{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063502,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063502,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063502,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063502,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063502,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063502,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063502,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063502,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063502,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063502,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063502,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063502,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063502,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063502,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063502,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063502,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063502,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20063502,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"06.3502","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"\u00dcbersch\u00fcssiges Kriegsmaterial f\u00fcr Uno- oder OSZE-Friedensmissionen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Liste der L\u00e4nder, f\u00fcr die nach den Artikeln 6 und 7 KMV keine Einzelbewilligungen erforderlich sind (Anhang 2 Kriegsmaterialverordnung), in dem Sinn zu erg\u00e4nzen, dass auch die Verwendung f\u00fcr Uno- oder OSZE-Missionen, durchgef\u00fchrt durch einen von der Uno oder OSZE hierf\u00fcr mandatierten Staat, bewilligt werden kann.</p>","ReasonText":"<p>Der Bundesrat hat sich am 5. Juli 2006 mit der milit\u00e4rischen Teilnahme der Schweiz an Friedensoperationen befasst. Gest\u00fctzt auf ein Strategiepapier, welches vom VBS und vom EDA gemeinsam erarbeitet worden ist, kommt er zum Schluss, dass Friedensoperationen heute ein zentrales Instrument der internationalen Konfliktl\u00f6sung und Krisenbew\u00e4ltigung bilden. Sie decken ein zunehmend breites Aufgabenspektrum ab, das sowohl milit\u00e4rische als auch zivile Ebenen umfasst und ein grosses Gewicht auf die Konfliktpr\u00e4vention und -l\u00f6sung legt. Die internationalen Anstrengungen zur Stabilisierung und Befriedung von Konflikt- und Krisenregionen haben seit den Neunzigerjahren zugenommen. Allein das Personal in Friedensoperationen, welche von der Uno ausgef\u00fchrt werden, hat sich seit 2000 fast verf\u00fcnffacht. Der Bundesrat erw\u00e4gt daher die M\u00f6glichkeit eines verst\u00e4rkten Engagements der Schweiz in Friedensmissionen. Als Ziele werden genannt: der Beitrag zur Sicherheit der Schweiz und zum friedlichen Zusammenleben der V\u00f6lker, ein solidarisches \"burden sharing\" mit den europ\u00e4ischen Partnern und die Erh\u00f6hung des internationalen Ansehens, die Vergr\u00f6sserung der internationalen Einflussnahme sowie ein Gewinn an Erfahrung und Know-how f\u00fcr die Armee. </p><p>An seiner Sitzung vom 10. M\u00e4rz 2006 hat der Bundesrat mehrere Entscheide zu Fragen der Kriegsmaterialausfuhr gef\u00e4llt. Vor dem Hintergrund der Verwertung von \u00fcbersch\u00fcssigem Kriegsmaterial der Schweizer Armee und aufgetauchten Problemen bei einzelnen Ausfuhrgesch\u00e4ften im Jahr 2005 schien dem Bundesrat eine \u00dcberpr\u00fcfung der bisherigen Praxis angezeigt. Dabei erging unter anderem folgende Entscheidung: \u00dcbersch\u00fcssiges Kriegsmaterial wird in erster Wahl an das urspr\u00fcngliche Herkunftsland verkauft oder diesem kostenlos und ohne Auflagen \u00fcberlassen. In zweiter Wahl und bei Vorliegen des entsprechenden Einverst\u00e4ndnisses des Herkunftslandes ist das Kriegsmaterial unter Beibringung einer Nichtwiederausfuhrerkl\u00e4rung an Staaten zu verkaufen, die wie die Schweiz allen internationalen Exportkontrollregimen angeh\u00f6ren. Ansonsten wird es in der Schweiz gelagert und allenfalls verwertet. </p><p>Durch diese Regelung wird der Spezialfall von Uno- oder OSZE-Friedensoperationen nicht hinreichend erfasst. Da in der Praxis beispielsweise eine grosse Zahl von Uno-Friedensoperationen durch Staaten ausgef\u00fchrt werden, welche die genannten Kriterien nicht erf\u00fcllen, kann hierf\u00fcr geeignetes \u00fcbersch\u00fcssiges Schweizer Kriegsmaterial nicht verwendet werden. Dies steht in einem gewissen Widerspruch zur strategischen Beurteilung der Friedensoperationen durch den Bundesrat. Die Schweiz k\u00f6nnte durch die Ver\u00e4usserung von \u00fcbersch\u00fcssigem Kriegsmaterial einen sinnvollen Beitrag f\u00fcr diese Friedensoperationen leisten. Zugleich w\u00fcrde auf diesem Weg die wohl auch wirtschaftlich g\u00fcnstigste L\u00f6sung realisiert.