{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063513,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063513,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063513,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063513,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063513,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063513,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063513,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063513,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063513,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063513,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063513,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063513,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063513,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063513,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063513,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063513,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063513,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20063513,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"06.3513","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"IV-Finanzierung. Wo steht der Bundesrat?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die eidgen\u00f6ssischen R\u00e4te haben die materielle IV-Revision verabschiedet. Nach Ablehnung der Kosa-Initiative bleibt die Finanzierung eine offene Frage und ist nun zu regeln. Die bisherigen Vorschl\u00e4ge des Bundesrates haben sich als nicht mehrheitsf\u00e4hig erwiesen.</p><p>Der Bundesrat wird aufgefordert, eine Neubeurteilung der Lage vorzunehmen und folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. In welchem Umfang sind nach der 5. IV-Revision zus\u00e4tzliche Mittel f\u00fcr eine langfristige Sanierung der IV dringend notwendig?</p><p>2. Welcher Art der Mittelbeschaffung gibt er aus volkswirtschaftlicher und finanzpolitischer Sicht den Vorzug?</p><p>3. Bef\u00fcrwortet er eine Befristung der Zusatzfinanzierung?</p><p>4. Ist der AHV-Fonds in einen AHV-Fonds und einen IV-Fonds aufzuteilen? Wie sind die beiden Fonds auszustatten und zu finanzieren?</p><p>5. Welche Beteiligung von Bund und/oder Kantonen sieht er und wenn ja in welchem Verh\u00e4ltnis?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Der Bundesrat hat im Hinblick auf eine langfristig ausgeglichene Finanzierung in seiner Botschaft zur 5. IV-Revision eine Erh\u00f6hung der Lohnbeitr\u00e4ge um 0,1 Prozentpunkte und in seiner Botschaft zur IV-Zusatzfinanzierung eine Erh\u00f6hung der Mehrwertsteuer um 0,8 Prozentpunkte f\u00fcr die Sanierung der IV vorgeschlagen. Bei den Lohnbeitr\u00e4gen und der Mehrwertsteuer betragen 0,1 Prozentpunkte rund 300 Millionen Franken, womit sich ein Gesamtbedarf von 0,9 Prozentpunkten ergibt. Davon sind 0,7 Prozentpunkte zur Finanzierung der laufenden Ausgaben (Deckung des aktuellen j\u00e4hrlichen Fehlbetrages) vorgesehen und 0,2 Prozentpunkte f\u00fcr die R\u00fcckzahlung der aufgelaufenen Schulden beim AHV-Fonds.</p><p>Aufgrund der tieferen Anzahl von Neurenten kann dieser Bedarf um 0,1 Prozentpunkte reduziert werden und betr\u00e4gt insgesamt noch 0,8 Prozentpunkte. Hiervon sind 0,6 Prozentpunkte f\u00fcr die laufenden Ausgaben (Deckung des aktuellen j\u00e4hrlichen Fehlbetrages) in der H\u00f6he von 1,8 Milliarden Franken j\u00e4hrlich zu verwenden und 0,2 Prozentpunkte f\u00fcr die sukzessive R\u00fcckzahlung der Schulden bis zum Jahr 2024 (Stand der Schulden Ende 2006: 9,5 Milliarden; Stand Ende 2007: 11,3 Milliarden Franken).</p><p>2. Eine Finanzierung \u00fcber die Mehrwertsteuer hat aus der Sicht der IV den Vorteil, dass damit die Finanzierung der IV k\u00fcnftig breiter abgest\u00fctzt werden k\u00f6nnte. \u00dcber die Besteuerung des Konsums w\u00fcrde zudem die Gesamtbev\u00f6lkerung an der Finanzierung der IV mitbeteiligt, womit dem Aspekt der IV als Volksversicherung Rechnung getragen w\u00fcrde. Schliesslich belastet die Mehrwertsteuer weder die L\u00f6hne noch die Investitionen oder Exporte direkt.</p><p>Eine Finanzierung \u00fcber die Lohnbeitr\u00e4ge erh\u00f6ht zwar die Arbeitskosten und wirkt sich damit tendenziell negativ auf das Wirtschaftswachstum aus, doch ist gleichzeitig festzuhalten, dass das Wachstum der Beitr\u00e4ge der Versicherten und ihrer Arbeitgeber der Entwicklung der Beitr\u00e4ge der \u00f6ffentlichen Hand deutlich hinterher hinkt (s. Ziff. 5). Zudem ist zu ber\u00fccksichtigen, dass die Rentenh\u00f6he entsprechend dem Einkommen festgesetzt wird, also durchaus ein Zusammenhang zwischen Beitr\u00e4gen und Leistungen besteht. Aus diesen Gr\u00fcnden rechtfertigt es sich, auch bei den Lohnbeitr\u00e4gen Anpassungen an die tats\u00e4chlichen Verh\u00e4ltnisse vorzusehen.