{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063488,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063488,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063488,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063488,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063488,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063488,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063488,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063488,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063488,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063488,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063488,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063488,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063488,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063488,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063488,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063488,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063488,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20063488,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"06.3488","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Zusammenarbeit mit den EU-Staaten bei den Kontrollen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Mit den flankierenden Massnahmen zum freien Personenverkehr wurden Kontrollen der Arbeitsbedingungen von entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eingef\u00fchrt. Wie beurteilt der Bundesrat die Umsetzung dieser Kontrollen? Wie beurteilt der Bundesrat insbesondere die Zusammenarbeit zwischen den EU-Staaten und der Schweiz bez\u00fcglich der vorgeschriebenen Kontrollen am Sitz der Arbeitgeber?</p><p>2. Die tripartite Kommission des Kantons Neuenburg stiess im Zusammenhang mit Kontrollen in Deutschland auf Schwierigkeiten. Hatten noch andere Kantone Schwierigkeiten beim Umsetzen der Kontrollen am Sitz der Arbeitgeber von entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern?</p><p>3. Wird die Schweiz an der von der EU-Kommission gef\u00fchrten Untersuchung teilnehmen k\u00f6nnen, welche die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten im Bereich der Kontrollen von entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern innerhalb der EU beleuchten soll?</p>","ReasonText":"<p>Das Bundesgesetz \u00fcber die in die Schweiz entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer stellt sicher, dass Arbeitgeber von entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zumindest die gleichen Arbeitsbedingungen garantieren, welche in der Schweizer Gesetzgebung vorgeschrieben sind. Diese Bestimmungen sind unentbehrlich bei der Umsetzung des Personenfreiz\u00fcgigkeitsabkommens und im Kampf gegen das Lohndumping. Die Kontrolle der L\u00f6hne und Leistungen, welche an die entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Schweiz bezahlt werden, obliegen grunds\u00e4tzlich den durch einen Gesamtarbeitsvertrag eingesetzten parit\u00e4tischen Organen und den tripartiten Kommissionen (Art. 7 Abs. 1 des Gesetzes). Damit diese Kontrolle tats\u00e4chlich wirksam ist, muss sie manchmal auf den Sitz des Arbeitgebers ausgedehnt werden, was die aktive Zusammenarbeit der zust\u00e4ndigen Kontrollorgane (namentlich der Verbindungsb\u00fcros) in den Staaten des Personenfreiz\u00fcgigkeitsabkommens erfordert. Die tripartite Kommission des Kantons Neuenburg hat die Erfahrung gemacht, dass die Zusammenarbeit mit Frankreich bei der Umsetzung der im Ausland durchgef\u00fchrten Kontrollen gut ist; mit den anderen EU-Staaten, namentlich mit Deutschland, funktioniert sie hingegen nicht. Deutschland ist auch nach mehrmaligem Intervenieren nicht auf das Begehren eingegangen, in einem bestimmten Fall eine Kontrolle durchzuf\u00fchren. Solche Schwierigkeiten scheinen nicht nur zwischen der Schweiz und bestimmten EU-Staaten zu bestehen. Probleme wurden auch innerhalb der EU festgestellt, die bez\u00fcglich entsandter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine \u00e4hnliche Gesetzgebung hat. Die EU-Kommission hat k\u00fcrzlich zwei Dokumente zu diesem Thema ver\u00f6ffentlicht: \"Bericht der Kommissionsdienststellen zur Durchf\u00fchrung der Richtlinie 96/71/EG \u00fcber die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen\" (KOM, 2006, 159 endg\u00fcltig) und \"Mitteilung der Kommission. Leitlinien f\u00fcr die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen\" (SEK, 2006, 439). Weil die Kommission die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen \u00dcberwachungsbeh\u00f6rden der Mitgliedstaaten als ungen\u00fcgend erachtet, hat sie Empfehlungen erlassen und einen weiteren Bericht in Auftrag gegeben, der zeigen soll, ob mit der Umsetzung der Empfehlungen Fortschritte erzielt werden. Dieser Bericht sollte sp\u00e4testens im April 2007 genehmigt werden. Da zwischen der Schweiz und gewissen EU-Mitgliedstaaten bei der Zusammenarbeit bez\u00fcglich der Kontrollen der Arbeitsbedingungen der entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Schwierigkeiten aufgetreten sind, w\u00e4re es angebracht, wenn die Schweiz in die Ausarbeitung des Berichts voll einbezogen w\u00fcrde.