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Der Motion\u00e4r m\u00f6chte, dass der Bundesratsbeschluss vom 10. M\u00e4rz 2006 dermassen angepasst wird, dass \u00fcbersch\u00fcssiges Kriegsmaterial der Schweizer Armee auch an durch die Uno oder die OSZE mandatierte Staaten zur Verwendung in Uno- oder OSZE-Missionen exportiert werden kann.</p><p>Grundlage einer Uno-Friedensmission bildet ein Entscheid des Sicherheitsrates mit einem entsprechenden Mandat, das die Aufgaben und Ziele der Mission umschreibt. Die Durchf\u00fchrung von Uno-Missionen obliegt dem Department of Peacekeeping Operations (DPKO).</p><p>Es gibt somit keine Liste mit von der Uno mandatierten L\u00e4ndern, welche eine Uno-Mission f\u00fchren. Eine L\u00e4nderliste ergibt sich nur aufgrund der an Uno-Operationen teilnehmenden Staaten, sog. truppenstellende Nationen, und wird jeweils missionsspezifisch vom DPKO erstellt und monatlich aufdatiert.</p><p>2. Aufgrund eines Aufrufs des DPKO melden sich diejenigen Staaten, welche in der Lage sind, die betroffene Uno-Mission zu unterst\u00fctzen (Truppen, Milit\u00e4rbeobachter, Polizei, zivile Mitarbeiter). Anschliessend wird im Detail abgekl\u00e4rt, welche Form der Beteiligung m\u00f6glich ist. Werden Truppen zur Verf\u00fcgung gestellt, m\u00fcssen diese voll ausger\u00fcstet sein. Aufgrund unterschiedlicher Ausbildungs- und Ausr\u00fcstungsvoraussetzungen kann sich die Frage nach einer indirekten Unterst\u00fctzung durch Drittstaaten stellen.</p><p>3. Die Uno selbst stellt grunds\u00e4tzlich kein Material zur Verf\u00fcgung. Sie erachtet sich ebenso wenig als verantwortlich, von Drittstaaten Material zu \u00fcbernehmen, um es beitragswilligen Staaten, welche die eigenen Truppen nicht vollst\u00e4ndig ausr\u00fcsten k\u00f6nnen, zur Verf\u00fcgung zu stellen.</p><p>4. Die Absicht des Motion\u00e4rs, \u00fcbersch\u00fcssiges Kriegsmaterial Uno-mandatierten Nationen zur Verf\u00fcgung zu stellen, l\u00e4sst sich mit Blick auf den oben dargestellten Prozess nicht realisieren. Infrage k\u00e4me h\u00f6chstens eine direkte Abgabe von \u00fcbersch\u00fcssigem Kriegsmaterial an truppenstellende Staaten im Hinblick auf eine spezifische Uno-Mission. Da die Schweiz von den 17 Staaten, die der Uno Truppen von mehr als 1000 Mann zur Verf\u00fcgung stellen, ein Dutzend nicht mit Kriegsmaterial beliefert (Bangladesch, Nepal, \u00c4thiopien, Nigeria, Senegal, China, Marokko, Sri Lanka, Ghana, Uruguay, Kenia, Benin) stellt sich die Frage, was in solchen F\u00e4llen nach Abschluss einer Uno-Mission mit dem Kriegsmaterial zu geschehen h\u00e4tte.</p><p>5. Die Armee ist aufgrund der personellen und finanziellen Ressourcenlage darauf angewiesen, \u00fcbersch\u00fcssiges Material m\u00f6glichst unverz\u00fcglich abzustossen. Da Angebot und Nachfrage nach \u00fcbersch\u00fcssigem Armeematerial im Hinblick auf die in der Motion vorgesehene Verwendung zeitlich und sachlich nur selten zusammenfallen, m\u00fcsste die Armee nicht mehr gebrauchte Systeme mit grossem finanziellem und personellem Aufwand reparieren, sachgerecht lagern und unterhalten.</p><p>6. Mitte 2005 bewilligte der Bundesrat ein Vermittlungsgesuch f\u00fcr den Verkauf von Mannschaftstransportwagen M113 nach Pakistan, die ausschliesslich in Uno-Friedensmissionen h\u00e4tten eingesetzt werden sollen. Die Anlieferung, \u00dcberholung und Lagerung der Fahrzeuge sollte in einem speziellen Uno-Depot erfolgen, das jederzeit durch die Schweiz h\u00e4tte inspiziert werden k\u00f6nnen. In den parlamentarischen Kommissionen erhielt der Bundesrat jedoch praktisch keine Unterst\u00fctzung f\u00fcr dieses Gesch\u00e4ft, das schliesslich nicht zustande kam.</p><p>7. Derzeit gibt es keine OSZE-Missionen entsprechend den Uno-Friedensmissionen, in denen Kriegsmaterial gem\u00e4ss Kriegsmaterialgesetzgebung zum Einsatz gelangt. Die L\u00e4nderliste in Anhang 2 KMV k\u00f6nnte somit nicht - wie vom Motion\u00e4r gefordert - mit entsprechenden L\u00e4ndern erg\u00e4nzt werden.</p><p>8. Aufgrund der gemachten Ausf\u00fchrungen erscheint es angezeigt, die M\u00f6glichkeit einer Abgabe von \u00fcbersch\u00fcssigem Kriegsmaterial an die Uno bzw. OSZE oder entsprechend mandatierte Staaten nicht weiterzuverfolgen.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1165536000000)\/","SubmittedBy":"Engelberger Edi","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1174658343477)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"9","Category":null,"Modified":"\/Date(1779238179250)\/","SubmissionDate":"\/Date(1159920000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4714,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Sicherheitspolitik"}}