</p><p>F\u00fcr den Bundesrat ist sowohl eine Finanzierung \u00fcber die Mehrwertsteuer als auch \u00fcber Lohnbeitr\u00e4ge vorstellbar. Nicht die Art der Finanzierung ist f\u00fcr ihn entscheidend, sondern einzig und allein, dass der IV die Mittel zur Verf\u00fcgung gestellt werden, die zur Verhinderung weiterer Defizite und damit weiterer Schulden n\u00f6tig sind (1,8 Milliarden Franken j\u00e4hrlich bzw. 0,6 zus\u00e4tzliche Prozentpunkte).</p><p>3. Der Bundesrat hat in seinen Botschaften eine langfristige und nachhaltige L\u00f6sung der Finanzierung der IV angestrebt und deswegen keine Befristung vorgesehen. Er ist grunds\u00e4tzlich nach wie vor der \u00dcberzeugung, dass der von ihm unterbreitete Vorschlag die beste und ausgewogenste L\u00f6sung im Hinblick auf die besorgniserregende finanzielle Situation der IV darstellt.</p><p>Ob die Finanzierung befristet erfolgt oder nicht, ist f\u00fcr den Bundesrat nicht ausschlaggebend. Entscheidend ist f\u00fcr ihn einzig und allein, dass der IV rasch die Mittel zur Verf\u00fcgung gestellt werden, die zur Verhinderung weiterer Defizite und damit weiterer Schulden n\u00f6tig sind (1,8 Milliarden Franken j\u00e4hrlich bzw. 0,6 zus\u00e4tzliche Prozentpunkte).</p><p>Die Frage der R\u00fcckzahlung der Schulden der IV hat f\u00fcr den Bundesrat nicht die gleich hohe Priorit\u00e4t wie die Finanzierung der laufenden Ausgaben. Als Zwischenl\u00f6sung ist es f\u00fcr den Bundesrat vorstellbar, die Schulden w\u00e4hrend zehn Jahren \"einzufrieren\" und zu einem festen Satz von maximal 3 Prozent zu verzinsen.</p><p>4. Der Bundesrat hat bereits verschiedentlich festgehalten, dass ein eigenst\u00e4ndiger IV-Fonds f\u00fcr ihn nur dann infrage kommt, wenn die IV nachhaltig saniert ist und sich in einem finanziellen Gleichgewicht befindet. Es muss deshalb zuerst die nachhaltige Finanzierung der IV sichergestellt sein, bevor die allf\u00e4lligen Modalit\u00e4ten eines eigenst\u00e4ndigen IV-Fonds beschlossen werden k\u00f6nnen. Bez\u00fcglich Ausstattung und Finanzierung des Fonds w\u00e4ren verschiedene L\u00f6sungen denkbar. Zu beachten ist, dass ein eigenst\u00e4ndiger IV-Fonds wegen der erforderlichen Liquidit\u00e4ts- und Schwankungsreserven zus\u00e4tzliche Mittel in Milliardenh\u00f6he ben\u00f6tigen w\u00fcrde, was dessen Bildung zus\u00e4tzlich erschweren d\u00fcrfte.</p><p>5. Der Bund bezahlt 37,5 Prozent der Ausgaben der Invalidenversicherung und ist deshalb bereits heute massgeblich an der Finanzierung dieses Sozialwerks beteiligt. Die Ausgaben des Bundes f\u00fcr die IV betrugen beispielsweise 2005 gegen 4,5 Milliarden Franken oder rund 9 Prozent der Gesamtausgaben des Bundes. In der Vergangenheit hatte der Bund infolge der Bindung seines Beitrages an die IV-Ausgaben ein sehr dynamisches Ausgabenwachstum mit zu tragen. W\u00e4hrend dieses zwischen 1990 und 2005 durchschnittlich 7,1 Prozent pro Jahr betrug, nahmen die Beitr\u00e4ge der Versicherten und Arbeitgeber um lediglich 3,6 Prozent zu. Die Finanzierungsprobleme bei der IV sind also nicht auf die fehlenden Beitr\u00e4ge der \u00f6ffentlichen Hand, sondern auf den abnehmenden Finanzierungsanteil der Lohnbeitr\u00e4ge zur\u00fcckzuf\u00fchren. Aus diesem Grund ist die Forderung nach einem zus\u00e4tzlichen Beitrag des Bundes an die IV-Entschuldung nicht gerechtfertigt und abzulehnen. Zudem m\u00fcssten diese Mehrausgaben entweder durch Minderausgaben in anderen Aufgabengebieten kompensiert oder durch Steuererh\u00f6hungen oder zus\u00e4tzliche Verschuldung finanziert werden. Dies w\u00fcrde der vom Bundesrat angestrebten nachhaltigen Finanzpolitik diametral entgegenlaufen.</p><p>Bez\u00fcglich einer m\u00f6glichen Beteiligung der Kantone an der IV-Sanierung ist darauf hinzuweisen, dass auch diese zu jedem Zeitpunkt ihre Verpflichtung gegen\u00fcber der IV durch die \u00dcbernahme von 12,5 Prozent der Ausgaben vollumf\u00e4nglich erf\u00fcllt haben. Hinzu kommt, dass sich die Kantone mit Inkrafttreten der NFA an der Finanzierung der IV nicht mehr zu beteiligen haben.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1166659200000)\/","SubmittedBy":"Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. 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