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Seit dem 1. April 2006 erlauben es die flankierenden Massnahmen, Verst\u00f6sse noch wirksamer zu bek\u00e4mpfen, insbesondere dank der erweiterten M\u00f6glichkeiten der Sanktionierung der gesetzwidrigen Betriebe durch deren Ausschluss aus dem schweizerischen Arbeitsmarkt. Der Erfolg der Verst\u00e4rkung der Kontrollt\u00e4tigkeit liefert einen eindeutigen Beleg f\u00fcr die Notwendigkeit der getroffenen Massnahmen. Weitere Bem\u00fchungen sind noch in den Risikobranchen notwendig. Insgesamt kann gesagt werden, dass sich die flankierenden Massnahmen als ein taugliches Instrument erwiesen haben, welches nicht nur reaktiv, sondern auch vorbeugend greift. </p><p>Da sowohl das Territorialit\u00e4tsprinzip als auch der Grundsatz der Staatshoheit beachtet werden m\u00fcssen, sieht das Entsendegesetz Kontrollen einzig auf dem Arbeitsplatz in der Schweiz vor. </p><p>Auf europ\u00e4ischer Ebene sind jedoch die Mitgliedstaaten, gest\u00fctzt auf die Richtlinie 96/71/EG vom 16.12.1996 \u00fcber die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen, zur Zusammenarbeit verpflichtet. Diese Zusammenarbeit zwischen den nationalen Beh\u00f6rden, die f\u00fcr die \u00dcberwachung der Arbeitsbedingungen zust\u00e4ndig sind, erfolgt vermittelt durch die Verbindungsb\u00fcros und besteht in einem Informationsaustausch. Es kann sich als notwendig erweisen, dass diese B\u00fcros oder auch die Kontrollorgane Untersuchungen durchf\u00fchren, um ihre Aufgaben wirksam ausf\u00fchren zu k\u00f6nnen. Die Mitgliedstaaten sind zudem verpflichtet, fortw\u00e4hrend die Wirksamkeit der Arbeitsinspektionen zu bewerten.</p><p>2. Die Umsetzung der flankierenden Massnahmen ist insgesamt als gut zu bezeichnen. </p><p>Die Kantone haben grosse Bem\u00fchungen get\u00e4tigt, um den Vollzug zu verbessern, insbesondere durch die Erarbeitung von Vollzugsmodellen. Sie haben ihre Kontrollt\u00e4tigkeit verst\u00e4rkt und diese gezielt auf Risikobranchen gerichtet. Die Zunahme der Kontrollen fand in Befolgung der vom Seco an alle Kontrollorgane erteilten Weisungen von Ende Dezember 2004 statt. Der Anstoss zu diesen Weisungen, die eine Aufforderung zur Verst\u00e4rkung der Kontrollt\u00e4tigkeit im Bereich der Entsandten enthielten, kam von der Task Force \"Flankierende Massnahmen\". Das Seco hat gleichzeitig die kantonalen tripartiten Kommissionen dazu aufgerufen, die Kontrollen in Risikobranchen ohne allgemeinverbindlich erkl\u00e4rten GAV auszubauen. Ausserdem wurden die flankierenden Massnahmen aus Anlass der Erweiterung der Personenfreiz\u00fcgigkeit auf die vor kurzem der EU beigetretenen osteurop\u00e4ischen Staaten verst\u00e4rkt. Dabei wurden Mitte 2006 insbesondere auch Leistungsvereinbarungen zwischen der Eidgenossenschaft und jedem Kanton geschlossen. Diese Vereinbarungen legen die Inspektionst\u00e4tigkeit der Kantone fest und erweitern damit ihre Kontrollkompetenzen. </p><p>Im \u00dcbrigen ist bisher kein der tripartiten Kommission des Kantons Neuenburg \u00e4hnlicher Fall bekannt; der Thematik wird in Zukunft jedoch gr\u00f6sste Beachtung geschenkt.</p><p>3. Der Bericht der Kommissionsdienststellen und die Mitteilung der EU-Kommission, die in der Begr\u00fcndung der Interpellation erw\u00e4hnt werden, beziehen sich auf die Richtlinie 96/71/EG. Die Mitteilung enth\u00e4lt Leitlinien und Aufforderungen im Hinblick auf eine verbesserte Umsetzung der Richtlinie. Die Mitgliedstaaten werden konkret aufgefordert, die f\u00fcr die Entsendung relevanten Informationen anderen Mitgliedstaaten sowie den Dienstleistungserbringern besser zug\u00e4nglich zu machen und ihre Regelungen zur Durchf\u00fchrung der Richtlinie zu \u00fcberpr\u00fcfen. </p><p>In den Schlussfolgerungen dieser Mitteilung wird darauf hingewiesen, dass die Kommission bis im April 2007 einen weiteren Bericht ver\u00f6ffentlichen wird, der u. a. die erzielten Fortschritte in den EU-Mitgliedstaaten bewerten soll. Die Kommission stellt ferner fest, dass sie - sollte sie nach dieser \"\u00dcberwachung\" zum Schluss gelangen, dass sich die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten nicht wesentlich verbessert hat - geeignete Unterst\u00fctzungsmassnahmen ergreifen werde. </p><p>Im Personenfreiz\u00fcgigkeitsabkommen (FZA) wird in Artikel\u00a022 Anhang I auf die Richtlinie 96/71/EG Bezug genommen. Artikel\u00a016 Absatz\u00a01 FZA h\u00e4lt zudem fest, dass die Vertragsparteien alle erforderlichen Massnahmen treffen, damit in ihren Beziehungen gleichwertige Rechte und Pflichten wie in den Rechtsakten der Europ\u00e4ischen Gemeinschaft, auf die Bezug genommen wird, Anwendung finden. </p><p>Trotz dieser Bezugnahme ist es nach Meinung des Bundesrates weder juristisch noch politisch angebracht, einen Einbezug der Schweiz in den Bericht anzustreben, da dieser der Kommission als Instrument zur Bewertung der Richtlinienumsetzung und als Basis f\u00fcr allf\u00e4llige Massnahmen dient, die Schweiz aber weder der Kontroll- noch der Weisungsgewalt der Europ\u00e4ischen Kommission unterstellt ist. </p><p>Hingegen besteht nach Ansicht des Bundesrates die M\u00f6glichkeit, im Rahmen des Gemischten Ausschusses FZA oder im Rahmen bilateraler Kontakte mit den einzelnen Nachbarstaaten Informationen und Erfahrungen auszutauschen beziehungsweise spezifische Probleme anzusprechen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1164153600000)\/","SubmittedBy":"Berberat Didier","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1222992000000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"10|15","Category":null,"Modified":"\/Date(1779237688097)\/","SubmissionDate":"\/Date(1159920000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4714,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Europapolitik|Wirtschaft"}}