonieren am Steuer folglich nicht allein nach der Gefahr der Ablenkung durch das Gespr\u00e4ch, sondern insbesondere auch nach dem Einschr\u00e4nkungsgrad der Man\u00f6vrierf\u00e4higkeit. Diese ist beim Telefonieren mit einer Freisprechanlage gew\u00e4hrleistet, beim Telefonieren mit einem Handy nicht.</p><p>Ein umfassendes Verbot von Kommunikationsmitteln am Steuer ist deshalb nach Auffassung des Bundesrates abzulehnen. Es h\u00e4tte im \u00dcbrigen auch betr\u00e4chtliche Auswirkungen auf ganze Wirtschaftsbranchen wie zum Beispiel das Transport- oder das Taxigewerbe und auf s\u00e4mtliche Einsatzdienste, zumal diese Lenker oft auf eine rasche Verbindung - zum Beispiel mit einer Zentrale - angewiesen sind.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1165536000000)\/","SubmittedBy":"Teuscher Franziska","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1237507200000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"12|48","Category":null,"Modified":"\/Date(1690530415110)\/","SubmissionDate":"\/Date(1159920000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4714,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Recht Allgemein|Verkehr"}}